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Jeder Postbote darf jetzt Pakete öffnen, wenn er Drogen oder Waffen darin vermutet


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Hallo zusammen! Am Montag sind per DHL einige LW- Hülsen auf die Reise zu mir gegangen.Lieferung sollte Mittwoch erfolgen, so die Angabe in der Sendungsverfolgung. Mittwochmorgen dann die Meldung, dass die Verladung in das Auslieferungsfahrzeug erfolgte. Dann etwas später: „Versand zur Nachverpackung durch DHL nach Dorsten“. Geliefert wurde dann am Samstag in einem neuen Karton. Der „Deckel „des alten“ lag dabei. Die Ursprungsverpackung war mit Panzertape kräftig verklebt...

Ein Schelm wer schlechtes dabei denkt...

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Scheinbar haben die meisten hier nur die reißerische quotenbringende Überschrift des Artikels gelesen und nicht den Inhalt.

 

"Der Bundestag hat als Reaktion darauf am Freitag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Postboten auferlegt, unzustellbare oder beschädigte Pakete, der Polizei zu übergeben, durch deren Inhalt "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen, dass Straftaten begangen werden." 

 

Nix von wegen nach belieben öffnen.

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vor 13 Minuten schrieb Rene2109:

unzustellbare oder beschädigte Pakete, der Polizei zu übergeben, durch deren Inhalt "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen

Seit wann öffnen die Postboten unzustellbare Sendungen?

 

Und klar, eine Sendung ist beschädigt wenn man vorher geschaut hat ob etwas Interessantes drin ist.

 

Nur mussten sie die halt früher mühsam in Seen und Wäldern entsorgen...

 

Was sind eigentlich

"zureichend tatsächliche Anhaltspunkte" ??

 

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vor 1 Stunde schrieb Andrè1:

 

@Rene2109

Vielleicht hättest Du das mal tun sollen. Also das mit dem zu Ende lesen:

 

 

Der erste Beitrag hier wurde am 13.02. geschrieben. Da habe ich den Link hier schon einmal aufgerufen und es stand am 13.02. bereits so und nicht anders als heute in dem Artikel. Seitdem sind 6 Seiten Beiträge erschienen, welche alle diesen Satz scheinbar nicht gelesen haben. Und ja, ich habe den kompletten Artikel gelesen.

 

vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Seit wann öffnen die Postboten unzustellbare Sendungen?

 

Und klar, eine Sendung ist beschädigt wenn man vorher geschaut hat ob etwas Interessantes drin ist.

 

Nur mussten sie die halt früher mühsam in Seen und Wäldern entsorgen...

 

Was sind eigentlich

"zureichend tatsächliche Anhaltspunkte" ??

 

Unzustellbar wenn es weder ein vor, noch zurück gibt. Adressaufkleber ab. Empfänger nicht auffindbar und kein Absender, etc.. Dann wird anhand des Inhalts versucht einen Empfänger zu ermitteln oder nachgeschaut ob verderbliche Ware enthalten ist.

Habe auch schon genug beschädigte und geflickte Kartons bekommen und die waren definitiv durch mangelhafte Verpackung oder Umgang des Versanddienstes beschädigt, nicht aus Neugier. Je nach Beschädigung wird auch geöffnet und Schadensaufnahme gemacht oder neu verpackt. 

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vor 2 Stunden schrieb Rene2109:

unzustellbare oder beschädigte Pakete, der Polizei zu übergeben, durch deren Inhalt "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen, dass Straftaten begangen werden." 

 

 

Aufgemerkt Waffen- und Drogenhändler im Darknet. Ordentlich verpacken, leserlich beschriften. 

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Am 13.2.2021 um 20:17 schrieb SEler:

So schlimm ist die Änderung des PostG auch nicht, sondern eher positiv zu sehen. Es ist auch nicht so, als würde der Postbote aus Lust und Laune einfach wahllos Pakete öffnen dürfen. Ein Blick in den verabschiedeten Entwurf bringt Klärung. Dort heißt es ja

 

