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IGNORED

Billige Laserbeschriftungsgeräte 99 Euro für Windows zur Markierung bislang freier Waffenteile, Magazine


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Minuten schrieb karlyman:

Ich will auch vieles. 

 

Das Dumme ist nur: Die EU will ISACS/UNO-Regeln.

Das ISACS Schriftstück wird wenigstens von der NRA SEHR ernst genommen, die haben erkannt, auf was das hinausläuft und Präsident Trump beackert, die UN Verträge diesbezüglich aufzukündigen.

Zitat

Falsely described as established “international standards” or “international norms” that “provide clear, practical and comprehensive guidance to practitioners and policymakers on fundamental aspects of small arms and light weapons control”, the ISACS are in reality a series of six standards developed by the UN for states to use in implementing their global disarmament agenda. Series 3 – Legislative and Regulatory – and its Module 3.30, “National Regulation of Civilian Access to Small Arms and Light Weapons,” is the most alarming of all the ISACS.

Purporting to set the standards for “National Regulation of Civilian Access to Small Arms and Light Weapons,” Module 3.30 creates a means to almost entirely limit civilian access to small arms under the guise of International Humanitarian Law, International Human Rights Law, and Gender Based Violence. Highlights include, but are not limited to; a ban on civilian possession of “military” style arms – no automatic weapons or magazines with over a 10 round capacity, ballistic recordings, different risk classifications on types of firearms (i.e. calibers over .45 are an intolerable risk to public safety and semi-auto handguns and rifles are high risk), licensing and registration of all firearms, training and storage restrictions, waiting periods, 20-year record retention requirements of sellers, age limits and requiring a demonstrated need to possess a firearm, with self-defense not being one of them.

https://www.nraila.org/articles/20190503/what-unsigning-the-arms-trade-treaty-means-for-american-gun-owners

Mit anderen Worten:

ISACS sind von der UNO entwickelte internationale Standards zur Waffenkontrolle, denen sich die EU-Kommission schon jetzt in Verordnungstexten verpflichtet sieht.

  • Anscheinswaffen werden verboten
  • jedwedes Magazin > 10 Schuss (auch KK oder Pistole) wird verboten
  • Waffen > .45 (lang+kurz) werden verboten
  • Selbstverteidigung ist künftig KEIN Bedürfnisgrund mehr
  • SEHR repressive Massnahmen in vielen anderen Aspekten

Hier bei WO meint man, mal wieder Witze darüber zu machen - dann ist's ja gut. Dann erwischt es uns irgendwann eiskalt....

 

Bearbeitet von Schwarzwälder
Geschrieben (bearbeitet)

@Schwarzwälder

 

Wäre die Politik nichts für dich? Deine visionären Ideen und weitsichtiges Handeln wären eine grosse Bereicherung. Ich glaub da bekommst lohnenswerte Fleisssternchen ins Parteibuch. Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen alles angedachte umsetzen, jetzt.

Ich rege daher eine Petition zur sofortigen Umsetzung aller Richtlinien an!

 

Im Ernst, umgesetzt wird so oder so. Bei dem enormen Widerstand zur aktuellen WaffR Änderung wohl ohne jedes Problem.

Ja, ich weiss. Die Lobby hat enorme Erfolge erstritten.

Das erwischt uns nicht eiskalt, die Entwürfe zur WaffR. Änderung waren 1,5 Jahre bekannt- und was ist passiert? Uih, schon wieder Weihnachten....

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb raze4711:

Auch Bastelwerk muss bei gewerblicher Nutzung bescheinigen. Selbst wenn der Büchsenmacher sich einen Laser für seinen Laden baut um Magazine zu beschriften . 

1. Es ging um private Verwendung

2. Für den Eigdnbedarf hergestelle Geräte brauchen kein CE

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb erstezw:

Der Zoll fängt das beim Versuch der Einfuhr an.

