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IGNORED

Keine NWR-ID für Jagdschein?


Clayshooter

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Fakt ist, das der JJ keine ID hat ist einfach dumm.

 

Melde ich mit P-ID und E-ID bei nem Jäger der schon WAffen hat, kommt als Bedürfnis/Erwerbsberechtigung NIRGENDS der JJ vor.

 

Melde ich auf Jagdschein wie bisher, hat halt die Behörde mehr arbeit........ aber es ist klar auf welcher Berechtigung erworben wurde.

 

Eine J-Id für den Jagdschein.........ein Träumchen

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Mann muss nicht nach dem Sinn suchen. Mein Jagdschein ist nicht im NWR, der kleine Waffenschein schon. Ist eben so.

 

Die Geschichte mit der Steuer-ID glaube ich nicht. Das würde die Erfassung von Menschen ohne ersten Wohnsitz in Deutschland unmöglich machen. Beispielsweise Waffenverbot, das gegen einen Ausländer verhängt wurde. Auch Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland können den Deutschen Jagdschein machen. Dann ist wohl immer Berlin zuständig. Haben sie vor 2007 Deutschland verlassen, haben sie definitiv keine Steuer ID.

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vor 2 Stunden schrieb Raiden:

Da der Jagdschein von der Jagdbehörde ausgestellt wird und nicht von der Waffenbehörde , ...

Gelegentlich ist die "Jagdbehörde" zugleich auch die "Waffenbehörde" in Personalunion .

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vor einer Stunde schrieb JägermitHut:

... Das würde die Erfassung von Menschen ohne ersten Wohnsitz in Deutschland unmöglich machen. Beispielsweise .... Auch Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland können den Deutschen Jagdschein machen. ...

Richtig, dieses (Nachfolge)Problem wurde auch schon erkannt ...

... aber man hätten dann zumindest schon einmal die deutschen Jäger ...

Experten halt ...

 

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Einfacher wäre es den Jagdschein ebenfalls im NWR zu erfassen.

 

Werden jetzt eigentlich alle Magazine (alter Altbesitz und neuer Altbesitz) im NWR erfasst?

 

Wie sieht das mit Ausnahmegenehmigungen des BKA für Dinge aus, die weder Waffe, noch Waffenteil sind. (z. B. Erlaubnis einen Laserpointer an der Waffe haben zu dürfen)?

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Am 4.9.2020 um 17:31 schrieb JägermitHut:

Werden jetzt eigentlich alle Magazine (alter Altbesitz und neuer Altbesitz) im NWR erfasst?

Nein, gehören nicht zu den speicherpflichtigen Tatbeständen nach § 5 WaffRG.

Am 4.9.2020 um 17:31 schrieb JägermitHut:

 

Wie sieht das mit Ausnahmegenehmigungen des BKA für Dinge aus, die weder Waffe, noch Waffenteil sind. (z. B. Erlaubnis einen Laserpointer an der Waffe haben zu dürfen)?

Dito

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Also Leute, dieses NWR ist kein zentrales Jägerregister. Sowas gibt es nicht und dabei sollte man es tunlichst belassen.

Wer dieses Problem für wesentlich erkennt, kann dies anders regeln, als alle Jagdscheininhaber in einem waffenregister zentral zu erfassen. Das wäre zudem sachfremd.

Ganz simpel: Teilt man mit dem jagdschein eine WBK (oder E-Nummer) aus, ist das auch gelöst.

Edited by Guest
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Der Gesetzgeber hat sich schon was dabei gedacht, warum das so ist, wie es ist.

Der Jagdschein gehört da nunmal nicht rein.

Es ist ein Marginalproblem (erstkauf).

Eine kleine Verbesserung in der eintragung und der Drops ist gelutscht.

Der Jagdschein wird aber aus meiner Scht nicht ins waffenregister kommen.

Weil er da nicht hingehört und damit mangelt es nunmal an rechtsgrundlage.

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Tresorpflicht

Verhindert wenigstens nachhaltig das thermische öffnen. Mir bekannter Fall: Der Herr vom LKA, der dort ein Aufbewahrungskonzept genehmigen mußte hatte auch nichts dagegen. :eclipsee_gold_cup: In den von Dir zitierten 80iger Jahren war das.

Edited by Josef Maier
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