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IGNORED

Widerruf der WBK grün+gelb , Folgen beim weiteren Schießen im Verein?


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Geschrieben

Ich bin im Vorstand eines Schützenvereins und einem unserer Mitglieder wurden die WBK`s widerrufen bzw. eingezogen, wegen Verlust der Zuverlässigkeit (Grund - Steuerprobleme). Er hat die eigenen Waffen auf andere Mitglieder verteilen können, hat wegen der Voreinträge etwas gedauert.

Was muß man nun im Verein beachten, wenn derjenige mit Vereinswaffen oder Waffen von anderen Schützen schießen will?

Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich, ausser - Schupperschützen und Mitgliedern, die auf dem Weg zur WBK sind und von einem Ausbilder/Schießtrainer ständig beim Schießen begleitet werden.

Darf er überhaupt ohne Zuverlässigkeit Waffen im Verein in die Hand bekommen?

Auf Fragen nach der genauen behördlichen Anordnung reagiert er sehr unkooperativ, so daß man nicht weiß, was eigentlich genau im Bescheid steht.

Sicher ist, das er 60 Tagessätze bekommen hat und nach 5 Jahren die WBK wieder bekommen könnte.

Es geht nicht darum, demjenigen jetzt das Leben noch schwerer zu machen, keiner hat ein Problem damit, ihm eine zusätzliche Aufsicht daneben zu stellen.

Die Frage ist, darf er noch eine Waffe in die Hand bekommen?

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb Maverick0707:

Auf Fragen nach der genauen behördlichen Anordnung reagiert er sehr unkooperativ, so daß man nicht weiß, was eigentlich genau im Bescheid steht.

 

Er ist unkooperativ, will aber mit Leihwaffen schießen?

Was juckt das denn euch? ER will doch etwas, soll er halt einen Nachweis beibrigen dass er keine Gefährdung darstellt.

 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BroilKing:

 

Er ist unkooperativ, will aber mit Leihwaffen schießen?

Was juckt das denn euch? ER will doch etwas, soll er halt einen Nachweis beibrigen dass er keine Gefährdung darstellt.

 

Seh ich genauso, wie Du!

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 52 Minuten schrieb Maverick0707:

Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich

ist er nach wie vor mitglied im verein und ist dieser verein einem anerkanntem verband angeschlossen?!?

wenn ja, dann ist er nach wie vor "versichert"!!!

also was soll der schmonz mit "bei uns nicht weil es keine tagesversicherungen für "vereinsfremde" gibt"!?!

 

er ist mitglied im verein, mitglied im verband aber (jetzt) ohne wbk und eigene waffen! wo is das problem ihn mit den vereinswaffen schiessen zu lassen?!?

 

voraussetzung natürlich das, wie matthias angesprochen hat, KEIN waffenverbot von der behörde ausgesprochen worden ist!

 

diese info hat er dem vorstand zu offenbaren will er weiterschiessen...

Bearbeitet von HangMan69
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Geschrieben

„Der dessen Name nicht genannt werden darf“ ist zwar ein ziemlicher Dickschädel aber auch ein guter Freund von mir.

Von einer Gefährdung oder einem Waffenverbot ist überhaupt keine Rede (sonst wäre die Behörde auch nicht so kooperativ beim  Unterbringen seiner Waffen gewesen. Dieses Märchen mit dem Versicherungsschutz: Wie oben geschrieben - er ist Mitglied im Verein und sogar zwei Verbänden. Nirgends steht, das der Besitz einer WBK Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist.

Zitat BDS „Sämtliche Mitglieder sind über den Bundesverband beim Schießsport haftpflichtversichert.“ https://www.bdsnet.de/ueber_uns/versicherungen.html 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Maverick0707:

Bei uns im Verein ist aus versicherungstechnischen Gründen "das Schießen für Jedermann", also ohne WBK nicht möglich,

Komische Regeln habt Ihr.....

vor 2 Stunden schrieb Maverick0707:

Die Frage ist, darf er noch eine Waffe in die Hand bekommen?

Die Frage KANN nur er beantworten!

Selbst die Behörde darf diese Frage Euch nicht beantworten!

 

Aber bei Steuervergehen, gibt es in der Regel kein Waffenumgangsverbot....