Das vielleicht schon. Aber die Frage war ja, ob man es, wenn es aus irgendwelchen Gründen im Land ist, betreiben darf. Das Basteln und der Betrieb elektronischer Spielereien sind soweit noch nicht verboten. Kommt vielleicht noch, wenn jemand beschließt, dass nach dem Interesse der Jugend für Chemie auch das für Physik erstickt werden muss.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 53 Minuten schrieb chapmen:

Wäre die Politik nichts für dich?

Ich hab mich immer gefragt, wie die in Berlin auf all die irren Gedanken kommen.

 

Inzwischen ist es mir klar: die halten im Bundestagskeller ein Rudel Schwarzwälder

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Proud NRA Member:

Das Basteln und der Betrieb elektronischer Spielereien sind soweit noch nicht verboten.

Solange du alle gültigen Regeln und Richtlinien einhält schon.

Dafür bist du aber dann auch verantwortlich.

Wenn beim Nachbar der Fernseher rauscht, weil du dem Empfang störst kann man sich sicher irgendwie friedlich einigen. Wenn er nicht mehr Fernsehen kann weil dir ein Laserstrahl entfleucht ist....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb erstezw:

Dafür bist du aber dann auch verantwortlich.

Dafür bist Du aber so oder so verantwortlich. Wenn man mit gefährlichen Formen der Energiefreisetzung spielt, dann sollte man Eigen- und erst recht Fremdgefährdung vermeiden. Nicht nur beim eigentlichen Thema dieses Boards. Aber noch sind wir nicht so weit, dass jeder Grill eine TÜV-Plakette alle zwei Jahre und ein Armatix-Sperrelement braucht. Und im Großen und Ganzen funktioniert das doch auch. Ausnahmen bestätigen die Regel, aber vor denen habe ich im Hinblick auf den Straßenverkehr weitaus mehr Bammel als im Hinblick auf Kanonen, Laser, Richtfunkstrecken, was auch immer.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb WOF:

1. Es ging um private Verwendung

2. Für den Eigdnbedarf hergestelle Geräte brauchen kein CE

Habe ich auch nie in Frage gestellt. 

Wobei die Einhaltung der EMV Richtlinien auch für den Privatier gelten. 

Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Schwarzwälder:

 

ISACS sind von der UNO entwickelte internationale Standards zur Waffenkontrolle, denen sich die EU-Kommission schon jetzt in Verordnungstexten verpflichtet sieht

 

 

Seltsam, zur Umsetzung der genannten Punkte hätten sie doch jetzt in ihrer EU-FWR reichlich Gelegenheit gehabt.

Naja, die Kommission ist eben zum Glück nicht alles in dem EU-Verein...

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb karlyman:

 

Seltsam, zur Umsetzung der genannten Punkte hätten sie doch jetzt in ihrer EU-FWR reichlich Gelegenheit gehabt.

Die EU-Kommission hat ja auch verbissen an der Umsetzung der ISACS-UNO-Richtlinen gearbeitet, sie wollte UNBEDINGT ein volles 10-Schuss-Magazin-Limit (als Beispiel).

 

Was allerdings besorgniserregender ist, ist teils unsere eigene Lobby, die schon auf ISACS-UNO einzuschwenken scheint.

Keusgen ist vom Forum Waffenrecht zur internationalen Ebene gegangen und hat dort Lobbyarbeit gemacht bei der WFSA.

Die WFSA hat z.B. ganz brav das Bedürfnis Selbstverteidigung für den privaten Waffenbesitz ausgeklammert (so wie es die ISACS will)

und auch bei den Anscheinswaffen zeigte man sich opferbereit (AK-Sport-Klone wollte man auch der EU-Kommission ganz freiwillig schon opfern).

Spätestens wenn sich die eigene Lobby den ISACS Vorgaben annähert, haben wir ein Problem.

Da helfen uns künftig auch die Amis und deren NRA nicht mehr, denn die sind jetzt draussen...

