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IGNORED

Magazinregelung bei IPSC Match


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Geschrieben

Hallo Leute,

 

heute kam eine E-Mail mit "geänderten Magazinregeln" für das Geco IPSC Masters 2021. In der Ausschreibung stand (bzw. steht immer noch), dass die "max. Kapazität" 20 Schuss beträgt. In der E-Mail werden jetzt die ganzen Altbestandsregeln ausgeführt und die Ausnahmen für internationale Schützen.

 

Bedeutet das bei entsprechender Berechtigung, dass auch 30 Schuss geladen werden dürfen? Oder gilt das Maximum von 20 Schuss für alle Schützen, unabhängig von der Mag.-Kapazität?

 

Ersteres kann ich mir kaum vorstellen ... aber wo steht das? Im aktuellen Sporthandbuch steht für Open Division immer noch "keine Beschränkung".

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Bedeutet das bei entsprechender Berechtigung, dass auch 30 Schuss geladen werden dürfen?

Kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen. Das wäre ja dann schon ein krasse Wettbewerbsverzerrung!

 

 

Ergänzung:

In der Ausschreibung steht jetzt: Maximale Magazinkapazität 20 Schuss !!

Bearbeitet von PeterRS
Geschrieben (bearbeitet)

https://ipscmatch.de/index.pl?match=2021_Geco_IPSC_Masters siehe Maximale Magazinkapazität 20 Schuss !! Siehe Magazinregeln! 

 

Zitat

Magazinregeln GECO IPSC Masters 2021

Es gibt vier zugelassene Möglichkeiten.

  1. Es handelt sich um reine 20-Schuss-Magazine die nicht aus größeren Magazinen reduziert wurden und die sich auch nicht in Magazine mit größerer Kapazität umbauen lassen. Diese Magazine sind frei erwerbbar , dürfen benutzt und weitergegeben werden.

  2. Es handelt sich um Magazine die der Schütze vor dem 14.06.2017 erworben und besessen hat und deren Besitz er bei der zuständiegen Behörde angezeit hat. Der Schütze hat eine Bescheinigung gemäß § 37 h WaffG und führt diese mit. Nur der Inhaber der Bescheinigung darf diese Magazine benutzen, eine Weitergabe ist nicht gestattet.

  3. Es handelt sich um Magazine die der Schütze nach dem 13.06.2017 erworben hat und für die er eine Genehmigung des BKA gemäß § 40 (4) WaffG erhalten hat und diese mitführt. Nur der Inhaber der Genehmigung darf diese Magazine benutzen, eine Weitergabe ist nicht gestattet.

  4. Es handelt sich um Magazine die ein ausländischer Schütze mitgebracht hat und für die er eine Genehmigung nach § 32 WaffG hat. Bei Schützen aus dem Schengenraum muss die Waffe im Europäischen Feuerwaffenpass als Kat A eingetragen sein. Nur der Inhaber der Genehmigung darf diese Magazine benutzen, eine Weitergabe ist nicht gestattet.

    Magazine Rules GECO IPSC Masters 2021

There are four permitted options.

  1. These are 20-rounds -only magazines that have not been reduced from larger magazines nor can the be build to larger capacity magazines. This magazines are free to purchase, use and distribution.

  2. These are magazines that the shooter purchased and possesed prior to 06/14/2017 and reported the possesion to the proper German autorithy. The shooter has a certificate according to § 37 h WaffG and carries it with him. Only the holder of the certificate may use these magazines, passing them to others is not permitted.

  3. These are magazines that the shooter acquired after 06/13/2017 and for which he has received an authorisation from th BKA according § 40 (4) WaffG an carries it with him. Only the holder of the licence is allowed to use these magazines, passing them to others is not permitted.

  4. These are magazines that a foreign shooter has brought with him and for which he got a permit according to § 32 WaffG. For shooters from the Schengen Area the firearm must be registered in the European Firearms Passport as Cat A. Only the holder of the licence is allowed to use these magazines, passing them to others is not permitted.