 

Laßt ihn einfach schiessen und am Leben teilhaben!

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Maverick0707:

[...] ihm eine zusätzliche Aufsicht daneben zu stellen.

 

Warum das? Hat er die Sachkunde + Standaufsicht? Die ist ja nicht an die WBK gebunden. Die hatte ich lange bevor ich überhaupt eine WBK hatte. Da habe ich dann auch mit Vereinswaffe alleine geschossen.

 

Es spricht doch nach Sachlage überhaupt nichts dagegen, den Kollegen wie einen "Neuschützen mit Sachkunde, aber [noch] ohne WBK" zu behandeln. Nicht mehr und nicht weniger. Nur, dass es bei ihm eben noch etwas länger dauert, bis er die WBK machen kann.

 

PS: Mir war absolut nicht bewusst, dass Steuerprobleme die Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen in Frage stellen. Ist das normal? Oder überzogene Reaktion der Behörde? :o

Geschrieben

Hat was mit der Anzahl der Tagessätze zu tun.

Früher war es nur bei Vergehen gegen Leib, Leben und Eigentum.

Und natürlich Steuerhinterziehung.

Heute kannst schon wegen einem Verkehrsunfall mit Personenschaden die WBK loswerden!

 

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Geschrieben (bearbeitet)

Meine Güte. Lasst ihn weiter am Vereinsleben teilhaben. Ja, er hat eine Dummheit begangen - aber nein, von ihm geht doch keine ernsthafte (waffenbezogene) Gefahr aus. Ich finde den §5 WaffG sowieso völlig überzogen, bei jedem Kleinstdelikt die Zuverlässigkeit widerrufen zu können gerade bei Themen, die nicht mal was im Ansatz mit Waffen / Gewalt zu tun hat. Er wird sich sicherlich über sich selbst am meisten ärgern. Und das er seine Knarren abgeben musste, ist zusätzliche Strafe genug. Solange er Vereinsmitglied ist, sachkundig und die Aufsichtenberechtigung hat, braucht man ihm auch keinen Aufpasser zu Seite zu stellen. Also die Kirche im Dorf lassen. Und manchmal hilft auch etwas Demut, dass manch einer einer Strafe mit 60 Tagessätzen näher ist, als der/die zu denken vermag (beliebtes Beispiel: Nötigen auf der Autobahn - das erste Signal der Lichthupe mag noch als Warnung durchgehen, das zweite ist dann schon eine Nötigung)

Bearbeitet von switty
Geschrieben
vor 54 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Warum das? Hat er die Sachkunde + Standaufsicht? Die ist ja nicht an die WBK …..


 

Voraussetzung für die „Standaufsicht“?

 

denk mal drüber nach 

Geschrieben

Wir hatten auch mal ein Mitglied, gegen das ein Waffenverbot ausgesprochen wurde (incl Widerruf der WBK). Training mit Waffen und Schiessen im Verein war ihm aber ausdrücklich weiterhin erlaubt worden (ging wohl nur um Besitz) Er hatte Zwei Rocker in anerkannter Notwehr erschossen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb HangMan69:

KEIN waffenverbot von der Behörde

Im § 41 ist auch nur von Erwerb und Besitz die Rede und nicht vom Umgang. Deswegen nehme ich auch einen Freund, dem etwas ähnliches passiert ist, gelegentlich zum Schießen mit meinen Waffen mit. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb JDHarris:

Er hatte Zwei Rocker in anerkannter Notwehr erschossen.

warum wurde ihm dann ein "waffenverbot" auferlegt?

illegale waffe? waffe illegal "geführt"?

wenn die notwehr rechtmäßig war macht eine verurteilung und der entzug der waff.rech. zuverlässigkeit ja keinen sinn...

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten schrieb HangMan69:

warum wurde ihm dann ein "waffenverbot" auferlegt?

illegale waffe? waffe illegal "geführt"?

wenn die notwehr rechtmäßig war macht eine verurteilung und der entzug der waff.rech. zuverlässigkeit ja keinen sinn...

Das Führen der Waffe war wohl unklar, die Notwehr eindeutig...daher trotzdem Waffenverbot.