 

Geschrieben
Am 16.8.2020 um 14:59 schrieb Schwarzwälder:

Spätestens wenn sich die eigene Lobby den ISACS Vorgaben annähert, haben wir ein Problem.

Da helfen uns künftig auch die Amis und deren NRA nicht mehr, denn die sind jetzt draussen...

So schwachsinnige Vereinigungen wie die UNO gehören komplett abgeschafft. Und dann was neues gründen.

Geschrieben
On 8/15/2020 at 4:16 PM, erstezw said:

Als Importeur bist du der, der es in Verkehr bringt.  Auch als Privatperson.

Der Zoll fängt das beim Versuch der Einfuhr an.


Das ist so nicht korrekt. Faktisch ist es machbar, starke Dioden (z.B. von Nichia oder Osram) zu beschaffen und diese mit der korrekten Schaltung (Um die Stromstärke innerhalb der für die Laserdiode verträglichen Parameter zu halten) zu betreiben und für die Zuführung elektrischer Energie zu sorgen. 

Lasermodule jeglicher Stärke einzuführen oder direkt in Deutschland zu kaufen ist keinerlei Problem - werden ja überall in Industrie, Forschung, Militär und Medizin verwendet. Sobald diese Module "mobil" sind, spricht man von Laserpointern, da gibt es eine spezielle Regelung: 

Auch Laserpointer jenseits der Klasse 2 dürfen zwar nicht eingeführt werden, jedoch ist der Besitz sowie Herstellung auch von Klasse 4 Lasern straffrei. Tatsächlich jedoch ist auch die Einfuhr kein Problem, da Hersteller in Hong Kong diese als Taschenlampen deklarieren - grundsätzlich wird ohne Lion Batterie geliefert. Bei der gigantischen Anzahl an elektronischen Komponenten aus China ist es nicht möglich hier ein adäquate Klassifizierung solcher Komponenten in kurzer Zeit durchzuführen.

Zum Thema des Thread Erstellers:  

Je nach Material und dessen optischen und thermischen Eigenschaften sind andere Wellenlängen geeignet. Ganz generell haben Photonen geringerer Wellenlänge eine höhere Energie, oft wird zur Metallbearbeitung ein  (Faser) Laserschneidekopf der Strahlung ~ 1Micron abgibt verwendet. Du kannst auch versuchen, selber einen Schneidekopf zu produzieren, z.B. mit der Nichia NUBM31T, Optik zur Fokussierung + mechanische Komponenten kontrolliert von Arduino. 80W reichen da durchaus schon aus für Gravurfähigkeit bei vielen Materialien, habe das mal timestamped hier: 

Um richtig dickes Metall zu schneiden bedarf es dann durchaus eines Fiber oder CO2 Lasers im KW Bereich. 

 

Geschrieben
5 hours ago, Kappa said:

Wo ihr jetzt alle Laser habt, könnte jemand mir eine Beschriftung auf einen F-Schalldämpfer für Druckluftwaffen anbringen? So dass es ordentlich aussieht?

Ja, hochpräzise. Aber darf ich das rechtlich? Ich habe ja keine Lizenz zur "Konstruktion" von Faustfeuerwaffen.  

Geschrieben

Er ist schon beschriftet wie er offiziell im Handel ist. Ich will nur eine Nummer anbringen, damit er individuell identifizierbar ist. Man darf da auch ein Bild Draufmalen, das hat den selben rechtlichen Effekt.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Sebastians:

Ist das wirklich so?

Man darf ja auch nicht Beschusstempel selbst auf seinen Kniften anbringen, oder doch?

WOF's "was man möchte" schließt natürlich nicht besonders geschützte Zeichen ein, auch nicht allgemein verbotene Darstellungen. Aber Namen, Adresse, röhrende Hirsche, patriotische oder religiöse Sprüche usw. kann man natürlich draufschreiben, wie es einem beliebt (solange man nicht die nötigen Markierungen dabei zerstört).

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