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IGNORED

WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung


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Geschrieben

Wer eine MPU mit 21 macht und dafür viele Stunden und einen stramm dreistelligen Betrag hinblättert, sollte sich sputen und das Gutachten sofort zum Amt tragen.

Es verliert sonst automatisch seine Gültigkeit. So zumindest die Vorstellung der Waffenbehörde, siehe Anhang.

 

Die Behörde hat nicht dargelegt, warum die persönliche Eignung für GK-Waffen plötzlich nicht mehr vorliegen sollte, obwohl sie 11,5 Monate zuvor gutachterlich zweifelsfrei vorgelegen hatte.

Vielmehr wurde mit allen bisher besessenen Waffen auf WBK gelb und WBKK grün sorgsam umgegangen und auch die Bedürfnisprüfung bestanden.

 

Im Verkehrsrecht gibt es auch kein gesetzlich festgeschriebenes Ablaufdatum einer MPU.

Wieviele Monate soll die denn im WaffG gültig sein?

 

Das Gutachten wurde erstellt und vom GG gefordert, um die geistige Reife/Entwicklung Heranwachsender zu überprüfen. Das war doch die Grundintention. Ist diese einmal erreicht ist es vernünftigerweise kaum denkbar, dass eine Rückentwicklung stattgefunden haben sollte.

 

Wenn das Gutachten ein paar Monate früher vorgelegt worden wäre, so wäre der Stempel in der WBK auch ohne weitere Prüfung erfolgt. Der Gesetzgeber hat bei GK-Waffenbesitzern nicht MPUs im Jahrestakt vorgeschrieben, um etwaige Rück-/Fehlentwicklungen behördlich überprüfen zu lassen.

 

Wie würdet ihr vorgehen?

WaffG-MPU-Gültigkeitsdauer-Bescheid_geschwärzt-k.pdf

Geschrieben

@MAHRS Das ist prinzipiell eine gute Idee. Ein Nachgutachten kostet vielleicht nicht ganz so viel, aber ist natürlich auch  finanzieller + zeitlicher Aufwand.

 

@EkelAlfred

Wir hatten mit der Behörde bislang keine Widerspruchsverfahren oder gar Klageverfahren. Allerdings handelt es sich bei dem Sachbearbeiter um einen ganz neuen Sachbearbeiter, der offenbar eher ungemütlich agiert.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Bitte sie doch höflich, dir die Rechtsgrundlage zu erörtern, aufgrund dessen sie zu diesem Schluss kommen. Die MPU hat ja nur den Sinn, die geistige Reife bei U25 Jährigen zu eruieren. Da der Antragsteller ja nun ein Jahr älter ist, ist nicht davon auszugehen, das er "Unreifer" geworden ist. Aber wahrscheinlich sitzen sie am längeren Hebel... Wenn der SB neu ist, kann man auch bei seinem Vorgesetzen nachfragen, ob das die generelle Rechtsauffassung der Behörde ist.

 

Klar kann man auch beim Psychologen noch einmal nachfragen. Aber was soll der tun, außer noch einmal einen Test zu machen. Der wird den Teufel tun, und ohne nochmalige Untersuchung eine Bescheinigung ausstellen.

Bearbeitet von Fridolin Freudenfett
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Schwarzwälder:

Ein Nachgutachten kostet vielleicht nicht ganz so viel

Vielleicht braucht es das noch nichtmal. Und falls doch, dann ist es eigene Blödheit gewesen, 11,5 Monate mit der Abgabe zu warten. Dann braucht man sich nicht ärgern und wir haben hier wieder was erfahren.

Gutachter ansprechen, er kennt die "Gültigkeitsdauer" von Gutachten. Und wenn es so ist wie du (und ich auch) glaubst, dann reicht vielleicht ein Dreizeiler vom Gutachter. Bevor ich mich lange mit wem auch immer streite, geh ich immer den Weg des geringsten Widerstandes.

