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IGNORED

Neue WBK obwohl alte nicht nicht voll.


JägermitHut

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In meiner neuesten WBK sind noch zwei Zeilen frei.

 

Es stehen zwei Kurzwaffen an. Also Voreintrag, erste Waffe eintragen, zweite Waffe eintragen.  

 

Das dauert bei meiner Behörde mit Postlaufzeit pro Verwaltungsakt, ca. 14 Tage.

 

In nächster Zeit wird die WBK ca. 6 Wochen nicht in meinen Händen sein. Eventuell länger.

 

Das Problem ist nur, dass ich auf dieser WBK, Waffen eingetragen habe, die auch im EFP stehen.

 

Entweder ich fahre in nächster Zeit 6 Wochen nicht mehr mit Waffen über die Grenze (ohne WBK im Ausland ist mir das zu heiß) oder ich beantrage einfach eine neue, obwohl noch Platz auf der alten ist.

 

Hat das schon jemand probiert? Kennt sich wer aus?

Bearbeitet von JägermitHut
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Das ist gar kein Problem, theoretisch kannst du für jede Waffe eine eigene beantragen. Kostet natürlich die Austellungsgebühr der  WBK als solche extra.

Habe das gemacht als ich dem AR verfallen bin, damit die Wechselsysteme auf der gleichen Karte stehen, womit diese dann auch gefüllt wurde...

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Hängt von der Behörde und da wiederum teils von den einzelnen Mitarbeitern ab...

Manche beharren darauf, das die WBK erst aufgefüllt werden muss, bevor es eine neue gibt. 
Dem Wunsch sollten wir freilich auch zügig nachkommen. :s82:

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vor 5 Stunden schrieb Raiden:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

 

"Die WBK gelten im gesamten Geltungsbereich des WaffG. Auf Antrag wird für jede Waffe eine gesonderte WBK ausgestellt."

Die Vorschrift dazu ist natürlich immer die Königsantwort! 👍

 

Hätte ich im Vorfeld daran gedacht, hätte ich die WBKs vielleicht auch besser geplant.

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Dort, wo die Gebühren noch nach der WaffKostV berechnet werden, ist übrigens eine neue WBK mit Voreintrag genauso teuer wie ein Voreintrag in eine bestehende WBK.

Ich nehme bei Voreinträgen daher immer eine neu WBK - das hat doch quasi nur Vorteile...

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Abgesehen davon daß ich das österreichische Modell bevorzuge (Waffen im NWR, WBK ist nur ein Ausweis in Kreditkartengrösse ohne Einträge), habe ich kein Problem damit mit den Waffen irgendwohin zu fahren solange die WBK auf beim Amt ist. Immerhin ist der aufwändige Prozess in deren Verantwortung, nicht in meiner. Nebenbei kann sowieso jeder Kontrollberechtigte auf das NWR zugreifen. Die WBK ist technisch also gar nicht notwendig. Früher bin ich zum Amt gegangen und habe die Einträge direkt machen lassen und die WBK direkt wieder mitgenommen. Da das Amt das nicht mehr möchte, sind sie auch für die Folgen verantwortlich - das ist meine Sicht der Dinge, die ich notfalls auch rechtlich vertreten werde.

 

Ich persönlich mag auch nicht noch mehr Papierkram mit mir herumschleppen. Aber gut, daß die WaffVwV wenigstens hier jede Möglichkeit offen lässt. Dann kann jeder das so handhaben wie er möchte.

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vor 3 Stunden schrieb tt22:

Ich nehme bei Voreinträgen daher immer eine neu WBK - das hat doch quasi nur Vorteile...

... aber auch einen Nachteil - IIRC

Wenn man Dir "die Pappe(n) lochen" will und Du Dich dagegen wehren willst, dann wird der "Streitwert" nach der Anzahl der WBKen (nicht nach den darauf eingetragenen Waffen) berechnet.

Stand so vor Jahren mal in irgend einer Waffen-Gazette.

 

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vor 12 Stunden schrieb Doggenrotti:

Wenns grüne ist, ich habe damals für jede Waffe eine eigene grüne gehabt. Einfach beim beantragen sagen. Kostet dasselbe, macht es aber einfacher wenn mal eine zum Händler muss oder Waffe verliehen oder sowas..

Du gibst Originale aus der Hand? 😮

Ich nutze dafür (nicht beglaubigte) Farbkopien, falls wirklich mal jemand neben einem Leihschein auch noch nach der WBK fragt.

 

vor 12 Stunden schrieb Doggenrotti:

Waren dann irgendwann zwar 12 grüne und 3 gelbe,

Wird aber dann ein ganz schöner Stapel ...