1. Nach § 39 Absatz 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Wer nach Absatz 2 Satz 1 geschäftsmäßig Postdienste erbringt, hat den zuständigen Strafverfol-
gungsbehörden Postsendungen, über deren Inhalt die Verpflichteten nach Absatz 2 sich gemäß § 39 Absatz 4
Satz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 Kenntnis verschafft haben, unverzüglich zur Nachprüfung vorzulegen,
wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass mit ihnen Straftaten nach
1. den §§ 29 bis 30b des Betäubungsmittelgesetzes,
2. § 4 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes,
3. den §§ 95 und 96 des Arzneimittelgesetzes,
4. § 4 des Anti-Doping-Gesetzes,
5. den §§ 51 und 52 des Waffengesetzes oder
6. den §§ 40 und 42 des Sprengstoffgesetzes"

 

Ein Öffnen der Sendung war vorher über § 39 Abs. 4 PostG auch schon möglich und wird jetzt auch nicht geändert. Das einzige was geändert wird, ist, dass die Postler die Sachen jetzt an die Strafverfolgungsbehörden abgeben müssen. Die neue gesetzliche Regelung ist notwendig gewesen, damit der Postler Rechtssicherheit hat.

Wenn ich mir den ja jetzt schon gültigen Absatz anschaue

------------------------------------------------------------------------------------------------

(4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um

1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
4. körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.
------------------------------------------------------------------------------------------------
dann verstehe ich das ganze so:
a) Öffnen darf "die Post" ein Paket nur aufgrund der 4 aufgeführten Gründe und nur bei 2. und 3. geht das Paket unter bestimmten Voraussetzungen an die Ermittlungsbehörden.
b) Wenn also ein Paket "einfach so" geöffnet werden soll, dann muss es beschädigt sein (ok, das bekommt man evtl. noch hin). Also werden "illegale Inhalte" jetzt einfach noch besser verpackt (falls das nicht eh schon der Fall ist).
c) Wenn von einem Paket "körperliche Gefahren ausgehen", also z.B. Säure austritt oder Sprengstoff erkannt wird (ok, wird schwierig ohne zu öffnen, aber beim Durchleuchten wäre das möglich), dann darf dieses Paket nicht den Behörden übergeben werden. Das kommt mir zumindest "komisch" vor oder verstehe ich hier was falsch?
 
Steht ansonsten noch irgendwo anders im neuen Entwurf, aus welchen Gründen Pakete / Postsendungen einfach so geöffnet werden dürfen? Wenn nein, dann hat sich doch an den Gründen warum "die Post" öffnen darf nichts geändert und was an den 4 obigen Punkten ist grundsätzlich problematisch? Mir ist klar, dass ein "das Paket war kaputt" schnell konstruiert werden kann aber ein "wir öffnen mal alle Packete von x an y" wird schon schwieriger.
 
Interessant ist allerdings die Formulierung zur Weitergabe "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte", da Beschäftigte bei der Post ja dann diverse Nahrungsergänzungsmittel von Drogen unterscheiden sollen bzw. sind "Pillen in Dosen" schon "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" und da hätte ich als Postler dann doch mit der neuen Regelung eher ein Problem, da ich ja jetzt verpflichtet bin bei "zureichende tatsächliche Anhaltspunkten" das Paket weiter zu geben. Und ich würde mir nicht zutrauen das zu entscheiden.
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vor 3 Minuten schrieb steven:

"verdächtige Pakete nach dem öffnen der Polizei zu übergeben".

Aber öffnen nur bei folgenden 4 Gründen:

------------------------------------------------------------------------------------------------

(4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um

1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
4. körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.
------------------------------------------------------------------------------------------------
Ist Dein Zitat aus dem Gesetzesentwurf oder aus einem Artikel bei dem ein Redakteur sich die Formulierung "zusammen gebastelt" hat?
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vor 15 Stunden schrieb joealt:

Hallo zusammen! Am Montag sind per DHL einige LW- Hülsen auf die Reise zu mir gegangen.Lieferung sollte Mittwoch erfolgen, so die Angabe in der Sendungsverfolgung. Mittwochmorgen dann die Meldung, dass die Verladung in das Auslieferungsfahrzeug erfolgte. Dann etwas später: „Versand zur Nachverpackung durch DHL nach Dorsten“. Geliefert wurde dann am Samstag in einem neuen Karton. Der „Deckel „des alten“ lag dabei. Die Ursprungsverpackung war mit Panzertape kräftig verklebt...

Ein Schelm wer schlechtes dabei denkt...

Gut. Das kommt aber tatsächlich recht häufig vor mit den beschädigten und neuverpackten Paketen.
Da würde ich jetzt nicht unbedingt hellhörig werden.