 

Bearbeitet von SC
  • Gefällt mir 2
Geschrieben

und wieder ist Deutschland ein Stück sicherer geworden,......

 

Danke nochmal Hr. Seehofer,..... ich werde Ihr Engagement am 26.09.21 mit einem Kreuz an entspr. Stelle würdigen,........

  • Gefällt mir 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb SC:

https://ipscmatch.de/index.pl?match=2021_Geco_IPSC_Masters siehe Maximale Magazinkapazität 20 Schuss !! Siehe Magazinregeln!

Diese "Regeln" waren mir schon bekannt, die standen ja auch in der E-Mail. Aber das sagt nichts darüber aus, ob ich die Magazine auch vollladen darf!! Es kann ja sein, dass die Schützen ihre (legal besessenen) 30-er Magazine nutzen dürfen, aber trotzdem nur mit 20 Schuss laden dürfen.

 

Aber offenbar ist genau das mit "Maximale Magazinkapazität" gemeint? Vielleicht nicht ganz glücklich formuliert ...

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb SC:

Es handelt sich um reine 20-Schuss-Magazine die nicht aus größeren Magazinen reduziert wurden und die sich auch nicht in Magazine mit größerer Kapazität umbauen lassen. Diese Magazine sind frei erwerbbar , dürfen benutzt und weitergegeben werden.

für wen?!?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Benjamin Arendt:

Wenn alle nur 10 geladen haben?

das ist ja die Frage. bleibt es bei der Begrenzung? Darf ich jetzt bei Rifle (ich weiss, hier etwas am Thema vorbei), laden soviel ich will? Wie ist das in der Open? voll machen oder nicht? Werden die ROs mitzählen, wie bei Production (auch optics, light, optic lights, tut mir sehr leid..)?

 

und selbst wenn du mit 20ern oder 30ern in rifle gegen 10er antrittst, soll es Vorteile geben.

 

Ich möchte keine Diskussion/ Streit vom Zaun brechen, bin halt nur interessiert.  - Rifle schiess ich wenig, Handgun eh meistens classic oder schon mal standard major - betrifft mich also nur marginal.

Geschrieben

Auf Deutschem Boden unterliegt man dem deutschen Waffenrecht und dem Sporthandbuch?

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Richtig. Und wo genau findest du nun die entsprechenden Regelungen zur max. Ladung?

Gegenfrage - Such mir doch mal den Passus raus wo steht das ich mit fetter Banane am AR rummachen darf ?

Oder den 170er Scobba Tank an die Open Takkern darf.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Mateusz:

spannend wird es bei Rifle, wenn du mit einem 60er gegen 10er antrits.

Da stehe ich nun auf dem Schlauch ... in Deutschland durften doch im IPSC auch vor der letzten Änderung im WaffG nur !0 geladen werden, in allen Rifle Klassen.

Oder habe ich da was verpasst.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Sgt.Tackleberry:

Richtig. Und wo genau findest du nun die entsprechenden Regelungen zur max. Ladung?

Also wenn ich auf IPSCmatch.de auf die Geco schaue steht da Fett: Maximale Magazinkapazität 20 Schuss !!

Die Magazinregeln beziehen sich da doch nur auf die Magazinkörper welche verwendet werden dürfen. 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Mateusz:

spannend wird es bei Rifle, wenn du mit einem 60er gegen 10er antrits.

Die Spannung dürfte sehr kurz sein.

Wenn Du Glück hast (und davon würde ich ausgehen), rettet Dir ein RO das Match und merkt es vorm ersten Schuß.

Hint: §6 AWaffV

  • Wichtig 1
Geschrieben (bearbeitet)

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

 

😒

Bearbeitet von Mateusz
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mateusz:

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

 

😒

Und genau hier sollte der BDS tätig werden!

