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Nationales Waffenregister , wieviel Aufwand und Kosten hat man bei einer Einsicht in seine Daten ?


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Geschrieben

Nationales Waffenregister , wieviel Aufwand und Kosten hat man bei einer Einsicht in seine Daten ?

Wie es die Überschrift schon sagt geht es mir darum eure Erfahrungen mit der Datenkrake .

Die Fragen sind :

1. Was kostet so eine Einsicht in seine Daten.

2. Welcher Aufwand ist zu bewältigen  (Formloses Anschreiben ? / Vordruck ausfüllen ? / oder wie gehts ?)

3. Was macht man wenn man Ungereimtheiten findet ? Kosten die Änderungen extra ?

4. Bekommt man Ausdrucke für seine Akten ?

 

Ich hoffe das hier ein paar Leute sind die das schon gemacht haben und mir die Fragen beantworten können.

 

Gruß Don Flens

Geschrieben

Hallo,

 

geht online ja… ich hab mich kaputt gelacht als meine SB mich dann anrief und gefragt hat warum ich das haben will und sie müsse das genehmigen.

 

Ich hab dann gesagt das es da nix zu genehmigen gibt ich habe das recht und dieses nutze ich. Ich hab die Auskunft dann bekommen und es war wieder mal was falsch da drin.

Geschrieben (bearbeitet)

 

§ 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person

(1) Die betroffene Person hat bei Geltendmachung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/679 ihre Identität durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Ausweiskopie oder amtlich beglaubigten Unterschrift nachzuweisen. Die Registerbehörde sendet die Ausweiskopie auf Verlangen der betroffenen Person nach Auskunftserteilung an diese zurück. Im Übrigen hat die Registerbehörde die Ausweiskopie spätestens ein Jahr nach Auskunftserteilung zu vernichten.
(2) Über die Beschränkung des Auskunftsrechts nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes entscheidet die Registerbehörde im Benehmen mit der Waffenbehörde, die die Daten übermittelt hat.
(3) Sind gespeicherte Daten unrichtig oder unvollständig, hat die Registerbehörde die zuständige Waffenbehörde unverzüglich zu unterrichten.
 
 
Da gibt es schon etwas zu genehmigen.
 
Bearbeitet von schoenauer
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schoenauer:

 

§ 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person

(2) Über die Beschränkung des Auskunftsrechts nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes entscheidet die Registerbehörde im Benehmen mit der Waffenbehörde, die die Daten übermittelt hat.

 

Hahaha, der übliche Neusprech!

 

"Aus Datenschutzgründen und zu ihrer Sicherheit, können wir ihnen leider keine Auskunft über die (sie betreffenden) gespeicherten Daten geben."

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb drummer:

 

Hahaha, der übliche Neusprech!

 

"Aus Datenschutzgründen und zu ihrer Sicherheit, können wir ihnen leider keine Auskunft über die (sie betreffenden) gespeicherten Daten geben."

 

Sorry, aber da steht "beschränken" nicht "verweigern".

Geschrieben

Meine Behörde hat mir automatisch mein Stammdatenblatt geschickt als es los ging mit den benötigten IDs die nicht in der WBK stehen. Im Begleitschreiben war auch eine Bitte  die Daten zu kontrollieren und wenn etwas fehlerhaft ist es mitzuteilen.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb schoenauer:

Sorry, aber da steht "beschränken" nicht "verweigern".

 

Was für eine unwillige Behörde auf das gleiche hinausläuft.

 

Diese Art von Problemen habe ich glücklicherweise bei mir im Kreis nicht. Ich möchte auch hier mal wieder auf das Beispiel AT hinweisen: Dort kann jeder einfach selbst seine Daten einsehen. Eine Genehmigung vom "gottgleichen" Sachbearbeiter ist dort nicht notwendig.

Geschrieben (bearbeitet)

Wer die Online-Beantragung nicht nutzen kann oder will muss allerdings ganz klassisch einen Antrag an das BVA schicken. Hierfür ist entweder eine beglaubigte Perso-Kopie oder eine beglaubigte Unterschrift erforderlich, wofür im Bürgeramt durchaus Gebühren anfallen können.

 

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aufgaben/S/NWR/NWR_Auskunft_AntragPerson.html;jsessionid=D332582E00760D566D172AFCB8FEE01D.intranet241?nn=44616

 

In der NWR-Auskunft können übrigens ggf. andere bzw. mehr Infos enthalten sein, als im Stammdatenblatt von der Waffenbehörde (z.B. Jahresangaben zur Herstellung/Einfuhr der Waffe - sofern im NWR hinterlegt).

 

Die Aukunft schadet jedenfalls nicht und zeigt dem BVA, dass sich die Betroffenen durchaus für Ihre Daten interessieren.

 

Meine allererst Selbstaukunft ist damals übrigens auf dem Postweg verschollen und nie mehr aufgetaucht (die Zeitgleiche Auskunft für meinen Vater kam dagegen nach 2 oder 3 Wochen), denn das BVA verlangt zur Auskunftserteilung zwar eine beglaubigte Identitätsüberprüfung (Online mit dem Perso oder halt über die Beglaubigung der Unterschrift/Persokopie), weil die Daten ja so unglaublich sensibel sind (ist ja grundsätzlich vernünftig), verschickt den ganzen Kram dann aber mit der einfachen Briefpost...

