Zum Inhalt springen
IGNORED

WaffG: MPU Gültigkeit nur sehr kurz! Ablehnung


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

vor 9 Minuten schrieb chapmen:

... - muss er ja auch nicht.

Doch das müsste er, da das WaffR implizit Bestandteil des Auftrags ist. Alleine wenn Du Dir mal den Auflagen- und Ausschlusskatalog der AWaffV anschaust, wer was begutachten darf und wann eben nun doch nicht...

 

Dass die Wirklichkeit anders aussieht, ist leider etwas anders. Ich suche ja immer noch aus persönlichem Interesse ein Abs.3-Gutachten, dass vollständig richtig ist. Häufig wird eine viel zu umfangreiche Aussage getroffen. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb chapmen:

Was ist eigentlich so schwierig daran die RS zu nutzen ...

1. War der Tipp hier im Thread, sich an den Gutachter zu wenden - haben wir gemacht, Reaktion (Antwortschreiben) s.o. eingestellt. Nicht um "rumzuheulen" (warum musst Du mir denn immer so unverschämt kommen??) , sondern um künftig anderen in ähnlichen Situationen unsere Erfahrungen an die Hand zu geben.

2. Die RS des BDS ist wahrscheinlich noch gar nicht eintrittspflichtig. Erst muss ein Bescheid vorliegen. Wir werden nun auf die hilfreichen Tipps im Thread Bezug nehmen, die zusammenfassen und den SB der Waffenbehörde nochmal bitten seine Entscheidung zu überdenken und falls er seine Meinung nicht ändert - dann eben einen rechtsmittelfähigen Bescheid erbitten. Erst danach (wenn der vorliegt), kommt evtl. die RS des BDS zum Zuge. Unterlagen/Schreiben etc. haben wir alle schon an den BDS geschickt.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus eigener Erfahrung- es muss nicht erst alles rollen, es muss kein Bescheid vorliegen um mit Hilfe eines Anwalts etwas zu klären..........wäre aber vermutlich zu unspektakulär um auf WO Bestand zu haben.

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... wenn das Verwaltungsrecht Teil des Auftrags ist, müsste er es sein oder sich selbst gut beraten lassen. :closedeyes: Was meinst Du wohl, wie interessiert Psychiater und Psychotherapeuten anfänglich am §6 Abs. 3 WaffG waren und warum das Heute kaum noch jemand anderes macht, als verkehrspsychologische Unternehmen bzw. praktisch mit Abwehrkonditionen gearbeitet wird?

 

Dein

Mausebaer

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Mausebaer:

wenn das Verwaltungsrecht Teil des Auftrags ist

Ist es das?

 

Abgesehen davon ist seine Antwort schlüssig und auch aus seiner Sicht nachvollziehbar.

Verständlicherweise lässt er sich nicht mit hineinziehen- nach dem Motto "Hallo SB- der Gutachter xy hat aber gesagt...."

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Wir werden nun auf die hilfreichen Tipps im Thread Bezug nehmen, die zusammenfassen und den SB der Waffenbehörde nochmal bitten seine Entscheidung zu überdenken und falls er seine Meinung nicht ändert - dann eben einen rechtsmittelfähigen Bescheid erbitten.

Geht es in dem Fall nicht einfacher, schneller und günstiger, wenn dein Sohn die MPU dann  einfach noch einmal macht?

Klar kann man alles ausfechten in jahrelangen Streitigkeiten, aber lohnt sich das in diesem Fall... Es ist auch durchaus denkbar, dass ein Gericht der Argumentation des SB folgt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Fridolin Freudenfett:

Geht es in dem Fall nicht einfacher, schneller und günstiger, wenn dein Sohn die MPU dann  einfach noch einmal macht?

... Es ist auch durchaus denkbar, dass ein Gericht der Argumentation des SB folgt.

1. Wir haben in der Tat schon überlegt, die MPU unter Vorbehalt der Rückforderung nochmals zu machen. Dann müsste halt die Behörde bezahlen.

Wäre solch ein Vorgehen möglich? Also eine Rückforderung der erneuten MPU-Kosten?