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

@EkelAlfred

Wir hatten mit der Behörde bislang keine Widerspruchsverfahren oder gar Klageverfahren. Allerdings handelt es sich bei dem Sachbearbeiter um einen ganz neuen Sachbearbeiter, der offenbar eher ungemütlich agiert.

 

Ach, ja. Die Sorte kenne ich ....

Geschrieben

Der Betroffene muss elber entscheiden, was wichtiger ist:

Zügige Antragsbearbeitung oder Recht bekommen...

 

Die nach nochmaliger Rücksprache Übliche Vefahrensweise:

Rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern, Widerspruch oder Klage einlegen (je nach Bundesland, steh im Bescheid drinnen), 2-3 Jahre auf Urteil warten.

 

Meist wird der Sachbearbeitet schon bei der Erstellung des Bescheides in sich gehen.

 

Hinweis: Bei geplanten Waffenkäufen sich vom Händler schriftliche Angebote geben lassen. Bei späteren Preissteigerungen, diese bei Obsiegen als Schaden geltend machen.
 

frogger

 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe das Gutachten mit 20 Jahren im ersten Schießsport Jahr gemacht und hatte da noch gar keine WBK. Diese kam ziemlich genau ein Jahr später.

Mit der Behörde war das geklärt. Mein SB meinte zu mir das es kein Problem wäre da ich ja nicht unreifer werden würde in diesem Jahr. 

Das Gesetz lässt sich in §6 Abs 3 zur Gültigkeit nicht aus, genauso wenig wie §4 AWaffV.

Die Kosten belaufen sich auf etwa 200€ für das Gutachten, ich würde das definitiv erst persönlich versuchen zu klären und nicht direkt ein neues machen.

 

Bearbeitet von MrCoopa
Geschrieben

Feinste Behördenschikane, macht euch da nichts vor.

Zu 95% wird der Sachbearbeiter einknicken sollte er Gegenwind bekommen, er spekuliert darauf dass der Antragssteller klein bei gibt und hat selbst kein Risiko, am Ende war es nur "ein bedauerliches Missverständnis".

Kurze Rücksprache mit dem Gutachter wäre hier die erste Maßnahme.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb CiscoDisco:

Zu 95% wird der Sachbearbeiter einknicken sollte er Gegenwind bekommen

Bestimmt, aber dann wird man in den nächsten Jahren noch viel Spaß mit dem SB haben. Gerade am Anfang wenn man regelmäßig Waffen erwirbt. 

Was bin ich froh das ich eine "normale" Waffenbehörde habe. Noch nie irgendein Problem gehabt. 

Geschrieben

Meine erste Waffe war ein Smith & Wesson No. 29 in 44 Magnum.

 

Riesenstress im Verein, normal sollte als erste Waffe eine 22 LfB erworben werden.

 

Ich war 19, als ich das Dings bekommen habe. Bis heute hab ich damit niemanden umgebracht ........ mit 25 hatte ich schon eine grüne voll und mehr als eine gelbe ...... irgendwie ist das alles sehr komisch

Geschrieben

Vor 2 Jahren mit 21 Jahren die erste Waffe über den BDMP geholt eine .45 ACP. 

Den SB hat es Null interessiert was für eine Waffe gekauft wird, solange bei der ersten >22lfb das Gutachten vorgelegt wird. Inzwischen sind es 4 GK Waffen.

 

Es muss nicht überall so schlecht laufen will ich nur damit ausdrücken. 

Geschrieben

Es gibt gute Anwälte die auch mit SB telefonieren und sprechen, bevor Steine ins rollen gebracht werden.

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb karlyman:

 

Warum wartet man eigentlich überhaupt so lange mit der Abgabe?

Fast ein Jahr lang "vergessen"?

Da kann es durchaus verschiedene Gründe geben. Mein Wiederladekurs wäre auch beinahe abgelaufen. Direkt nach bestandenem Kurs Kündigung (Krise 2009), Umzug, neuen Verein finden, ... Zwischen Kurs und Antrag lagen bei mir auch 4,5 Jahre.

