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Geschrieben

Guude!

Vorab sorry, falls jemand denkt die Frage ist doof oder so - ich hab nur eine Zuverlässigkeit und die möchte ich nur ungern abgeben. Zumal ich mich im Bereich Messer nicht wirklich auskenne, da es bisher für mich unrelevant war.

 

Ich habe mir meinen Angelschein nach langer Zeit verlängern lassen um wieder mal Fischen zu gehen. Hierzu schreibt mir der GG auch vor, was ich mitzunehmen habe um einen Fisch waidgerecht zu erlegen, dazu gehört logischerweise auch ein Messer. Da ich das mobile Spinnfischen bevorzuge, ist die Tasche dementsprechend klein. Ein feststehendes Messer möchte ich nicht einsetzen; der Fisch wird zu Hause mit guten Küchenmessern verarbeitet. Daher hab ich mir für 6€ ein einfaches Klappmesser/Taschenmesser (so die Artikelbeschreibung) bestellt. In der Klinge ist ein Langloch. Irgendwie war mir schon klar, dass das Messerchen mit 8,5cm Klinge sich einfach mit einer Hand öffnen lässt. Zudem arretiert die Klinge so, dass man zum Zusammenklappen ne zweite Hand braucht. Das Messer erfüllt somit abgesehen von der Beschreibung her alle Merkmale eines Einhandmessers.


Der Paragraph 42a verbietet das führen:

Zitat

1) Es ist verboten 

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

erlaubt es aber unter den Umständen:

Zitat
2) Absatz 1 gilt nicht 
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Ich deute das so:

Mein Messerchen fällt nicht unter verbotene Einhandmesser weil die Klinge unter 12cm ist bzw. es fällt darunter weil

ich es mit einer Hand bedienen kann.

Angeln wiederum dürfte ein anerkannter Zweck sein, sodass ich beim Angeln selbst das Messer führen darf, es aber beim Transport zum und vom Angeln verschlossen transportieren muss.
 

Auf die Diskussionen am Wasser mit der Stadtpolizei kann ich gerne verzichten. Daher überlege ich, ob ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge unter 12cm nicht einfach einfacher wäre und unnötige Diskussionen erspart.

 

Wie beurteilt ihr das?

 

Viele Grüße!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Fussel_Dussel:

Mein Messerchen fällt nicht unter verbotene Einhandmesser weil die Klinge unter 12cm ist bzw. es fällt darunter weil ich es mit einer Hand bedienen kann.

 

"Einhandmesser" sind nicht verboten, nur das Führen davon.

 

Und die Klammerung im Gesetz ist folgendermaßen:

 

[Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)] oder [feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm]

 

Bei einem Einhandmesser ist die Klingenlänge unerheblich.

 

https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html

Bearbeitet von Ch. aus S.
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Guude!

..., was ich mitzunehmen habe um einen Fisch waidgerecht zu erlegen, dazu gehört logischerweise auch ein Messer. ...

Stimmt so nicht ganz.

 

Zum fachgerechten töten des gefangenen Fisches kann ohne Probleme ein gut geeignetes Schlagwerkzeug eingesetzt werden.

 

Trifft übrigends auch für die (fachgerechte) Tötung anderer Wirbeltiere zu. Man sollte hierbei nicht ganz aus dem Auge verlieren, daß man mit bestandenem Fischereischein auch die Befähigung erworben hat, ein Wirbeltier sach- und fachgerecht zu töten.

 

Abstechen und ausbluten lassen wird nirgends verlangt.

 

Auch wenn jetzt hier mancher "Waidmann" aufjaulen wird und meine Meinung verteufelt, lest bitte Eure Landesjagd- und Tierschutzgesetze.

 

Ach ja, und bitte jetzt den 100-Kilo-Waller mal außen vor lassen ...

 

mfg

Harry

 

 

Bearbeitet von Dynamite Harry
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Zum fachgerechten töten des gefangenen Fisches kann ohne Probleme ein gut geeignetes Schlagwerkzeug eingesetzt werden.

Ich kenne es in Hessen nur mit Betäubung über einen Schlag auf die Schädeldecke und dann Herzstich. Hab meinen Schein aber 2012 gemacht - werde mich nochmal Updaten.

Geschrieben (bearbeitet)

Hab mir nun ein Mora Messer bestellt; das sollte alle Diskussionen im Keim ersticken.

 

Eigentlich kurios. Ne etwas längere  feststehende Klinge ist problemloser als ein 5€ Zahnstocher.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Stimmt so nicht ganz.

 

Zum fachgerechten töten des gefangenen Fisches kann ohne Probleme ein gut geeignetes Schlagwerkzeug eingesetzt werden.

