Zum Inhalt springen
IGNORED

Frist zur Eintragung in WBK


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Meiner SB habe ich die Unterlagen über einen Waffenbesitzwechsel bereits am Tag des Waffenerwerbs zugemailt. Da sie über die 14-Tage-Frist zur Eintragung hinaus nicht im Haus ist, hat sie mir einen späteren Termin vorgeschlagen. 

Dürfen die SB die Frist den Umständen Rechnung tragend verlängern? 

In §10 WaffG steht dazu nichts... 

Geschrieben (bearbeitet)

Du hast ja alles ordnungsgemäß und gesetzeskonform angezeigt. Was das Amt draus macht (Urlaub, Drucker kaputt, akute oder chronische Arbeitsunwilligkeit), ist nicht dein Problem.

Schließlich ist der Erwerb/das Überlassen innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen - und nicht der Eintrag/Austrag vorzunehmen.

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Faust:

Meiner SB habe ich die Unterlagen über einen Waffenbesitzwechsel bereits am Tag des Waffenerwerbs zugemailt. Da sie über die 14-Tage-Frist zur Eintragung hinaus nicht im Haus ist, hat sie mir einen späteren Termin vorgeschlagen. 

Dürfen die SB die Frist den Umständen Rechnung tragend verlängern? 

In §10 WaffG steht dazu nichts... 

§ 10 WaffG:

1a) Wer eine Waffe auf Grund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

 

§ 14 WaffG:

................... Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

 

§ 34 WaffG:

.......... Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen

 

Hier zum nachlesen:   https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

 

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb Faust:

.........

 

Mich hatte "...und seine WBK zur Eintragung...vorzulegen." stutzig gemacht... 

Ok, verständlich.

 

Du bist, kommst ja deiner Verpflichtung (Anzeige + vorlegen wollen) nach. Wenn die Behörde, aus welchem Grund auch immer, sich ausserstande fühlt die WBK entgegenzunehmen, ist es ihre Entscheidung und dir kann man somit nichts anhaben.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Astanase:

§ 10 WaffG:

1a) Wer eine Waffe auf Grund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

 

 

 

Hier zum nachlesen:   https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html

 

 

Das wurde extra aufgenommen, glaube 2017, um sich der Realität der Kommunikation anzupassen....

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb ASE:

und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

und wenn die behörde von sich aus sagt, dass aktuell die wbk NICHT vorgelegt werden SOLL, weil grund XY!!!

was dann?!?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb HangMan69:

und wenn die behörde von sich aus sagt, dass aktuell die wbk NICHT vorgelegt werden SOLL, weil grund XY!!!

was dann?!?

Nun, wenn gerade das Gebäude unvorhersehbar gesprengt wurde, kann ja kaum dort gearbeitet werden. Somit teilt das Amt dem Bürger mit: "Warten Sie bitte bis ein neues Gebäude steht bzw. bis wir andere Räumlichkeiten haben in welchen wir unsere Arbeit wieder aufnehmen können und somit auch dort Ihre WBK annehmen können." Oder ähnlich.   😉 Vermutlich ist dann deren Briefkasten, liegend unter dem Schutt, auch ausser Funktion. Logisch!? 

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb HangMan69:

und wenn die behörde von sich aus sagt, dass aktuell die wbk NICHT vorgelegt werden SOLL, weil grund XY!!!

was dann?!?

Da die Eintragung einer Waffe die Erteilung und Beurkundung der Besitzerlaubnis ist,kann sich die Behörde bequem auf §12 Zurückziehen:

 

Zitat

(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

 

Mit anderen Worten: Man Meldet an die Behörde, schriftlich oder elektronisch und legt dann eben später vor.  i.d.R ist das dann im NWR alles schon eingetragen und die Besitzerlaubnis bereits erteilt, nur eben die Beurkundung muss nachgeholt werden. Alles kein Drama.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Gut so.

Und SOLLTE bei einer eventuellen Kontrolle beim Transport die noch nicht erfolgte Eintragung der Waffe beanstandet werden, KÖNNTE ich dem Kontrolleur die schriftliche Anzeige nebst emailverkehr mit SB zeigen. Wenn das nicht reicht... 

Aber dem Amtsschimmel traue ich ja alles zu. 

Geschrieben (bearbeitet)

In vielen Roten §17 und §18 wird einmal im Jahr abgestempelt- und vorher vom Besitzer "eingetragen".

Ich schleppe sicher nicht meinen mail Verkehr durch die Gegend um einem Streifenbeamten diesen bei einer Kontrolle aufgrund "Transport" vorzulegen.

Im übrigen ist eine allgemeine Verkehrskontrolle die im Abgleich der transportierten Waffen mit den WBKs auf dem Seitenstreifen mündet vorsichtig ausgedrückt "bedenklich".

Aber jeder wie er möchte.

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

Weshalb bedenklich? 

Ist mir zwar noch nie passiert, aber ich kann mir schon vorstellen, dass im Fall des Falles die Beamten schon wissen wollten, ob man seine Waffen legitim transportiert. No? 

Mit "möchten" seitens des LWB hat das wohl wenig zu tun, eher mit der Absicherung gegen die Unterstellung der Unrechtmäßigkeit. 

Seinen Emailverkehr hat doch eh jeder "im" Smartphone... 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Faust:

Weshalb bedenklich? 

Ist mir zwar noch nie passiert, aber ich kann mir schon vorstellen, dass im Fall des Falles die Beamten schon wissen wollten, ob man seine Waffen legitim transportiert. No? 