Bearbeitet von tt22
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb drummer:

... Beispiel AT hinweisen: Dort kann jeder einfach selbst seine Daten einsehen.

Ich vergass noch: Auch Online (Mit Bürgerkarte oder Signatur)! Einfach einloggen und die NWR Daten anschauen. Ist natürlich in Neuland undenkbar.

Bearbeitet von drummer
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb schoenauer:

[...] Beschränkung des Auskunftsrechts nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes [...] im Benehmen mit der Waffenbehörde, die die Daten übermittelt hat.

 

vor 2 Stunden schrieb drummer:

"Aus Datenschutzgründen und zu ihrer Sicherheit, können wir ihnen leider keine Auskunft über die (sie betreffenden) gespeicherten Daten geben."

 

Es geht nicht um die Daten über dich, sondern die Daten der erfassenden Person(en) in der Waffenbehörde.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb drummer:

 

Was für eine unwillige Behörde auf das gleiche hinausläuft.

 

Diese Art von Problemen habe ich glücklicherweise bei mir im Kreis nicht..... 

 

Mal abgesehen davon,  dass ich bei allen Sachbearbeitern der letzten 36 Jahre in unserer Kreisverwaltung absolut NIE Probleme hatte:

 

Hast du für die erste Aussage konkrete Beispiele?

Geschrieben

Ganz Brandaktuell wäre in dieser Kategorie grob der Fall der Klage des VDB einzuordnen, um an Informationen über den "geheimen" Gesetzentwurf zur Einschränkung von potentiellen SRS Waffenkäufern zu kommen. Wobei ein strammer folgsamer Untertan das sicher auch zerreden / sich schönreden kann.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 15.3.2022 um 18:50 schrieb drummer:

Ich vergass noch: Auch Online (Mit Bürgerkarte oder Signatur)! Einfach einloggen und die NWR Daten anschauen. Ist natürlich in Neuland undenkbar.

Das geht natürlich überhaupt nicht!

 

Ich fand das auch total irre. Online mit dem "neuen Personalausweis" ganz modern beantragt....und nach 4 Wochen (!) einen dicken Umschlag mit der normalen Briefpost bekommen 🤣

Da steht jedes einzelne Waffenteil auf einem separaten Blatt.

Das Anschreiben ist sogar handschriftlich unterschrieben. Da hat sich also tatsächlich jemand hingesetzt und das händisch ausgedruckt und eingetütet. Mein Gott.

 

Beantragung: 2022

Prozess der Verarbeitung und Zustellung: 1970

 

Da fällt einem echt nix mehr dazu ein.

Das gleiche Prozedere läuft übrigens auch in Flensburg....

 

Ich glaube nicht, dass ich es in diesem Leben noch erleben werde, dass im Bezug auf Waffen noch irgendwas digitaler oder komfortabler wird.

Alleine schon die WBK-"Lappen"....eine Plastikkarte mit QR-Code wäre ja viel zu einfach.

Bearbeitet von Seifert
Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Seifert:

 

Das gleiche Prozedere läuft übrigens auch in Flensburg....

 

Das stimmt so aber nicht!

 

Wenn man beim KBA online mittels Personalausweis seine Punkte oder das Fahrerlaubnis- bzw. Fahrzeugregister abruft bekommt man seine Selbstauskunft sofort als PDF mit "elektronischem Siegel" - rund um die Uhr 24/7

 

Wenn man´s natürlich per altmodisch per Papier in Flensburg beantragt kommt die Auskunft mit Anschreiben des Sachbearbeiters...

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Seifert:

Beantragung: 2022

Prozess der Verarbeitung und Zustellung: 1970

 

Beantragung auch nicht!

 

Wenn man schon ein NWR hat, dann eher in Richtung AT: Die WBK ist eine Karte im Kreditkartenformat. Die Waffen stehen (nur) im NWR und können dort von jedem Händler (beim Kauf - auch von privat) eingetragen werden. Einsehen kann ich meine Einträge per Bürgerkarte/Signatur jederzeit - ohne Antrag und Wartezeit, einfach einloggen und anschauen. Das Amt muss nicht jeden Hühnerfurz abstempeln und erspart sich damit jede Menge unnötiger, unnützer und unsinniger Arbeit (und hat evtl. dann sogar Zeit seinen tatsächlichen Job zu machen!). Nebenbei bei kann ich mit der WBK auch noch Munition (ohne Kalibereinschränkung!) und Treibladungspulver (zum Wiederladen) kaufen!

Geschrieben

Kriege auch jedes mal mein Stammdatenblatt. Reicht mir völlig um zu sehen ob alles richtig ist.

 

Letztendlich gilt für den Bürger das, was in der WBK steht. Was die IT dahinter vergeigt, ist nicht mehr mein Problem.

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