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IGNORED

Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
9 hours ago, msk said:

Hat da irgendein Bösewicht besonders eindrucksvoll mit dem Butterfly-Messer herumgewirbelt, landet das gleich als besonders gefährliches Ding auf der Liste.

 

 

Nö, aber Jugendliche...wenn es Dich interessiert wie die Butterfly-Messer da reingekommen sind:

https://www.telepolis.de/forum/Telepolis/Kommentare/Klappmesser-gibt-es-schon-fuer-2-50-Euro/Re-Messer-und-Wurfsternverbot-eine-Historie-Part-2/posting-32229223/show/

 

bj68

Geschrieben
9 hours ago, JDHarris said:

Das mit der KI Gesichtserkennung ist -  wegen der Masse - grundsätzlich ok.

 

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht bei Zehntausenden von Gefährdern!

 

Wer soll die sonst alle erkennen?

 

Definiere Gefährder und ich werfe hier mal ganz trocken AfD-Mitglieder, die biometrischen Ausweisbilder und Überwachung in den Ring...der KI ist es wurscht wonach sie sucht.....schon mal daran gedacht?

 

bj68

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb msk:

Das ganze Waffengesetz, insbesondere solche spezifischen Regeln für irgendwelche Varianten, erscheinen mir vor allem von Leuten geschrieben, deren Wissen darüber ausschließlich aus dem Konsumieren von Action-Filmen besteht.

 

Muss wohl so sein, die glauben ja auch,  dass Nunchakus zum würgen da sind. 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb JDHarris:

Das mit der KI Gesichtserkennung ist -  wegen der Masse - grundsätzlich ok.

 

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht bei Zehntausenden von Gefährdern!

 

Wer soll die sonst alle erkennen?

 

Wird auch nicht funktionieren. Mal mehr mal weniger Sauerkohl im Gesicht.... Außerdem muss so ein Gefährder auch erstmal in der Datenbank sein. Und vor allem: was passiert denn,  wenn so einer von ner Kamera gesehen wird? Man ist ja offensichtlich nicht mal willens was gegen bekannte und greifbare Gefährdet zu unternehmen 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Elo:

np-coburg.de, 29.08.2024:

 

https://www.np-coburg.de/inhalt.terrorpraevention-in-coburg-waffenverbotszonen-in-der-vestestadt.faf64d9b-2f61-42aa-865e-a50d9aa14b37.html

 

Zitat:

Terrorprävention in Coburg

Waffenverbotszonen in der Vestestadt?

...

Noch in der Nacht zum Montag – also gut zwei Tage nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag in der nordrhein-westfälischen Großstadt, bei dem drei Menschen auf einem Stadtfest durch Messerstiche getötet worden sind – hat Louay Yassin auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt, dass der Oberbürgermeister dem Ordnungsamt bereits den Auftrag erteilt habe, dauerhafte Waffenverbote für bestimmte Zonen im Stadtgebiet auszuarbeiten. Diese sollten laut dem Stadtsprecher jede Art von Schuss- und Schreckschusswaffe, Anscheinswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroschocker mit Zulassungs- oder Prüfzeichen betreffen.

...

 

Was z.B. ein schweizer Taschenmesser mit "Terrorwerkzeug", oder auch nur im korrekten Sinn mit "Waffe" zu tun haben soll... haben sie das dazu erklärt? 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Sindbad:

Hieß es nicht vor kurzem noch, dass uns niemand unser Taschenmesser für den Apfel/Brotzeit wegnehmen will ?

 

Jetzt höre ich:

"Generelles Messerverbot" da und dort, teilweise auch unter 4 cm Klingenlänge, gerne auf Wunsch der Länder im Nahverkehr, oder auch nicht.

Das ist ein hanebüchenes Durcheinander von sinnlosen Verboten, die nur die Normalbevölkerung treffen. Da blickt keiner durch.

 

 

Durchblick ist ein Problem, und Praktikabilität auch.

 

Mit dem anscheinend geplanten kompletten Messerverbot im Bahn-Fernverkehr ist das z.B. so eine Sache.