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Ich bekomme recht häufig umverpackte Pakete (Onlinehandel Versand/Einkauf). Auch über verschiedene Dienstleister.

Es sieht ganz unterschiedlich aus. Einmal isz es eine höchst neue und andersartige Umverpackung und manchmal höchst primitiv mit nicht erahnbar das umverpackt wurde ;)

 

Man weiss es ebne nicht.

Polizeilich dauern soclhe Prüfungen oft länger. Die haben eben auch keine Ahnung und lassen das einfach woanders machen.

Ob das Paket übrhaupt einen Verdacht erwecken konnte?

Ob überhaupt die Paketträger von dem Gesetz wissen?

Ich würde einfach insgesamt mal lockerer bleiben :D

Bearbeitet von Gast
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Am 18.2.2021 um 08:48 schrieb chapmen:

Du bist doch nicht blöd und kannst googeln- oder?

Ich bin in der Tat nicht so blöd, für Dich und Deine Behauptungen unterstützende Google-Nachweise zusammenzusuchen, weil Du selber zu faul dazu bist und Dich aufs bloße Behaupten verlegst.

Am 18.2.2021 um 08:48 schrieb chapmen:

Gib "Postversand Drogen" ein, lies und bilde dir eine Meinung.

Ja, ich weiss, Lügenpresse, gesteuert, Regierung dran schuld oder der Pabst.

Nein Du weißt nichts. Den Begriff "Lügenpresse" habe ich noch nie verwendet - also schieb mir da nichts unter.

Am 18.2.2021 um 08:48 schrieb chapmen:

 

Ich habe nicht von "zig Tonnen" gesprochen, bleib sachlich.

Also wenn das neue Postgesetz aber nur im kg-Bereich aufdecken, kann, sind wir vom berühmten Satz der Bundestagsabgeordneten Daniela Ludwig nicht mehr weit entfernt:

Zitat

Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt!

Die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig, CSU ist übrigens seit September 2019 Drogenbeauftragte der Bundesregierung - nur weil Du ihr unterstellst, sie hätte halt keine Ahnung...

 

M.E. haben die schon Ahnung, aber kein Maß für die Bedeutung unserer Grundrechte mehr. 

Sie weiß offenbar ganz genau, dass die weitere Beschränkung des Postgeheimnisses nur einen sehr begrenzten Erfolg für die Strafverfolgungsbehörden haben wird, daher die Argumentation "nur ein Paket abfangen".

In der ganzen schriftlich einsehbaren Dokumentation des Bundestages zum PostG wird das Grundrecht so gut wie nie erwähnt oder thematisiert.

Es müsste sehr wohl abgewogen werden, auch mildere Mittel oder die konsequentere Ausschöpfung schon bisher verfügbarer Mittel (Zoll, richterliche Anordungen mit denen das Postgeheimnis bei verdächtigen Personen begrenzt aufgehoben werden darf etc.) müssten abgewogen werden.

 

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Am 22.2.2021 um 14:05 schrieb Waffen Tony:

I...Ich würde einfach insgesamt mal lockerer bleiben :D

Wenn es an die Grundrechte geht, ist nie locker bleiben angesagt.

 

Bisher war es so:

Ein Paket ist aufgeplatzt oder die Adressdaten unleserlich.

Der Postbedienstete öffnet das Paket, um es neu/sicherer zu verpacken und/oder den Adressaten rauszufinden.

Nun findet er verbotene Substanzen darin.

Wenn es ein paar Pillen-Ecstasy oder ein bisschen Hasch war, konnte er es bisher zurückstecken und an den Absender zurückschicken.

Somit macht sich die Post nicht zum Erfüllungsgehilfen des Drogenversenders.

Wenn es Substanzen mit Gefahr für Leib und Leben waren, musste er es der Polizei melden zur Sicherstellung/Gefahrenabwehr.

Künftig muss er alles *womöglich* Verbotene immer an die Polizei liefern, weil sonst seinem Unternehmen 500.000 EUR Strafe drohen.

 

Mehr noch, man hat folgendes vor Bundestagsdrucksache 1920347:

Zitat

Die Verpflichtung zur unverzüglichen Vorlage der betreffenden Postsendungen durch die Beschäftigten von Postdienstleistern an die Strafverfolgungsbehörden schließt es nicht aus, im Dienste eines effizienten Verfahrens und zur Verringerung des administrativen Aufwands für die Beteiligten ein Verfahren der regelmäßigen Vorlage gesammelter Postsendungen einzurichten. Nähere Vorgaben hierzu sind gegebenenfalls durch die Strafverfolgungsbehörden zu formulieren.

