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Umzug ins Wohnmobil (Wohnsitzlos) oder Wohnsitz nur zeitweise in D - welche Fristen für den Erhalt der WBKs?


Schwarzwälder

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Was passiert eigentlich, wenn man seinen festen Wohnsitz abmeldet und sich "reisend" meldet, also in ein robustes Wohnmobil zieht und dort (natürlich) einen kleinen 0er oder Ier Schrank vorhält, um seine WBK-pflichtigen Waffen unterzubringen.

Ist das innerhalb Deutschlands erlaubt (wenn man weiter trainiert/Schießbuch führt) - und wenn ja, für wie lange? Hier kommt das Bundesverwaltungsamt ja noch nicht ins Spiel (oder doch), weil man im Inland bleibt, nur eben mal da mal dort.

 

Wie ist das, wenn man mit seinem WoMo dann auch zeitweise ins europ. Ausland zieht und dort einen (ggf. auch festen) Wohnsitz für einige Monate einnehme, aber vor Jahresfrist wieder nach D zurückziehe und wieder einen festen Wohnsitz in D einnehme.

Selbst ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland ist ja bedürfnisrechtlich unkritisch.

 

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vor 15 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Was passiert eigentlich, wenn man seinen festen Wohnsitz abmeldet und sich "reisend" meldet, also in ein robustes Wohnmobil zieht und dort (natürlich) einen kleinen 0er oder Ier Schrank vorhält, um seine WBK-pflichtigen Waffen unterzubringen.

Ist das innerhalb Deutschlands erlaubt (wenn man weiter trainiert/Schießbuch führt) - und wenn ja, für wie lange? Hier kommt das Bundesverwaltungsamt ja noch nicht ins Spiel (oder doch), weil man im Inland bleibt, nur eben mal da mal dort.

 

Wie ist das, wenn man mit seinem WoMo dann auch zeitweise ins europ. Ausland zieht und dort einen (ggf. auch festen) Wohnsitz für einige Monate einnehme, aber vor Jahresfrist wieder nach D zurückziehe und wieder einen festen Wohnsitz in D einnehme.

Selbst ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland ist ja bedürfnisrechtlich unkritisch.

 

Ich denke nicht, das das so genehmigt wird. Du darfst deine Waffen ja auch nicht längere Zeit in einem Kofferraum packen. Alternativ kannst du deine Waffen bei einem Büxer unterbringen.

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vor 29 Minuten schrieb HillbillyNRW:

Ich denke nicht, das das so genehmigt wird. Du darfst deine Waffen ja auch nicht längere Zeit in einem Kofferraum packen.

In einen Kofferraum nicht (außer auf Reisen, was ja hier der Fall wäre).

Vergleichen könnte man die Lagerung mit einer unbewohnten Jagdhütte.

Da dürfen 3 Selbstladegewehre in einem Ier Schrank dauerhaft gelagert werden.

Und eine Jagdhütte ist ja auch kein "fester Wohnsitz".

Da ist die Unterbringung in nem fest eingebauten Ier Schrank in einem Wohnmobil doch allemal sicherer.

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Also in Kursen als Vorbereitung auf die Impfpflicht in D, falls die nächsten Monat beschlossen werden wird, wird das Vorgehen (phasenweise Umzug ins Wohnmobil) empfohlen.

Es geht dabei nicht um plumpes "Wegfahren vor der Spritze" (eher vielleicht um ein Umfahren von "roten" Warnstufe-Zonen/Hot-Spots), sondern um die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen, die eben sowohl in Österreich als auch in D nur Personen mit festem Wohnsitz > 6 Monate als von der Impfpflicht erfasst ansehen. Insofern wird es noch zu einem Run auf Wohnmobile kommen, wenn mich nicht alles täuscht.

Und dass darunter auch etliche LWB sein werden, ist dann stark anzunehmen.

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 21 Minuten schrieb EkelAlfred:

Zumal der die das SB beim Wegzug auch nicht mehr zuständig ist. 

Um so besser. Man muss doch was einfordern für sein hart verdientes Steuergeld. 

Man gleiche seine geplante Route mit den zuständigen Behörden ab, startet einen Mailverteiler und schickt die Anfrage gleichzeitig an X Ämter. 

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Was wirklich "krank" ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

Aber Wohnmobilisten gibt es ja sicher viele, auch Langzeitreisende. In den USA wohl noch mehr, aber kann ja auch in D kommen.

Deswegen finde ich die Frage schon interessant und allemal nicht so abstrakt und an den Haaren herbeigezogen, als dass man nicht mal unter LWBs das andiskutieren könnte.

