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IGNORED

10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?


grizzly45

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Es wurden bei der " Expertenanhörung " nicht die WBK `s mit 20 Waffen ins Feld geführt, sondern ZWEI Fälle mit einmal etwas über 100 ( Sportschütze) und einmal ein Jäger  mit einem Bestand im höheren 3 stelligen Bereich, der auch noch irgendwie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Und schwups, da waren quasi über nacht ( Laut Fritz G. ) die gelben WBK`s der Sportschützen gedeckelt. Diese Forderung kam quasi aus dem nichts und war vorher nie Thematisiert worden. Der genaue Ablauf wurd zumindest in der Öffentlichkeit nie Thematisiert, nur Fritz hat sich hier mal drüber geäussert wie das ablief. Es hieß wohl " entweder oder ".........................

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vor 14 Minuten schrieb PetMan:

Und schwups, da waren quasi über nacht ( Laut Fritz G. ) die gelben WBK`s der Sportschützen gedeckelt.

 

Selbiges mit den langen Magazinen.

 

Wenn meine Informationen stimmen (was ich leider nicht überprüfen kann), haben die Experten von der Polizei darauf hingewiesen, daß lange Magazine nicht deliktrelevant sind.

 

Trotzdem wurden sie verboten (außer Altbesitz).

 

Aber klar, es sind die bösen Sportschützen, die die Frechheit besaßen, solche langen Magazine zu kaufen, die für die Verschärfung verantwortlich sind.

 

Nicht wahr, @raze4711?

 

Bearbeitet von Rolf Dudeck
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Das mit den langen Magazinen war lange vorher bekannt. Das Resultiert aus der EU Richtlinie. Nur, da wären Ausnahmen möglich gewesen, haben andere Länder ja auch gemacht.Auch der " Begriff " Magazinkörper " findet sich nur in der deutschen Gesetzgebung wieder, im Rest der EU wird rein auf das Fassungsvermögen abgestellt. Nur 10 Waffen auf Gelb findet sich da aber nicht, da wurde , wieder einmal, unter dem Deckmantel der EU Richtlinie , weit über die Vorgaben der EU hinausgeschossen. In Österreich wurden durch die EU Richtlinie zb erstmals vergleichbare Waffen überhaupt erfasst. Kaufen kann sich da immer noch jeder 18 jährige soviel davon wie er Geld hat. OHNE BEDÜRFNIS. Wobei, da reicht das haben wollen als Bedürfnis....................

Ich bin mal gespannt ob da nach der Ukraine ein Umdenken erfolgt, aber ja, ich weiß, ist unrealistisch.......................

Bearbeitet von PetMan
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vor 23 Stunden schrieb Pikolomini:

Wegen Mitbürgern, die  - nur um eune Zahl zu nennen - von über 10 - bis über 500 Waffen ihr Eigen nennen, haben wir die Waffengesetze, wie sie sind.

Wer kann denn " Otto Normalverbraucher " klar machen, daß er als Jäger oder Sportschütze über 10 Waffen braucht. - Niemand.

 

 

Ich bin wahrhaftig kein blindwütiger "Anhäufer und Sammler", aber die hier ausgedrückte Begrenzung bei 10 Stück -"mehr braucht niemand" - ist schon dreist niedrig.

Wer in den genannten Bedürfnisgruppen etwas vielseitig aufgestellt ist, evtl. im Lauf vieler Jahre noch das ein oder andere Stück von einem lieben, verblichenen Jagd-/Schützenkameraden dazu übernommen hat, der kommt ganz, ganz schnell über 10. 

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Auch der Fall Ukraine kann bei uns zu keinem Umdenken führen, unser Staat misstraut den eigenen Bürgern.

Anscheinend macht dieser einiges was nicht in Ordnung ist, daher so wenig Waffen wie möglich unters Volk.

Gruß Colt S.