Somit wird die Verletzung des Postgeheimnisses nicht mehr zur Ausnahme, sondern zur Regel. Art. 10,2 GG lässt aber nur eine Beschränkung, nicht eine faktische Abschaffung des Postgeheimnisses zu.

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Am 18.2.2021 um 08:28 schrieb chapmen:

Wir reden von Strukturen die man als Unternehmen ansehen kann, nicht den Hansel der an der Ecke einen Joint verkauft.

Ich würde vermuten, dass gut organisierte Kriminelle etwas Geld bei La.Va lassen und das "Problem" so auf einfachste Art umgehen.

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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Wenn es ein paar Pillen-Ecstasy oder ein bisschen Hasch war, konnte er es bisher zurückstecken und an den Absender zurückschicken.

Somit macht sich die Post nicht zum Erfüllungsgehilfen des Drogenversenders.

Strafvereitelung?

Aber was solls, die paar Drogen. Wo ziehst du die Linie? 5 Pillen? 6? 5 Gramm? 10? Eine Glock? Oder erst bei dreien? Ein Kinderporno? 5?

Wach mal auf und komm aus deiner Blase, jahrelang gepennt und nu den Weltverbesserer spielen.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Ich bin in der Tat nicht so blöd, für Dich und Deine Behauptungen unterstützende Google-Nachweise zusammenzusuchen, weil Du selber zu faul dazu bist und Dich aufs bloße Behaupten verlegst.

Offensichtlich möchtest du nicht, wie so oft.

Ich lade dich gern zum nächsten Termin ein, bin mir jetzt schon sicher wer nicht da sein wird.

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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Ein Paket ist aufgeplatzt oder die Adressdaten unleserlich.

Der Postbedienstete öffnet das Paket, um es neu/sicherer zu verpacken und/oder den Adressaten rauszufinden.

Das wäre der berühmte Zufall.

In der Praxis die Ausnahme, man wartet nicht auf den Zufall.

Als Fazit für dich- verpack deine Pakete gut und schreib leserlich.

Und nu, wie retten wir das Grundgesetz? Petition?

Bearbeitet von chapmen
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vor 2 Stunden schrieb Proud NRA Member:

Nein. Eine Denunziationspflicht gibt es (noch) nicht.

Dann erklär doch mal die Unterschiede. Zumindest diejenigen welche in D rechtlich verankert sind.

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vor 11 Minuten schrieb chapmen:

Dann erklär doch mal die Unterschiede. Zumindest diejenigen welche in D rechtlich verankert sind.

Strafvereitelung durch Unterlassen ist nur möglich, wenn Du eine bestimmte Garantenstellung hast, normalerweise als Beamter einer zur Strafverfolgung verpflichteten Behörde. Als normaler Bürger hast Du sie nicht, so dass Du eine Strafvereitelung nur durch aktives Tun begehen kannst. Im vorliegenden Fall: Wenn der Mann vom Zoll Dein Paket aus- und wieder einpackt und es Dir zurückgibt, obwohl es deutlich nach Cannabis riecht, dann kann er sich strafbar machen. Bemerke ich diesen Geruch und gebe Dir Dein Paket schnellstmöglich zurück, dann ist das soweit OK. Für Deine Probleme mit dem Betäubungsmittel- oder Steuerrecht habe ich keine Verpflichtung, das weiter zu verfolgen. Hat dagegen der Zoll das Paket eingesackt und ich klaue es aus der Asservatenkammer um Dir zu helfen, dann sieht's anders aus.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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Grundsätzlich ist der "Zoll" nicht in den nationalen Versand eingebunden.

Wenn ich dich richtig verstehe wäre es also besser wegzuschauen, mal von diversen postrechtlichen Vorschriften abgesehen. 

Durchaus eine Möglichkeit, nicht nur im Bereich BTM und Steuern. Sicherlich zielführend und praktisch problemlos umsetzbar. Würde auch für die Strafverfolgungsbehörden vieles einfacher machen.

Da nun aber der  § 258 StGB exisitiert ist es nicht so einfach - auch wenn man WO like das "Denunziantentum" mal eben mit einbezieht.

 

 

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