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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


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Geschrieben

Wie gesagt, Unverletzlichkeit der Wohnung ist im GG verankert, und nicht so ohne weiteres "einfach-gesetzlich", via Verwaltungsrecht/durch Verwaltungsbehörden, durchbrechbar.   

 

Auf die "Konstruktion" darf man gespannt sein. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb karlyman:

Wie gesagt, Unverletzlichkeit der Wohnung ist im GG verankert, und nicht so ohne weiteres "einfach-gesetzlich", via Verwaltungsrecht/durch Verwaltungsbehörden, durchbrechbar.   

 

Auf die "Konstruktion" darf man gespannt sein. 

Man hat heute schon keine Probleme geltendes Recht zu brechen. Warum also sollte es hier anders sein ?

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

Wird die GG-geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dann gestrichen...?

Dazu sollte sich Herr Dr. Buschmann mal eindeutig äußern und ggf. den Entwurf dahingehend schleunigst ändern (lassen).

Entweder ist die Nummer a) mit heißester Nadel gestrickt und deswegen b) handwerklicher Murks³, oder bedeutet das Aushebeln von Grundrechten.

Sollte einem Justizminister nicht egal sein!

Bearbeitet von JuergenG
typo
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Geschrieben (bearbeitet)

@fw114

Du meinst jetzt aber nicht die Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG....?

Da willigt der LWB ja freiwillig  in das Betreten durch die Verwaltungsbehörde ein. Andere Konstruktion...

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb karlyman:

@fw114

Du meinst jetzt aber nicht die Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG....?

Da willigt der LWB ja freiwillig  in das Betreten durch die Verwaltungsbehörde ein. Andere Konstruktion...

 

 

Das ist mir schon klar.

 

Interesannt wird das ganz aber, wenn man "spezial" Sacharbeiter hat mit denen man gerade etwas "Beef" hat.

Da wird jetzt schon das Recht gebogen das sich die Balken biegen, das dürfte mit dem neuen Entwurf nicht wirklich besser werden.

Darauf will ich hinaus.

 

Die Rechtsstellung für Leute die sich an das Gesetz halten wird immer schlechter, wo hingegen die, die sich darum einen Dreck scheren, weiterhin keine Probleme haben.

Es sei denn sie werden geschnappt.

 

Und "mal eben" was konstruiert, damit man dem Waffenbesitzer auf den Sack gehen kann, lässt sich heute schnell und problemlos.

Bearbeitet von fw114
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb JuergenG:

Dazu sollte sich Herr Dr. Buschmann mal eindeutig äußern und ggf. den Entwurd dahingehend schleunigst ändern (lassen).

Entweder ist die Nummer a) mit heißester Nadel gestrickt und deswegen b) handwerklicher Murks³, oder bedeutet das Aushebeln von Grundrechten.

Sollte einem Justizminister nicht egal sein!

 

 

Ich denke ehr Hinterlist 

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Geschrieben

Ich finde das eigentlich sehr klar und eindeutig - Wir sollten es dem BMJ ALLE sagen.

 

Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.“

 

Frau Erna Krabuke (Grünen-Wählerin), Mitarbeiterin in Deiner zuständigen Waffenbehörde, entscheidet zukünftig darüber, ob §13 GG für Dich

aufgehoben wird.

 

Liebe FDP, ich bekomme gerade richtig Probleme!

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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb JuergenG:

mit heißester Nadel gestrickt und deswegen b) handwerklicher Murks³, oder bedeutet das Aushebeln von Grundrechten.

Sollte einem Justizminister nicht egal sein!

 

Und das wird natürlich eindeutig Messerstechereien verhindern, oder worum ging es nochmals? Ach ja, der Kampf gegen rechts... es ist von dieser Regierung nichts anderes mehr zu erwarten als Aktionismus, Schrottgesetze und sich selbst auf die Schulter zu klopfen, wie toll sie doch sind.

 

vor 7 Minuten schrieb karlyman:

 

Da willigt der LWB ja freiwillig  in das Betreten durch die Verwaltungsbehörde ein.

 

 

a060.gif Freiwillig, genau, unterlegt mit einer klitzekleinen Nötigung, sodass hier wegen der Gebühren der LWB die Kontrolle auch beauftragt.... genau mein Humor.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Glockeroo:

Ich finde das eigentlich sehr klar und eindeutig - Wir sollten es dem BMJ ALLE sagen.

 

Zu diesem Zweck sind die Beauftragten der zuständigen Behörde berechtigt, die Wohnung der betroffenen Person zu betreten und diese Wohnung nach Urkunden, Waffen oder Munition zu durchsuchen; Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.“

 

Frau Erna Krabuke (Grünen-Wählerin), Mitarbeiterin in Deiner zuständigen Waffenbehörde, entscheidet zukünftig darüber, ob §13 GG für Dich

aufgehoben wird.

 

Liebe FDP, ich bekomme gerade richtig Probleme!