Gerade eben schrieb PetMan:

Das mit den langen Magazinen war lange vorher bekannt. Das Resultiert aus der EU Richtlinie. Nur, da wären Ausnahmen möglich gewesen, haben andere Länder ja auch gemacht.Auch der " Begriff " Magazinkörper " findet sich nur in der deutschen Gesetzgebung wieder, im Rest der EU wird rein auf das Fassungsvermögen abgestellt. Nur 10 Waffen auf Gelb findet sich da aber nicht, da wurde , wieder einmal, unter dem Deckmantel der EU Richtlinie , weit über die Vorgaben der EU hinausgeschossen. In Österreich wurden durch die EU Richtlinie zb erstmals vergleichbare Waffen überhaupt erfasst. Kaufen kann sich da immer noch jeder 18 jährige soviel davon wie er Geld hat. OHNE BEDÜRFNIS. Wobei, da reicht das haben wollen als Bedürfnis....................

Ich bin mal gespannt ob da nach der Ukraine ein Umdenken erfolgt, aber ja, ich weiß, ist unrealistisch.......................

 

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vor 52 Minuten schrieb Rolf Dudeck:

Aber klar, es sind die bösen Sportschützen, die die Frechheit besaßen, solche langen Magazine zu kaufen, die für die Verschärfung verantwortlich sind.

Solche " langen Magazine " waren ( und sind es im Rest der Welt immer noch ) Standart bei verschiedenen Waffen. Für manche Waffen gab es gar keine kürzeren Magazine.

 

Man hoffte halt bei der EU, das da wo die Terroristen ihre illegalen Waffen kauften durch dieses Verbot plötzlich keine langen Magazine mehr vorrätig seien. Schliesslich kann man mit 10er Magazinen eben nur die Hälfte Unschuldiger töten als mit einem 20er . Und jetzt mal ehrlich, wenn man nur EIN Leben retten kann, muss man es versuchen...............

 

Wer ironie findet darf sie behalten, ebenso den Sarkasmus..................

Bearbeitet von PetMan
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vor einer Stunde schrieb PetMan:

Nur, da wären Ausnahmen möglich gewesen, haben andere Länder ja auch gemacht.

Auch hier wurde im Rahmen der Geheimdiplomatie wiederholt vom BMI eine vernünftige bis lockere Umsetzung hoch und heilig versprochen. Mehrfach. Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen mehrfach verlautete. Der hier und im Zusammenhang mit dieser Thematik gefeierte Hoffnungsträger Staatssekretär Stephan Mayer, CSU (https://www.wochenblatt.de/archiv/mdb-stephan-mayer-csu-strafbefehl-fuer-raser-unfall-mit-tempo-170-80222) wurde übrigens dieser Tage vom Dr. jur. Söder zum CSU Generalsekretär gemacht.

Bearbeitet von Josef Maier
Rechtschreibung
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Nur mal als Beispiel zum Thema "mehr als 10 kann man niemandem vermitteln" (@Pikolomini😞

 

1 SpoPi .22 lr, 1 sportlich optimierte GK-Pistole 9x19, 1 Gebrauchs-/Dienstpistole .45 ACP, 1 GK-Revolver .44 Mag.; 1 Perkussionsrevolver; 

1 EL-Büchse .22 lr, 1 K98; 1 Bockflinte, 1 Repetierflinte; 1 HA .223 Rem., 1 HA mit ZF .308 Win.; 1 HA .30 Carbine...

 

Ups - und schon sind wir bei 12.

(Die oben genannte Aufzählung ließe sich mühelos noch um weitere Waffen für spezifische schießsportliche Verwendungen erweitern). 

Wir haben da lediglich ein sportlich vielseitig einsetzbares Repertoir, keine "Anhäufungen", nicht die Spur eines "Hortens oder Sammelns". 

 

Die genannte Zahl 10 ist absurd. 

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vor 27 Minuten schrieb karlyman:

 

 

Nur mal als Beispiel zum Thema "mehr als 10 kann man niemandem vermitteln" (@Pikolomini😞

 

1 SpoPi .22 lr, 1 sportlich optimierte GK-Pistole 9x19, 1 Gebrauchs-/Dienstpistole .45 ACP, 1 GK-Revolver .44 Mag.; 1 Perkussionsrevolver; 

1 EL-Büchse .22 lr, 1 K98; 1 Bockflinte, 1 Repetierflinte; 1 HA .223 Rem., 1 HA mit ZF .308 Win.; 1 HA .30 Carbine...

Die genannte Zahl 10 ist absurd. 