 

Manchen könnte ja auch die aktuelle Teuerung aus seinem Häusle treiben. Wer die Raten nicht mehr schafft oder seinen Heizöltank nicht mehr füllen kann (mancher braucht für seinen Altbau 4000 Liter/Jahr, was fast 10.000 EUR kostet - zzgl. Strom, der irre teuer wird etc.), der steigt dann ggf. notgedrungen in sein WoMo und nächtigt in Carinthia 6 Schlafsäcken... 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor einer Stunde schrieb switty:

Manche Leute kommen auf Ideen...

 

So abwägig ist die Frage nicht.

Wenn man bedenkt wie oft man heute den Job wechselt, kann man als Single durchaus in Versuchung kommen ein Mobilheim zu nutzen.

Wobei: so richtig günstig sind die ja auch nicht.

 

Passt zum Thema: kann man eigentlich auch einen Wohnsitz in einer Kleingartensiedlung melden ?

Bearbeitet von boarhunter416
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vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Manchen könnte ja auch die aktuelle Teuerung aus seinem Häusle treiben. Wer die Raten nicht mehr schafft oder seinen Heizöltank nicht mehr füllen kann (mancher braucht für seinen Altbau 4000 Liter/Jahr, was fast 10.000 EUR kostet - zzgl. Strom, der irre teuer wird etc.), der steigt dann ggf. notgedrungen in sein WoMo und nächtigt in Carinthia 6 Schlafsäcken... 

Da wär dann wohl der Zeitpunkt gekommen, die Knarren zu verflüssigen.

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Die meisten Langzeitreisenden haben einen Wohnsitz gemeldet... Entweder haben sie eh ein Eigenheim oder dann eben eine Briefkastenadresse bei Freunden. 

Du brauchst ja auch eine Hauptwohnsitz um das wohnmobil anzumelden. Das geht übrigens auch nicht am Zweitwohnsitz. 

 

Kleine Anekdote am Rande: Ich hatte mir mal ein Haus in der Straße meiner Eltern gekauft. Da bin ich dann auch mit meiner damaligen Freundin eingezogen, bevor ich sie geheiratet habe. 

Umgemeldet habe ich mich natürlich nicht. 

4 Tage nach der Hochzeit kam ein Schreiben der Gemeinde, ich müsse mich ummelden. Ehepaare müssen (!) einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Sie in Hausnummer 4 und ich in Nummer 5 geht nicht.... 

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vor 4 Minuten schrieb Fyodor:

...Wo darf man welche Waffen lagern? Im Auto darf man? ...

Es gibt nicht zur zulassungsrechtlich Unterschiede zwischen Auto/PKW - Wohnmobil - Wohnwagen - ggf. Wohncontainer.

Und dann wäre ja immer noch die Jagdhütte - darf man da 3 SL-Gewehre lagern, wenn man "auf Reisen" gemeldet ist?

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vor 6 Minuten schrieb Mittelalter:

Die meisten Langzeitreisenden haben einen Wohnsitz gemeldet... Entweder haben sie eh ein Eigenheim oder dann eben eine Briefkastenadresse bei Freunden. 

Du brauchst ja auch eine Hauptwohnsitz um das wohnmobil anzumelden. Das geht übrigens auch nicht am Zweitwohnsitz. 

Also man kann das WoMo schon ohne feste Anschrift in D zulassen: https://herman-unterwegs.de/wohnmobil-anmelden-ohne-wohnsitz/

Eine Briefkastenanschrift/Postfach o.ä. kann unabhängig vom Wohnsitz eingerichtet werden.

 

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vor 14 Minuten schrieb Mittelalter:

Ehepaare müssen (!) einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Sie in Hausnummer 4 und ich in Nummer 5 geht nicht.... 

Natürlich. Die Ehe ist ja kein Vertrag zwischen zwei Menschen zur gegenseitigen exklusiven Nutzung der Geschlechtsorgane. Sondern ein Vertrag zweier Menschen mit dem Staat, in dem sie sich verpflichten weniger Wohnraum zu verbrauchen und neue Steuerzahler zu produzieren. Dafür bekommen sie ein kleines Steuergeschenk wenn einer von beiden Zuhause bleibt um die Kinder zu versorgen.

 

vor 16 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Und dann wäre ja immer noch die Jagdhütte

Die ist ein nicht dauerhaft bewohnten Gebäude. Ein zugelassenes Wohnmobil ist kein Gebäude, sondern ein Fahrzeug. Welche und wie viele Waffen weicher Art darf man in Fahrzeugen lagern? Was steht dazu im Gesetz?

