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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


zickzack

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vor 58 Minuten schrieb heinzaushh:

Jeder ist sich selbst der nächste.

Man muss es auch mal andersrum sehen- zum Stimmenfang ist der LWB ein williges Opfer, wird gern bedient, eine Rolle in irgendeiner Form spielen die paar LWB Hanseln eh nicht- auch wenn man hinterher nicht mehr viel von dem was man gesagt hat wissen möchte passiert genau nichts.

War schon vor dreissig Jahren so und wird sich auch morgen nicht ändern.

 

Absolut.

 

Und wenn dann wieder hier im Forum oft und gerne vom merkbefreiten bürgerlichen waffenbesitzlosen Stimmvieh geschwafelt wird und der LWB gerne als mündiger aufgeklärter Bürger mit Vorzeigefunktion dargestellt wird, sollten Deine obigen Worte zeitnah zitiert werden.

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Dann wäre es sehr günstig, wenn jeder Waffen- und Messerbesitzer sich das zumindest bei der Stimmabgabe merkt und somit seine Stimme nicht in zukünftige Übergriffe und Schikanen gegen ihn und seine Interessen steckt - also nicht Linke, Grüne, SPD, FDP oder CDU wählt!

Bearbeitet von tuersteher
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(Bayern)

 

landkreis-miltenberg.de, 18.11.2024 14:04:

 

https://www.landkreis-miltenberg.de/news/änderung-des-waffengesetzes-neue-abfragen-zügig-abgearbeitet.html

 

Zitat:

 

Das Landratsamt Miltenberg weist darauf hin, dass die durch die Änderung des Waffengesetzes notwendig gewordene Abfrage bei Bundespolizei und Zollkriminalamt von diesen Behörden zügig beantwortet wurde und es deshalb zu keinen Verzögerungen in der Bearbeitung bei der Waffenbehörde kam.

...

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derwesten.de, 18.11.2024 - 15:19 Uhr:

 

https://www.derwesten.de/staedte/essen/weihnachtsmarkt-essen-messer-verbot-id301223736.html

 

Zitat:

 

Weihnachtsmarkt Essen: Wirbel um Messer-Stände – ist das überhaupt erlaubt?

...

Der Anblick zentimeterlanger Klingen bei den Ständen „Messer scharf“ und „Stahlwaren aus Solingen“ auf dem Weihnachtsmarkt Essen sorgt dieser Tage für verwunderte Blicke. Viele Besucher fragen sich, ob der Verkauf von Messern nach der Verschärfung des Waffengesetzes in Bezug auf Messer im öffentlichen Raum überhaupt erlaubt ist.

...

Doch es gibt auch Ausnahmen. So ist „das gewerbliche Ausstellen von Messern auf Messen, Märkten und Ausstellungen“ weiterhin erlaubt. Auch wenn die Polizei bei möglichen anlasslosen Kontrollen ein Messer entdeckt, droht mit dem Verweis auf den gerade erfolgten Kauf keine Strafe, stellt ein Sprecher der Polizei Essen auf Nachfrage von DER WESTEN klar. Denn das Befördern eines Messers von A nach B dann erlaubt, wenn es „nicht zugriffsbereit“ ist.

...

„Essen Marketing“ sah vor dem Weihnachtsmarkt Essen zunächst keinen Grund, den beiden langjährigen Standbetreibern eine Absage zu erteilen. Schließlich sei der Essener Weihnachtsmarkt mitten in der Innenstadt. „Rundherum sind Geschäfte, wo sich jeder ein Messer kaufen kann“, erklärte eine Sprecherin des Veranstalters im Gespräch mit DER WESTEN. Doch nach mehreren Nachfragen, ob „das eigentlich so richtig ist“, hat der Veranstalter am Montag die Reißleine gezogen.

...

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Zitat

Sollte der Verkauf von Messern tatsächlich nicht erlaubt sein, stehe der Veranstalter vor einem rechtlichen Problem. Denn die Verträge mit dem Betreiber sind schon seit langem unterzeichnet – und zwar für die gesamte Dauer des Essener Weihnachtsmarkts. Sollte die Bude geschlossen bleiben müssen, stellt sich die Frage: Wer übernimmt die Kosten für den entgangenen Gewinn?

Ist ja auch ein ganz neues Problem: Gleiche Geschichte kurz nach Solingen schon aus dem grün - schwarzen BW gehört. Die jahrzehntelangen Aussteller abkassiert, anreisen und aufbauen lassen und dann plötzlich ein Faß aufmachen. Einen Teil der Zeit durften sie dann verkaufen, aber mit riesigem Verpackungsaufwand. Ob man sich wirtschaftlich einigen konnte oder sich die Aussteller das nicht leisten können/wollen weiß ich leider nicht. Die paar Markthändler, die ich kenne, sind eher Lebenskünstler.

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Zumindest beim Verkauf längerer Küchenmesser gibt es das Thema mit Marktstand oder Innenstadt-Messerläden allerdings schon seit 01.04 2008...

Führverbot, Notwendigkeit des verpackten/nicht zugriffsbereiten Transport 

Jetzt umfasst es da eben auch jedes noch so kleine Obstmesserchen, oder lächerlich kleine Klappmesserlein.

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2 hours ago, karlyman said:

Zumindest beim Verkauf längerer Küchenmesser gibt es das Thema mit Marktstand oder Innenstadt-Messerläden allerdings schon seit 01.04 2008...

