Zum Inhalt springen
IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

Empfohlene Beiträge

Da gerade die PKS veröffentlicht wurde

 

Auf der Seite des Landtags NRW ist als Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage folgendes Dokument zu finden:

 

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
18. Wahlperiode
Drucksache 18/8630
26.03.2024

 

Köln-Porz: Angriff mit Schusswaffe auf 30-Jährigen – Was sind die Hintergründe?

 

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-8630.pdf

 

Auf der letzten Seite ist folgende Tabelle für die Jahre 2019 bis 2022:

 

Tatverdächtige mit dem Tatmittel "Schusswaffe" im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln

 

Ist das korrekt gerechnet?

 

Jahr 2022 / 2021 / 2020 / 2019
D = 146  / 156 / 147 / 173

Sonst. = 60 / 71 / 79 / 77

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Stunden schrieb BlackFly:

Es gab sogar ein Land, war das vielleicht sogar Österreich in dem man sich maximal mit demselben Mittel verteidigen durfte, kommt also jemand mit einem Messer darfst du keine Pistole ziehen

 

Das ist möglich, dass es das gibt.

In D gilt das (bei allem, vielleicht berechtigtem Gemosere in dem Bereich) definitiv nicht. Hier darf nur kein grobes Missverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Notwehrhandlung bestehen. 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 39 Minuten schrieb karlyman:

 

Das ist möglich, dass es das gibt.

In D gilt das (bei allem, vielleicht berechtigtem Gemosere in dem Bereich) definitiv nicht. Hier darf nur kein grobes Missverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Notwehrhandlung bestehen. 

 

Eigentlich auch nicht. Damit es in D. eine Notwehrhandlung sein kann, muss es eine Verteidigung sein und diese muss zusätzlich notwendig sein, um den gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Das Abwiegen der Rechtsgüter hast Du bei Notstand. Bei Notstand hast Du keinen Angriff.

 

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 8.4.2024 um 21:54 schrieb Last_Bullet:

 

mit legalen Schusswaffen begangen? Ich denke, das ist eher ein homöopathisches Problem. ...

... und dann vermutlich auch noch primär mit legal besessenen Dienstwaffen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb BlackFly:

Es gab sogar ein Land, war das vielleicht sogar Österreich in dem man sich maximal mit demselben Mittel verteidigen durfte, kommt also jemand mit einem Messer darfst du keine Pistole ziehen

Es gibt sogar ein Land, da darfst Du Dich in vielen Gegenden immer noch erst dann legal verteidigen, wenn Du keine Möglichkeit mehr zum Rückzug hast. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Mausebaer:

Damit es in D. eine Notwehrhandlung sein kann, muss es eine Verteidigung sein und diese muss zusätzlich notwendig sein, um den gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Das Abwiegen der Rechtsgüter hast Du bei Notstand. Bei Notstand hast Du keinen Angriff.

 

Nichts anderes hat er geschrieben:

vor 2 Stunden schrieb karlyman:

Hier darf nur kein grobes Missverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Notwehrhandlung bestehen. 

 

Das bedeutet, was sich eigentlich von selbst verstehen sollte, dass man eine Beleidigung nicht mit 10mm Auto beantwortet. Allerdings könnte dieser Punkt für sich auf Notwehr berufende, noch nicht so lange hier Lebende wichtig werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb sealord37:

 

... , dass man eine Beleidigung nicht mit 10mm Auto beantwortet. ...

Dass ist keine Notwehr. Eine Notwehrhandlung wendet einen Angriff ab. Sie beantwortet nichts.

 

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

Das Abwiegen der Rechtsgüter hast Du bei Notstand.

Das "grobe Missverhältnis" ist allerdings tatsächlich einer der "lehrbuchmäßigen" Fälle, in denen das Notwehrrecht eingeschränkt wird.

Der "Lehrbuchfall" dazu ist der alte Mann im Rollstuhl, der die Nachbarskinder im Rahmen seiner Notwehr daran hindern will ihm über den Gartenzaun die Kirschen vom Baum zu klauen. Da ihm im Augenblick kein anderes, ebenso erfolgversprechendes Mittel zur Verfügung steht um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum abzuwehren greift er deshalb zur bewährten Bockdoppelflinte.

