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IGNORED

Bedürfnisse in Corona-Zeiten?


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Geschrieben

Hallo,

 

ein Schützenfreund der aktuell seine WBK machen will, kommt ja aktuell mit Corona nicht mehr zum schießen.
Wie wird dies aktuell geregelt? Habe mal gehört das die Sportverbände/Ordnungsämter diese Zeit als positiv anrechnen trotz nichtschießens.

Ebenso wäre es für Schützen interessant welche aufgrund ausgefallener Tuniere/Meisterschaften ein erweitertes Bedürfniss einreichen wollen.
Hat hier schon jemand Erfahrungen?

Geht um den Verband BDS.
Vielen Dank & bleibt gesund.

Geschrieben

Das kommt ganz drauf an - frage deinen BDS Landesverband! Wenn der befürwortet, dann erteilt in der Regel auch die Behörde das Begehrte.

 

(Sei froh, dass du nicht beim hessischen oder gar bayerischen DSB bist ... da wärst du sowas von gekniffen!)

 

Ansonsten: Das ist ein FÖDERALER Staat mit FÖDERALEN Sportverbänden. Was in Berlin gilt, gilt nicht in Cuxhaven - und andersrum!

Geschrieben

Tja. Vorliegnder Fall: 12 mal cornoabedingt in 8 Monaten geschossen.

Das wäre jetzt nicht regelmäßig übers Jahr vertelt.

Man hätte deshalb gern 18mal wegen der Vorgaben.

 

Geschrieben

Man KÖNNTE jetzt natürlich sagen: Wenn gar nicht geschossen werden kann, wo liegt da ein Bedürfnis?

Aber so einfach ist das nicht. Darum mein Rat: Frag den Landesverband, der bestimmt. Nicht irgendein Forum.

Und dann natürlich die Behörde, die mitmachen muss,

Geschrieben

Für BaWü:

 

"Im Moment gelten die Vorgaben des Waffengesetzes so, wie wenn es keine Einschränkungen durch Corona gibt/gegeben hat." (Zitat aus aktuellem GSVBW-Newsletter)

 

Entweder man kann 18 oder mehr (Schieß)Aktivitäten in den vergangenen 12 Monaten vorweisen, oder eben nicht.

 

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Geschrieben


Mir ist nicht bekannt das es derzeit Ausnahmen bzw. Erleichterungen gibt. 

Potential mögliche Trainingstermine gab es bis dato ja ausreichend. Wer im April 2021 etwas beantragt ... da könnte es eng werden da von den 12 zurückliegenden Monaten bis zu 5 Monate fehlen können (März/April 2020 und Nov20 - Jan2021).

 

Erweitertes Bedürfnis gar kein Problem, da idR die Meisterschaften der letzten 24 Monate bewertet werden. 

Geschrieben

12/18 steht leider "uneingeschränkt", so ist das Gesetz. Wenn die Ausfälle tatsächlich im Corona-Zeitraum liegen, könnten langjährige aktive Schützen vielleicht mit einem längeren Zeitraum beim Verband argumentieren, bspw. 36 Termine in zwei Jahren.

Für die erwähnten erweiterten Bedürfnisse hilft "frischen Schützen" nur ein Umdenken in der Wettkampf-Saison 2021: viele kleinere Veranstaltungen mit niedrigeren Teilnehmerzahlen und dafür mehr Orga-Aufwand und Helfer.

In 2021 werden große Veranstaltungen genauso schwierig wie in diesem Jahr, da braucht man keine Glaskugel.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb MAHRS:

Für die erwähnten erweiterten Bedürfnisse hilft "frischen Schützen" nur ein Umdenken in der Wettkampf-Saison 2021: viele kleinere Veranstaltungen mit niedrigeren Teilnehmerzahlen und dafür mehr Orga-Aufwand und Helfer.

Und an der Stelle Respekt an die Organisatoren der Matches in 2020. Ich habe einige geschossen, war zwar nervig aber hat immer Spass gemacht.

DSB hat Rundenkampf auf Fernwettkampf umgestellt. IPSC: große der Squads halbiert, RO+Team der Squad zugeordnet und läuft mit, kontaktlose Score Sheets, Laufwege festgelegt. 

 

Einzig ein RO ist mir auf den Sack gegangen weil ich angeschnauzt wurde das ich beim walk trough die Brille in der Hand hatte (wg. beschlagen mit MNS) und nicht auf der Nase.  

Geschrieben

Deswegen hab ich zur Zeit 4 offene Voreinträge bei mir in der WBK stehen. Die SB'in hat mich ziemlich schräg angeschaut, warum ich es wage mit 2 offenen Voreinträge noch 2 weitere zu beantragen, O-Ton: "Herr xyz, lassen Sie sich doch Zeit". Äh, natürlich lass ich mir keine Zeit, nachher reichen die Schiesstermine in den letzten 18 Monaten nicht mehr, keine Ahnung wie lang der Lockdown reicht (vermutlich bis April/Mai) 🤣

 

Meine Frau hat aber das gleiche Problem wegen dem Bedürfnis, sie hat im August offiziell angefangen zu schiessen und hat erst 8 Termine bis November machen können. Denke aber, dass wir im Frühjahr die 18 vollkriegen und sie dann im Sommer die WBK beantragen kann (und hoffentlich noch die Sachkunde irgendwo abgelegt bekommt)

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb AGS:

Für BaWü:

"Im Moment gelten die Vorgaben des Waffengesetzes so, wie wenn es keine Einschränkungen durch Corona gibt/gegeben hat." (Zitat aus aktuellem GSVBW-Newsletter)

Entweder man kann 18 oder mehr (Schieß)Aktivitäten in den vergangenen 12 Monaten vorweisen, oder eben nicht.

