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IGNORED

Dürfen Nicht-Wiederlader wiedergeladene Munition von nicht-gewerblichen Wiederladern verwenden/besitzen?


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Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb webnotar:

Gewinnerzielungsabsicht: Der Begriff findet im Privat- und im Steuerrecht Verwendung. Er hat Bedeutung für die Kaufmannseigenschaft im deutschen Handelsrecht, den Gewerbebegriff und für die Besteuerung von Einkünften.

Und führt da schon zu Streit. Jedenfalls bei den Amis gibt's eine ganz einfache Regel für Privatpiloten: Passagiere dürfen sich anteilig an den Kosten für Sprit, Öl, ggf. Kosten für den Flughafen, ggf. Miete für das Flugzeug beteiligen. Mehr nicht. Das kriegt jeder hin, der Division beherrscht. Das ginge im Prinzip ja genausogut beim Wiederladen aus Gefälligkeit: Materialkosten sind OK, gut. Wobei es allerdings auch keinerlei Grund gibt, dem kommerziellen Wiederladen das Wasser abzugraben. Wenn man vergleichend dahin schaut, wo das ohne große Regulierung geht, wird man nämlich feststellen, dass es damit auch keinerlei Probleme gibt, weder bei eher Großen, die billige Munition machen, noch bei Kleinen, die spezialisierte Munition machen.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Und führt da schon zu Streit. Jedenfalls bei den Amis gibt's eine ganz einfache Regel für Privatpiloten: Passagiere dürfen sich anteilig an den Kosten für Sprit, Öl, ggf. Kosten für den Flughafen, ggf. Miete für das Flugzeug beteiligen. Mehr nicht. Das kriegt jeder hin, der Division beherrscht. Das ginge im Prinzip ja genausogut beim Wiederladen aus Gefälligkeit: Materialkosten sind OK, gut. 

So ist es ja auch gedacht, nur gibt es bei uns Spezialisten die meinen wenn sie mitfliegen müssten sie nur die Mehrkosten tragen, minimaler Mehrverbrauch und Flughafengebühr falls die anfallen, weil er ja sowieso fliegt und das Fliegen ja sein eigenes Vergnügen ist.

 

Ein Schützenbruder hat mal vorgerechnet, dass der Wiederlader. der viel für andere läd ja billiger einkauft und Rabatte eigentlich voll den Kunden angerechnet werden müssten.

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Mittelalter:

Wir kaufen .... , bearbeiten ......, dann .......

....

Könnte ich dem Finanzamt verklickern, dass ich kalkulatorisch die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung annehmen muss, dann .......

Steuerrechtlich gibt es Einnahmenüberschüsse oder Gewinn.

Gewerberechtlich handelt auch der 4-3-Rechner in Gewinnerzielungsabsicht.

 

Deine Überlegung aus dem steuerlichen Bereich bestätigt, dass die Verwendung des Begriffes der Gewinnerzielungsabsicht voraussetzt, dass die in die Berechnung einzustellenden Positionen unstreitig und klar definiert sind. Im Steuerrecht ist dies der Fall.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 12.5.2022 um 06:23 schrieb Mittelalter:

....

Klugscheißen:

die Ausgleiche aller Art sind auch nicht erlaubt, wenn es sich um einen 27er handelt. 

Der Phantasie sind - im legalen Rahmen - keine Grenzen gesetzt, solange eine Koppelung der Geschäfte nachvollziehbar bestritten werden kann und die Grenze der Absurdität im Falle einer Erklärungsnotwendigkeit nicht überschritten wird. Das gibt es in vielen Bereichen, wo die Geschäftspartner den wirtschaftlichen Umsatz fremd oder gesplittet zuordnen wollen. 

Man kann hier z.B. an den "wirtschaftlich auskömmlichen" Verkauf von gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern (Munitionsboxen oder - um den Abstand zum einen Sachverhalt zu vergrößern - Sachen ohne Schießsportrelevanz) aus dem Privatbestand nach Ablauf der steuerlich notwendigen Haltefrist denken. 

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Kreppel:
vor 11 Stunden schrieb Colt S.:

So jetzt bitte nicht über mich wieder herfallen wenn ich schreibe was für einen Aufwand der einzigste gewerbliche Wiederlader im Kreis Heidenheim betreiben musste

Er musste auf jeder Verpackung einen ein Etikett anbringen welche die Ladedaten und seine Adresse enthielt, außerdem wurde von ihm verlangt das er auf jedem Patronenboden eine farbliche Markierung anbringt und einen Firmenstempel auch noch aufstempelt.