Hier besteht allerdings das besagte "grobe Missverhältnis" zwischen dem Bagatellangriff auf sein Rechtsgut Eigentum und dem zur Verteidigung beeinträchtigten Rechtsgut Leben der Angreifer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

3 minutes ago, ChrissVector said:

Der "Lehrbuchfall" dazu ist der alte Mann im Rollstuhl, der die Nachbarskinder im Rahmen seiner Notwehr daran hindern will ihm über den Gartenzaun die Kirschen vom Baum zu klauen. Da ihm im Augenblick kein anderes, ebenso erfolgversprechendes Mittel zur Verfügung steht um den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf sein Eigentum abzuwehren greift er deshalb zur bewährten Bockdoppelflinte.

Hier besteht allerdings das besagte "grobe Missverhältnis" zwischen dem Bagatellangriff auf sein Rechtsgut Eigentum und dem zur Verteidigung beeinträchtigten Rechtsgut Leben der Angreifer.

 

Allerdings wurde in diesem Fall vom Gericht die Sache gerade als Notwehr angesehen. Das war allerdings 1920. Eine Bagatellgrenze gibt es bis heute nicht. (Im Gegensatz zu den Amis, wo die Regel je nach Bundesstaat normal etwas in der Form ist, dass tödlicher Zwang nur zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder gegen ein gewalttätiges Verbrechen erlaubt ist, bisweilen mit einer Erleichterung wenn es um die Verteidigung im eigenen Wohnbereich geht.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@sealord37  Als Sportschütze musst du dir im Zweifel immer anhören lassen, dass du ja Notwehrrecht in der Waffensachkunde dran hattest - da sollte man aus meiner Sicht schon sehr picky sein mit den Formulierungen, auch wenn das erbsenzählerisch wirken kann.

 

Aber vielleicht wären aktuell fortlaufende, nicht aufhörende Beleidungen (keine abgeschlossene, erfolgte Beleidigung!) ein gegenwärtiger Angriff auf die Ehre?  (wobei ich persönlich diesen Aspekt des Notwehrrechts nie so ganz nachvollzogen hab, für mich persönlich wär das kein Notwehrgrund).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb s_f:

Als Sportschütze musst du dir im Zweifel immer anhören lassen, dass du ja Notwehrrecht in der Waffensachkunde dran hattest - da sollte man aus meiner Sicht schon sehr picky sein mit den Formulierungen, auch wenn das erbsenzählerisch wirken kann.

Wir sind ja hier nicht vor Gericht und Mausebär weiß genau was gemeint war.

 

vor 3 Minuten schrieb s_f:

Aber vielleicht wären aktuell fortlaufende, nicht aufhörende Beleidungen (keine abgeschlossene, erfolgte Beleidigung!) ein gegenwärtiger Angriff auf die Ehre

 

Selbstverständlich! Das wäre eine notwehrfähige Form des Angriffs auf die Ehre. Aber jedem hier sozialisierten Menschen sollte klar sein, dass eine Verteidigung mittels tödlicher Gewalt hier fehl am Platze ist. Das brauch man eigentlich nicht schriftlich. Allerdings gibts inzwischen auch genug Leute, denen das Messer recht locker sitzt und die es für völlig normal halten, nach einer vermeintlichen Beleidigung ihre Ehre durch abstechen des Gegenübers wieder herstellen zu müssen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

22 minutes ago, sealord37 said:

Allerdings gibts inzwischen auch genug Leute, denen das Messer recht locker sitzt und die es für völlig normal halten, nach einer vermeintlichen Beleidigung ihre Ehre durch abstechen des Gegenübers wieder herstellen zu müssen. 

 

Fairerweise muss man aber auch sagen, dass die Zeiten, in denen das der teutotische Corpsstudent oder Offizier gewisser sozialer Schichten nicht viel anders sah, soooo lange auch wieder nicht her nicht.

