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IGNORED

Lower eingetragen in Grüner WBK wird mit Wechselsystem behandelt wie eine Komplettwaffe


BergKrähe

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Ich habe eigentlich wegen anderem Thema gerade mit jemanden vom XXX Telefoniert.

Wir sind dann auf das Thema Lower eintragen gekommen. Er habe Auskunft seiner Behörde, dass sofern der Lower eingetragen ist, er dauerhaft mit einem WS zusammengebaut sein darf. Selbst wenn er damit eine weitere Waffe "herstellt".

 

Also er habe so Legal mehrere HA's als er Bedürfnisse habe, mit dem Segen der Behörde.

 

Was sagt ihr dazu?

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Ist aber so im Grunde allgemein veröffentlicht.

Es sollte allerdings ein einziger Hersteller sein.

 

Im bereich der Jagdwaffen ist das seit Jahren Standard.

 

 

Auch zu den Wechselsystemen hat sich einiges verändert. So gits es jetzt eben auch unvollständige wechselsysteme.

 

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Ich hatte das mehrfach verlinkt. Grundlage ist selbstverstädnlich das waffG.

Thema modulare waffen + Herstellung.

damit solltest du bltizschnell zu den gewünschten Ergebnissen kommen.

 

Man darf sich auch keine waffe bauen, sondern unter gewissen Parametern ist das Zusammenfügen von definierten Teilen eben keine Herstellung.

 

Bearbeitet von Gast
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Begriffsbestimmung WaffG Herstellen ist....

Daraus der Umkehrschluss.

Abgestimmt von FL NWR und BKA als Newsletter veröffentlich.

Im Forum eingestellt.

Habe jetzt leider keine Zeit selbst zu suchen.

 

Vielleicht später.

Sollte aber auch allein gefunden werden.

 

Und noch als Hinweis hinzu: Bei Jagdgewehren ist das seit Jahren unbeanstandeter Standard.

Es gibt technisch keinen Utnerschied zwischen dem Schaftwechsel einer R8 und dem Lower beim AR15.

Bearbeitet von Gast
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Zitat

Sie dürfen das Wechselsystem mitsamt des Unterteils zusammengesetzt im Tresor lagern. Da Sie diese Kombination zum Schießen verwenden dürfen, stellt eine Lagerung dieser kein Verbot dar.

Diese Kombination muss daher auch nicht als Komplettwaffe eingetragen werden.

Sie müssen allerdings darauf achten, die Tresorkapazität im Bereich Langwaffen nicht zu überschreiten.

Das kam auf meine explizite Anfrage mit VIELEN Bildern und Text, damit kein Mißverständnis entsteht 😉 Meine Nachbarin ist die Leiterin der entsprechenden Behörde, die hat mir das ebenfalls bestätigt.

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vor 2 Stunden schrieb Waffen Tony:

Und noch als Hinweis hinzu: Bei Jagdgewehren ist das seit Jahren unbeanstandeter Standard.

Es gibt technisch keinen Utnerschied zwischen dem Schaftwechsel einer R8 und dem Lower beim AR15.

Nur das die neuen Regeln nicht "seit Jahren" gelten.

Knackpunkt:
War das teil verbaut?
Hier gibt es die Anhänger der "physischen" Argumentation, also das es einmal eingebaut war und dass die Behauptung an sich dann vor Gericht genügt um davon zu kommen.
Die Anhänger der juristischen Argumentation, hingegen stellen darauf ab, dass das Teil im legalen Sinne verbaut gewesen sein muss, also als als führendes Teil einer Schusswaffe verbaut und registriert sein muss, damit das zusammenstecken mit einem WS nicht als HErstellung im Sinn des 

Ich halte es mit der juristischen Sichtweise, vrgl Wille des Gesetzgebers etc.

 

Im Einzelfall hilft hier ein vergleichender Blick in die Gebührenverzeichnisse der Behörden und in die Gebührenordnung der Strafverteidiger. Einen Voreintrag gibt es billiger als auch nur  die anwaltliche Erstberatung im Falle des Vorwurfs der illegalen Waffenherstellung.  Vvllt. mal aus diesem Blickwinkel darüber nachdenken.

Bearbeitet von ASE
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Du hast da leider weiterhin sehr wenig Ahnung und viel Meinung. Damit stehst du dann auch allein da.

Nachdem ich es dir bestimmt 10mal erklärt habe, bist du immerhin schon einen ganz kleinen Schritt weitergekommen, überblickst es aber weiterhin nicht. Mal sehen wann du dann den kompletten Wandel von der anfänglichen geht alles garnicht, über den zwischenstand jetzt, bis zum tatsächlichen Sachstand erreichet hast.

