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IGNORED

Kanonen besitzen und schießen


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Geschrieben

Nachdem ja aktuell gerade jemand wegen des Besitzes einer 8,8 Flak vor Gericht steht - Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - frage ich mich wieder einmal: 

 

Was ist eigentlich genau legal?

 

Vorderlader Kanonen sieht man häufig, auch mächtige Monster, die scharf beschossen sind. Ich habe auch schon zugesehen, wie damit z.B. auf einem Truppenübungsplatz geschossen wurde.

 

Zudem gibt es immer wieder BÖLLER Kanonen, die auch als Hinterlader mit Metallkartuschen verfügbar sind. Aber eben als Böller …

 

Gibt es auch SCHARF beschossene Hinterladerkanonen, die privat besessen und geschossen werden dürfen?

 

Was genau ist erlaubt, was ist verboten und wo sind die Grenzen?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb EkelAlfred:

Gibt es auch SCHARF beschossene Hinterladerkanonen, die privat besessen und geschossen werden dürfen?

Fakten:

 

Eine Hinterladerkanone von 1870/71 ist keine Kriegswaffe mehr. -> ok

Sie unterliegt nicht dem Beschussgesetz. -> ok

Bei einen Nachbau brauchst du wohl ein sehr flexibles Beschussamt...

 

Eine Schusswaffe ist sie.

 

Eine Jagdwaffe ist sie nicht. -> n.i.O.

 

Jetzt brauchst du halt eine Sportordnung.

 

Bearbeitet von erstezw
Geschrieben
Gerade eben schrieb erstezw:

Eine Jagdwaffe ist sie nicht. -> n.i.O.

Welche Verbotsgründe aus dem BJG / LJG schließen sie denn als Jagdwaffe aus?

...

Und zur Jagdhundeausbildung paßt sie doch bestimmt auch...

Geschrieben
Gerade eben schrieb Olt d.R.:

Welche Verbotsgründe aus dem BJG / LJG schließen sie denn als Jagdwaffe aus?

Keine. Aber solange du nicht auf Blauwale jagst könnte der SB einfach mal sagen "nö" und käme bestimmt damit durch.

Füchse im Bau zu schießen dürfte z.B. über die Waidgerechtigkeit ausgeschlossen sein.

Geschrieben

Stellt sich mir als Nichtjäger die Frage, was daran nicht waidgerecht ist? Wenn ich mit ner Kanone in einen Fuchsbau schieße und die Füchse schlagartig pulverisiert sind, schneller gehts ja nicht…?

Man hat halt hinterher kein Fell zum ne Mütze machen, mit Fuchsschinken wirds dann auch nix mehr…

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P.S. Alles net so ganz Ernst gemeint :) 

Geschrieben (bearbeitet)

Suche einen Hersteller für einen Waffenschrank , in dem ich meine 8,8 Flack aufbewahren kann . Hat jemand eine Idee wer so etwas herstellt ? 

Der Atombunker um die Ecke ist leider kein VDS 0 

😙

Bearbeitet von raze4711
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Geschrieben

VL-Kanonen gibt es problemlos in scharf. Es gibt keinen mir ersichtlichen Grund, warum eine HL-Kanone da anders behandelt werden sollte. Evtl. nur Ladehülsen und externe Zündung mittels Schrotzünder, dann sehe ich keinen Unterschied zu einer etwas aufgeblasenen Sharps.

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Geschrieben

Ich habe vor 25 Jahren von einem Bekannten eine Vorderladerkanone fertigen lassen. Vorher hatte ich wegen den Vorgaben und dem Beschuss in Ulm nachgefragt . 

Folgende Informationen habe ich bekommen. Scharfer Beschuss nur bis Kaliber 20mm . Darüber nur, wenn ein Nachweis erbracht wird , das die Genehmigen zum Schiessen auf einem entsprechendem  Stand dafür vorliegt. 

Böllern dann nicht mehr erlaubt. Deshalb wurde sie als Böller beschossen

( Kaliber 50mm ) .

Kein Unterschied ob Vorderlader oder Hinterlasse mit Kartuschenmunition. 

 

 

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Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Fyodor:

VL-Kanonen gibt es problemlos in scharf. Es gibt keinen mir ersichtlichen Grund, warum eine HL-Kanone da anders behandelt werden sollte. Evtl. nur Ladehülsen und externe Zündung mittels Schrotzünder, dann sehe ich keinen Unterschied zu einer etwas aufgeblasenen Sharps.

 

Wo gibt es die zu kaufen ? Wo dürfen sie in Deutschland geschossen werden ?

Welcher Stand ist dafür zugelassen ? 

Kenne da keine Quellen. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb erstezw:

Eine Hinterladerkanone von 1870/71 ist keine Kriegswaffe mehr.

 

Ja, dennoch waren die preußischen Hinterladerkanonen dieser Periode verdammt treffsicher und "schlagkräftig". Und häufig im Wortsinne entscheidend...

Die Dänen von 1864, österreichisch-süddeutschen Verbündeten 1866, und zuletzt die Franzosen 1870/71 konnten ein (trauriges) Lied davon singen.  

Geschrieben

Alfred, du bist nicht dicht, aber das ist ja kein Geheimniss🤣

 

Mit so nem Teil kommst du garkeine Genehmigung, Feuerschutz und Staubentwicklung, da brauchste nach DE Recht 3 Löschzüge in Bereitschaft beim Feuern, das hier ist ne 75mm Pak, ich find das Video nur geil, würde gern mit dem Typ tauschen.

 

 

Geschrieben

Das ist in den USA.

 

Die Standproblematik ist so eine Sache.

 

Ich habe Presseberichte gefunden, bei denen mit MODELL Kanonen scharf geschossen wurde.

 

Aber wo man mit ner 20mm Hinterladekanone scharf schießen darf … keine Ahnung.

Geschrieben

Das mit dem schießen ist doch eigentlich nur Joule abhängig oder? Sprich, wenn man (theoretisch) ein leichtes kunststoffgeschoss hat, das schnell viel Energie verliert und beim Aufprall zerbröselt dann sollte das doch möglich sein oder nicht? Man müsste dann nur nachweisen, daß die Kanone ausschließlich damit scharf geschossen wird. 

Geschrieben
Gerade eben schrieb Der Kraken:

Das mit dem schießen ist doch eigentlich nur Joule abhängig oder?

Nein. Nicht immer.

 

Ich kenne einen 50m Stand, da war früher mal schießen mit Zentralfeuerpatronen bis 7500 Joule zugelassen.

 

Aber eben kein KK, da Randzünder.

 

Irgendwann hat man das dann unauffällig korrigiert.

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