 

Es gibt da wohl einen grundlegenden Unterschied zwischen der bürgerlichen Ehre, die sich auf Redlichkeit gründet, und einer vorbürgerlichen Form der Ehre, die nicht durch Falschbehauptungen, sondern durch Beleidigungen, am schlimmsten den Vorwurf der rezeptiven Homosexualität, verletzt wurde. Wenn mir einer finanzielle oder akademische Unregelmäßigkeiten vorwerfen würde, und mir die Gefahr zu bestehen stünde, dass das jemand ernst nimmt, dann würde ich mir den vornehmen. Dazu ist natürlich Gewalt überhaupt nicht geeignet, denn dass ich besser fechte beweist ja nicht die Falschheit der Vorwürfe. Also eben vor Gericht wegen Verleumdung usw. Bei den alten Wikingern dagegen wurde jemand jedenfalls theoretisch ehrlos, wenn er auf eine Beleidigung als Schw*chtel oder dass seine Frau fremdgehe nicht mit tödlicher Gewalt reagierte -- theoretisch jedenfalls, denn in der Praxis gab es immerhin die Möglichkeit, solche Dinge zu überhören, ob sie jetzt stimmten oder nicht, und wenn man es nicht gehört hatte musste man auch nicht reagieren. Aus solchen Konstellationen entfalten sich die Gewaltorgien der Sagen aus minimalen Anlässen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Mausebaer:

Eigentlich auch nicht. Damit es in D. eine Notwehrhandlung sein kann, muss es eine Verteidigung sein und diese muss zusätzlich notwendig sein, um den gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff abzuwehren. 

Hypothetisch betrachtet. Ich dürfte legal in meiner Heimat bsp. meine Sig P 230 in 9 mm kurz durchgeladen in meiner Nachtischschublade aufbewahren, während ich im Bett schlafe. Würde ich von einem Einbrecher überrascht bzw. rechtzeitig wach, kann die Pistole greifen und trotz Drohung meinerseits, greift mich der Einbrecher trotzdem mit dem Messer an, dürfte ich auch auf ihn schiessen.

 

Wie dann dies vor Gericht gewertet wird, ist wiederum eine andere Sache. Dort wird dann sehr genau abgeklärt ob eine Schussabgabe auf den Einbrecher in der spezifischen Situation gerechtfertigt war oder eben auch nicht.

 

Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich nie in einer solchen Situation war und ich möchte es auch nicht erleben müssen. Egal wie es vor Gericht rauskommen würde, es wäre bestimmt eine sehr unangenehme Erfahrung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb sealord37:

denen das Messer recht locker sitzt und die es für völlig normal halten, nach einer vermeintlichen Beleidigung ihre Ehre durch abstechen des Gegenübers wieder herstellen zu müssen. 

 

Und da schon muss etwas mit den Werten verkehrt laufen. Wer meint, durch das Verletzen oder Töten eines anderen mittels Messer oder anderen Mitteln seine "Ehre" wiederherstellen zu können, muss in die falsche Schule gegangen sein. Sowas gehört nicht in unser Land, wo solche "Werte" eben nicht gelebt werden, sondern eine Straftat gegen Gesundheit und das Leben darstellt.

Bearbeitet von Last_Bullet
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb mühli:

greift mich der Einbrecher trotzdem mit dem Messer an, dürfte ich auch auf ihn schiessen.

 

So wie Du die Situation beschreibst, was solltest Du anderes tun? Den Täter bitten einzuhalten, um "Waffengleichheit" herzustellen, also lieber ein Messer zu holen, als die bereit liegende Schusswaffe zu nutzen? Dann bitte auch desselben Typs, Klingenlänge, feststehend oder klappbar, beidseitig schneidend oder nicht...

 

Wer mit einem Messer zu einer Schießerei kommt, sollte es lieber sein lassen, wäre mein Motto.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb mühli:

Würde ich von einem Einbrecher überrascht bzw. rechtzeitig wach, kann die Pistole greifen und trotz Drohung meinerseits, greift mich der Einbrecher trotzdem mit dem Messer an, dürfte ich auch auf ihn schiessen.