Hat sich einer der ministeriellen Schlaumeier mal überlegt, wie ein Bahnreisender, der unterwegs in den Wanderurlaub o.ä. ist, sein Taschenmesser oder Tool mitführen soll?

Wir reden da dann eher vom Reisegepäck als von der Hosentasche...

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb sealord37:

 

Muss wohl so sein, die glauben ja auch,  dass Nunchakus zum würgen da sind. 


Die Definition des Nunchaku als "Würgeholz" (so kam das tatsächlich noch in den 90ern in Polizeiunterlagen, keine Ahnung wie das heute ist) - ich schätze da hat irgendein Abteilungsleiter in den 60er oder 70er Jahren eben keine Bruce Lee Filme gesehen :lol:
Und wie in Deutschland üblich, hat der Rest dann das Maul nicht aufgekriegt und schwupps wurde eine Bezeichnung geboren, die Jahrzehnte überdauert.

Wenn man mal genauer sucht, gibt es wahrscheinlich etliches, das genau so zustande gekommen ist.
So wie es jahrzehntelang hieß das Spinat besonders viel Eisen hat, weil sich EIN Wissenschaftler mal verrechnete und das danach ewig nicht nachgeprüft wurde.

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Geschrieben

Die muessen nichts erklaeren. Sonst waere die Haelfte von denen schon vor Gericht. Das ist wieder reine Symbolpolitik.

Alle Gesetze koennen sie in Windeseile aendern, wenns nur den Buerger und Steuerzahler betrifft.

In der Migrationspolitik sind sie komplett unfaehig - was sie nun ein weiteres mal bewiesen haben. Neben weiteren Unfaehigkeiten.

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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb rfc1:

Passt lieber auf, was ihr auf WO schreibt. Die Waffenbehörde liest hier vielleicht bald mit

Sicher wird hier mitgelesen.  Und wenn das Leute mit ein bisschen Kompetenz sind, werden den ganzen Tag traurig nicken 

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Geschrieben
vor 57 Minuten schrieb rfc1:

Darf man ein Messer im verschlossenen Behältnis mitführen, wenn man z.B. mit der Bahn zum Camping oder aus der Stadt ins Grüne zum Grillen fährt?

 

Kann jemand ohne Auto dann überhaupt noch ein Messer im Laden kaufen? Muss er es durch einen zertifizierten Lieferdienst nach Hause bringen lassen oder macht das der ortsansässige Jäger?

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Geschrieben

 

vor 2 Minuten schrieb sealord37:

Sicher wird hier mitgelesen.  Und wenn das Leute mit ein bisschen Kompetenz sind, werden den ganzen Tag traurig nicken 

 

Guter Punkt. Denn was, man muss es leider sagen, an öffentlichen Verlautbarungen aus der Spitze des zuständigen Ressortministerium so kommt, das ist oft nur peinlich...

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb neon38:

Die muessen nichts erklaeren. Sonst waere die Haelfte von denen schon vor Gericht. Das ist wieder reine Symbolpolitik.

Alle Gesetze koennen sie in Windeseile aendern, wenns nur den Buerger und Steuerzahler betrifft.

In der Migrationspolitik sind sie komplett unfaehig - was sie nun ein weiteres mal bewiesen haben. Neben weiteren Unfaehigkeiten.

Grad hab ich es geschrieben mit der Symbolpolitik. 
 

28 Straftaeter werden heut nach Afghanistan ausgeflogen. Jeder bekommt 1000 Euro Handgeld, damit der Rueckweg nach D nicht so schwer wird.

Ja wo fliegen sie denn….?

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb karlyman:

 

Durchblick ist ein Problem, und Praktikabilität auch.

 

Mit dem anscheinend geplanten kompletten Messerverbot im Bahn-Fernverkehr ist das z.B. so eine Sache.

Hat sich einer der ministeriellen Schlaumeier mal überlegt, wie ein Bahnreisender, der unterwegs in den Wanderurlaub o.ä. ist, sein Taschenmesser oder Tool mitführen soll?

Wir reden da dann eher vom Reisegepäck als von der Hosentasche...