Bearbeitet von JDHarris
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb JDHarris:

Das Führen der Waffe war wohl unklar, die Notwehr eindeutig...daher trotzdem Waffenverbot.

Klingt ja fast nach einem bestehenden Antragsgrund für einen Waffenschein 😬

Geschrieben
vor 49 Minuten schrieb switty:

Ja, er hat eine Dummheit begangen

Nein ! Er hat keine Dummheit begangen, sondern eine Steuerstraftat. Die Zuverlässigkeit hat er verloren und seine WBKs auch. Einem Freund von mir ist das Gleiche passiert - Steuervergehen -.

Er bekam nach 5 Jahren keineswegs seine WBKs zurück, sondern mußte eine MPU durchlaufen. Das bedeutet praktisch, daß er einen psychologischen Sachverständigen finden muß, der ihm bescheinigt, das er im Umgang mit einer Waffe - in Zukunft - keine Gefahr darstellt. Einen solchen Sachverständigen zu finden ist nicht einfach, fast unmöglich.

Weiter: Wenn die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde, bedeutet das, daß er keinen Umgang mit einer Waffe haben darf, denn dafür muß er zuverlässig sein. Es braucht nicht extra ein Verbot der Waffenbenutzung ausgesprochen werden, denn das ergibt sich klar automatisch durch die gesetzlichen Vorgaben.

Ein Verein, der das mißachtet, macht sich mittschuldig.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Pikolomini:

Weiter: Wenn die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde, bedeutet das, daß er keinen Umgang mit einer Waffe haben darf, denn dafür muß er zuverlässig sein. Es braucht nicht extra ein Verbot der Waffenbenutzung ausgesprochen werden, denn das ergibt sich klar automatisch durch die gesetzlichen Vorgaben.

Ein Verein, der das mißachtet, macht sich mittschuldig.

Quatsch mit Soße.

 

Zitat

§ 2 WaffG - Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

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Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Pikolomini:

Wenn die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde

Blödsinn.

 

Die Zuverlässigkeit wird bei Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis geprüft. Gäste im Verein sind grundsätzlich nicht überprüft, dürfen aber trotzdem schießen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Fyodor:

Blödsinn.

Wir sind hier nicht in Bullerbü, wo sich jeder die Realität zurechtbiegen kann!

Wer die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt, muß zuverlässig sein. Das ergibt sich klar aus den WG.

Verliert er die Zuverlässigkeit, darf er keine tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausüben.

Benutzt er als Unzuverlässiger eine Waffe - egal wo -, übt er die tatsächlichr Gewalt über die Waffe aus - das macht er, indem er die Waffe in der Hand hält - und er macht sich dadurch strafbar.

Genauso, wie die Person, die ihm die Waffe überläßt, zumindest wenn sie weiß, daß ihm die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde.

Bei uns im BDS würde keine unzuverlässige Person auf dem Stand eine Waffe in die Hand bekommen !!

Das ist weder schwer zu begreifen, noch unlogisch, sondern einfach nur folgerichtig.

Nebenbei: Ich halte es schon für eine Zumutung - Unverschämtheit von der unzuverlässigen Person, das von ihren Vereinskollegen zu verlangen und sie dabei in die Verlegenheit zu bringen, eine Straftat zu begehen.

Bearbeitet von Pikolomini
Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb Fyodor:

Gäste im Verein sind grundsätzlich nicht überprüft, dürfen aber trotzdem schießen.

Wenn ihnen die Zuverlässigkeit abgesprochen wurde, dürfen sie genau nicht schießen. Versuche einmal einer Behörde zu erklären, daß du als Standaufsicht nicht weißt, das ein Vereinkollege die Zuverlässigkeit verloren hat, wenn der Verein genau aus dem Grunde dessen Waffen übernommen hat. Viel Glück dabei.

Wenn ich als Standaufsicht weiß, Jemand hat die Zuverlässigkeit verloren, schießt der, wenn ich Aufsicht habe, garantiert nicht und ich habe dabei die Rückendeckung meiner Vereinskollegen.

Da bin ich mir ganz sicher.

Wenn ich das - aus welchen Gründen auch immer - anders handhabe, mache ich mich strafbar.  Nur darum geht es.

Bearbeitet von Pikolomini

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