Führverbot, Notwendigkeit des verpackten/nicht zugriffsbereiten Transport 

Jetzt umfasst es da eben auch jedes noch so kleine Obstmesserchen, oder lächerlich kleine Klappmesserlein.

Warum bei längeren Küchenmessern und (nur?) beim Marktstand und in der Innenstadt?

 

Der Transport nachhause sollte doch gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung in 2008 definitiv dem sozial anerkannten Zweck unterfallen, auch wenn Gerichte in manchen Bundesländern das wahrscheinlich wieder anders interpretiert hätten. Und der Supermarkt im Gewerbegebiet war bisher nix anderes als der Marktstand für ein Küchenmesser.

 

Billige Küchenmesser sind oft tiefgezogen eingeschweißt, aber bspw. so ein Herder kommt idR in einer aufmachbaren Pappbox.

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vor 10 Stunden schrieb a2c:

Warum bei längeren Küchenmessern und (nur?) beim Marktstand und in der Innenstadt?

 

Der Transport nachhause sollte doch gemäß der ursprünglichen Gesetzesbegründung in 2008 definitiv dem sozial anerkannten Zweck unterfallen, auch wenn Gerichte in manchen Bundesländern das wahrscheinlich wieder anders interpretiert hätten.

 

 

Soweit mir bekannt, war da auch eine Transportform mit Verpackung, Blister o.ä. gefordert.

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56 minutes ago, karlyman said:

Soweit mir bekannt, war da auch eine Transportform mit Verpackung, Blister o.ä. gefordert.

Und wo "gefordert"? Ein bisschen Tesa reicht ja auch - so wie Waffenhändler das gern sicherheitshalber beim Munitionskauf machen. Aber mit Kassenzettel und OVP nachhause gehen wäre aus meiner Sicht auch ein sozial anerkannter Zweck.

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Frage an die Rechtsexperten aus aktuellem Anlaß: Dürfen überhaupt noch Messer bei öffentlichen Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Gebäuden (Stadtmeisterschaft durch den Verein ausgerichtet) ausgegeben werden, für den Verzehr von gespendeter Verpflegung gegen einen Obulus?

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Gastronom oder nicht ist hier die Frage.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

§ 42 Abs. 4a Nr. 9 WaffG

 

 

Gesetze die im Nebelgrau schwimmen, guter Staat, sehr guter Staat. Es ging zwar um Verbrechen mit dem Tatmittel Messer, aber an den einfachen Leuten kann man viel mehr Fälle aufmachen und wird doch kein einziges "Messerverbrechen" verhindern.

Ist es bereits Delegitimation wenn man so etwas als krank bezeichnet, oder noch berechtigte Kritik am Raumschiff Bundestag das über Bürlin schwebt?

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vor 1 Stunde schrieb Muck:

Gastronom oder nicht ist hier die Frage.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__12.html

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html

§ 42 Abs. 4a Nr. 9 WaffG

 

 

Gesetze die im Nebelgrau schwimmen, guter Staat, sehr guter Staat. Es ging zwar um Verbrechen mit dem Tatmittel Messer, aber an den einfachen Leuten kann man viel mehr Fälle aufmachen und wird doch kein einziges "Messerverbrechen" verhindern.

Ist es bereits Delegitimation wenn man so etwas als krank bezeichnet, oder noch berechtigte Kritik am Raumschiff Bundestag das über Bürlin schwebt?

Antwort: kein offizieller / gewerblicher Gastronom! Alles vom Verein organisiert und durchgeführt unter privater Regie!

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Ein Kumpel von mir, ansonsten eher der ruhige Typ, regte sich zuletzt über einen Bericht auf, in dem über Sicherheitskontrollen auf einem Jahrmarkt berichtet wurde und man dort Messer sichergestellt hatte. "Was man mit einem Messer auf einem Markt will....".

 

Ja, das Totschlagargument. Braucht man nicht, wenn andere es selber nicht benötigen. Auf meine Nachfrage, wo da bei einem normalen Taschenmesser genau das Problem sei, kam nur, dass er darüber nicht diskutieren wolle. Genau mein Humor, wenn man keine Argumente hat. Dass er dabei einem gefährlichen LWB mit Messer auf Tasche gegenüber saß..... die Nacht wird nicht ruhig gewesen sein.

 

 

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vor 3 Stunden schrieb lemmi:

Antwort: kein offizieller / gewerblicher Gastronom! Alles vom Verein organisiert und durchgeführt unter privater Regie!

 

§ 12 GastG ist der Gaststättenbetrieb im vereinfachten Verfahren, z. B. für Vereine die Öffentlichkeitsarbeit betreiben und auf ihrem 50-jährigen Gründungsfest, oder was immer auch, die Leute gegen Geld bewirten. Man betreibt in diesem Augenblick als Verein einen gastronomischen Betrieb und ist dann sicherlich auch Gastronom im Sinne des § 42 WaffG. Mehr kann dir nur die Judikative sagen, wenn die Executive anderer Meinung ist.

 

Zuständig für die Gestattung nach § 12 GastG ist die örtliche Gemeinde. Ob Schwarzgastronomie, ohne Gestattung nach § 12 GastG, den Begriff des Gastronomen erfüllt, kann dir keiner sagen. Also bei der Gemeinde eine Gestattung einholen und mit der Waffenbehörde sprechen.

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