 

Wie dann dies vor Gericht gewertet wird, ist wiederum eine andere Sache. Dort wird dann sehr genau abgeklärt ob eine Schussabgabe auf den Einbrecher in der spezifischen Situation gerechtfertigt war oder eben auch nicht.

 

Ehrlich gesagt bin ich froh, dass ich nie in einer solchen Situation war und ich möchte es auch nicht erleben müssen. Egal wie es vor Gericht rauskommen würde, es wäre bestimmt eine sehr unangenehme Erfahrung.

 

Die Erfahrung wäre möglicherweise noch deutlich unangenehmer, wenn du nicht schießt. Denn wenn  dich der Einbrecher mit einem Messer angreift, bestielt er hinterher wahrscheinlich deine Erben. Es sei denn du hast Glück und irgendwer kriegt es hin dich wieder zusammenzuflicken und die zerfetzten Organteile halbwegs funktionierend zusammenzupuzzeln. Dann kannst du vielleicht als Schwerstbehinderter dich darüber freuen, dass kein Gericht irgendwas negativ werten konnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

So wie Du die Situation beschreibst, was solltest Du anderes tun? Den Täter bitten einzuhalten, um "Waffengleichheit" herzustellen, also lieber ein Messer zu holen, als die bereit liegende Schusswaffe zu nutzen? 

Natürlich würde ich es in so einer Situation tun. Einen mit Messer bewaffneten Einbrecher etc. waffenlos oder auch mit dem Messer zu begegnen ist lebensmüde bzw. lebensgefährlich. 

 

Was meine Heimat von Deutschland im Prinzip stark unterscheidet, man darf in meiner Heimat legal eine Schusswaffe erwerben für Zuhause im Fall der Fälle zur Selbstverteidigung.

 

Ich persönlich kenne eine Frau in einem Nachbarskanton, die hat ebenfalls eine Sig P 230 in 9 mm kurz für den Fall der Fälle Zuhause. Sie meinte einmal zu mir, sie kommt gut mit der Waffe zum üben am Schiessstand zurecht, da sie auch für (kleine) Frauenhände gut zu halten und zu schiessen ist. Es tönt jetzt vielleicht blöd, aber es gibt inzwischen einen hohen Frauenanteil in meiner Heimat, die ebenfalls eine Schusswaffe für Zuhause haben. Erstens weil sie es dürfen und zweitens, weil es legal ist.

 

In Deutschland hätte ich jedenfalls nicht so sagen wir einmal so, einfach eine Sig P 230 in 9 mm kurz bekommen, da dies ja nicht eine typische Sportschützenwaffe ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 hours ago, sealord37 said:

Selbstverständlich! Das wäre eine notwehrfähige Form des Angriffs auf die Ehre. Aber jedem hier sozialisierten Menschen sollte klar sein, dass eine Verteidigung mittels tödlicher Gewalt hier fehl am Platze ist. Das brauch man eigentlich nicht schriftlich.

Och, ich würde da auch keine milderen Mittel ergreifen. Deswegen ja die obige Aussage, dass ich persönlich das als notwehrfähigen Grund für mich als nicht notwendig erachte/nicht so ganz nachvollziehen kann.

1 hour ago, Proud NRA Member said:

Wenn mir einer finanzielle oder akademische Unregelmäßigkeiten vorwerfen würde, und ...

..

Also eben vor Gericht wegen Verleumdung usw.

Das ist ja dann aber nicht mehr Notwehr, nur deine Reaktion.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb sealord37:

Wir sind ja hier nicht vor Gericht und Mausebär weiß genau was gemeint war. ...