Bitte nicht gelb mit grün vermischen. Wer weiß was da für neue Ideen kommen!

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vor 1 Stunde schrieb PetMan:

In Österreich wurden durch die EU Richtlinie zb erstmals vergleichbare Waffen überhaupt erfasst. Kaufen kann sich da immer noch jeder 18 jährige soviel davon wie er Geld hat. OHNE BEDÜRFNIS. Wobei, da reicht das haben wollen als Bedürfnis....................

Nicht ganz. Bei der Registrierung muss ein Bedürfnisgrund angegeben werden.

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vor 4 Stunden schrieb Rolf Dudeck:

 

Selbiges mit den langen Magazinen.

 

Wenn meine Informationen stimmen (was ich leider nicht überprüfen kann), haben die Experten von der Polizei darauf hingewiesen, daß lange Magazine nicht deliktrelevant sind.

 

Trotzdem wurden sie verboten (außer Altbesitz).

 

Aber klar, es sind die bösen Sportschützen, die die Frechheit besaßen, solche langen Magazine zu kaufen, die für die Verschärfung verantwortlich sind.

 

Nicht wahr, @raze4711?

 

Habe ich was von Magazinen geschrieben ?

Bist du des Lesens und der Deutschen Sprache nicht mächtig ? 

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vor 5 Stunden schrieb Rolf Dudeck:

Diese Stelle möchte ich sehen!

 

 

Schau mal in §8.

 

Der galt auch für Fälle des §14 Absatz 4 des WaffG von 2009.

Jetzt gilt der neue §14 Absatz 6. Weil das eben kein "Blödsinn" war, wenn man es verstehen wollte.

Jetzt ist es halt zu spät.

 

Und die Grundsätze aus §8 gelten eben auch für die Fälle des §13 WaffG.

Bearbeitet von Kreppel
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vor 2 Stunden schrieb Pi9mm:

Oder die haben einfach nur Freude an solchen an sich völlig harmlosen, unbelebten Gegenständen...

Völlig harmlos ? Ich weiß ja nicht, welche Waffen Du besitzt, meine sind tödlich.

Aber darauf kommt es in meiner Argumentation nicht an. Ich habe geschrieben, daß Politiker sich auch opportunistisch verhalten. Die Mehrheit unserer Bevölkerung ist gegen Waffen in Privathand.

Daher die Waffengesetze. Dieser Argumentation, daß mit der Anzahl der Waffen in Privathand die Gefahr für die Allgemeinheit zunimmt, kann man folgen, oder nicht, sie beeinflußt das Handeln der Politiker.

Als Negativbeispiel erscheint hier in der Presse immer die USA.

" Waffenhorter " geben der Politik ganz einfach Handlungslegitimation. Ob das real so ist, erscheint unwichtig, die Gesellschaft sieht das mehrheitlich so. Ob wir das so sehen oder nicht.

Das einfach wegzureden, bedeutet den Kopf in den Sand zu stecken.

Da hilft es einfach nicht, Gebetsmühlenartig zu widerholen, daß das Alles nicht stimmt. Die Mehrheit unserer Gesellschaft sieht das aber so.

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vor einer Stunde schrieb Pikolomini:

Völlig harmlos ? Ich weiß ja nicht, welche Waffen Du besitzt, meine sind tödlich.

Wenn meine Waffen im Schrank stehen, dann sind die völlig harmlos, selbst wenn ich die im Wohnzimmer liegen lassen würde, wären die harmlos. Die haben noch kein Eigenleben entwickelt und sind dann in eine Schule gestapft oder haben einen LKW geklaut und sind damit auf den Weihnachtsmarkt gefahren.

 

Waffen sind harmlos, Menschen sind gefährlich. Und wenn ein Mensch einmal bewiesen hat, das von ihm keine Gefahr ausgeht und er damit die Berechtigung erlangt hat, Waffen zu besitzen, sollte es egal sein ob er 1 Waffe oder 100 Waffen besitzt.

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@Pikolomini

Du könntest auch nachvollziehen, wenn die Mehrheit der (einschlägig konditionierten) Gesellschaft den Sonnenuntergang als eher grün-bläulich, nicht orange-rot, sehen würde...?