 

2. Wenn das Gericht - wie von Dir unterstellt und von dem Rechtsanwalt chapmen gelikt  - der Argumentation des SB folgt, dann wäre das schade, aber klar ist dann auch:

Wenn eine wesentlich kürzere Gültigkeitsdauer als 12 Monate gerichtlich beschlossen wird - z.B. 3 Monate etc. - dann können andere Gerichtsentscheidungen darauf aufbauen.

Wenn eine MPU nur noch 3 Monate gültig sein soll, liegt es auch nahe, deren regelmäßige Wiederholung für alle zu fordern. Warum soll die dann noch 4 Jahre (von 21 bis 25) 

ohne Wiederholung bleiben, wenn gerichtsfest bewiesen ist, dass die persönliche Eignung nach jeweils 3 Monaten abhanden kommen kann?

Und da solche MPUs ja schon lange für alle LWB gefordert werden, würde eine solche (von Politikern bestimmter Parteien sicher gerne aufgegriffene) Entscheidung dann auch dafür sorgen, dass gleich die "richtigen" Fristen von der Gesetzgebung

ins Spiel gebracht würden. Kann ja nicht sein, dass eine künftige Bundesregierung unter Grüner Beteiligung dann MPUs einführt, deren Gültigkeit 5 Jahre Bestand haben soll, wenn ein Gericht entscheidet, dass schon weniger (!) als ein Jahr die MPU verfallen lässt.

 

In Art.5 der EU Waffen-RL von 2017 heißt es:

Zitat

(2)   Die Mitgliedstaaten verfügen über ein Überwachungssystem, das sie kontinuierlich oder nicht kontinuierlich betreiben können und mit dem dafür Sorge getragen wird, dass die im einzelstaatlichen Recht festgelegten Voraussetzungen für eine Genehmigung für die Dauer der Genehmigung erfüllt sind und unter anderem relevante medizinische und psychologische Informationen bewertet werden. Die konkreten Regelungen werden im Einklang mit dem einzelstaatlichen Recht getroffen.

 

Dr. Irene Mihalic von den GRÜNEN will

Zitat

regelmäßige obligatorische psychologische Begutachtungen

https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/

 

Wenn also eine MPU nur ganz kurz gültig sein könnte, wie FFF und chapmen andeuten, dann wären auch kurze MPU-Abstände sicher notwendig. 

So bedeutungslos ist die Frage, wie lange eine MPU Gültigkeit besitzt, daher nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

2. Wenn das Gericht - wie von Dir unterstellt und von dem Rechtsanwalt chapmen gelikt  -

Ich bin kein RA und habe dieses gelikt weil es durchaus möglich ist. Ein Anwalt könnte dir weiterhelfen, wer aber Hilfe nicht möchte sollte die Konsequenzen akzeptieren.

Es gibt einfache Wege, man muss sie nur gehen wollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb chapmen:

Ich bin kein RA und habe dieses gelikt...

Es gibt einfache Wege...

Klar gibt es die. In dem von Dir gelikten Beitrag steht ja auch dieser einfache Weg drin:

1. Akzeptieren, dass eine MPU schon nach weniger als 1 Jahr ihre Gültigkeit verliert, ohne besondere Umstände.

2. MPU nach (weniger als) einem Jahr neu ablegen.

3. Dafür bezahlen und der Behörde vorlegen, fertig.

 

Auch wenn Du kein Anwalt bist, so ist Dir aber bestimmt klar, dass wir vor dem Gesetz und seiner Anwendung alle gleich sind, oder? 

Wenn man hier achselzuckend Vorschläge einer MPU-Wiederholung (wobei ich denke, das FFF das gut meint) likt, könnte diese MPU künftig auch für andere / alle LWB eine sehr kurzfristige Dauer haben.

Dass in der Richtung (regelmäßige MPU für alle) was kommt, da bin ich mir ziemlich sicher.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Auch wenn Du kein Anwalt bist, so ist Dir aber bestimmt klar, dass wir vor dem Gesetz und seiner Anwendung alle gleich sind, oder? 

Wenn man hier achselzuckend Vorschläge einer MPU-Wiederholung (wobei ich denke, das FFF das gut meint) likt, könnte diese MPU künftig auch für andere / alle LWB eine sehr kurzfristige Dauer haben.

Nochmals, offensichtlich möchtest du es falsch verstehen.

Wende dich an einen Anwalt der sich mit Waffenrecht auskennt.