 

Nein.

 

Er musste die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

 

Wie krass ist dass denn bitte?

 

Ich verstehe das Landratsamt mit jedem Beitrag mehr und mehr.

Und das mit dem "ehrenamtlich Sachkunde unterrichten" immer weniger.

Sorry Krempel,

was hast du auszusetzen, ich hatte lediglich beschrieben was der einzigste gewerbliche Wiederlader im Kreis Heidenheim für Auflagen hätte, das war nicht in negativer Form sondern objektiv, von krass war meinerseits nicht die Rede, dieses ist deine Interpretation.

Ich hatte eigentlich nur das was dem Endverbraucher auffällt geschrieben, das ganze was sich vorher abtut hat ZPW in einem Beitrag eingebracht.

Ob das was ein kleiner gewerblicher Wiederlader alles erfüllen muss im Gegensatz zu den großen Munitionsproduzenten ist eine andere Sache.

Bezüglich deiner Anspielung "ehrenamtlich Sachkunde unterrichten" bitte ich dich um eine Erklärung was das soll?

Es ist schon komisch an sich, so bald ich hier etwas schreibe kommt einer welchem etwas nicht passt oder etwas hineininterpretiert und dann Verständnis für das Verhalten der Behörde hat.

Ehrlich gesagt, ich wünsche so langsam das gerade diese Teilnehmer in diesem Forum welche so viel Verständnis für die Behörde haben ebenfalls mal in die gleiche Situation kommen.

Bearbeitet von Colt S.
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb ZPW:
vor 11 Stunden schrieb Colt S.:

Er musste auf jeder Verpackung einen ein Etikett anbringen welche die Ladedaten und seine Adresse enthielt, außerdem wurde von ihm verlangt das er auf jedem Patronenboden eine farbliche Markierung anbringt und einen Firmenstempel auch noch aufstempelt.

 

Nicht nur das.

 

Jedes wiedergeladene Los muß zum BA zur Gasdruckmessung. Solange alle Komponenten dem einen und gleichen Los unterliegen ist das ja soweit kein Problem. 

 

Aber: neues Los ZH -> Zur Messung,

neues Los Pulver -> Zur Messung,

andere Geschosse -> Zur Messung,

andere Hülsen -> Zur Messung,

Ladedaten geändert -> Zur Messung

usw....

 

Für einen Großhersteller wie z.B. RUAG Ammotec vermag das kein Problem darstellen, da geht es um andere Stückzahlen, da kann ein Los durchaus einige Millionen Stück darstellen.

 

Der kleine gewerbliche Wiederlader jedoch, der im Auftrag vielleicht mal einige Tausend herstellt, der hat da einen sehr großen Aufwand. Das rechnet sich einfach nicht mehr. 

Hallo,

danke für deine Präzisierung, das habe ich noch gar nicht betrachtet, ich hatte lediglich das was ein Endverbraucher auffällt geschildert.

Gruß Colt S.

Geschrieben


"Ich wende mich an die sachkundigen Foristen unter euch zur juristischen Seite von wiedergeladener Munition, denn ich suche

 

RECHTSSICHERE

 

Antworten auf obige Fragestellung."


Das Problem welches hier wieder mal sehr offenkundig wird, ist erstens die Fragestellung an sich, also das manifestierte absolut mangelhafte "Know-How" des Fragestellers und sein andereseits klar formulierter "Anspruch" an ein Forum, und zweitens die überwiegende Mehrzahl der bisher geposteten "Antworten", die in der Mehrzahl die Fachkenntnis, vor allem aber die geforderte "Rechtssicherheit", vermissen lassen.

 

99% der Antworten die bisher kamen, schön der Reihe nach, sind vor allem von "Ich will zwar auch was dazu sagen, weiß aber nix" geprägt, von "hören sagen", alten Unterlagen und deren Verstehen durch die Foristen, usw. usw. usw., aber durch eines ganz gewiss nicht, kann gar nicht, nämlich durch RECHTSSICHERHEIT.

 

Diese (geforderte) Rechssicherheit gibt es gar nicht, denn alle Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen und Verordnungen, sind eben auch Auslegungssache, selbst von SB- und Ämterseite, und auch vor Gericht. Wäre dem nicht so, so würde der Bürger (oder der Waffenbesitzer) nicht ab und an vor dem Verwaltungsgericht stehen, und es gäbe auch keine differenten Entscheidungen auf diversen Gerichtsebenen in diversen Bundesländern.

