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gelbe WBK: neu vs. alt


Dickdan007

Empfohlene Beiträge

Hallo und einen schönen Tag,

ich habe vor einem Jahr meine gelbe WBK bekommen. Dort kann ich ja neben den einschüssigen Waffen auch Repetierer mit gezogenen Läufen kaufen.

Ein Karabiner 98, Unterhebel ... u.s.w.

Bei Frankonia war man das skeptisch. Zitat: "Das können sie als Sportschütze nicht kaufen, ich glaube, da gibt es kein Bedürfnis. Nur für Jäger."

Das ist ja falsch, weil man auf die gelbe WBK kein Bedürfnis braucht. Oder liege ich falsch?

Außerdem war ein Verkäufer bei Egun auch Skeptisch. Auf seiner "alten" WBK steht wohl nichts von Repetierern mit gezogenen Läufen.

Ist das nur bei der "neuen" WBK so? Ich kann mit meiner also Repetierer keufen - er nicht?

Er kann mit seiner alten gelben mehr als 10 Waffen kaufen/behalten, ich aber nicht.

 

Vielleicht kann mich jemand etwas aufklären, man muss ja sein Wissen immer wieder auffrischen.

Vielen Dank erstmal

Dan

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Auf der „alten“ gelben durften nur einschüssige Repetierer (keine Mehrlader). Dafür wurden etliche 98er und Co damals im Magazinkasten auf einen Schuss blockiert.

Zu Frankonia sag ich nix mehr, da hat wirklich keiner einen Plan. Natürlich kannst du 98er Unterhebel und Co, ohne weiteres (Max. 10 Stück) kaufen. Was du genau kaufen darfst, steht vorne drauf sehr genau beschrieben! Die Waffen selber müssen nur in einem anerkannten Verband in Deutschland in einer der vielen Disziplinen zulässig sein, dann gehen die auf gelb.

Das einzige was du beachten musst ist 2/6 Regel, dafür bist aber du und nicht Frankonia verantwortlich.


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vor 25 Minuten schrieb Dickdan007:

 

Bei Frankonia war man das skeptisch. Zitat: "Das können sie als Sportschütze nicht kaufen, ich glaube, da gibt es kein Bedürfnis. Nur für Jäger."

Das ist ja falsch, weil man auf die gelbe WBK kein Bedürfnis braucht. Oder liege ich falsch?

 

 

 

Um Gottes Willen, was stellen die für Leute ein?

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Um Gottes Willen, was stellen die für Leute ein?

Ausgebildete Verkäufer von Lidl. [emoji28]

Ein Glück, hab ich hier eine Frankonia Filiale, wo wenigstens einer einen Check hat. Wobei ich da eh nur Munition kaufe, wenn diese da im Angebot ist. Hab da auch schon mal ne Waffe gekauft, aber bei Frankonia muss Mann immer Preise vergleichen, sonst kaufst du in den meisten Fällen zu teuer.


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Ich kaufe nur das was ich in den Händen halte, so hab ich kein Problem mit pseudo Verfügbarkeit. Das mit den Angebotspreisen mag stimmen, aber aufgrund der nicht gerade üppigen Auswahl an Händlern vor Ort, ist es für mich dann oft „günstig“, wenn man die teils nicht unerheblichen Versandkosten bei Waffen und Munition beachtet.


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Also gilt immer das, was auf der WBK steht? Alte gelbe-WBK Besitzer können keine Repetierer kaufen?

Repetierer können auch auf „altgelb“ jedoch begrenzt auf einen Schuss (Magazinsperre). Diese Waffen stehen dann häufig als Einzelladerbüchse in der WBK. Man kann diese auch durch einen Büchsenmacher rückbauen lassen und geht dann mit der Rechnung zum Amt und lässt sich diese als Repetierbüchse eintragen (dann aber nur auf Neugelb).


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vor 31 Minuten schrieb Commerzgandalf:

Der Text der alten gelben kann such gestrichen werden und ein neuer Text auf da drauf gedruckt werden.

 

 

Vor allem zu Hause - selbst ist der Mann. Wegen so einer Kleinigkeit will man ja nicht das Amt bemühen.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
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vor 45 Minuten schrieb jofa72:

Das dann aber so viel gekostet haette, dass ich mir lieber gleich ein anderes Ordonnanzgewehr mit 5-Schuss-Magazin gekauft habe

Das kommt stark drauf an wie die Waffe vorher auf Einzellader " umgebaut " wurde. Das geht von einem 10er in die Kaffekasse bis zu 3 stelligen Beträgen. Manchmal lohnt sich ein Neukauf aber wirklich................

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vor 6 Stunden schrieb Dickdan007:

Hallo und einen schönen Tag,

ich habe vor einem Jahr meine gelbe WBK bekommen. Dort kann ich ja neben den einschüssigen Waffen auch Repetierer mit gezogenen Läufen kaufen.

Ein Karabiner 98, Unterhebel ... u.s.w.

Bei Frankonia war man das skeptisch. Zitat: "Das können sie als Sportschütze nicht kaufen, ich glaube, da gibt es kein Bedürfnis. Nur für Jäger."

Was genau denn wollte man dir nicht verkaufen?