 

Mit Verweis auf internationale Teilnehmer und die damit einhergehende sportliche Bedeutung für IPSC eine Ausnahme vom Para. 6 AWaffV beantragen.

Für mich unverständlich dass man das nicht schon 2003/2004 gemacht hat.

Der BdMP hat es mit seinen Stubsnasenrevolvern ja auch hingekriegt.

 

Dann hätte man im Bundestag und gegenüber BMI auch deutlich gegen Drehhofers "Es gibt ja garkeine Disziplinen für diese Magazine in DEU" argumentieren können.

 

Und man hätte über die Teilnahme an Wettkämpfen (und das dafür erforderliche Training) schon wieder ein Argument für eine Ausnahmegenehmigung vom BKA für die verbotenen Magazine.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb TTi:

Gegenfrage - Such mir doch mal den Passus raus wo steht das ich mit fetter Banane am AR rummachen darf ?

OK, du hast also keine Ahnung.

 

vor 2 Minuten schrieb Bounty:

Und genau hier sollte der BDS tätig werden!

Ich fürchte, das wird nicht reichen - bzw. das von mir eingangs EIGENTLICH erwähnte Problem der Ungleichbehandlung erst hervorrufen. Das BVA könnte ja nur das Verbot des sportlichen Schießens aufheben, nicht jedoch das grundsätzliche Verbot des Besitzes. Dann hätten wir genau den Fall, dass die "Glücklichen", die solche Magazine legal besitzen, sie verwenden dürften, die anderen hätten Pech. Das ergäbe keinen Sinn. Also müssen alle an die strengere Norm gebunden bleiben.

 

vor einer Stunde schrieb Mateusz:

Geht es hier um den Besitz der Magazine oder um die Möglichkeit, auf einem Match größere Magazine für alle zu ermöglichen?

Weder noch. Es (bzw. mir) ging es um die Frage, wo geregelt ist, dass alle (unabhängig vom verwendeten Magazinkörper) nur 20 Schuss laden dürfen. Das hatte ich nicht gefunden, weder im Gesetz, noch in der SpO. Und unter "max. Magazinkapazität" hatte ich nicht die "max. Lademenge" verstanden (auch, wenn es vermutlich so gemeint ist). Aber die Frage ist mittlerweile beantwortet.

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Dann hätten wir genau den Fall, dass die "Glücklichen", die solche Magazine legal besitzen, sie verwenden dürften, die anderen hätten Pech. Das ergäbe keinen Sinn. Also müssen alle an die strengere Norm gebunden bleiben.

Ah,  Kommunismus für alle, alle gleich arm.

 

Anstatt den "Glücklichen" etwas weg zu nehmen oder zu verbieten, denke anders herum, die "Pechvögel" können ebenfalls alle Magazine erwerben, über Bedürfnis IPSC und Genehmigung BKA. Ohne dafür extra umständlich mit "Teilnahme an Wettkämpfen im Ausland"  zu argumentieren. Irgendwann kommt das BMI/BKA dann eh auf die Idee erstmal entsprechende Wettkampfnachweise sehen zu wollen, bevor es eine Genehmigung vergibt.

 

Deine Sichtweise zementiert den Status "niemand braucht große Magazine", denn wenn alle verzichten müssen geht es ja auch ohne, bei der "deutschen Meisterschaft im Magazinschnellwechseln und auch ein wenig schiessen" sieht man es ja, dass das aus Sicht des BMI gut funktioniert.

 

Genau anders rum wird ein Schuh draus...

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Es (bzw. mir) ging es um die Frage, wo geregelt ist, dass alle (unabhängig vom verwendeten Magazinkörper) nur 20 Schuss laden dürfen. Das hatte ich nicht gefunden, weder im Gesetz, noch in der SpO.

Vielleicht ist die Antwort in der Ausschreibung und der dort beschriebenen Magazinregelung?!

Bearbeitet von Bounty
Gast
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