Schilder ihm den Fall.

Höre zu was er dir sagt, ohne deine vor gefasste Meinung 30x zum besten zu geben.

Dein Anwalt setzt sich mit der RS in Verbindung.

Dein Anwalt teilt eure rechtliche Ansicht dem SB mit.

Warte ab was der SB antwortet.

Dafür benötigst du keinen Bescheid, auch keinen "rechsmittelfähigen".

 

 

Oder meinst du mit der Ansichtensammlung der WO user wirst du deinen SB überzeugen und eine "MPU" von allen "LWB" abwenden?

 

Und es ist nunmal so, nicht nur im Waffenrecht- ein Richter kann deiner Meinung folgen, muss es aber nicht.

 

Mach es wie auch immer du möchtest. Das du recht eigensinnige Ansichten vertrittst habe ich in versch. threads mitbekommen, ebenso das du gegen alles irgendein Argument hast.

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@mühliEs war erstaunlich günstig, um 150 EUR. Insofern hat FFF natürlich recht: einfach neu bezahlen ist der einfachste Weg.

Ich bin nur gespannt, ob dieses "einfach jährlich (oder halbjährlich)  neu bezahlen" dann auch so locker hingenommen werden wird, wenn es dann mal alle LWB betrifft.

Würde gut zur "Vergrämungspolitik" gegenüber den Legalwaffenbesitzern in D passen.

In den USA gab es dieses Jahr schon fast 20 Millionen neue Waffenkäufe, darunter 8 Millionen neue Erstwaffenbesitzer.

Wenn wir dieses Dynamik in D hätten, wäre unsere Legalwaffenbesitzerzahl von 1 Mio. auf 3 Millionen explodiert! (bezogen auf die Eionwohnerzahlen USA vs. D)

Mit der Vergrämungspolitik auch durch neue "motivierte" SB wird das in D wohl nix!

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 27 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Wenn man hier achselzuckend Vorschläge einer MPU-Wiederholung

Ich habe ja nicht gesagt, dass ich das Vorgehen deiner Behörde gut finde. 

Es ging mir nur darum, wieviel Energie man in so ein Unterfangen stecken will. Wenn es einem darum geht, möglichst schnell an die waffenrechtliche Erlaubnis zu kommen, ist es m.E. am einfachsten, die MPU nocheinmal zu absolvieren. Ärgerlich, aber wie wir alle wissen, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Fyodor:

Dazu ist die Gruppe derer die eine MPU benötigen und die dann vertrödeln viel zu klein.

@FyodorNoch (!!) ist die Zahl derer klein, die eine MPU benötigen. Das kann sich aber wie oben dargestellt schnell ändern. Art.5 Abs. 2 EU Waffen-RL lässt diese zu. Für alle LWB. Regelm äßig.

Die Grünen fordern eine regelmäßige MPU für alle, siehe mein Link oben. https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/

Und "vertrödeln" heißt im Endeffekt ja nur, dass Du der Meinung bist, dass eine MPU nicht 1 Jahr Gültigkeit haben darf.

Also wird man konsequenterweise das "regelmäßig" bei der künftigen MPU entsprechend definieren müssen, oder?

Bearbeitet von Schwarzwälder
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb chapmen:

Dafür benötigst du keinen Bescheid, auch keinen "rechsmittelfähigen".

Klugscheißmodus an: Ohne Bescheid mangelt es imho am Versicherungsfall. Noch. Klugscheißmodus aus. Ob jedes ablehnende Schreiben als Bescheid zu betrachten ist sollte der Anwalt mit dem RS Versicherer klären. Zumindest hätte das wohl Vorteile bei den Fristen wenn eine Belehrung fehlt.

Bearbeitet von Josef Maier
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb chapmen:

...

Das du recht eigensinnige Ansichten vertrittst habe ich in versch. threads mitbekommen...

Nun ja, das gilt für fast alle bei WO, denn im Forum sind "Mainstream" Meinungen eher selten...

 

In dem Fall vertrete ich aber nur die Ansicht, dass eine MPU, die nach §6,3 WaffG vorgenommen wurde, um die Erlangung einer persönlichen Reife festzustellen, nicht automatisch nach 11,5 Monaten - ohne dass sich die Person irgendetwas zu Schulden hat kommen lassen - neu überprüft werden muss. Wenn diese Meinung für Dich "eigensinnig" ist, schließe ich daraus, dass Du anderer Meinung bist. 