Deswegen hab ich die auch auf ignore und dieser Blick nach langer Zeit reicht auch schon wieder dafür, das genauso zu belassen.

Schade ist es recht kenntnisbefreit andere zu verwirren.

 

Der bei den Jagdwaffen angewandte Part wurde nebenbei bemerkt auch garnicht verändert. es kamen nur andere Dinge hinzu.

Könnte man wissen. Muss man aber nicht. Deshalb liegt man dann auch auf ganzer Linie daneben.

 

Und ja, das nervt. Muss man dann auch mals ausschreiben, weil nicht jeder die ignorlist füttert.

waffenrechtlich kommt bei dir meist halgares im gefühl der Ahnung vorgetragen. Es ist jedoch eher dünn.

 

Weiter will ich darauf nicht eingehen, lies dir einfach durech, was ich dir schon mehrmals dazu geschrieben habe.

Die Leute die mit der Materie vertaut sind (Hersteller, Händler Oberbehörden) sind da recht eindeutig.

Deren Ausführungen kann man zur kenntnis nehmen. jedenfalls solange man es versteht udn die begriffe und Abläufe auch korrekt einordnen kann.

Bearbeitet von Gast
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Ja @Waffen Tony du bist ja auch nicht derjenige, der dann vor dem Strafgericht steht, da ist es leicht  Rechtwollerei in einem Onlineforum zu betreiben.  Richtig gemütlich wenn einen die Rechtsfolgen dann nicht betreffen

Ich kann meine Position mit dem Gesetzestext belegen du mit was? Hörensagen? VdB-Pamphleten?

 

Mit ein bischen juristischer Erfahrung würdest du wissen, dass es dann auf ein strafrechtliches Verfahren hinausläuft, übrigens unter einstweilige Einziehung aller  Waffen und Erlaubnisscheine nach §45 Abs 5.

 

Was bietest du als Konsequenz an, wenn jemand aufgrund deines "Rats" nun juristisches Unbill widerfährt und es sich für den Betroffenen mit Jagd&Sportschiessen für den Rest des Lebens gehabt hat?

 

 Meine Auslegung beinhaltet kein solches Risiko, aber die Rechtssicherheit von Fragestellern steht natürlich hinter deinem Online-Ego zurück, schon klar. Und zwar soweit, dass selbst eine neutrale Darstellung der  beiden Auslegungen, von denen sich der Fragesteller dann für eine entscheiden kann, dich hier zur Schnappatmung treibt. Das ist dann schon therapiebedüftig.

Bearbeitet von ASE
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vor 5 Stunden schrieb BergKrähe:

sofern der Lower eingetragen ist, er dauerhaft mit einem WS zusammengebaut sein darf. Selbst wenn er damit eine weitere Waffe "herstellt".

 

Also er habe so Legal mehrere HA's als er Bedürfnisse habe, mit dem Segen der Behörde.

 

Was sagt ihr dazu?

 

Klares nein! Ich stehe vor dem selben Dilemma. 

 

Ich habe einen Voreintrag für einen .22 Halbautomaten sowie einen vollständigen Lower. Letzterer war mal als Wechsellower für meinen .223 gedacht, mit anderem Abzug und Festschaft. Habe ich halt nie verwendet. Nachdem der Lower jetzt meldepflichtig ist, dachte ich naiv wie ich bin, ich hol mir ein Nordic Wechselsystem und mach aus den beiden Teilen eine Komplettwaffe passend zum Voreintrag. Dies ist rechtlich so nicht möglich. Ich suche immer noch nach einer praktikablen Lösung...

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Die eigentlich interessante Frage ist, was passiert mit einem "echten" Wechsellower - also kein Wechselsystem vorhanden, sondern nur eine AR-15 und ein weiterer Lower.

Darf der Lower dann - nachdem er in der WBK eingetragen wurde - weiterhin benutzt werden?

 

Konkreter: Laut BMI braucht es einen Bedürfnisnachweis für den zweiten Lower. Wenn ich den erbringe, dann bescheinigt mir der Verband, dass ich den Lower für die Ausübung einer weiteren Disziplin benötige. Aber laut Gesetz darf ich den Lower gar nicht benutzen, weil das ja Herstellung wäre (Austausch des führenden wesentlichen Teils). Folglich habe ich auch kein Bedürfnis dafür. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Welches Puzzleteil fehlt mir hier in meiner Überlegung?

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Es ist eben anders geregelt ;)
Der Lower war selsbtverständlich schon in einer waffe verbaut. So sind diese auch in der Regel deklariert.

Somit ist das auch keine Herstellung. Ganz rund wird es, wenn alles von einem Hersteller stammt.

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