... aber genau das, was @s_f schrieb, meinte ich. Man hat schon extreme Herausforderung, eine Notwehrhandlung als Notwehrhandlung von Staatsanwaltschaft und sehr wahrscheinlich vom Gericht anerkannt zu bekommen (Vermutlich weil jeder, der eine schwere Verletzung durch eine vorsätzliche Handlung zu verantworten hat, damit kommt). Ein LWB, insbesondere wenn er eine Feuerwaffe benutzt hat, hat es da noch schwerer. :closedeyes: Wer da nicht stets bemüht ist, wie ein ganz schlimmer Schraubenzähler zu denken, ist da zumindest verbal schnell mal jenseits der Grenzen der Notwehr. Selbst wer sich dann noch auf Notwehrüberschreitung retten kann, ist dann zivilrechtlich noch lange nicht aus dem Schneider.

 

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 47 Minuten schrieb Last_Bullet:

 

Und da schon muss etwas mit den Werten verkehrt laufen. Wer meint, durch das Verletzen oder Töten eines anderen mittels Messer oder anderen Mitteln seine "Ehre" wiederherstellen zu können, muss in die falsche Schule gegangen sein. Sowas gehört nicht in unser Land, wo solche "Werte" eben nicht gelebt werden, sondern eine Straftat gegen Gesundheit und das Leben darstellt.

Meistens dürfte es in "diesen Fällen" nicht wirklich um eine Ehrverletzung i.S. der vorsätzlichen Schwächung des Selbstwertgefühls durch andere Personen, sondern um die Furcht, selbst effektive Macht, die durch die vorangegangene Verbreitung von Furcht vor dem Handeln der eigenen Person erzeugt wurde, zu verlieren. :closedeyes:

 

Euer

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Minuten schrieb mühli:

Was meine Heimat von Deutschland im Prinzip stark unterscheidet, man darf in meiner Heimat legal eine Schusswaffe erwerben für Zuhause im Fall der Fälle zur Selbstverteidigung.

 

Ja, alles richtig, hier darf man nicht mal ein Messer zur Selbstverteidigung führen, ist nicht sozialadäquat. Merkwürdig dabei, diese Art der Kultur wurde und wird in unser Land hineingetragen, diese zu übernehmen wäre dann vermutlich "kulturelle Aneignung", das macht der gute Deutsche natürlich nicht. Es mag alte, weiße Männer mit rechtem Gedankengut geben, die es gut finden, wenn man unsere Gesetze den Euren dahingehend anpassen würde. Aber Nancy sagt, wir sind das sicherste Land der Welt, wer muss sich da schon verteidigen? Außerdem überlastet das später die Gerichte, Schmerzensgeld, Täter-Oper-Umkehr, naja, wer will schon einen Menschen verletzen, weil er psychisch instabil, traumatisiert ist oder der in seiner Kultur eben Streitigkeiten und Ehre mit dem Messer ausdiskutiert? Das wäre rassistisch, rechtsradikal und diskriminierend. Das machen Deutsche nicht. Wir sollten das akzeptieren und weiter die alten Parteien wählen, die uns zukünftig hervorragend durch die aufkommenden Anforderungen und Krisen führen werden. Ja, das sollten wir..

 

Man stelle sich vor, jeder würde eine Armbrust neben dem Bett stehen haben, fürchterlich...das tun nur Reichsbürger. Große Magazine verleiten den Schwachen zu einer Amoktat, genauso wie diese kriegswaffenähnlichen Halbautomaten. Während der traumatisierte Neukulturankömmling einfach so einreisen darf, muss der böse LWB demnächst zum Onkel Psychodoc und seine Beichte ableisten. Wieso er denn dieses Gefühl hat, auf Scheiben schießen zu müssen. Das könne man doch auch anders regeln. Der Schlüssel zum Waffenschrank wird dann bei Nancy eingelagert, die den nur herausgibt, wenn man einen guten Grund dafür nachweisen kann. Eine SRS darf man nur noch besitzen, wenn man ein Poster von Haldenwang im Wohnzimmer hängen hat. Einfach mal so ein "Schnupperschießen" in einem Schützenverein durchführen? Das nur noch, wenn eine einsatzbereite Gruppe der GSG9 anwesend ist. Und man muss belegen, dass man die letzten drei Legislaturperioden ausschließlich demokratisch gewählt hat.

 

Ich werde schon wieder polemisch...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.