 

Somit ist schon die Fragestellung völlig falsch, und der Fragesteller sollte sich gefälligst selbst ERNSTHAFT kundig machen, anstatt zu versuchen seine intellektuellen Defizite durch eine Umfrage in einer "Hausfrauen-Seite für Waffenbesitzer" zu kompensieren.

 

Die "Rechtssicherheit" der Foristen bzw. die Diversität von deren absolut sicherem Rechtsverständnis zeigt sich gerade hier in in DIESER simplen "Anfrage" und den veröffentlichten Anworten sehr schön und schulbuchmässig, RECHTSSICHER ist davon nichts, gar nichts.

 

WER von den Foristen, vor allem von den "Machern" dieser Seite, würde mit den hier gelesenen Ansichten (Argumente sind es NICHT) denn SELBST vor ein Verwaltungsgericht ziehen um SEINE EIGENEN waffenrechtlichen (und geschäftlichen) Belange erfolgreich verteidigen zu wollen? Ernsthaft?


Aber nun aber schön der Reihe nach (die aktuelle Seite!):  

 

Soweit ich das noch vom Lehrgang weiß, darf  ....

.. bin zwar auch kein Profi, aber bei uns hieß es man ....

"X und Y" sind da wohl die Schlüsselwörter ...

was gegen den Besitz sprechen soll wenn der jenige berechtigt ist weiß ich nicht ...

Das hat scheinbar schon Gerichte beschäftigt. Google mal unter Wiederladeerlaubnis, da findet man ein Urteil des VG des Saarlandes. Da wird die Sache recht breit abgehandelt.

Sinngemäß steht da, dass du ....

Aus meinem Widerladerkurs: ....
Ich persönlich würde nur .....

Die Lebenserfahrung sagt: ....
..... Wo kein Kläger, da kein Richter.

Bei der letzten Verlängerung habe ich den Passus mit ....

Also scheint die Lage doch erstmal klar. ..... ?

Man muss da unterscheiden, es geht ja nicht nur um dürfen. Bei einem Ladefehler kann es auch um Haftung gehen.

Da gehst du hin, zeigst Bilder vom Schrott und lässt diesen dann aus der WBK austragen. Dem (SB) ist das völlig egal. .....

Bei Personenschaden kann man vermutlich nicht nur die Waffe austragen, sondern auch gleich die WBK mitgeben. ................

Vermutlich... ist das halt eine Aussage ohne jeden Wissenshintergrund.
Da liegt "erstezw", nicht nur vermutlich, sondern absolut sicher, absolut richtig.


Bis auf ein paar wenige Zuschriften, sehr wenige, ist das alles nur Müll, Stammtischniveau, aber eines ganz gewiss nicht, eine zuverlässige Quelle für RECHTSSICHERE Auskünfte zum Thema WAFFENRECHT mit denen man vor Gericht bestehen könnte.

 

Stimmt nicht? Ich stänkere nur? Wo, bitte nur ein einziges postives Beispiel, nur EIN EINZIGES !, ist denn da irgendwo eine wirklich belastbare und RECHTSSICHERE Auskunft für den Fragesteller?

 

Wo, nur ein einziges Beispiel bitte!

 

Und das jetzt mal ganz unabhängig davon daß ich mir wünsche, ja eigentlich fordere, daß Waffenbesitzer all das notwendige "Know-How" selbst haben sollten, oder zumindest intellektuell in der Lage sein sollten sich die Thematik, um z.B. vor einem Verwaltungsgericht "überleben" zu können, selbst zu erarbeiten - anstatt in "Waffen-BILD" nach nach Argumenten bzw. den Wunsch-Fantasien angeblich "Rechtskundiger" zu fischen.

 

Nein, ich werde den Teufel tun und hier dem Fragesteller selbst etwas raten, mir anzumaßen ihm eine "rechtssichere" Auskunft geben zu können, denn obwohl ich natürlich sehr wohl glaube mit meiner Meinung zur Thematik "recht" zu haben, würde ich mit meiner Meinung, meiner Rechtsauslegung, nur mich selbst verteidigen wollen, nur für mich selbst die Verantwortung übernehmen wollen.

 

Die Mehrheit der Foristen und gar der Betreiber der Seite ist da aber wohl zu ganz anderen persönlichen Zugeständnissen oder gar persönlichen Verantwortungen bereit, ist ja auch jeweils "RECHTSSICHER", oder etwa nicht?


