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Geschrieben

Bei den Corona Soforthilfe Verfahren gibt es mit Sicherheit Weisungen der politischen Führung, diese Verfahren hart durchzuziehen.

Da wird teilweise selbst bei den unterstützenden Steuerberatern hart durchgegriffen.

 

Alleine bei den Corona Antragsformularen war mir auf den ersten Blick klar, daß die ein ganz heißes Eisen sind. Viele haben das auch als Unterstützung zum Lebensunterhalt missverstanden und haben nach dem Strohhalm gegriffen.

 

So wie die Coriona Beihilfen ausgestaltet waren: Eine riesen Sauerrei und man läßt die Leute ins Messer laufen. "Echte Betrüger" soll man gerne schütteln - aber was da jetzt schon läuft ist mies.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb frosch:

 

So wie die Coriona Beihilfen ausgestaltet waren: Eine riesen Sauerrei und man läßt die Leute ins Messer laufen. "Echte Betrüger"

So so.

Ein angestellter Geschäftsführer, 5000 netto, sackt sich Corona Soforthilfe für Selbstständige ein weil das Formular, die Politik oder das Wetter schuld ist?

Ein Beispiel von vielen, setz dich mal ins Gericht- natürlich ist keiner Schuld.

Einfach mal sagen: ja, ich hab Scheisse gebaut- das wären Eier in der Hose.....

Keiner derjenigen dessen Verfahren ich beigewohnt habe hatte die Soforthilfe zum Leben nötig.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Andrè1:

Dein Ernst?

Ja, mein Ernst.  

 

Auch "ganz andere Fälle" ändern nichts am Betrug in dieser Art und dem damit verbundenen Unrechtsbewusstsein.

 

Oder ist es dir lieber die Realität auszublenden?

 

Vermutlich ist es eine andere Sichtweise wenn man mit diesen Dingen praktisch zu tun hat, anstatt in Foren darüber zu palavern.

Geschrieben

Es gibt etliche Solo-Selbständige, die aus blanker Not die Coronahilfen zum Lebensunterhalt verwendet haben.

Das war falsch, es hätte Hartz IV beantragt werden müssen. Da die große Keule zu schwingen, halte ich für vermessen.

 

Wenn jemand wie ich, als Solo Selbständiger mit einem Monatseinkommen von über 10k€ solche Beihilfen beantragt, naja dem ist nicht zu helfen....

 

frogger

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Auch "ganz andere Fälle" ändern nichts am Betrug in dieser Art und dem damit verbundenen Unrechtsbewusstsein.

 

Dass es nicht OK ist, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. Aber andererseits ist es menschlich doch irgendwie nachvollziehbar, dass jemand, dem der Staat seine Lebensgrundlage mit bisweilen vollkommen willkürlichen Anordnungen weggenommen hat, seinerseits nur ein verringertes Unrechtsbewusstsein hat, wenn er die Voraussetzungen für eine im Prinzip doch für dieses Problem geschaffene Hilfe nicht ganz erfüllt.

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Geschrieben (bearbeitet)

Als Legalwaffenbesitzer und als JJ Besitzer, weiß ich, welche Folgen mir drohen, wenn ich mich nicht gesetzeskonform verhalte.

In der Regel liegt es in der Macht des Einzelnen, Ungesetzliches zu tun, oder zu lassen. Verhält er sich aber so, daß er bestraft wird, darf er sich über die Folgen nicht beschweren.

Versucht er seine Tat zu entschuldigen, müßte man ihm wegen erwiesener Unfähigkeit, sein Handeln zu reflektieren - also wegen erwiesener Dummheit -, die Zuverlässigkeit absprechen.

Denn wie kann man jemandem die Gewaltausübung über Waffen zutrauen, der nicht einmal Gewalt über sein eigenes Handeln hat.

Anm.: 60 Tagessätze bekommt man nicht für unbedachtes Handeln. Dann ist die Tat so, daß man vorher weiß, auf was man sich einläßt.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben (bearbeitet)

Wenn jemand mit dem Rücken zur Wand steht und sieht, wie seine mühsam &  ehrlich erarbeitete Existenz vernichtet wird, ist die "Zuverlässigkeit nach (W)AffG" wohl das kleinste Problem. 

Bearbeitet von Mozart's Ghost
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

Wenn jemand mit dem Rücken zur Wand steht und sieht, wie seine mühsam &  ehrlich erarbeitete Existenz vernichtet wird, ist die "Zuverlässigkeit nach (W)AffG" wohl das kleinste Problem. 

Dann kann er ja auch zu den Folgen stehen.

Geschrieben

Sensationell, wie schnell hier sonst jammernde über Gesetze usw. zum Chefankläger und Richter in einer Person werden.

 

Was ich damit sagen will, es kann schnell gehen mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, oder hineingezogen zu werden. So dumm kann man manchmal gar nicht denken. 
 

Aber hier gibt es welche die IMMER 100% Gesetze respektieren, ob sie die kennen oder nicht. 
 

Hat was von dem Experiment Häftling/ Wärter, und dann die Rollen tauschen.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb grizzly45:

 

Aber hier gibt es welche die IMMER 100% Gesetze respektieren, ob sie die kennen oder nicht. 
 

Hat was von dem Experiment Häftling/ Wärter, und dann die Rollen tauschen.

