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IGNORED

Vernichtung von jetzt verbotenen Gegenständen


lemmi

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde schrieb David K:

Gibt es dazu schon mehr als Einzelerfahrungen? Was muss man als Begründung angeben? Ursprünglich war ja von IPSC Wettbewerben im Ausland die Rede. 

Ich habe es mit Teilnahme bei Landesmeisterschaften und Meisterschaften auf Bundesebene begründet (u.a. 3Gun), das hat gereicht. Teilnahme an Auslandsmeisterschaften ist nicht zwingend erforderlich, das BKA selbst fordert Unterlagen über die Teilnahme an National oder International bedeutenden Wettkämpfen an, siehe Auszug aus dem Antragsformular beim BKA. Fazit: einfach beantragen, wird recht großzügig ausgelegt, wenn man den Sport ernsthaft betreibt sollte das kein Problem sein die Teile behalten zu können.

 

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Sicher kann man Klagen. Nur wer hat auch die fachliche Kompetenz in solchen Dingen und dann gibts auch noch Kosten! Eine Enteignung in dem Sinne gibt es ja nicht, weil ich die Möglichkeit habe der Beantragung einer "Ausnahmegenehmigung". Die ist zwar kostenfrei, aber die Auflagen (Schrank usw.) sowie die Folgeleistungen nicht! Wenn man dies nicht möchte weil man kein Sammler ist bzw. der Wert dies nicht rechtfertigt, besteht die Möglichkeit der kostenfreien Abgabe. Ist doch geschickt gemacht! 

Sollte sich jemand bereit erklären das durchzuziehen, wäre das eine Option🤔

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vor 43 Minuten schrieb lemmi:

der Wert dies nicht rechtfertigt,

Um was für einen Teilesatz gehts?

Um welche Magazine gehts?

 

Die Klageoption beziehe ich auf das Schreiben der Behörde- in meinem Verständnis müsste auch das überlassen an Berechtigte möglich sein.

Je nach Art des Teilesatzes oder Art der Magazine im Gegensatz zur Abgabe an die Behörde durchaus eine finanziell vorteilhaftere Möglichkeit.

Eine deckende RS ist wie zumeist von Vorteil.

vor 43 Minuten schrieb lemmi:

Nur wer hat auch die fachliche Kompetenz in solchen Dingen

Da fallen mir auf Anhieb mindestens 3 RAs ein.

Bearbeitet von chapmen
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vor 7 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Jo. Komischerweise genehmigt aber das BKA auch 0er.

 

Da stelle ich mir folgende Fragen:

Ist man mit der Genehmigung dennoch sauber ?

 

Hat die Genehmigung wert aber es steht ja drin, gem. 36 Waffg - du bist selbst verantwortlich trotz angegebenen 0er im 1er aufzubewahren?

 

@Sachbearbeiter kannst du was dazu sagen?

Gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe.

 

Meines Erachtens gibt es zwei mögliche Sichtweisen:

 

1. Wertung als offensichtliche Unrichtigkeit im Verwaltungsakt (heilbar durch die Genehmigungsbehörde). Erst nach Bestandskraft würde der Fehler bestehen bleiben und könnte lediglich durch einen Änderungsbescheid aufgehoben werden.

2. Über die Ausnahme selbst hinaus möchte das BKA ganz bewusst und absichtlich eine Erleichterung schaffen. Dies ist nach § 13 Abs. 6 AWaffV möglich, im Prinzip aber nur auf Antrag des Betroffenen.

 

Grüßle und schönes Wochenende allseits

 

SBine

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vor 10 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

Deutsche Gründlichkeit halt..

Wir sind schon ein sehr merkwürdiges Volk. Immer ganz furchtbar korrekt. Vor allem furchtbar.

 

Die Juden im 3. Reich, so habe ich heute erfahren, mußten für ihre Zugreise ins KZ sogar einen festgelegten Fahrpreis entrichten (4 Reichspfennige pro Entfernungs-Kilometer).
In jedem anderen Land hätte man ihnen vor der Deportation einfach alles abgenommen und sie dann einfach in den Tod geschickt.

Da die Juden aber auch echte Deutsche waren, haben sie brav ihre Fahrkarte ins KZ bezahlt. Schön blöd, denn sonst wären sie eventuell vom Schaffner irgendwo vor Auschwitz rausgeworfen worden. Ordnung muss sein!

 

Ich kann manchmal nur noch mit dem Kopf wackeln, schütteln hilft nicht mehr.

 

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