 

 

Zum einen denken die nicht soweit, zum anderen verlassen die unser geliebtes Bundeshauptslum nur mit dem Ferienflieger.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier mal ein Auszug aus dem finalen Entwurf der beschlossen werden soll Schusswaffen (es sollen keine bestimmten verboten werden) betreffend mal in Fett:

 

1. Verbesserungen im Waffenrecht
a.) Wir werden die Regelungen zum individuellen Waffenverbot schärfen, indem wir 
durch Regelbeispiele klarstellen, wann eine Person keine Waffe besitzen darf. 
b.) Es wird ein generelles Umgangsverbot für gefährliche Springmesser im 
Waffenrecht eingeführt. Bestimmten Berufs- und Personengruppen wie Jägern oder 
Handwerkern, sofern sie ein berechtigtes Interesse und berufliche Notwendigkeit für 
die einhändige Nutzung eines Springmessers haben, wird der Umgang ermöglicht.
c.) Es wird ein absolutes Messerverbot bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, 
Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen 
eingeführt. Dazu wird § 42 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) entsprechend geändert. So 
wird ein gesetzliches Messerverbot durch Bundesrecht geschaffen, ohne dass es 
einer Ermächtigung der Landesregierung bedürfte. Begründete Ausnahmen werden 
weiter ermöglicht, beispielsweise soweit für den Veranstaltungszweck erforderlich 
etwa für Gastronomie, Verkaufsstände auf Märkten oder Schausteller.
2
d.) Die Länder werden ermächtigt, absolute Messerverbote an kriminalitätsbelasteten 
Orten wie z.B. an betroffenen Bahnhöfen einzuführen. Damit können die 
Landesregierungen durchsetzen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 
2 WaffG oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge auf 
bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall 
verboten wird. Auch hier werden Ausnahmen bei berechtigtem Interesse vorgesehen 
(z.B. Gastronomie, Handwerker). Aktuell sind die Länder nur ermächtigt, an diesen 
Orten Verbote für Messer mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern zu 
erlassen. 
e.) Messerverbote im öffentlichen Personenverkehr: Es wird im Fernverkehr 
bundesweit einheitliche Regelungen für alle Beförderer (Bahn, Fernbus etc.) geben. 
Ausnahmen werden beispielsweise für Handwerker oder für den Transport von 
Haushaltsmessern in Behältnissen sowie auch für Jäger und Sportschützen und 
andere Personen mit einem berechtigten Interesse ermöglicht. Derzeit ist bei der 
Deutschen Bahn die Mitnahme gefährlicher Gegenstände, wie etwa Messer, nach 
den allgemeinen Beförderungsbedingungen verboten. Im öffentlichen 
Personenverkehr (inkl. Nahverkehr) können die Länder per 
Verordnungsermächtigung das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von 
mehr als vier Zentimetern verbieten (§ 42 Abs. 6 WaffG). 
f.) Die Umsetzung der Verbote wird sichergestellt. Dazu werden den Ländern 
erweiterte Kontrollbefugnisse für die oben genannten Waffenverbotszonen für 
Volksfeste/Sportveranstaltungen etc. (§ 42 Abs. 1 WaffG), an kriminalitätsbelasteten 
Orten (§ 42 Abs. 5 WaffG) sowie im öffentlichen Personenverkehr (§ 42 Abs. 6 
WaffG) ermöglicht. Die meisten Länder haben keine erweiterten Kontrollbefugnisse. 
Durch eine Änderung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) erhält die Bundespolizei 
die Befugnis, stichprobenartig verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. 
Nach geltender Rechtslage kann die Bundespolizei nach § 43 i.V.m. § 23 BPolG 
solche Kontrollen/Durchsuchungen nur durchführen, wenn Anhaltspunkte gegeben 
sind, dass die Person Straftaten begehen wird. Die Auswahl der 
verdachtsunabhängig kontrollierten Personen anhand eines Merkmals im Sinne des 
Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme 
gerechtfertigten Grund, ist unzulässig. 
3
g.) Im Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch 
Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) wird klargestellt, dass Vollzugsbeamte des 
Bundes Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG, sog. Taser) nutzen dürfen. Die 
Anwendererprobung durch die Bundespolizei läuft bereits. Die Nutzung von DEIG 
wird flächendeckend bei der Bundespolizei zum Einsatz gebracht.
h.) Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Daher werden künftig 
auch die Bundespolizei (BPol), das Bundeskriminalamt (BKA) und das 
Zollkriminalamt (ZKA) abgefragt, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis 
beantragt oder die Zuverlässigkeit eines Antragstellers geprüft wird (Änderung § 5 
WaffG). In die Regelabfrage zur Eignung für die Beantragung und Überprüfung 
waffenrechtlicher Erlaubnisse werden ebenfalls zusätzliche Polizeibehörden (ZKA, 
BPol sowie die zuständigen Polizeibehörden der letzten 10 Jahre) aufgenommen 
(Änderung § 6 WaffG). Verfahrensverzögerungen sind auszuschließen und auch 
nicht zu erwarten, da die Bundesbehörden über polizeiliche Verfahren digital 
angeschlossen sind und Landespolizeibehörden grundsätzlich über 
Abfragemöglichkeiten verfügen.
i.) Die Nachberichtspflicht wird auf Polizeibehörden erweitert und eine eigenständige 
Pflicht der Polizeibehörden, örtlich zuständige Waffenbehörden über 
zuverlässigkeitsrelevante Tatsachen zu unterrichten, geschaffen.
j.) Wenn der Verdacht besteht, dass Personen ohne Zuverlässigkeit und Eignung –
wie beispielsweise Extremisten – im Besitz von Waffen sind, wird schneller 
gehandelt. Hierzu werden wir die Möglichkeiten der – auch vorläufigen –
Sicherstellung verbessern, wobei wir einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen 
gewährleisten.
k.) Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung 
von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen 
Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten 
beinhaltet. So wird verhindert, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer 
staatsgefährdenden oder extremistischen Straftat verurteilt wurden, Zugang zu 
Waffen und Sprengstoff haben – also waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse 
bekommen. 