So viele sind es bei mir zwar nicht, aber wenn ich jede Waffe auf einer eigenen hätte, dann wären es mehr - deutlich mehr (und ich kenne ein paar "Kandidaten", bei denen es nochmals deutlich mehr wären).

Und DAS wäre mir dann doch zu unübersichtlich.

Alle "Waffen-Lizenzen" in einer Mappe, dann läuft man auch nicht Gefahr die richtige nicht dabei zu haben (aber auch die Gefahr, dass man "im Falle des Falles" alle verloren hat).

 

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vor 13 Stunden schrieb TriPlex:

... aber auch einen Nachteil - IIRC

Wenn man Dir "die Pappe(n) lochen" will und Du Dich dagegen wehren willst, dann wird der "Streitwert" nach der Anzahl der WBKen (nicht nach den darauf eingetragenen Waffen) berechnet.

Stand so vor Jahren mal in irgend einer Waffen-Gazette.

 

Ich weiß, aber denke ich a) nicht, dass es bei mir mal dazu kommt und b) habe ich für den Fall der Fälle eine Rechtsschutzversicherung die Verwaltungs- und insbesondere Waffenrecht mit abdeckt.

Da ist dann auch der Streitwert egal...

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vor 3 Minuten schrieb tt22:

... denke ich a) nicht, dass es bei mir mal dazu kommt

Wer denkt das schon ...

Angeblich kontrolliert z.B. das KVR München sogar die Nettomenge des gelagerten TLP, bist Du auch nur ein bisschen drüber ...

Die eine aus der Tasche gefallene und unter den Sitz gekullerte Patrone, die in der KFZ-Werkstatt für "Aufregung" sorgt ...

...

 

vor 6 Minuten schrieb tt22:

... und b) habe ich für den Fall der Fälle eine Rechtsschutzversicherung die Verwaltungs- und insbesondere Waffenrecht mit abdeckt.

Die hat aber nicht jeder und ich wollte einfach darauf hinweisen, dass es eben auch diesen Nachteil geben kann.

 

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Ja gut, wer (gerade) als Waffenbesitzer keine Rechtsschutzversicherung hat, dem ist aber m.M.n. auch wirklich nicht mehr zu helfen! Für z.B. DSB Mitglieder für 10€/Jahr möglich...

 

Auch für andere Lebensbereiche sehr sinnvoll (Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht etc.)...

Bearbeitet von tt22
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vor 14 Stunden schrieb TriPlex:

Wenn man Dir "die Pappe(n) lochen" will und Du Dich dagegen wehren willst, dann wird der "Streitwert" nach der Anzahl der WBKen (nicht nach den darauf eingetragenen Waffen) berechnet.

Stand so vor Jahren mal in irgend einer Waffen-Gazette.

 

Wenn, dann kommt es auf die Anzahl der Erlaubnisse (=Waffen) an, nicht auf die Anzahl der Dokumente, auf die jene Erlaubnisse verteilt sind. Alles andere wäre gebührenrechtlich zweifelhaft.

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vor 56 Minuten schrieb lrn:

 

Wenn, dann kommt es auf die Anzahl der Erlaubnisse (=Waffen) an, nicht auf die Anzahl der Dokumente, auf die jene Erlaubnisse verteilt sind. Alles andere wäre gebührenrechtlich zweifelhaft.

 

Doch, es kommt (auch) auf die Anzahl der WBKs an.

 

Steht alles im Streitwertkatalog!

 

Waffenschein 7.500,-- €

Waffenbesitzkarte Auffangwert zuzgl. 750,-- € je weitere Waffe

Munitionserwerbsberechtigung 1.500,-- €

 

Der Auffangwert beträgt dabei allgemein 5.000€.

 

Also wäre der Streitwert bei einer WBK mit zwei Waffen 5.750€, bei zwei WBKs mit je einer Waffe aber 10.000€!

 

https://www.bverwg.de/rechtsprechung/streitwertkatalog

 

Der Streitwert ist ja der Wert des Verfahrens, der "Sache" und wirkt sich nur indirekt auf die Gerichtsgebühren aus...

Bearbeitet von tt22
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Der Katalog ist mir durchaus bekannt. Der Verwaltungsjurist denkt aber in Verwaltungsakten, nicht in Erlaubnisdokumenten. Gemeint ist die waffenrechtliche Erlaubnis als Verwaltungsakt.

 

Und so wird das in der Praxis auch gehandhabt (ein zufällig herausgesuchtes Beispiel, relativ aktuell: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-25252?hl=true). Ohne daß ich nun jetzt lauter Entscheidungen auf die Kostenfeststetzungen überprüft hätte: Mir ist kein Verfahren bekannt, wo für jede Waffenbesitzkarte jeweils der Auffangwert angesetzt worden wäre. Was nicht heißt, daß es nicht welche gibt - das wäre dann aber falsch.

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