 

vor 6 Stunden schrieb Dickdan007:

Das ist ja falsch, weil man auf die gelbe WBK kein Bedürfnis braucht. Oder liege ich falsch?

Liegst falsch, oder halbfalsch, genau wie der Frankoniamitarbeiter. Weil die Begriffe Bedürfnis, Bedürfnisbescheinigung und Erwerbserlaubnis durcheinanderpurzeln.

 

Du hast die Erlaunis zum Erwerb solcher Waffen. Punkt.

 

 Ein Bedürfnis für den Besitz kann aber nur Abgeleitet werden, wenn eine Diziplin eines Verbandes existiert, ansonsten kann dir in der Tat die Eintragung verweigert und das Überlassen angeordnet werden. Im Bereich der Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, aus sicht des Frankoniavverkäufers wohl Jagdlangwaffen, wirst du Schwierigkeiten haben etwas zu finden, daß nicht von irgendeiner Disziplin abgedeckt ist:

 

a) Gibt es dedizierte Jagdgewehr-Disziplinen

b) Erfüllen gefühlt 99% aller Jagdbüchsen die SpO-Definitionen zu Standardgewehr GK, Repetiergewehr GK o.ä. Disziplinen. So etwas wie "Jagdwaffen" gibt es eigentlich nicht. Es gibt halt Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, mit Aussttung für verschiedene Zwecke. Vllt wirst du mit einem jagdlich leichten Birnenlauf in langen Serien  keinen Blumentopf gewinnen können, das ist aber aus sicht des Waffengesetzes irrelevant.

 

Wenn dich sowas anmacht: Kaufen.

Außer Bockbüchsflinten.... die sehen zwar schön aus und haben ihren Sexappeal, aber versuch mit sowas nur mal ne 5er Serie auf einen Fleck zu schiessen...

 

 

 

 

.

vor 6 Stunden schrieb Dickdan007:

Außerdem war ein Verkäufer bei Egun auch Skeptisch. Auf seiner "alten" WBK steht wohl nichts von Repetierern mit gezogenen Läufen.

Lol, guten Morgen. Ja ständig was neues im Waffenrecht. also so vor 20 Jahren...

 

vor 6 Stunden schrieb Dickdan007:

Ist das nur bei der "neuen" WBK so? Ich kann mit meiner also Repetierer keufen - er nicht?

Ja.

vor 6 Stunden schrieb Dickdan007:

Er kann mit seiner alten gelben mehr als 10 Waffen kaufen/behalten, ich aber nicht.

Ja, wobei es abweichende Auffassungen zur alten gelben WBK gibt.

 

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vor 47 Minuten schrieb ASE:

Was genau denn wollte man dir nicht verkaufen?

Gibt nicht viel was auf eine neue Gelbe WBK nicht geht ( HA und VA mal aussen vor), aber es gibt Waffen die nicht auf Gelb gehen. Weil einfach per Definition der gelben nicht oder weil es keine SPortordnung gibt wo die Waffe reinpasst. War glaub ich lange bei 17HMR so, das die nicht gingen, mittlerweile soll es im BDS aber gehen. Wird aber auch andere Beispiele geben.

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vor 10 Stunden schrieb Dickdan007:

Also gilt immer das, was auf der WBK steht? Alte gelbe-WBK Besitzer können keine Repetierer kaufen?

 

Wenn jemand wirklich auf diesem Level der Erwerbserlaubnis hängen geblieben ist, könnte es schwierig werden.

 

Ich hatte das entgegengesetzte "Problem" vor vier oder fünf Jahren.

 

Bei e-gun einen schönen, nummerngleichen Perser incl. Seitengewehr gesehen und für einen guten Kurs ersteigert.

 

Der Verkäufer war ein alter Jäger, der das Teil einfach als "Haben wollen" über seinen Jagdschein irgendwann in den 80ern  gekauft hatte und dann der Meinung war, daß ich als Sportschütze nur Einzellader auf Gelb kaufen dürfte.

 

Nach ellenlangen Diskussionen und der Angabe der Telefonnummer meiner Waffenbehörde hat er das Teil dann endlich herausgegeben.

 

 

mfg

Harry

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  • 1 Monat später...
vor 3 Minuten schrieb Dickdan007:

Wenn ich eine Flinte auf "gelb" kaufe, darf ich erst damit schießen gehen und Munition kaufen, wenn die Waffe von der Behörde eingetragen 

Nimm den kaufvertrag mit wenn du schiessen gehst bevor die Flinte eingetragen ist. Das reicht als Legalitätsnachweis i.d.R. aus. 

Munition erwerben ist eine andere Sache, nicht jeder Händler wird dir welche verkaufen. Aber du könntest ja mit der Flinte auch die passende Munition erwerben.

 

Wenn eine meiner WBK`s mal wieder Wochen zum Eintragen einer Waffe auf dem Amt verstaubt , wie es z.Z. die regel ist, nehme ich die Waffen die auf dieser WBK Eingetragen sind trotzdem mit zum Schiessen. Kopie der WBK und der Hinweis das die auf dem Amt liegt sollten reichen. 

 

Alles nach gesundem Menschenverstand geschrieben (und nach Aussage meiner SB ) . Was ein Richter im Fall der Fälle daraus macht muss man sehen......................

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