4
l.) Wir stellen klar, dass sich Anhaltspunkte, welche für die Anordnung des 
persönlichen Erscheinens herangezogen werden können, beispielsweise aus dem 
Schriftverkehr oder Telefonaten der betroffenen Person mit der Waffenbehörde oder 
beispielsweise aus öffentlich zugänglichen Quellen, ergeben können.
m.) Es wird gesetzlich klargestellt, dass Recherchen der Waffenbehörden in 
öffentlich zugänglichen Quellen zulässig sind.
n.) Um eine Kriminalisierung bestimmter bislang legaler Verhaltensweisen zu 
vermeiden, werden Altfall- und Übergangsregelungen sowie eine Amnestieregelung 
für die Abgabe unerlaubt besessener Waffen eingeführt.
o.) Die waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfungen werden auch bei Erteilung eines 
Jagdscheins bei den Waffenbehörden konzentriert (§ 44 WaffG). Dies soll die bei den 
Waffenbehörden bestehende Expertise auch im Zuge von Jagdscheinerteilungen 
nutzbar machen. Die Jagdbehörden müssen dann nicht – wie bisher – die 
waffenrechtlichen Prüfungen selbst durchführen.
2. Maßnahmen gegen gewaltbereiten Islamismus
 

Bearbeitet von callahan44er
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Geschrieben
5 minutes ago, callahan44er said:

Hier mal ein Auszug aus dem finalen Entwurf der beschlossen werden soll:

 

Daraus: [...]oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge auf  bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall  verboten wird.

[...]

 

 

und wie soll derjenige das im Voraus wissen und was passiert wenn ich weil unterwegs zu einem Pfadilager oder sonst wie dann auf so öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen komme und blöderweise ein Messer dabei hab?

 

Darf oder besser muss ich zukünftig zu meinem Pfadigepäck dann auch noch einen Messertresor im Rucksack verstauen....unsere Pfadis gehen da auch auf Haijck oder Fahrt, wo sie Messer und auch einige gefährliche Gegenstände wie Axt mit dabei haben....

 

bj68

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb BJ68:

 

 

und wie soll derjenige das im Voraus wissen und was passiert wenn ich weil unterwegs zu einem Pfadilager oder sonst wie dann auf so öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen komme und blöderweise ein Messer dabei hab?