MfG

 

Ferryman

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Raiden:

Wessen Sockenpuppe bist du denn?

Da wollte jemand wohl nicht mit seinem Hauptaccount posten oder ist mit seinen multiplen Identitäten durcheinandergekommen.

Bearbeitet von Schartenegger
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden schrieb Joseg:

So ist es ja auch gedacht, nur gibt es bei uns Spezialisten die meinen wenn sie mitfliegen müssten sie nur die Mehrkosten tragen, minimaler Mehrverbrauch und Flughafengebühr falls die anfallen, weil er ja sowieso fliegt und das Fliegen ja sein eigenes Vergnügen ist.

 

Ein Schützenbruder hat mal vorgerechnet, dass der Wiederlader. der viel für andere läd ja billiger einkauft und Rabatte eigentlich voll den Kunden angerechnet werden müssten.

 

So herum ist es natürlich für die Gewinnerzielungsabsicht, Gewerblichkeit, was auch immer des Anbietenden kein Problem. Klar, wenn mich jemand lieb fragt, dann darf der meine Wummen schießen, und bezüglich der Munition sage ich "schon gut". Wenn jemand natürlich mit Anspruchsdenken Munition, Flugzeit, was auch immer für lau haben will, dann ist korrekte Antwort wohl "Du mich auch." Es handelt sich um einen Gefallen zum beidseitigen Gaudium und ja gerade nicht um eine feilgebotene Dienstleistung (die dann in der Tat andere Voraussetzungen hätte).

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben

Wegen der oben thematisierten Haftungsrisiken bei „Schaden aufgrund Ladefehler“:

 

Bei Überlassung c-to-c ohne „Reibach“ unter Ausschluss der Gewerblichkeit handelt es sich zivilrechtlich um ein Gefälligkeitsschuldverhältnis. 

Damit wird bereits - von selbst- zivilrechtlich der Verschuldensmaßstab auf die „Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten“ verschoben und die Haftung für „einfache“ (leichte) Fahrlässigkeit entfällt. 

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  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Bei einigen Sachen musste ich mal in den Fachkunde-Unterlagen vom letzten Jahr blättern:

Wenn die Patrone fertig gebaut ist, ist man aus dem Sprengstoffgesetz "raus" und im normalen Waffenrecht - was das Überlassen (nicht gewerblich, was schon alles erklärt wurde) der Munition angeht:

- zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand (auch z.B. an Gast ohne WBK)

- dauerhaft Überlassen nur an Berechtigte (als Wiederlader prüfe ich Muni EWB)

Beim Überlassen an Berechtigte hat die Verpackungseinheit Angaben zur Art der Muni (z.B. 9mm Luger) und den verwendeten Bestandteilen (Anzündhütchen, Geschoss Pulver(hersteller), Geschoss) und Datum der Herstellung zu haben.

 

Bevor ich Muni von einem Wiederlader verwende, sollte ich wissen, dass die Fachkunde für den 27er fast ausschließlich theoretisch-rechtlicher Natur ist. Die handwerklichen Fähigkeiten spielen da kaum eine Rolle. Das eigentliche "Können" kommt erst mit der Praxis. Ich würde wiedergeladene Muni wenn dann nur von erfahrenen "alten Hasen" verwenden. 

Als typische Gefahr wurde uns genannt, dass beim Wiederladen Hülsen, die schon ihre Ladung Treibmittel bekommen haben, mit noch nicht befüllten verwechselt werden. Dann rummst halt die doppelte Menge NC in der eigenen Wumme... geht ja bei modernen Waffen meist gut.

 

Vor ein paar Wochen auf der Bahn nebenan.. Wiederlader mit (nicht-Wiederlader) Kumpel ballern mit selbstgemachter Muni.. zig mal macht es "Peng" und dann auf einmal "BOOOM" als wenn Dirty Harry seine .44mag sprechen lässt.. hoppala, die Fallscheibe hätte es nicht lustig gefunden, aber dem Sand hat es ja nix gemacht.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb vaquero357:

Ich würde wiedergeladene Muni wenn dann nur von erfahrenen "alten Hasen" verwenden.

