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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 13 Minuten schrieb Elo:

Während in D über Erwerbsberechtigungen für SRS-Waffen und Feuerwerksverbote diskutiert wird, schießen die Österreicher (laut Beschreibung mit Ausnahmegenehmigung) VA:

 

(Linkquelle: Youtube - Austria Arms)

 

Die YT Kanäle sind bestens bekannt.. Gibt da zwei von, beide von offenbar sehr jungen Burschen betrieben...:headbang:

 

Muss ja offenbar legal sein, sonst würden sie es kaum öffentlich so kommunizieren...

 

Wie das rechtlich möglich ist, frage ich mich auch, vielleicht kann mal ein member aus AT hier aufklären...

 

Geil sind die Videos aber auf jeden Fall, nicht so reißerisch wie manche aus USA, aber absolut realistisch 

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Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V.:

 

LIVE-WEBINAR: Leitentscheidungen im Waffenrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Fragen aus der Praxis

 

https://www.w-vwa.de/seminar/2024-54036D

 

Zitat:

...

Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung für die Behördenpraxis, insb.

  •     bei Magazinen großer Kapazität
  •     Waffenhorten bei Jäger:innen
  •     Vorgehen bei der Prüfung der Kontingentsüberschreitung bei Sportschützen
  •     Verbringen und Mitnahme

...

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LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 8/2122
8. Wahlperiode 01.06.2023

 

KLEINE ANFRAGE
der Abgeordneten Constanze Oehlrich, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand der Entwaffnung von Rechtsextremen sowie von Reichsbürgerinnen und
Reichsbürgern
und
ANTWORT
der Landesregierung

 

Auf der letzten Seite geht es um die Zuverlässigkeitsprüfung und die Mitwirkung des Verfassungsschutzes

 

https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-2000/Drs08-2122.pdf

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vor 2 Stunden schrieb Valdez:

Was soll das sein?

 

Es gab zum "Waffenhorten" in Einzelfällen VG-Urteile.

 

Bemerkenswert finde ich (deshalb habe ich es hier reingestellt), daß das offenbar Thema beim Fortbildungsangebot für Waffenbehörden ist.

 

Interessant wäre nun, was da konkret vermittelt wird.

Leider werden wir das wohl nicht erfahren.

Allerdings wieder ein Fall, um den sich (hier) die Jagdverbände wie DJV oder LJV BaWü kümmern sollten.

Ich bekomme aber von meinem LJV beim Thema Waffenrecht kaum Antwort und schon gar keine Positionierung.

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Schon einige Monate alt:

 

22.09.2023
BT-Drucksache 20/8449 (Schriftliche Fragen)
Positionierung der Bundesregierung hinsichtlich einer potenziellen Beschränkung bleihaltiger Munition auf europäischer Ebene

 

https://dserver.bundestag.de/btd/20/084/2008449.pdf

 

 

 

Zitat (von Seite 73/74):

 

99. Abgeordneter
Dr. Carsten Brodesser
(CDU/CSU)
Wie ist die Position der Bundesregierung zum
Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur
(27. Februar 2023), welcher als Auswirkung eine
potenzielle Beschränkung bleihaltiger Munition
auf europäischer Ebene hat, und setzt Sie sich in
diesem Zusammenhang aktuell für Ausnahmere-
gelungen für Sportschützen und Schützenvereine
ein, die konkret von einem Verbot betroffen wä-
ren, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, auf
welche Weise?

 

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Dr. Bettina Hoffmann
vom 22. September 2023


Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EU)
Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschrän-
kung chemischer Stoffe) wurde im Jahr 2021 ein Verfahren zur Prüfung
einer Beschränkung für Blei in Munition gestartet. Zunächst hat die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein fachliches Dossier (An-
hang XV-Dossier nach der REACH-Verordnung, sog. Beschränkungs-
dossier) erarbeitet, das die wissenschaftlichen Grundlagen und Bewer-
tungen für das weitere Verfahren enthält. Die Inhalte dieses Dossiers
wurden dann unter Berücksichtigung von Kommentaren aus öffentlichen
Konsultationen von den wissenschaftlichen Experten-Ausschüssen für
Risikobewertung und für sozioökonomische Bewertung, beide angesie-
delt bei der ECHA, bewertet. Die wissenschaftliche Stellungnahme der
Ausschüsse wurde im Frühjahr 2023 veröffentlicht.
Nach Abschluss der wissenschaftlichen Phase des REACH-Verfahrens
obliegt es nun der Europäischen Kommission zu entscheiden, ob und in
welcher Ausgestaltung sie den Mitgliedstaaten einen konkreten Be-
schränkungsvorschlag unterbreitet und damit die politische Phase startet.
Sinnvollerweise kann erst nach Vorliegen dieses Beschränkungsvor-
schlags der Europäischen Kommission und damit auf Basis aller vorlie-
genden Informationen eine Positionierung der Bundesregierung erfol-
gen. Auch bezogen auf mögliche Auswirkungen auf Sportschützen oder
Schützenvereine bleibt daher zunächst abzuwarten, welchen Regelungs-
umfang und ggf. welche Ausnahmen die Europäische Kommission vor-
schlägt.

 

(Zitat Ende)

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Am 23.1.2024 um 11:13 schrieb Valdez:

Gibt keine Mengenbegrenzung bei LW für Jäger

Doch, das grün-schwarze BW gönnt sich das. Afaik besonders scharf (10 + 2 KW) beim RP Stuttgart, die räumliche Nähe zur Villa Reitzenstein scheint schlecht zu sein. Sind halt auch zu viele, die kuschen statt den Erwerb anzuzeigen und auf einen Bescheid zu warten. 