 

Darf oder besser muss ich zukünftig zu meinem Pfadigepäck dann auch noch einen Messertresor im Rucksack verstauen....unsere Pfadis gehen da auch auf Haijck oder Fahrt, wo sie Messer und auch einige gefährliche Gegenstände wie Axt mit dabei haben....

 

bj68

 

Frach dat Näncy!

Geschrieben

Viel interessanter finde ich, dass man jetzt BKA, Bundespolizei und Zollkriminalamt (!) bei einer Gesinnungsprüfung einbindet. Um nichts anderes geht es da ja.
Ich dachte in meiner Naivität bislang, dass dafür Verfassungsschutz und Staatsschutz (die man im Grunde gleich zusammenlegen könnte) zuständig sind.
 

Wie und woher soll der Zoll wissen, ob man ein Extremist ist? Mal abgesehen davon das ich wahrscheinlich schon einer bin, weil ich die Ampel für eine Vollkatastrophe halte.

 

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Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb callahan44er:

Hier mal ein Auszug aus dem finalen Entwurf der beschlossen werden soll Schusswaffen (es sollen keine bestimmten verboten werden) betreffend mal in Fett:

 


h.) Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Daher werden künftig 
auch die Bundespolizei (BPol), das Bundeskriminalamt (BKA) und das 
Zollkriminalamt (ZKA) abgefragt, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis 
beantragt oder die Zuverlässigkeit eines Antragstellers geprüft wird (Änderung § 5 
WaffG). In die Regelabfrage zur Eignung für die Beantragung und Überprüfung 
waffenrechtlicher Erlaubnisse werden ebenfalls zusätzliche Polizeibehörden (ZKA, 
BPol sowie die zuständigen Polizeibehörden der letzten 10 Jahre) aufgenommen 
(Änderung § 6 WaffG). Verfahrensverzögerungen sind auszuschließen und auch 
nicht zu erwarten, da die Bundesbehörden über polizeiliche Verfahren digital 
angeschlossen sind und Landespolizeibehörden grundsätzlich über 
Abfragemöglichkeiten verfügen.

 

Das hat nicht mit den Regelabfragen zu tun, sondern mit der persönlichen Eignung. Der Entwurf vom Jahresanfang 2023 enthielt MPU für jedermann. Genau das will Nancy

i.) Die Nachberichtspflicht wird auf Polizeibehörden erweitert und eine eigenständige 
Pflicht der Polizeibehörden, örtlich zuständige Waffenbehörden über 
zuverlässigkeitsrelevante Tatsachen zu unterrichten, geschaffen.

 

Gut Ok, hätte man eigentlich seit 2012 machen könne, wozu haben die sonst Zugriff auf das NWR


j.) Wenn der Verdacht besteht, dass Personen ohne Zuverlässigkeit und Eignung –
wie beispielsweise Extremisten – im Besitz von Waffen sind, wird schneller 
gehandelt. Hierzu werden wir die Möglichkeiten der – auch vorläufigen
Sicherstellung verbessern, wobei wir einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen 
gewährleisten.

"Tatsachen, welche Annahmen rechtfertigen" soll durch "Tatsächliche Anhaltspunkte" ersetzt werden. Letztes Jahr sollte man noch damit eingelullt werden, es handle sich um eine synonyme Anpassung des Wordings an andere Gesetze... Jetzt auf einmal heisst es das damit etwas verbessert werden soll. Also doch nicht synonym, sondern: Behauptung genügt...


 

 


k.) Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung 
von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen 
Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten 
beinhaltet. So wird verhindert, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer 
staatsgefährdenden oder extremistischen Straftat verurteilt wurden, Zugang zu 
Waffen und Sprengstoff haben – also waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse 
bekommen. 

 

Hä? Ich wiederhole Hääää? Das ist schon lange Gesetz. 

 

 

Geschrieben

Das ist auch gut:

Quote

 So  wird ein gesetzliches Messerverbot durch Bundesrecht geschaffen, ohne dass es  einer Ermächtigung der Landesregierung bedürfte. Begründete Ausnahmen werden  weiter ermöglicht, beispielsweise soweit für den Veranstaltungszweck erforderlich etwa für Gastronomie, Verkaufsstände auf Märkten oder Schausteller.