Man muss sich mit irrationalen Betrachtungsweisen nicht still abfinden. 

 

Fakt ist: 

Waffen sind tödlich, ja (wie so einiges mehr noch) - aber der private LWB in Deutschland spielt deliktisch keine nennenswerte Rolle. 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb drummer:

Nicht ganz. Bei der Registrierung muss ein Bedürfnisgrund angegeben werden.

sagt man dann einfach " ich bin Sportschütze " ? oder muss man von einem Verband einen Zettel haben?  Oder reicht " Verteidigung von Haus und Hof "? Geht nur um Waffen die bei uns hier auf Gelb kommen, keine HA .

 

 

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vor einer Stunde schrieb PetMan:

sagt man dann einfach " ich bin Sportschütze " ? oder muss man von einem Verband einen Zettel haben?  Oder reicht " Verteidigung von Haus und Hof "? 

Gibt halt SV, Sport, Jagd oder Sammeln. Kannst aber auch mehrere Gründe ankreuzen in der Eingabe Maske!

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vor 12 Stunden schrieb PetMan:

sagt man dann einfach " ich bin Sportschütze " ? oder muss man von einem Verband einen Zettel haben?  Oder reicht " Verteidigung von Haus und Hof "? Geht nur um Waffen die bei uns hier auf Gelb kommen, keine HA .

 

 

Sorry, 

nenne niemals die "Verteidigung von Haus und Hof" als Bedürfnis, dann kannst du alles vergessen.

Wenn du z.B. einen Einbrecher stellst der dir an´s Leben will hast du ein enormes Problem wenn du eine breits geladene Schusswaffe benützt um in Notwehr dich zu wehren.

Der Staatsanwalt freut sich sehr und die Behörde wird dir Unzuverlässigkeit vorwerfen da du eine geladene Waffe im Tresor oder in der Nachttischublade gelagert hast.

In unserem Staat müssen die Verbrecher geschützt werden und die rechtschaffenden Bürger zum Opfer werden, dann stimmt das Weltbild der Gutmenschen und Politiker wieder bestens.

Gruß Colt S.

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vor 20 Stunden schrieb Pi9mm:

...an solchen an sich völlig harmlosen, unbelebten Gegenständen...

 

vor 16 Stunden schrieb Commerzgandalf:

Wenn meine Waffen im Schrank stehen, dann sind die völlig harmlos, selbst wenn ich die im Wohnzimmer liegen lassen würde, wären die harmlos. Die haben noch kein Eigenleben entwickelt und...

Mh, und bei jeder Tresorkaufberatung heißt es immer*, die vermehren sich wie wild im Schrank 😅

 

*: wenn die Leute über 5- oder 7-LW-Schränke nachdenken, in die hinterher nur die Hälfte der Herstellerangaben reinpasst.

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vor 3 Stunden schrieb Colt S.:

Sorry, 

nenne niemals die "Verteidigung von Haus und Hof" als Bedürfnis, dann kannst du alles vergessen.

Du musst schon lesen in welchem Kontext diese Frage kam. Ging um das Bedürfnis in " Österreich" . Dort ist die Verteidigung von Haus und Hof als Bedürfnis anerkannt...........................

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vor 2 Minuten schrieb PetMan:

Du musst schon lesen in welchem Kontext diese Frage kam. Ging um das Bedürfnis in " Österreich" . Dort ist die Verteidigung von Haus und Hof als Bedürfnis anerkannt...........................

Sorry, Österreich ist bezüglich Waffenrecht eine ganz andere Nummer.

Du musst allerdings zugeben wenn du es hier in Deutschland als Argument anführst bist du schlicht und einfach verloren.

Gruß Colt S.

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vor einer Stunde schrieb s_f:

wenn die Leute über 5- oder 7-LW-Schränke nachdenken, in die hinterher nur die Hälfte der Herstellerangaben reinpasst.

In meinen 5er A-Schränken sind die gesetzlich erlaubten 10 Waffen drin. Jahrelange Tetriserfahrung, so wenig Geld wie möglich wird in Tresore investiert.

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