Die einzigen echten Probleme, die entstehen können, sind zu volle oder leere Hülsen. Das kann leider jedem passieren, hat wenig mit Können zu tun. Im Gegenteil, die Routine ist vielleicht sogar eher gefährlich, auch, wenn man sich einen Ablauf zurecht legt, der das verhindern sollte. Da hilft nur penible Nachkontrolle (ich mache beispielsweise Kontrollwiegungen aller Patronen nach Fertigstellung).

 

Allerdings sollten "Doppelladungen" eher die Ausnahme sein. Abgesehen von superschwachen Kurzwaffenladungen würde ich keine doppelten Ladungen in meine Hülsen bekommen, weder bei KW, noch bei LW, die würden einfach "überlaufen" oder zumindest einen "Berg" haben.

 

Anders verhält es sich mit leeren Hülsen, das ist der wahrscheinlichere Fall, der Pulverfüller hängt oder streikt und schon ist auf der Autopresse eine Hülse ohne Füllung eine Station weiter gerutscht. Viellieicht parallel gerade noch die Zündhütchen nachgefüllt und schwupps, Geschoss draufgesetzt. Das führt dann zu dem hässlichen "Plopp" auf der Anlage. => "Plopp heißt Stopp".

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  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Kontrollwiegungen aller Patronen nach Fertigstellung

Auch bei KW?

Ich hab das vor einiger Zeit mal analysiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Gewichtsabweichungen von Geschossen und Hülsen zusammen oft größer sein können als die Treibladungsmasse. Damit kann ich beim Wiegen nicht unterscheiden, ob ich eine leere, schwere Hülse mit schwerem Geschoss habe oder ob es eine gefüllte leichte Hülse mit leichtem Geschoss ist. Klar, bei .44 Mag ist das was anderes, aber alles im Bereich 9mm/.38special und kleiner ist da echt gefährdet.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

(ich mache beispielsweise Kontrollwiegungen aller Patronen nach Fertigstellung).

Das bringt nur was wenn du alle Teile vorher auch schon nachgewogen hast. Ansonsten geht so manche Pulverladung in den Differnzen von Hülse und Geschoss unter.

Geschrieben

Ich weiß ja nicht, was ihr so für Ladungen produziert oder was ihr für ein Gurkenmaterial verwendet! :D

 

Bei meinen .38 SA mit 10 gr. Ladung geht da definitiv nix unter.

 

Selbst bei einer 9mm ist das aus meiner Sicht theoretische Erbsenzählerei. Eine volle Hülse fälschlich als leer auszusortieren ist unwahrscheinlich (dann müsste das Material in Summe um mehr als 4,5 gr. abweichen) und auch völlig unkritisch. Eine leere Hülse fälschlich als voll zu deklarieren, ist genauso unwahrscheinlich: wenn ich bei einem erwarteten Gewicht von 188 gr. (volle Patrone) eine mit 186 gr. finde und die (gerade noch) durchlasse, dann müsste das Material immer noch um 2,5 gr. abweichen. Das habe ich bisher weder bei Hülsen noch bei Geschossen festgestellt.

Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Das habe ich bisher weder bei Hülsen noch bei Geschossen festgestellt.

Ich schon. Ich hab die Daten hier schonmal gepostet, von daher kommts vielleicht dem einen oder anderen bekannt vor:

image.png.4adcea4a177bf204c0f92052ed5f8512.png

 

Das sind weder billige Hülsen ausm Eimer auf dem Stand noch irgendwelche NoName-Geschosse. Sich hier aufs Wiegen zu verlassen halte ich für fahrlässig. Bei 10gr Ladung mag das anders sein, aber bei 9mm und Konsorten ist das definitiv ein reales Problem.

Die meiner Meinung nach einzige verlässliche Lösung ist die bewusste (!) Kontrolle jeder Hülse vor dem Geschosssetzen. Dadurch wird man zwar langsamer auf einer Progressivpresse, aber nur so kann man sich sicher sein. Und wenn ich diesen Prozess gewissenhaft einhalte, dann brauch ich danach nicht nochmal kontrollieren.

Das Argument mit den Wahrscheinlichkeiten ist in meinen Augen unzulässig. Es ist auch unwahrscheinlich, dass der automatische Pulverfüller versagt und keine Ladung wirft. Aber genau diese sehr seltenen Ereignisse müssen wir abfangen, weil die Konsequenzen immens sein können.

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb pulvernase:

[...] einzige verlässliche Lösung ist die bewusste (!) Kontrolle jeder Hülse vor dem Geschosssetzen.

Naja, dann habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Selbstverständlich kontrolliere ich jede Hülse vor dem Geschossetzen. Die nachträgliche Wiegung ist ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor.