 

und wie soll der Kunde dann die Teile nach Hause bekommen, wenn auf den Verkaufsständen die Teile offen verkauft werden.....

 

bj68

Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb BJ68:

Das ist auch gut:

 

und wie soll der Kunde dann die Teile nach Hause bekommen, wenn auf den Verkaufsständen die Teile offen verkauft werden.....

 

bj68

na per kostenpflichtiger Sondererlaubnis ( fuffi für 10 Öre Messer)

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb BJ68:

 

 

und wie soll derjenige das im Voraus wissen und was passiert wenn ich weil unterwegs zu einem Pfadilager oder sonst wie dann auf so öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen komme und blöderweise ein Messer dabei hab?

 

 

 

Alles ganz einfach. In der Planung ist die Bundes-Näncy-App, die es dem interessierten Messerfreund als Navigationshilfe ermöglicht, gefährliche Orte durch Kennzeichnung zu umgehen und somit sein Messer legal führen zu dürfen. Die App baut auf dem bekannten System des Herstellers TomTom auf und wird mit Open-Streetmap betrieben...

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb callahan44er:

b.) Es wird ein generelles Umgangsverbot für gefährliche Springmesser im 
Waffenrecht eingeführt. Bestimmten Berufs- und Personengruppen wie Jägern oder 
Handwerkern, sofern sie ein berechtigtes Interesse und berufliche Notwendigkeit für 
die einhändige Nutzung eines Springmessers haben, wird der Umgang ermöglicht.

Konnte jetzt eigentlich mal irgend jemand ein Beispiel nennen bei dem so ein Messer wirklich benutzt wurde? Bedrohungssituationen sicherlich, aber ist durch so ein Messer in den letzten Jahren auch mal jemand verletzt oder getötet worden?

 

vor 37 Minuten schrieb callahan44er:

e.) Messerverbote im öffentlichen Personenverkehr: Es wird im Fernverkehr 
bundesweit einheitliche Regelungen für alle Beförderer (Bahn, Fernbus etc.) geben. 
Ausnahmen werden beispielsweise für Handwerker oder für den Transport von 
Haushaltsmessern in Behältnissen sowie auch für Jäger und Sportschützen und 
andere Personen mit einem berechtigten Interesse ermöglicht. Derzeit ist bei der 
Deutschen Bahn die Mitnahme gefährlicher Gegenstände, wie etwa Messer, nach 
den allgemeinen Beförderungsbedingungen verboten. Im öffentlichen 
Personenverkehr (inkl. Nahverkehr) können die Länder per 
Verordnungsermächtigung das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von 
mehr als vier Zentimetern verbieten (§ 42 Abs. 6 WaffG). 

Na toll, dann sitze ich mit meinem Messerchen eingepackt und verschlossen im Zug und kann meinen Apfel doch nicht essen weil ich das Messerchen nicht auspacken darf.

Außerdem glaube ich nicht das es besonders viele Jäger gibt die mit dem Zug ins Revier fahren. Aber hey, ich bin Sportschütze also ist alles gut und ich darf mein Messerchen doch auspacken und den Apfel schneiden oder gilt das auch nur für das von meinem Bedürfnis umfassten zweck? In dem Fall sollten die Verbände "Äpfel schneiden" in die SpO aufnehmen, dann kann ich sagen es ist training. Muss ich dafür dann eigentlich nur die WBK dabei haben oder meine Verbandsmitgliedskarte? Reicht die Grüne WBK oder muss ich die Gelbe WBK mitnehmen weil nur aus der Gelben ersichtlich ist das ich Sportschütze bin...

 

vor 37 Minuten schrieb callahan44er:

Die Auswahl der 
verdachtsunabhängig kontrollierten Personen anhand eines Merkmals im Sinne des 
Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme 
gerechtfertigten Grund, ist unzulässig. 