 

Trifft übrigends auch für die (fachgerechte) Tötung anderer Wirbeltiere zu. Man sollte hierbei nicht ganz aus dem Auge verlieren, daß man mit bestandenem Fischereischein auch die Befähigung erworben hat, ein Wirbeltier sach- und fachgerecht zu töten.

 

Abstechen und ausbluten lassen wird nirgends verlangt.

 

Auch wenn jetzt hier mancher "Waidmann" aufjaulen wird und meine Meinung verteufelt, lest bitte Eure Landesjagd- und Tierschutzgesetze.

 

Ach ja, und bitte jetzt den 100-Kilo-Waller mal außen vor lassen ...

 

mfg

Harry

 

 

 

Wirbeltiere darfst du sogar ohne Jäger- oder Fischereiprüfung töten . 

 

Oder sind die zwingend zum Aufstellen einer Mausefalle erforderlich ? 

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb Cannon Balls:

Dann hast du aber deinen Angelschein gemacht, kurz nachdem die Erde erkaltete. 

Sorry für das Vollzitat, aber jemanden, der den Fischereischein als "Angelschein" abqualifiziert, kann ich nicht mehr ernst nehmen.

 

Dafür machen die Interressenten auch einen Lehrgang, lernen viel über die Natur, über die Fauna im Wasser.

 

Du hast garantiert null Ahnung von der Anatomie eines Fisches, wo sitzt denn beim Süßwasserfisch die Niere?

 

Wie will man beim hier teilweise empfohlenen Herzstich sicherstellen, daß man die Niere nicht erwischt?

 

Fische abstechen und dann für die restlichen vielleicht zwei bis drei Stunden Angelzeit aufbewahren, egal wie und wo, produziert Bakterienherde en masse.

 

 

 

Mein erster Eindruck letztes Jahr nach Deiner Anmeldung hier scheint der Richtige gewesen zu sein.

 

Dampfplauderer, allwissend, angeblich mit einem Jagdschein geadelt, von allen Sachthemen keine Ahnung, aber davon viel.

 

 

mfg

Harry

 

 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Dynamite Harry:

"Angelschein"

Den Fehler hab ich aber auch gemacht.

vor 48 Minuten schrieb Dynamite Harry:

 

Wie will man beim hier teilweise empfohlenen Herzstich sicherstellen, daß man die Niere nicht erwischt?

Niere wäre nicht so das große Problem - viel mehr die Galle. Im Netz liest man vermehrt von Kehlschnitt und Kiemenschnitt. Damals bei mir war Herzstich angesagt.

vor 49 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Fische abstechen und dann für die restlichen vielleicht zwei bis drei Stunden Angelzeit aufbewahren, egal wie und wo, produziert Bakterienherde en masse.

Das ist nicht zu empfehlen, schon gar nicht im Sommer. Aber nicht in jedem BL sind Setzkescher erlaubt, bzw. in Hessen nur in einer Art wo ich null Bock hab sowas mitzunehmen. Daher gehts nach dem Fang heim. Eine Kühltasche will ich beim Spinnfischen nicht schleppen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Lehrgang

Naja, meiner ist jetzt 18 Monate her und es waren 35 Stunden in einem Angelverein mit anschließender praktischer Prüfung an eine lebenden Forelle. 

Ich kann dir nur raten, laß die Finger vom Alkohol, du plapperst. 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb thomas.h:

braucht man in Schland bestimmt einen Sachkundelehrgang zur Fallenjagd. :chrisgrinst:

 

Das ist ja das Problem. Jeder darf eine Mause- oder Rattenfalle stellen . Aber einen Marder nur mit Fallenjagdschein fangen . Dabei sind beides Wirbeltiere . Welchen Unterschied es doch gibt 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb raze4711:

 

. Dabei sind beides Wirbeltiere . Welchen Unterschied es doch gibt 

 

Unters Jagdrecht / nicht unters Jagdrecht fallende Arten...

 

Ja, es ist ein formaler Ansatz.

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben (bearbeitet)
Am 29.6.2021 um 21:01 schrieb Dynamite Harry:

Zum fachgerechten töten des gefangenen Fisches kann ohne Probleme ein gut geeignetes Schlagwerkzeug eingesetzt werden.

In Bayern liefe das unter Tierquälerei. Erst abschlagen, dann Kiemenschnitt. So habe ich es 2009 zumindest gelernt.

@Fussel_Dussel Mora ist eine gute Wahl, ist auch schön griffig bei feuchten Händen. Ich hab ein kurzes Marttinii Filetiermesser dabei, für den Kiemenschnitt. Eine breite Klinge ist mir dazu zu unhandlich. Und für die Forellen und ab und zu Saiblinge reicht es.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett

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