Zum Inhalt springen
IGNORED

Vernichtung von jetzt verbotenen Gegenständen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb David K:

Ursprünglich war ja von IPSC Wettbewerben im Ausland die Rede. 

Da gibts einen Faden zu.

Hier wurde nach Teilesätze (n) gefragt.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb David K:

Gibt es dazu schon mehr als Einzelerfahrungen? Was muss man als Begründung angeben? Ursprünglich war ja von IPSC Wettbewerben im Ausland die Rede. 

Ich habe es mit Teilnahme bei Landesmeisterschaften und Meisterschaften auf Bundesebene begründet (u.a. 3Gun), das hat gereicht. Teilnahme an Auslandsmeisterschaften ist nicht zwingend erforderlich, das BKA selbst fordert Unterlagen über die Teilnahme an National oder International bedeutenden Wettkämpfen an, siehe Auszug aus dem Antragsformular beim BKA. Fazit: einfach beantragen, wird recht großzügig ausgelegt, wenn man den Sport ernsthaft betreibt sollte das kein Problem sein die Teile behalten zu können.

 

grafik.png.91da4332077677700b0da80735e1d184.png

Geschrieben

Sicher kann man Klagen. Nur wer hat auch die fachliche Kompetenz in solchen Dingen und dann gibts auch noch Kosten! Eine Enteignung in dem Sinne gibt es ja nicht, weil ich die Möglichkeit habe der Beantragung einer "Ausnahmegenehmigung". Die ist zwar kostenfrei, aber die Auflagen (Schrank usw.) sowie die Folgeleistungen nicht! Wenn man dies nicht möchte weil man kein Sammler ist bzw. der Wert dies nicht rechtfertigt, besteht die Möglichkeit der kostenfreien Abgabe. Ist doch geschickt gemacht! 

Sollte sich jemand bereit erklären das durchzuziehen, wäre das eine Option🤔

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Oldmiller:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

Ich vermute Du hast den zweiten Teil, den nicht fett geschriebenen, auch gelesen und verstanden?

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten schrieb lemmi:

der Wert dies nicht rechtfertigt,

Um was für einen Teilesatz gehts?

Um welche Magazine gehts?

 

Die Klageoption beziehe ich auf das Schreiben der Behörde- in meinem Verständnis müsste auch das überlassen an Berechtigte möglich sein.

Je nach Art des Teilesatzes oder Art der Magazine im Gegensatz zur Abgabe an die Behörde durchaus eine finanziell vorteilhaftere Möglichkeit.

Eine deckende RS ist wie zumeist von Vorteil.

vor 43 Minuten schrieb lemmi:

Nur wer hat auch die fachliche Kompetenz in solchen Dingen

Da fallen mir auf Anhieb mindestens 3 RAs ein.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Der Teilesatz ist eine polnische PPs43 und das dazugehörige 35er Mag. Habe ihn mal geschenkt bekommen. VK irgendwo bei €50. Der Wert wäre nicht das Kriterium, er der Grundsatz der Rechtssprechung. Eine RV habe ich diesbezüglich nicht!

Geschrieben

Gut.....

Wende dich mal an "steven", er hat bereits vor Monaten angekündigt wegen seinen Teilesätzen zu klagen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Jo. Komischerweise genehmigt aber das BKA auch 0er.

 

Da stelle ich mir folgende Fragen:

Ist man mit der Genehmigung dennoch sauber ?

 

Hat die Genehmigung wert aber es steht ja drin, gem. 36 Waffg - du bist selbst verantwortlich trotz angegebenen 0er im 1er aufzubewahren?

 

@Sachbearbeiter kannst du was dazu sagen?

Gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe.

 

Meines Erachtens gibt es zwei mögliche Sichtweisen:

 

1. Wertung als offensichtliche Unrichtigkeit im Verwaltungsakt (heilbar durch die Genehmigungsbehörde). Erst nach Bestandskraft würde der Fehler bestehen bleiben und könnte lediglich durch einen Änderungsbescheid aufgehoben werden.

2. Über die Ausnahme selbst hinaus möchte das BKA ganz bewusst und absichtlich eine Erleichterung schaffen. Dies ist nach § 13 Abs. 6 AWaffV möglich, im Prinzip aber nur auf Antrag des Betroffenen.

 

Grüßle und schönes Wochenende allseits

 

SBine

Geschrieben

Würde das bedeuten, daß jemand, der seinen B-Würfel für seine schussfähigen Waffen noch nutzen darf, sich für so ein jetzt verbotenes Waffenteil, das man höchstens werfen kann, extra einen höherwertigen Tresor anschaffen müsste?

Das wär ja Irrsinn hoch 10..

Geschrieben

Ernsthaft?

 

Für eine Glock17 komplett und schussfähig reicht der bisher verwendete B-Würfel und für ein Blechgehäuse mit Feder, für das vielleicht nicht mal die passende Waffe vorhanden ist, braucht es einen 0er oder 1er Tresor? o.O

 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Steinpilz:

für ein Blechgehäuse mit Feder, für das vielleicht nicht mal die passende Waffe vorhanden ist, braucht es einen 0er oder 1er Tresor? o.O

 

 

0er reicht nicht ☝️

Geschrieben

Wieder ein Beispiel dafür, daß man über einiges in diesem Land jegliche Kontrolle verloren hat und die Verhältnismäßigkeit in immer mehr Bereichen flöten geht.

Fängt bei Magazinen an und hört bei Ausgangssperren auf...

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Mozart's Ghost:

Deutsche Gründlichkeit halt..

Wir sind schon ein sehr merkwürdiges Volk. Immer ganz furchtbar korrekt. Vor allem furchtbar.

 

Die Juden im 3. Reich, so habe ich heute erfahren, mußten für ihre Zugreise ins KZ sogar einen festgelegten Fahrpreis entrichten (4 Reichspfennige pro Entfernungs-Kilometer).
In jedem anderen Land hätte man ihnen vor der Deportation einfach alles abgenommen und sie dann einfach in den Tod geschickt.

Da die Juden aber auch echte Deutsche waren, haben sie brav ihre Fahrkarte ins KZ bezahlt. Schön blöd, denn sonst wären sie eventuell vom Schaffner irgendwo vor Auschwitz rausgeworfen worden. Ordnung muss sein!

 

Ich kann manchmal nur noch mit dem Kopf wackeln, schütteln hilft nicht mehr.

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.