Und schon geht es genauso weiter: Auf dem CSD darf eigentlich keine Kontrolle stattfinden weil die allermeisten dort schwul sind und es dann schwer ist nicht den verdacht aufkommen zu lassen bzw. zu widerlegen das die wegen ihrer Sexualität kontrolliert werden. Der Drogendealer darf weiterhin nicht kontrolliert werden da dann der Verdacht aufkommen könnte bzw. nicht widerlegt werden kann das aufgrund der Rasse der Kontrolliert wurde. Ist irgendwo ein Stadtfest der Vielfalt und da kommt einer mit Vollbart an und ruft vielleicht noch irgendwas das so ähnlich wie "Aluhut Nacktbar" klingt, dann kann dieser auch nicht kontrolliert werden da sonst der Verdacht aufkommt man kontrolliert ihn nur wegen seiner religion

 

vor 37 Minuten schrieb callahan44er:

h.) Extremisten dürfen nicht in den Besitz von Waffen kommen. Daher werden künftig 
auch die Bundespolizei (BPol), das Bundeskriminalamt (BKA) und das 
Zollkriminalamt (ZKA) abgefragt, wenn jemand eine waffenrechtliche Erlaubnis 
beantragt oder die Zuverlässigkeit eines Antragstellers geprüft wird (Änderung § 5 
WaffG). In die Regelabfrage zur Eignung für die Beantragung und Überprüfung 
waffenrechtlicher Erlaubnisse werden ebenfalls zusätzliche Polizeibehörden (ZKA, 
BPol sowie die zuständigen Polizeibehörden der letzten 10 Jahre) aufgenommen 
(Änderung § 6 WaffG). Verfahrensverzögerungen sind auszuschließen und auch 
nicht zu erwarten, da die Bundesbehörden über polizeiliche Verfahren digital 
angeschlossen sind und Landespolizeibehörden grundsätzlich über 
Abfragemöglichkeiten verfügen.

 

Verzögerungen sind auszuschließen, soso...

Im Prinzip ja auch nicht verkehrt, aber wer soll das personell schaffen und was bleibt dann alles dafür liegen? Wie groß ist der Gewinn wenn man bedenkt das es in den allermeisten fällen nicht die LWB sind die das Problem darstellen?

 

vor 37 Minuten schrieb callahan44er:

i.) Die Nachberichtspflicht wird auf Polizeibehörden erweitert und eine eigenständige 
Pflicht der Polizeibehörden, örtlich zuständige Waffenbehörden über 
zuverlässigkeitsrelevante Tatsachen zu unterrichten, geschaffen.
j.) Wenn der Verdacht besteht, dass Personen ohne Zuverlässigkeit und Eignung –
wie beispielsweise Extremisten – im Besitz von Waffen sind, wird schneller 
gehandelt. Hierzu werden wir die Möglichkeiten der – auch vorläufigen –
Sicherstellung verbessern, wobei wir einen effektiven Rechtsschutz der Betroffenen 
gewährleisten.
k.) Die absoluten Unzuverlässigkeitsgründe für die Erteilung und Aufrechterhaltung 
von Erlaubnissen im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz werden durch einen 
Straftatenkatalog erweitert, der insbesondere staatsgefährdende Straftaten 
beinhaltet. So wird verhindert, dass Personen, die rechtskräftig wegen einer 
staatsgefährdenden oder extremistischen Straftat verurteilt wurden, Zugang zu 
Waffen und Sprengstoff haben – also waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse 
bekommen. 

 

Schön und gut, wenn man aber bedenkt das die LWB statistisch die gesetzestreuesten sind würde ich sagen das man sich da auf die falschen konzentriert. Klar wird es immer wieder Einzelfälle geben, aber ob diese Einzelfälle die Arbeit rechtfertigen und ob diese nicht an anderer stelle besser wäre? 

 

vor 37 Minuten schrieb callahan44er:

n.) Um eine Kriminalisierung bestimmter bislang legaler Verhaltensweisen zu 
vermeiden, werden Altfall- und Übergangsregelungen sowie eine Amnestieregelung 
für die Abgabe unerlaubt besessener Waffen eingeführt.

Für neue verbotene Sachen ist das ja wohl selbstverständlich! Ich hoffe nur das dies auf alles ausgeweitet wird damit die Enkel die Opas Dachboden nach seinem Tod aufräumen nicht ständig verknackt werden wenn sie die Fundstücke zur Polizei bringen

 

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