 

 

Ich denke nicht, dass die Waffenbehörden wg. Bedürfnis-Erhalt vorhandener Erlaubnisse  in Zeiten, wo die Schießstätten/Schießmöglichkeiten auf behördliche Anordnung dicht sind, ein Problem machen. Jedenfalls habe ich nirgends davon gehört.

 

Bei Bedürfnisnachweis zum Erhalten neuer waffenrechtlicher Erlaubnisse  scheint das aber anders auszusehen, da kann es sein, dass der Antragsteller momentan wirklich die A-Karte gezogen hat, und alles erstmal "auf Halt gestellt" ist.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Sal-Peter:

(Sei froh, dass du nicht beim hessischen oder gar bayerischen DSB bist ... da wärst du sowas von gekniffen!)

...die Regelungen, die bspw. in Bayern gelten (18x schießen um Mindestpensum zu erfüllen, es dürfen weitere Monate angehängt werden um auf die 18 zu kommen falls zwölf Monate nicht ausreichen)

kommen vom Bay. StMI und nicht vom Bay. DSB.

Diese Vorgaben gelten ergo für alle Landesverbände in Bayern, nicht nur für den bayerischen DSB.

Geschrieben

Beim Erwerb gilt zwangsläufig 18x, da unregelmäßig.

Die Verbände sind allerdings schon Lösungsorientiert. Hatte auch Leute die wollten die 4. Kurzwaffe, nachdem Sie die dritte unmittelbar vor dem ersten lockdown erhalten hatten, Meisterschaften waren ja dann geplatzt, so long Wettkampfnachweise Wurde aber dennoch genehmigt, da in der Gesamtschau genug Wettkämpfe vorhanden waren. Ist gerade etwas "Patchwork" aber geht.

 

 

 

Beim Besitz zum einen 4/6 zum anderen handelt es sich um höhere Gewalt, in BW wurde das vom IM auch auf anfrage eines FDPlers auch bestätigt.

Geschrieben

Ich selbst bin erst seit Februar beim Verband gemeldet und hätte dementsprechend in zwei Monaten meine WBKs beantragt. Schießtermine hatte ich bis jetzt knapp 50, also erst mal kein Problem. 

 

Aber was macht unser Verein? 

Verschiebt den Sachkundelehrgang von November (als es in Ba-Wü noch möglich gewesen wäre) auf Dezember. 

Das wars dann bis (schätzungsweise) März oder April. 

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Max Musculo:

Ich selbst bin erst seit Februar beim Verband gemeldet und hätte dementsprechend in zwei Monaten meine WBKs beantragt.

Verschiebt den Sachkundelehrgang auf März oder April. 

Je nach Behörde kannst Du Deine WBK trotzdem beantragen und die Sachkunde nachreichen. Zwischen dem Zeitpunkt, abgeben des Antrags und erhalt der WBK liegen Monate. 

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb scotty600:

Zwischen dem Zeitpunkt, abgeben des Antrags und erhalt der WBK liegen Monate.

Können Tage bis auch Monate vergehen, manchmal geht es auch zügig.

Vereinskamerad hat seine Unterlagen am 29.Oktober an den Verband gegeben und am 17. November seine WBKs in der Hand gehalten.

Er hat erst im Sommer angefangen seine Termine zu sammeln, ok letzten Herbst und vor Corona hatte er 2 Wettkämpfe.

 

Es kann also schnell gehen und wir sind im DSB.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb ASE:

Beim Besitz zum einen 4/6 zum anderen handelt es sich um höhere Gewalt, in BW wurde das vom IM auch auf anfrage eines FDPlers auch bestätigt.

 

Nur mal am Rande... Das zum Thema "die kümmern sich ja auch nicht". 

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb scotty600:

Erweitertes Bedürfnis gar kein Problem, da idR die Meisterschaften der letzten 24 Monate bewertet werden. 

Für relativ neue Schützen ist das wenig hilfreich.

 

Ich hatte Glück, und konnte dieses Jahr an 20 Tagen schießen gehen, davon 7 Wettkampftage. Normal wären 60/50. Aber ein Vereinskamerad (auch hier im Forum) hat genau das Problem: Termine sind da, aber Wettkämpfe nicht für Waffen über Grundkontingent. Die Meldung inklusive Zahlnachweis für die kurzfristig abgesagte DM reicht nicht aus.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb JPLafitte:

Vereinskamerad hat seine Unterlagen am 29.Oktober an den Verband gegeben und am 17. November seine WBKs in der Hand gehalten.

Also 3 Wochen für ALLES ist Lichtgeschwindigkeit, dürfte ein Rekord sein (selbst für Zeiten als es noch keine VerfSchu Abfrage gab)... welches Bundesland/Landkreis? Und wie viele WBKs?

 

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb scotty600:

dauert es aber schon

Naja... Mit Erhalt der WBK kommen gleich zwei Kurzwaffen, wenig später wird der Western-SuRT gemacht, und nach sechs Monaten sollen die beiden dafür benötigten SA-Revolver angeschafft werden. Man kann also innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der ersten WBK schon über Kontingent sein. Gar nicht mal so schwer.

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