 

Die restliche Diskussion ist müßig, ich bleibe dabei, dass bei "realistischer" Produktivität auf einer Auto-Presse ein Restrisiko verbleibt, und das gilt es nun mal zu minimieren. 0% wären erstrebenswert, aber eben nur das. Auch 0,00001% sind eben nicht 0%.

Geschrieben
Am 13.5.2022 um 08:36 schrieb Joseg:

Ein Schützenbruder hat mal vorgerechnet, dass der Wiederlader. der viel für andere läd ja billiger einkauft und Rabatte eigentlich voll den Kunden angerechnet werden müssten.

Oh mann, was es für Mitmenschen gibt.

 

Der Schützenbruder würde bei mir nach der Rechnung nur noch in den "Genuss" von selbst abgeholter Fabrikmunition kommen.

 

Selbst bei einer Sammelbestellung von Munition würde der bei mir rausfliegen, da er mir ja eventuell vorrechnet, dass ich bei der Abholung der Sammelbestellung noch in den Genuss eines kostenlosen Kaffees gekommen bin.........

Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb chr:
Am 13.5.2022 um 08:36 schrieb Joseg:

Ein Schützenbruder hat mal vorgerechnet, dass der Wiederlader. der viel für andere läd ja billiger einkauft und Rabatte eigentlich voll den Kunden angerechnet werden müssten.

Oh mann, was es für Mitmenschen gibt.

 

Der Schützenbruder würde bei mir nach der Rechnung nur noch in den "Genuss" von selbst abgeholter Fabrikmunition kommen.

 

Selbst bei einer Sammelbestellung von Munition würde der bei mir rausfliegen, da er mir ja eventuell vorrechnet, dass ich bei der Abholung der Sammelbestellung noch in den Genuss eines kostenlosen Kaffees gekommen bin.........

Sorry, das ist kein Schützenbruder sondern einer der bestrebt ist auch nur jeden klitzekleinen Vorteil für sich auszunutzen, der würde von mir nur noch links liegen gelassen werden.

So ein Verhalten gehört sich einfach nicht.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:
vor 10 Stunden schrieb vaquero357:

Ich würde wiedergeladene Muni wenn dann nur von erfahrenen "alten Hasen" verwenden.

Die einzigen echten Probleme, die entstehen können, sind zu volle oder leere Hülsen. Das kann leider jedem passieren, hat wenig mit Können zu tun. Im Gegenteil, die Routine ist vielleicht sogar eher gefährlich, auch, wenn man sich einen Ablauf zurecht legt, der das verhindern sollte. Da hilft nur penible Nachkontrolle (ich mache beispielsweise Kontrollwiegungen aller Patronen nach Fertigstellung).

 

Allerdings sollten "Doppelladungen" eher die Ausnahme sein. Abgesehen von superschwachen Kurzwaffenladungen würde ich keine doppelten Ladungen in meine Hülsen bekommen, weder bei KW, noch bei LW, die würden einfach "überlaufen" oder zumindest einen "Berg" haben.

 

Anders verhält es sich mit leeren Hülsen, das ist der wahrscheinlichere Fall, der Pulverfüller hängt oder streikt und schon ist auf der Autopresse eine Hülse ohne Füllung eine Station weiter gerutscht. Viellieicht parallel gerade noch die Zündhütchen nachgefüllt und schwupps, Geschoss draufgesetzt. Das führt dann zu dem hässlichen "Plopp" auf der Anlage. => "Plopp heißt Stop

Auch ein "erfahrener" Wiederlader kann mal patzen, sei es fahrlässig oder "bewusst".

Ich selbst kenne einen Wiederlader welcher für Vereinskameraden .357 Magnum geladen hat.

Es waren sehr moderate Ladungen und wurden von den Vereinskameraden sehr gelobt wie schön die doch funktionieren und weich sind.

Der Schönheitsfehler war, er hat N 110 verwendet und dieses unterhalb der Minimalladung, die Sache ging eine Weile gut und dann kam es gleich heftig.

Endresultat ein S&W Mod. 19 Trommel und Rahmenbrücke gesprengt, 2 mal S&W 686 Trommel gerissen und bei einem Trommel und Rahmen gesprengt.

Das hierzu, nicht nur zu viel Pulver kann gefährlich werden sondern auch zu wenig wenn dabei die Verbrennungsoberfläche vergrößert wird.

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