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IGNORED

Verteidigungsschießen


JägermitHut

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vor 59 Minuten schrieb groucho:

Scheint jetzt nicht gerade alltäglich,

Ein Freund von mir wurde auf dem Weg ins Revier auch schon von der Polizei angehalten und darauf hingewiesen daß man dort bewaffnete flüchtige Verbrecher suche. Mit seiner Replik daß er auch bewaffnet sei waren alle zufrieden. 

Ein Anderer chauffierte schon die Greifer im eigenen Geländewagen auf der Suche nach Kriminellen durchs Revier. Wie er da angezogen war habe ich nicht gefragt.

Vor einigen Jahren forderten etliche UJBs die Jäger auf, nicht ohne genügend Bewaffnung raus zu gehen da man von rumänischen arbeitslosen Beamten in alternativer Erwerbstätigkeit in vielen Wäldern ausging (also die dort vorübergehend mal wohnten weil das Hotel zu teuer gewesen wäre)

vor 41 Minuten schrieb JägermitHut:

Darum macht man es ja im Ausland.

Mit der eigenen Waffe und dem vom Bedürfnis umfaßten Zweck? Aber Du weißt eh alles besser und schreibst es deswegen im Netz. Vermute ich mal. Such lieber mal nach dem freundlichen Hausbesuch durch Heerscharen von Elitepolizisten beim VfV Ismaning. Und die "freiwilligen" Taschen - Nachschauen in dem Zusammenhang. Und da konnten nur ein paar im Zusammenhang mit Pipi - Veranstaltungen im Ausland den Mund und das Wasser nicht halten. Da ging es noch nicht mal um die richtig guten Veranstaltungen.

 

 

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vor 1 Stunde schrieb G17X:

 

IPSC wäre eine Idee.

 

 

 

Sicher nicht er das Gegenteil.

Aber warum muss man unbedingt einen nachweisbaren Grund haben etwas zu machen. Man kann auch Verteidigungsschiessen üben ohne bedroht zu sein.

Und wenn es gut gemacht wird, bringt das demjenigen sehr viel was die sichere Handhabung einer Waffe betrifft ausser der geschützten Umgebung eines Schiessstand.

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Es gibt genügend die es einfach machen, ohne vorher die üblichen Bedenkenträger zu fragen. Insofern wohl eine Frage zur Unterhaltung und Beschäftigung, weniger das Interesse der praktischen Ausübung.

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vor 7 Minuten schrieb Josef Maier:

Mit der eigenen Waffe und dem vom Bedürfnis umfaßten Zweck?

Ist halt so eine Sache, in anderen Ländern zählt VS Schiessen durchaus zum Schießsport und es werden dazu auch Wettbewerbe angeboten.

Als Jäger erlaubt der EFP eigentlich nur die Mitnahme der Waffen zur Jagd.

 

 

Trotzdem die Teilnahme an solch Lehrgängen ist auch für Deutsche im Ausland nicht verboten.

Will man sicher gehen, leiht man sich dort eben Waffen, viele Kursanbieter bieten da Komplettpakete an.

 

Und auf vielen Zertifikate steht nur Pistol, Shotgun oder Rifle 1 - x (ab und an in Verbindung mit Dynmic) und nicht Fighting Rifle/Pistol.

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vor 7 Stunden schrieb joker_ch:

Das nächste mal das du mir eine Alkohol Abhängigkeit andichtest hast du für lange Zeit Sendepause. Es gibt Grenzen die hast du gerade überschritten.

Vor allem, weil gerade Du doch die wirklich leckeren Sachen problemlos aus dem Schrank nehmen kannst. ....

 

Ich hab übrigens im Eingangspost erst "Verteidigungsscheissen" gelesen und schon auf hilfreiche neue Informationen gehofft.

 

Leider nur der übliche Lalala.

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vor 6 Stunden schrieb JägermitHut:

Schießen unter Alkoholeinfluß wäre sicherlich ein Fortschrittskurs. Du kommst gerade angetrunken vom Fest „Gegen Rassismus im britischen Königshaus“ nach Hause, als eine Horde wütender Coronaleugner.... ihr kennt das ja.

Grundausbildung der Roten Armee, Du Anfänger .....

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vor 3 Stunden schrieb raze4711:

Ich habe die Gründe so gelesen ....

"Ich möchte das machen, um mich gegen Rechtsextreme, Reichsbürger, Coronaleugner, Rassisten, verteidigen zu können"

Hmm, zwischen den Zeilen lesen ist auch nicht so dein Ding, oder?

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vor 57 Minuten schrieb CiscoDisco:

Die jagdliche Kurzwaffe kriegst du nicht auf den EFP.

Doch, kriegt man.

https://openjur.de/u/145424.html

Zitat

Schon gar nicht lässt sich aus den genannten Vorschriften eine Erleichterung für die Mitnahme von Kurzwaffen durch Jäger (zum Zweck der Jagd) entnehmen. Denn eine Kurzwaffe fällt in die Kategorie B (vgl. Anlage 1 Abschnitt 3) und hätte zwar durch die deutschen Waffenbehörden in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden können (und damit das Mitnehmen ins EU-Ausland erlaubt werden können), jedoch hätte der Antragsteller insoweit auch der (gesondert zu erteilenden) Genehmigung der österreichischen Stellen zur Mitnahme gemäß Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie bedurft.

Man kriegt auch Schalldämpfer auf den EFP eingetragen, trotzdem darf ich denn nicht mit in die CZ nehmen, weil dort verboten.

Bearbeitet von stefan17
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