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Keine NWR-ID für Jagdschein?


Clayshooter

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Ich habe mir mal meine Stammdaten aus dem NWR schicken lassen und festgestellt, dass für meinen Jagdschein keine Erlaubnis-ID angegeben ist. Für alle anderen Erlaubnisse (WBKs, 27-er, EFP) steht die Angabe jeweils dabei.

 

Bevor ich da beim Amt nachhake, wollte ich hier mal fragen, ob das bei euch auch so ist und seine Richtigkeit hat.

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vor 8 Minuten schrieb Raiden:

Der Jagdschein ist schließlich keine waffenrechtliche ...

Sorry, aber das stimmt m.E. nicht.

 

Der Jagdschein ist sehr wohl eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb aller Langwaffen, die nach dem BJG nicht verboten sind. Was zeige ich denn bisher dem Händler, wenn ich einen Repetierer, eine Flinte oder einen HA auf Lodengrün kaufe? Den Jagdschein und sonst nichts. Zahlen, mitnehmen, anmelden - fertig.

 

Deshalb ja meine Frage, warum die Pappe keine ID hat.

 

Erwerbserlaubnis für Langwaffenmunitiin aller Art ist der JS übrigens auch noch.

Edited by Clayshooter
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Richtig, du zeigst den Jagdschein. Danach erhältst du die waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer WBK.

Der Jagdschein ist in diesem Zusammenhang dein Bedürfnisnachweis. Der Jäger hat halt das Glück, dass er die waffenrechtlichen Angelegenheiten im Nachhinein klären darf.

 

Da der Jagdschein von der Jagdbehörde ausgestellt wird und nicht von der Waffenbehörde, erhält er auch keine ID. Das WaffG ist für die Erteilung etc. von Jagdscheinen schlicht nicht zuständig.

 

 

Edited by Raiden
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vor 11 Minuten schrieb Clayshooter:

 I

 

Erwerbserlaubnis für Langwaffenmunitiin aller Art ist der JS übrigens auch noch.

Gemäß Paragraph 13 (5) erfolgt dies für Jäger erlaubnisfrei ;)

Der Jagdschein ist nicht die Erlaubnis, sondern stellt den Jäger von der Erlaubnispflicht frei. Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

 

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vor einer Stunde schrieb Raiden:

erlaubnisfrei ;)

Der Jagdschein ist nicht die Erlaubnis, sondern stellt den Jäger von der Erlaubnispflicht frei. Ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Nur mal für mich als Nicht-Juristen zum Verständnis: D.h., beim Waffenerwerb vom Händler bin ich dann auch von der Erlaubnispflicht freigestellt?? Denn erwerben im waffenrechtlichen Sinne tue ich ja in dem Moment, in dem ich meine Griffel auf das Eisen lege und es aus dem Laden trage.

 

Ist für die Praxis aber eh egal. Wollte nur wissen, ob das okay ist, dass mein JS keine ID hat und das weiß ich ja jetzt. Der Händler wird dann schon wissen, wie das zu laufen hat, wenn ich ihm keine Erlaubnis-ID nennen kann, weil es keine gibt.

 

So long,

Clayshooter 

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vor 1 Stunde schrieb Raiden:

Richtig, du zeigst den Jagdschein. Danach erhältst du die waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer WBK.

Der Jagdschein ist in diesem Zusammenhang dein Bedürfnisnachweis. Der Jäger hat halt das Glück, dass er die waffenrechtlichen Angelegenheiten im Nachhinein klären darf.

 

Da der Jagdschein von der Jagdbehörde ausgestellt wird und nicht von der Waffenbehörde, erhält er auch keine ID. Das WaffG ist für die Erteilung etc. von Jagdscheinen schlicht nicht zuständig.

 

 

Das ist zutreffend, aber mehr als eine "Bedürfnisbescheinigung":

Zitat

Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis.

 

Der gültige Jagdschein ist also ein in §13 versteckte Ausnahme von den Erlaubnispflichten. Daher kann es gar keine ID geben.

 

Natürlich hat man beim ID-Geraffel darüber nicht nachgedacht.  

 

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vor 19 Minuten schrieb Clayshooter:

Nur mal für mich als Nicht-Juristen zum Verständnis: D.h., beim Waffenerwerb vom Händler bin ich dann auch von der Erlaubnispflicht freigestellt?? 

Richtig, vergleiche Paragraph 13 (3) ;)

 

ASE: stimmt natürlich, da hab ich mich der Einfachheit halber salopp ausgedrückt.

Edited by Raiden
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vor 1 Stunde schrieb chr:

Tja, da waren halt nur Profis am Werk, als die WaffR-Novelle geschmiedet würde.

Gegenwärtig ist die Situation so, dass (mangels ID) wenn ein Jäger aktuell eine Waffe kauft, die beim und vom Händler ausgetragen wird, sprich die verschwindet aus dem NWR tatsächlich ins unbekannte Universum ... und ist nicht mehr verfolgbar.

Die Behörden hinter dem NRW sind entsetzt ...

 

Um diesen Mangel zu beseitigen soll zeitnah die "Waffen" ID wieder abgeschafft werden und die Waffen werden dann auf die neuen Steuer-ID geschlüsselt, weil die hat jeder, auch ein Jäger.

soviel dazu, vor ein paar Jahren bei der Neueinführung der Steuer-ID, ist ausschließlich für ... gedacht pla pla pla

 

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vor 7 Minuten schrieb bumm:

Der Jagdschein ist eine Waffenrechtliche Erlaubnis. Der Jagdschein erlaubt es Langwaffen zu kaufen, er erlaubt es ganz ohne weitere Erlaubnisse Munition zu kaufen und er erlaubt es die Waffe bei der Jagd zu führen.

Zitat

(3) Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis.

.....

(5) Jäger bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis, sofern sie nicht nach dem Bundesjagdgesetz in der jeweiligen Fassung verboten ist.

 

Ne, ein gültiger Jagschein stellt einen von der Erlaubnispflicht frei.

An der Ladentheke merkt man keinen Unterschied, also bis jetzt. Das war natürlich ein riesenschnitzer.

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Na klar, ich brauch zum führen der Waffe keine Erlaubnis denn ich bin von den Erlaubnispflichten befreit...

 Guckt mal, so was steht auch im Waffengesetz

(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

Edited by bumm
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Lesen ist eines.

Verstehen das andere ;)

Die beiden herrschaften haben vollkommen recht.

Glaubs ihnen.

Die Gleichstellung bedeutet was?

Du darfst dir mit Jagdschein eine Jagdlangwaffe leihen, auch wenn du keine WBK hast, obwohl die in 12 die Vorraussetzung wäre.

Mehr nicht.

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vor 13 Minuten schrieb bumm:

(4) Für den Erwerb und vorübergehenden Besitz gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 steht ein Jagdschein im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes einer Waffenbesitzkarte gleich.

Dadurch wird er aus Sicht der Ausnahmen von den Erlaubnissen (§12) eben gleichgestellt. Dadurch ist er aber nicht eine Erlaubnis nach dem Waffenrecht. 

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