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Am 23.1.2024 um 07:35 schrieb Elo:

Auf der letzten Seite geht es um die Zuverlässigkeitsprüfung und die Mitwirkung des Verfassungsschutzes

 

Daraus

 

Zitat

sodass zu deren Abwehr auch auf die Gefahr der Offenlegung der Quelle eingegangen werden muss

 

Na dann weiß die Quelle ja wenigstens, woran sie ist. :hi:

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Am 24.1.2024 um 05:01 schrieb Elo:

 

 

Immerhin gut, dass auch eine SPD-Politikerin sich kritisch dieses Thema annimmt.

Bleigeschoss-Verbot für das Schießen in Schießständen, wo keine Projektile und Projektilreste in die Umwelt gelangen können, ist unsinnig und völlig ungerechtfertigt.

 

Gut, dass auch die unsinnige, kürzlich aufgekommene "Ausnahme nur für Traditionsveranstaltungen" hingewiesen wird.

Zitat: "Zudem müssen die Ausnahmen explizit auch für die Schießsportarten gelten".

Eben - ausgenommen muss sämtlicher Schießsport sein, bei dem die Anlagen die Bleigeschosse gesichert auffangen. Wie es Anlagen in D ohnehin tun (müssen).

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vor 15 Stunden schrieb Josef Maier:

Doch, das grün-schwarze BW gönnt sich das.

 

Die drehen bei uns in BW doch ohnehin in letzter Zeit "hohl". Siehe auch die scharfe, jüngste Auslegung bei der fortgesetzten Bedürfnisprüfung nach § 14 Abs. 5 WaffG (Überkontingent).

 

Wobei ich konkret (bei mir, und im Umfeld) noch nichts von behördlichen Vorstößen zum Thema "Mengenbegrenzung des jagdlichen Bedürfnisses" gehört habe... Wundern würde es mich (hier) allerdings nicht.

 

(Vielleicht hat's meine Tochter schon richtig gemacht, als sie von hier weg dauerhaft nach Bayern gezogen ist... Etwas mehr gesunder Menschenverstand ist da schon noch).

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Ich kenne (über zwei Ecken) Fälle im Alb-Donau-Kreis, bei denen die Behörde nach der zweiten gleichartigen Waffe (Repetierer, Halbautomaten, etc) einen "Bedürfnisnachweis" fordert.

 

Natürlich auch wieder komplett am WaffG vorbei, denn der §13 ist eindeutig. Das scheint den Innenminister allerdings nicht zu stören, denn kommt ja schon seit einiger Zeit mit seinem verfassungsrechtlich sehr fragwürdigen Verhalten durch.

Nach dem was mir so zugetragen wurde, haben die Verbände in BaWü inzwischen kapituliert und nehmen das einfach hin.

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vor 1 Minute schrieb Valdez:

Bei Euch in BaWü möcht ich nicht mal  tot über´m Zaun hängen.

 

Na ja, so schlimm ist es auch nicht. Bin hier geboren, aufgewachsen, und habe mich alles in allem immer ganz wohl gefühlt.

 

Aber es wird Zeit, dass diese Schei..-Periode grünen Regierens jetzt endlich mal vorbei ist.

Zumindest werden sie sie nächste Landesregierung wohl nicht mehr anführen.

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vor 5 Minuten schrieb pulvernase:

Ich kenne (über zwei Ecken) Fälle im Alb-Donau-Kreis, bei denen die Behörde nach der zweiten gleichartigen Waffe (Repetierer, Halbautomaten, etc) einen "Bedürfnisnachweis" fordert.

Natürlich auch wieder komplett am WaffG vorbei, denn der §13 ist eindeutig. Das scheint den Innenminister allerdings nicht zu stören, denn kommt ja schon seit einiger Zeit mit seinem verfassungsrechtlich sehr fragwürdigen Verhalten durch.

 

 

Der Bedürfnisnachweis ist nach dem geltenden Bundesrecht (WaffG) ja erbracht, da ist nichts ergänzendes nachzuweisen.

Was in dem Fall, s.o., an (nicht vom Gesetzgeber vorgesehener) Kontingentierung gemacht wird, ist ja schärfer als die bei den Sportschützen...

 

Ich könnte mir vorstellen, dass das Innenministerium Ba.-Wü. mit diesem fragwürdigen Vorgehen darauf hofft, dass ihnen bei einem rechtlichen Vorgehen von Jägern dagegen mal wieder die baden-württembergische Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Seite springt.

Dass die das Recht wahrlich nicht LWB-freundlich auslegen, haben sie ja zuletzt mit ihrer Interpretation bezüglich der ÜK-Sportwaffen gezeigt.

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vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Der Bedürfnisnachweis ist nach dem geltenden Bundesrecht (WaffG) ja erbracht, 

 

Ist es nicht. Als Inhaber eines Jahresjagdscheins muss man nämlich kein Bedürfnis für Langwaffen (+2 KW) nachweisen. Ist im 13er festgeschrieben.

Bearbeitet von Raiden
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vor 4 Stunden schrieb pulvernase:

Ich kenne (über zwei Ecken) Fälle im Alb-Donau-Kreis, bei denen die Behörde nach der zweiten gleichartigen Waffe (Repetierer, Halbautomaten, etc) einen "Bedürfnisnachweis" fordert.

Anwalt, Verwaltungsgericht etc ist den Leuten ein Begriff?

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb karlyman:

Das meinte ich ja. Der JJS stellt (u.a.) einen Bedürfnisnachweis dar.

 

Nein, eben nicht. Der Jahresjagdschein macht den Nachweis eines Bedürfnis obsolet, da Inhaber eines Jahresjagdscheins kein Bedürfnis nachweisen müssen. Der § 4 Abs. 1 Nr. 4 ist auf sie nicht anwendbar.

Deswegen sind Mengenbegrenzungen schlicht rechtswidrig.

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