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Aber er ist ja nicht im Ausland.

 

Er will sich nur nicht impfen lassen und um einer erwarteten gesetzlichen Pflicht zu umgehen - die seiner Auffassung nach nur für Personen mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt - möchte er seinen Wohnsitz abmelden und innerhalb Deutschlands mit Wohnmobil umher reisen. 
 

Es kann nur noch Minuten bis zum nächsten Thread dauern, der dann lautet:

 

„Ich will in der Ukraine gegen die Russen kämpfen - darf ich meine Waffen mitnehmen?“

 

Dabei sind weitere Punkte zu klären:

 

Ist für die Mitnahme eine Europäischer Feuerwaffenpass erforderlich?

 

Gilt die Teilnahme an den Kampfhandlungen als regelmäßiges Training?

 

Und vor allem: Muss ich meine Waffen während der Kampfpausen in einem Tresor sichern?

 

Bei all diesen Fragen hilft kein Jurist, sondern ein Arzt. Und der ist kein Urologe.

Bearbeitet von EkelAlfred
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vor 3 Minuten schrieb Fyodor:

(...Jagdhütte...)

Die ist ein nicht dauerhaft bewohnten Gebäude. 

Womit ja immer noch nicht geklärt wäre, ob eine Jagdhütte auch für Personen, die keinen festen Wohnsitz in D haben, zulässig zur Lagerung von 3 Langwaffen in einem Ier Schrank ist.

M.E. müssten z.B. ausländische Jäger durchaus darin lagern dürfen, wenn sie öfter wiederkehrend Tagesjagdscheine nutzen. Dann wiederum müsste das auch für deutsche Wohnmobilisten eine Möglichkeit sein.

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vor 15 Minuten schrieb EkelAlfred:

- die seiner Auffassung nach nur für Personen mit einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten gilt -

Naja, an der Stelle brauchen wir nicht über unterschiedliche Auffassungen streiten; der Gesetzesvorschlag lautet klar in §20a Abs.1 IfSG

https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf :

 

Zitat

...ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Satzes 1 liegt stets und von Beginn an vor, wenn ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland vorliegt oder geplant ist.

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 2 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Was passiert eigentlich, wenn man seinen festen Wohnsitz abmeldet und sich "reisend" meldet ... und dort (natürlich) einen kleinen 0er oder Ier Schrank vorhält, um seine WBK-pflichtigen Waffen unterzubringen.

Ich hatte den Fall im Bekanntenkreis. Erinnere mich nur schwach. Unsere Waffenbehörde hier bestand auf den Verkauf oder die Einlagerung der Waffen. In dem Fall wollte er mit dem WoMo noch auf einem nicht bebautem Grundstück stehen. Unabhängig von den Waffen wurde ihm das auch versagt. Die Waffen hat er verkauft. Insgesamt hatte er ziemliche Schwierigkeiten mit der Situation.

 

@Schwarzwälder Wenn es dir hilft recherchiere ich die Sache nochmal.

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

Womit ja immer noch nicht geklärt wäre, ob eine Jagdhütte auch für Personen,

Grundsätzlich ist es bei der Lagerung egal, wem diese Waffen gehören. Wichtig ist nur: bewohnt ist nicht. Man muss die eigenen Waffen nicht zwangsläufig in der eigenen Wohnung unterbringen.

 

Die Frage ist eher: kann jemand der keinen Wohnsitz hat, einem Wohnsitz in Deutschland haben? Ist es so überhaupt möglich eine WBK zu bekommen, und wer ist da zuständig?

 

Ich vermute: nein.

 

Die Frage der Lagerung ist dann Wettentisch ganz einfach. Das ist im Gesetz ausnahmsweise recht deutlich beschrieben.

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Eine Dauerlagerung in einem Wohnmobil wird in D. nicht funktionieren. Ein Womo wird da vermutlich einem "Auto" gleichgestellt.

 

 

Im übrigen...

glaube ich aus verschiedenen Gründen nicht, dass eine Impfpflicht hier noch durchsetzbar ist.

Österreich hat übrigens heute deren Impfpflicht vorerst ausgesetzt (Grund: "Nicht verhältnismäßig"). Die angedrohten Geldstrafen entfallen damit.

 

 

D.h. behalte Deinen festen Wohnsitz und entspann Dich.

Das kommt so wohl eher nicht. 

 

 

Bearbeitet von Sindbad
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