 

Dass ein Gutachten zur Feststellung der geistigen Reife überhaupt abläuft ist an sich aber schon widersinnig. Allerdings wundert es mich kaum dass diese Frage ausgerechnet von diesem User gestellt wird...

Geschrieben

@chapmen Da hast Du natürlich recht!. Allerdings kostet das dann mind. soviel wie das Gutachten - und ein Erfolg ist leider nicht garantiert.

@karlyman Den Vorwurf, gut 11 Monate gewartet zu haben, kann man natürlich machen. Das machen aber etliche auch mit ihren Voreinträgen, oder?

Fakt ist, mein Sohn brauchte nicht sofort eine GK-Waffe. Er wollte das Gutachten und dann kam eben Corona. Wer hätte da gedacht, dass die Behörde eine extrem kurze Ablaufdauer des Gutachtens "einführt"?

Im Bescheid steht ja im Endeffekt, dass 1 knappes (!) Jahr schon zu lang ist. Die Jahresfrist wäre ja gewahrt gewesen. Die Behörde denkt wohl an noch deutlich kürzere Gültigkeitsdauern. 6 Monate? 3 Monate? 4 Wochen? 14 Tage?

Geschrieben

Der Mitarbeiter will sich vielleicht nur absichern, ist ja heute leider oft so. Vielleicht ist gar kein böser Wille dahinter. Stell dir vor, der Antragsteller lässt sich etwas zu Schulden kommen und dann kommt raus, dass der SB ein altes Gutachten anerkannt hat.

Geschrieben (bearbeitet)

Verstehe ich nicht.

 

Hier wird ja unterstellt, das man ab 25 Jahren keine Gefahr mehr darstellt.


Unter 25 ist man aber latenter Killer. Wenn ich also statt mit 20 mit 21 den Antrag stellt, dann bin ich doch schon sowieso viel weniger riskant, oder?

 

Ich würde gerne mal mit 19 Jahren, Turban und Rauschbart einen Antrag stellen und dabei jeden Satz mit "Bei Allah" beenden .....

 

Wie wird man wieder 19?

Bearbeitet von EkelAlfred
Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Allerdings kostet das dann mind. soviel wie das Gutachten - und ein Erfolg ist leider nicht garantiert

Eine entsprechende RS sollte man als Waffenbesitzer haben.

Ebenso wenig gibt der Klageweg Garantie.

Somit bleibt dir mit der Einstellung nur das erstellen eines aktuellen Gutachtens.

Oder leitest du jetzt die Rechtsansichten der WO user an deinen SB weiter und gehst  davon aus das dies seine Ansicht ändert?

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb EkelAlfred:

Wie wird man wieder 19?

genau so wie du es eben schon beschrieben hast:

 

Zitat

...Turban und Rauschbart einen Antrag stellen und dabei jeden Satz mit "Bei Allah" beenden .....

schon wirst du wieder "19"!!! klappt doch bei "unseren goldstücken" auch täglich!!!

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Geschrieben
vor 36 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

@karlyman Den Vorwurf, gut 11 Monate gewartet zu haben, kann man natürlich machen. Das machen aber etliche auch mit ihren Voreinträgen, oder?

Fakt ist, mein Sohn brauchte nicht sofort eine GK-Waffe. Er wollte das Gutachten und dann kam eben Corona....

 

Also, bitte nicht als harten "Vorwurf" verstehen. Im Übrigen habe ich, in der Tat, genau mal die 11 Monate "gewartet", bis ich nach Voreintrag die Pistole darauf erworben hatte.

Allerdings:

Einen Antrag stellen bzw. etwas erwerben (kostet Geld, muss auch verfügbar sein) ist das Eine...

Das Gutachten war allerdings eine Unterlage, die man einfach nur hätte abgeben/per Einschreiben der Behörde zusenden müssen, mehr (zunächst) nicht.

 

Ja, ich weiß, manchmal kommt "das Eine zum Andern"...

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