Sorry, aber wenn ich so die Schilderungen von den Leuten die unschuldig verfolgt wurden höre, würden die meisten diese Nachlässigkeiten die ihnen unterlaufen sind, bei anderen problemlos erkennen könnnen. Ausnahme mögen die Trunkenheitsfahrten sein, da scheinen manch einfach nur gleichgültig zu sein oder auf Glück zu setzen.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb grizzly45:

mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, oder hineingezogen zu werden. So dumm kann man manchmal gar nicht denken. 

Das passierte mir auch gelegentlich. Aber dafür gibt es Rechtschutzversicherungen. 

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Joseg:

Sorry, aber wenn ich so die Schilderungen von den Leuten die unschuldig verfolgt wurden höre, würden die meisten diese Nachlässigkeiten die ihnen unterlaufen sind, bei anderen problemlos erkennen könnnen. Ausnahme mögen die Trunkenheitsfahrten sein, da scheinen manch einfach nur gleichgültig zu sein oder auf Glück zu setzen.

Na Dich würde ich gerne mal einer 100 % Überwachung für, sagen wir mal 10 Tage unterziehen, mal sehen was sich da alles an OWI und mehr bauen lässt….

 

 

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb Joseg:

Ausnahme mögen die Trunkenheitsfahrten sein, da scheinen manch einfach nur gleichgültig zu sein oder auf Glück zu setzen.

Muss nicht mal eine " trunkenheitsfahrt " sein. EIN Bier, das nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis reicht, kann jemand seine Zuverlässigkeit kosten. Beim "Umgang mit Waffen " gilt 0,0 Promile"........wurde per Gericht festgelegt. Wenn man NACH dem Schiessen noch ein Bier trinkt und dann mit den Waffen im Auto nach Hause fährt hat man Umgang mit Waffen. Laut aktueller Rechtsprechung wars das dann schon mit dem Waffenbesitz. Ob man das gut findet ist was anderes. Aber es kann schneller gehen als man denkt.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb Cannon Balls:

Nein, aber die verhindert, daß es soweit kommt, falls ich "hereingezogen" werde. Und nur darum geht es. 

Die verhindert nichts, sie kann dir lediglich den finanziellen Teil abnehmen. Das Risiko in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren bleibt.

Und achte achte auf den Einschluss des Vorwurfs von Vorsatztaten, ansonsten zeigt dir deine RS recht schnell den Mittelfinger ...........

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 52 Minuten schrieb grizzly45:

Na Dich würde ich gerne mal einer 100 % Überwachung für, sagen wir mal 10 Tage unterziehen, mal sehen was sich da alles an OWI und mehr bauen lässt….

 

 

Sicher habe ich schon mal beim rechtsabbiegen gerade aus geschaut und bin sogar schon mir dem Fahrrad über 50 in der Stadt gefahren aber ob es undbedingt für 60 TS reichen wiird will ich dann doch ernsthaft bezweifeln.

vor 45 Minuten schrieb PetMan:

Muss nicht mal eine " trunkenheitsfahrt " sein. EIN Bier, das nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis reicht, kann jemand seine Zuverlässigkeit kosten. Beim "Umgang mit Waffen " gilt 0,0 Promile"........wurde per Gericht festgelegt. Wenn man NACH dem Schiessen noch ein Bier trinkt und dann mit den Waffen im Auto nach Hause fährt hat man Umgang mit Waffen. Laut aktueller Rechtsprechung wars das dann schon mit dem Waffenbesitz. Ob man das gut findet ist was anderes. Aber es kann schneller gehen als man denkt.

Auch wenn das mich jetzt nicht betreffen muss: Urteile wegen Alkohol kenne ich schon, aber die 0,0 kenne ich nur aus der Interpretation von Forumsjuristen aber noch nicht aus Urteilen oder Gesetzestexten.

Geschrieben

Ich habe in meinem Post geschrieben, daß man als Legalwaffenbesitzer strenge Regeln / Gesetze beachten muß.

Das bedeutet nicht, daß mir das immer und in jedem Falle gelingt.

Aber !

Ich denke , bevor ich handle , über mein Handeln nach und wenn ich dennoch bewußt gegen Regeln / Gesetze verstoßen sollte, bin ich mir der möglichen Folgen klar.

In den 60er 70er Jahren, ging man nicht vom Stand, ohne Alkohol getrunken zu haben.

In den letzten Jahrzehnten habe ich nie geseheh, das auf unseren Ständen jemals Alkohol getrunken wurde. Es geht also. Wenn ich weiß, daß ich wenn ich mit Waffen hantiere, keinen Alkohol trinken darf, trinke ich keinen.

Wenn ich weiß, daß Steuervergehen mich meine Zuverlässigkeit kosten können, begehe ich keine. Wenn mir aber Steuerervermeidung wichtiger ist, - was ja sein kann-, beschwere ich mich nicht über die möglichen Folgen.

Usw. usw.

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb grizzly45:

2x 30 langt auch…..

 

 

Du kannst rechnen, oder was willst Du damit sagen.

 

Wenn ich mich richtig erinnere reichen auch mehrere Verurteilungen, also auch 2 unter zusammen 60 TS aus. Genauer werde ich mich da informieren wenn es mich betrifft, denn gerade Bagadellsachen werden eben gerne recht schnell eingestellt.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb chapmen:

Und achte achte auf den Einschluss des Vorwurfs von Vorsatztaten,

Und nochmal: ich begehe keine Vorsatztaten. Es geht um Fälle, in die ich hereingezogen werden könnte. Und da kann ein guter Anwalt durchaus hilfreich sein. 150,-€ Selbstbeteiligung sind es mir dann wert. 

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