Man kann natürlich der Meinung sein, MPU abgelaufen, der Schwarzwälder soll ruhig zahlen. Die Konsequenz dieser Meinung ist dann aber, dass ggf. ALLE LWB zahlen - mindestens jährlich, wenn die MPU für alle dank GRÜNEN eingeführt wird und ja angeblich so schnell abläuft. 

 

Das Problem bei Deinem Anwaltstipp ist: Schon die Erstberatung kostet wesentlich mehr als eine neue MPU. Und dafür greift der Anwalt sicher nicht zum Hörer und ruft irgendwo an. Für solches Handeln wird dann schnell eine 1/2 Geschäftsgebühr fällig. Und die RS des BDS definiert eben, was wann wie gedeckt ist und was nicht. Rechtsökonomisch wäre es, vorab durch einen Anruf die Sache im Idealfall aus dem Weg zu räumen. Das habe ich sinngemäß auch dem Justitiar des BDS geschrieben. 

Aber wenn es eben erst einen Fall geben muss, dann gibt es den jetzt eben. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 20 Minuten schrieb Josef Maier:

Klugscheißmodus an: Ohne Bescheid mangelt es imho am Versicherungsfall.

Klugscheißmodus: RS hat Interesse einen Rechtsstreit zu vermeiden. Klappt,zumindest bei meiner RS, eigene Erfahrung.

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Aber wenn es eben erst einen Fall geben muss, dann gibt es den jetzt eben. 

Eben dieser wäre vielleicht zu vermeiden, wenn man es versucht. Aber, wie gesagt, jeder ist seines Glückes Schmied.

Selbst wenn dein Fall positiv für dich entscheiden wird hat dies keinerlei Einfluss auf von dir angedachte und vorgeschlagene Gesetzgebung in der Zukunft.

"Lex Schwarzwälder" wird sicher keinen beeindrucken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb chapmen:

"Lex Schwarzwälder" wird sicher keinen beeindrucken.

Die EU (nicht ich!) hat MPUs bereits als "Instrument" in Art. 5,2 der Feuerwaffen-RL verankert. Wer das in D umsetzen will, kannst Du hier lesen: https://www.jawina.de/waffenrecht-psychotests-fuer-alle/

Der TÜV als unsere Prüfungsorganisation für den MPU hat im o.g. von mir eingestellten Schreiben ja klargestellt, dass die Gültigkeitsdauer der MPU im Waffenrecht ungeklärt sei.

Also wird man die im Gesetzgebungsverfahren sowieso klären müssen.

Wenn es dann schon eine erste Rechtsprechung dazu gibt, umso besser.

Da viele wie @chapmen  @Fyodor anscheinend der Meinung sind, 11,5 Monate sind für eine MPU zu lang, wird man das durch hier mitlesende Stellen beim Gesetzgebungsverfahren womöglich gerne entsprechend berücksichtigen...

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 25.11.2020 um 12:24 schrieb Schwarzwälder:

 

Im Verkehrsrecht gibt es auch kein gesetzlich festgeschriebenes Ablaufdatum einer MPU.

 

Doch, das gibt es dort sehr wohl.

 

Eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung ist 12 Monate ab deren Ausstellung gültig und muss bis dahin zur Erlangung der Fahrerlaubnis (sofern die MPU positiv ist) bei der Behörde eingereicht werden.

 

Bearbeitet von highlower
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Minuten schrieb Schwarzwälder:

wird man das durch hier mitlesende Stellen beim Gesetzgebungsverfahren womöglich gerne entsprechend berücksichtigen...

WO interessiert keine Sau bei der Gesetzgebung. Ob dies aus Sicht des "LWB" positiv oder negativ ist mag jeder für sich selbst entscheiden.

vor 18 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Da viele wie @chapmen  @Fyodor anscheinend der Meinung sind, 11,5 Monate sind für eine MPU zu lang,

Ich weiss nicht woher du meine Meinung beziehst, ich habe dazu keinerlei Aussage getroffen.

Ich habe einen möglichen Lösungsweg aufgezeigt, ohne irgendeine Bewertung der Sache.

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.