 

Gut bei Gefahr im Verzug kann die Polizei heute schon  direkt rein. Und ich glaube nicht, das eine Waffenbehörde das machen würde, die holt Amtshilfe.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb ASE:

 

Gut bei Gefahr im Verzug kann die Polizei heute schon  direkt rein. Und ich glaube nicht, das eine Waffenbehörde das machen würde, die holt Amtshilfe.

Es soll Bundesländer geben, da ist die Polizei die Waffenbehörde. Geht dann schnell....

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb pirat52:

Die "Dame" Herrnkind ist sehr speziell. Vielleicht hat Sie auch eine Beziehung mit Herrn Grafe. Man weiss es nicht.....

 

Eines weiss man nach dem lesen Ihrer Artikel auf jeden Fall:

 

Sie hasst Männer und Waffen.

 

Solche Menschen wollen mir erklären wie ich zu leben habe. Läuft, die Frage ist nur wohin.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Glockeroo:

Aber die Waffenbehörde DARF das zukünftig selbst entscheiden, darf die "Gefahr im Verzug" selbst feststellen und dann

handeln, OHNE Richter und auch OHNE Polizei - das ist der springende Punkt!

Ja das beste kommt noch:

 

Der Sachbearbeiter beim Ordnungs/amt soll auf äußeren Anschein eine psychologische Beurteilung eines Waffenbesitzers

vornehmen dürfen und bei „subjektivem Verdacht“ einfach alle Waffen beschlagnahmen dürfen.

 

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Geschrieben

Lest Euch mal bitte den betreffenden Abs. 6 genau durch und für welchen engen Zweck er bestimmt ist.

Da ist nix mit einer anlasslosen HD durch die Behörde.

Es wurde letztlich nur eine spezialgesetzliche Vorschrift erlassen.

Definitiv kein Grund zur Panik.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Lest Euch mal bitte den betreffenden Abs. 6 genau durch und für welchen engen Zweck er bestimmt ist.

Da ist nix mit einer anlasslosen HD durch die Behörde.

Es wurde letztlich nur eine spezialgesetzliche Vorschrift erlassen.

Definitiv kein Grund zur Panik.

Bedauerlicherweise zeigen uns Politik und Ämter jeden verdammten Tag, dass denen geltendes Recht am Allerwertesten vorbei geht.

Warum sollte es gerade hier und insbesondere bei dem Thema eine Ausnahme geben?

 

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Definitiv kein Grund zur Panik.

 

Bedenken muss man da schon haben:

 

Sobald "Zweifel" an persönlicher Eignung (§6) oder Zuverlässigkeit (§5) kann ohne Vorwarnung die Bude auf den Kopf gestellt werden.

Ruppiges Posting auf Social Media, Exfrau schwärzt dich an,  "Gefahr im Verzug", Rollkomando um 5 Uhr.... 

 

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Bettina Fischer:

Lest Euch mal bitte den betreffenden Abs. 6 genau durch und für welchen engen Zweck er bestimmt ist.

Da ist nix mit einer anlasslosen HD durch die Behörde.

Es wurde letztlich nur eine spezialgesetzliche Vorschrift erlassen.

Definitiv kein Grund zur Panik.

 

Den Anlass kann (zugegebener Weise im Extremfall) aber zukünftig die Behörde selbst bestimmen, OHNE Richter.

 

Ich sehe das sehr kritisch, da es Fehlentscheidungen und Willkür Tür und Tor öffnet, insbesondere vor dem Hintergrund der

aktuellen politischen Lage und gesellschaftlichen Spaltung.

 

Panik sicherlich nicht, Besorgnis - auf jeden Fall!

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Geschrieben (bearbeitet)

Dazu:

 

https://www.danisch.de/blog/2024/09/10/neues-waffenrecht-als-vorwand-fuer-willkuerliche-hausdurchsuchungen/

 

Zitat

Ein Leser hat mich alarmiert. 

Er verweist auf die Tweets eines gewissen Lars Winkelsdorfs, der sich angeblich intensiv mit Waffenrecht befasse und auskenne:

(…)

 

Ich überblicke das jetzt noch nicht und habe die Änderungen auch noch nicht gesehen oder gefunden. Aber der Leser meinte, das sei so ausgestaltet, dass man im Prinzip schon gegen das Waffenrecht verstoße und sich eine Hausdurchsuchung einhandle, wenn man Kinder hat und die Küchenmesser nicht so vor den Kindern weggeschlossen hat, dass sie nicht mehr dran kommen. 

Und da stellt sich nun eine Frage:cb836a69b36d4703965b3abd14f81fe8

  • Haben die Migrationspanik und versuchen jetzt, die täglichen Meldungen der Messereien irgendwie wieder einzudämmen?
  • Oder nehmen die das als Vorwand für die totale Überwachung und Einschüchterung von AfD-Wählern? 

Es gab ja schon Entscheidungen, wonach allein die Mitgliedschaft in der AfD genug sei, um jemandem die Zuverlässigkeit abzusprechen und den Waffenschein abzunehmen. Künftig dann „AfD-Wähler und im Besitz eines Messerblocks in der Küche? Hausdurchsuchung!“

 

 

Einige Posts von Lars Winkelsdorf auf X.

Bearbeitet von Last_Bullet

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