Als Sportschützen willst du deine Knarren nicht in freier Wildbahn aus dem abgeschlossenen Koffer nehmen. 

Einverstanden? 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Faust:

... im Fall des Falles die Beamten schon wissen wollten, ob man seine Waffen legitim transportiert.

Wodurch erlangt im Falle einer zufälligen Verkehrskontrolle der/die Kontrollierende_*X/div Kenntnis darüber, dass sich im kontrollierten Kraftfahrzeug erlaubnispflichtige (Schuss-)Waffen befinden?

:confused:

 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb cartridgemaster:

Wodurch erlangt im Falle einer zufälligen Verkehrskontrolle der/die Kontrollierende_*X/div Kenntnis darüber...

Jedenfalls nicht durch meine Auskunft. Es könnte aber sein, dass er sich -warum auch immer- näher für die Behältnisse interessiert, die er im Kofferraum meines Kombis erspäht hat. 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb Faust:

Jedenfalls nicht durch meine Auskunft. Es könnte aber sein, dass er sich -warum auch immer- näher für die Behältnisse interessiert, die er im Kofferraum meines Kombis erspäht hat. 

Intetessieren kann er/sie/div sich dafür solange er/etc. es will.

Aber zu sehen bekommt er/etc. die plempen nicht auf offener Straße.

 

Jedoch hatten wir diese Thematik hier schon gefühlte 100x.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 40 Minuten schrieb BlackBull:

... Jedoch hatten wir diese Thematik hier schon gefühlte 100x.

Auch mit einer noch nicht eingetragenen Waffe? Dann ist mir das tatsächlich entgangen. 

Hypothetisch vereinfacht weitergesponnen, er sieht zwei Gewehrkoffer und nur eine eingetragene LW in der Karte. Und ich möchte dann nicht nur ein langes Gesicht machen und ihm alles zur Prüfung mitgeben müssen. Deshalb schätze ich die bisherigen Posts, die zur Aufklärung beigetragen haben, sehr! 

Das mag erst mal kleinkariert erscheinen, aber das WaffG besteht eben nicht aus großen Karos. 

Bearbeitet von Faust
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb thomas.h:

Ich habe kein Smartphone.:rolleyes:

Dann könnte ich mir vorstellen, dass du in der oben skizzierten Situation ohne ausgedruckte Version der Kommunikation mit dem SB in eine prekäre Erklärungsnot kommen würdest. 

Mir ist natürlich klar, dass die Situation einigermaßen unwahrscheinlich ist, aber das haben sich die Leute, denen das SEK morgens die Bude einrennt, obwohl es eigentlich zum Nachbarn will, vielleicht auch gedacht. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Faust:

......

Hypothetisch vereinfacht weitergesponnen, er sieht zwei Gewehrkoffer und nur eine eingetragene LW in der Karte. Und ich möchte dann nicht nur ein langes Gesicht machen und ihm alles zur Prüfung mitgeben müssen. Deshalb schätze ich die bisherigen Posts, die zur Aufklärung beigetragen haben, sehr! 

.........

Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle wird er deinen Ausweis, Fahrerlaubnis, Kfz-Papiere, Warnweste, Verbandskasten, Warndreieck sehen wollen. Er kann dein Kfz technisch checken + deine Fahrtauglichkeit.

Er wird sich nicht für den Inhalt von Koffern, Futteralen interessieren.

Sollte er doch danach fragen, kannst du antworten. Falls du ganz lieb sein möchtest kannst du ja noch eine WBK zeigen etc..

 

Was du nicht machen solltest: die Waffe(n) rausnehmen! Auch nicht wenn er es wünscht. Sollte er unbedingt einen Blick reinwerfen wollen, machst du ihm Platz, auf keinen Fall ihn daran hindern. Du sagst, das du die Waffe auf der Strasse nicht handhaben darfst. Er überschreitet seine Befugnisse! Nur bei Gefahr in Verzug o. begründeter Verdacht auf eine Straftat darf er dort rumkramen.

Bearbeitet von Astanase
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb cartridgemaster:

Wodurch erlangt im Falle einer zufälligen Verkehrskontrolle der/die Kontrollierende_*X/div Kenntnis darüber, dass sich im kontrollierten Kraftfahrzeug erlaubnispflichtige (Schuss-)Waffen befinden?

Vor drei Wochen bin ich an der Grenze A/D bei der Einreise in eine dieser Grenzkontrollen geraten. Erste Mal seit Jahrzehnten angehalten worden, Waffen im Kofferraum. Wenn ich Waffen dabei hab, liegen Verbandkasten, Warnweste und die übliche Equipment immer im Fußraum neben an ... Brieftasche eh griffbereit. So muss ich nicht aus der Karre ... so mein Plan von jeher.

 

Also rausgewunken aus der Schlange, normale Fragen der Dienst-Lady ... Perso wollte sie. Ging dann zum Bulli checken und kam zurück, gab mir den Ausweis und fragte ob ich Waffen dabei hätte. "Ja" sagte ich ... und sie "Gute Fahrt". Hat niemanden interessiert. Ich denke, die wissen genau wie zuverlässig die WBKler sind.

Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb MAHRS:

... liegen Verbandkasten, Warnweste und die übliche Equipment immer im Fußraum neben an ... Brieftasche eh griffbereit. So muss ich nicht aus der Karre ... so mein Plan von jeher... 

Genauso mache ich das auch. 

Die Waffen nicht rauszunehmen versteht sich. Das wäre ja führen... 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.