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IPSC Rifle + neues Waffengesetz


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Geschrieben
Am 7.8.2020 um 10:39 schrieb Benjamin Arendt:

Hmm.. ich kann mich irren, aber ich sehe nur bei ISPC die Notwendigkeit in der Stage (bei laufender Zeit) das Magazin zu wechseln. 

Im Video zur Hera Steel Nightmare sieht man einen Mitforisten beim sehr präzisen Magazinwechsel mit am Boden gekoppelten 10er Magazinen. Die Waffe dürfte eine QC10 sein. Wir haben sie ja damals zusammen geschossen; das "Magazinaufnahmeverhalten" (Spielraum zum Einrasten) ist sehr ähnlich der Troy.

Wenn ich mich recht erinnere, waren es auf den Stages meist 9 Ziele pro Box bei 3-4 Boxen, plus Zusatzziele, die aus beliebiger Box zu beschießen waren. Je nach Stage waren 2-3 Magazinwechsel mindestens notwendig.

 

 

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Proud NRA Member:

1. die amerikanischen Varianten mache.

 

2. Speed Steel scheint grob .... Vereinsmatch nach Hausregeln.

1. Die Idee für Speed Steel® kam von Mike Gallion, der das ISSA-Steelshooting in den USA erfunden hat
 

2. Beim BDS sind diese „Hausregeln“ vom BVerwA als Bestandteil der Sportordnung genehmigt worden; damit ist Speed Steel® sportliches Schießen nach § 15 a Abs 1 S 1 WaffG.

Geschrieben (bearbeitet)

und darüber hinaus eine bezüglich des Mit und Umdenkens der vorgebenen Reihenfolge und Aufgabenbewältigung................eine Bewusstseinserweiterung.

 

Mit einer Kopplung und Übetragung zum leider noch Regionalen Precision Rifle Speed Stell, halte ich das Level nochmals für Höher.

 

Aber allgemein werte ich alle diese dynamischen Disziplinen als eine Art schöne sportliche Herausforderung für Universal Sportler und den Geist.

Schließlich haben wir uns ohne Zweifel und ausnahmslos seit unserer Sachkunde in ganz viele Richtungen weiterentwickelt. All diese unterschiedlichen Fertigkeiten untermalen daher für mich unsere Art des Sports.

 

LG

Bearbeitet von Speedmark
Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Speedmark:

...

Mit .... Precision Rifle Speed Steel

....

Dank Harold Ruzanji, dem Pionier in dieser Disziplin mit der Büchse, der bereits von Anfang an mit seinen ideenreichen Matches Maßstäbe gesetzt hat!

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb webnotar:

2. Beim BDS sind diese „Hausregeln“ vom BVerwA als Bestandteil der Sportordnung genehmigt worden; damit ist Speed Steel® sportliches Schießen nach § 15 a Abs 1 S 1 WaffG.

Ich meinte den Inhalt der Regeln, nicht woher der Segen kommt. Wie Du der ISSA-Clubliste entnehmen kannst, sind das nicht sehr viele. Aber nach ähnlichen Regeln und mit dem Gedanken nach ähnlichen Stages wird in vielen amerikanischen Clubs geschossen, nur dass halt dabei offenbar normalerweise nicht das Bedürfnis nach einem geordneten Regelbuch zu entstehen scheint. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Stunden schrieb Proud NRA Member:

1. Ich meinte den Inhalt der Regeln,

 

2. ISSA-Clubliste entnehmen kannst, sind das nicht sehr viele.
 

3. das Bedürfnis nach einem geordneten Regelbuch 

zu 1 Das wurde klar; so hab ich Dich auch verstanden


zu 2 Ja, leider hat Mike als Einzelperson es nicht geschafft, dem von ihm als Gegenpol zu den Gelddruckmaschinen der USPSA gedachten low-Budget-Projekt „ISSA“ zu zahlenmäßiger Größe zu verhelfen; er steht sogar unter wettbewerbsrechtlichem „Beschuss“ der NRA.

 

zu 3 Das ist ein - wohl - rein Deutsches Problem, da das WaffG das „erlaubte Schießen“ nicht regelt, sondern dies als „Grauzone“ dem Verordnungsgeber überlassen hat. Dies Problem für den Bürger zu lösen ermöglicht (rechtssicher wohl nur) der Inhalt genehmigter Sportordnungen.

Die Führung des BDS hat frühzeitig, bereits im Jahr 2016, 2 Jahre nach dem Start des Projektes, das Potential der Disziplin erkannt und sich die sportlichen Optionen durch Übernahme des Regelwerkes gesichert. Die schwelende Umsatzsteuerproblematik tat ihr Übriges. 

Damit wurde nicht nur „outlaw“ zu „lawful“ sondern der BDS als anerkannter Verband hat gleichzeitig für alle Sportschützen in Deutschland die Rechtssicherheit für die Durchführung aller Arten von Freestyle-Matches unter dem Label „SPEED STEEL“ hergestellt; das hätte ein Einzelner niemals vermocht.

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb webnotar:

zu 2 Ja, leider hat Mike als Einzelperson es nicht geschafft, dem von ihm als Gegenpol zu den Gelddruckmaschinen der NRA gedachten low-Budget-Projekt „ISSA“ zu zahlenmäßiger Größe zu verhelfen; er steht sogar unter wettbewerbsrechtlichem „Beschuss“ der NRA.

Weswegen das denn? Wenn ich an NRA und Schießsport denke, dann denke ich eher an die klassischen Präzisionsdisziplinen. Die modernen dynamischen Disziplinen werden eigentlich in Amerika von anderen Verbänden bearbeitet. Davon gibt es auch einige. Bei 3Gun, wo schon die Punktevergabe einiges Nachdenken erfordert und deswegen ein Markt für ein durchdachtes Regelbuch besteht, gibt's auch mehrere konkurrierende Verbände, denen es ganz gut zu gehen scheint. Jedenfalls werden 3Gun-Matches meistens nach einem veröffentlichen Regelbuch ausgetragen.

 

Mein Eindruck - ohne dass ich mit mit Verbandsscherereien groß beschäftigen würde - ist eher, dass zwischen USPSA und Steel Challenge der Markt für formal geregelte Disziplinen dieser Art ganz gut bedient ist, und für Wettbewerbe, die der Idee nach so zwischen den beiden liegen, nicht viele Leute den Mangel eines Regelbuchs als störend empfinden. Ich hatte bei entsprechenden Wettbewerben nach Hausregeln jedenfalls noch keine Erlebnisse, wo bei mir dieser Wunsch aufkam - im Zweifel entscheiden wir uns halt auf der Stelle, was (für dieses Match) die Regel sein soll, normal dem Sinn nach angelehnt an USPSA oder Steel Challenge, und das ist dann OK. Um den Büttel friedlich zu halten brauchen wir kein Regelbuch, für ein schönes Match auch nicht. Da fehlt das gute Argument, Gebühren abzudrücken oder sich in ein neues Regelbuch einzuarbeiten.

 

Wenn ich in meinem Club, oder einem anderen, in dem ich die solche Matches schieße, vorschlagen würde, das nach ISSA Regel zu machen, dann hätte vermutlich kaum jemand was dagegen - allerdings würde man mir sagen, dass ich doch bitte die damit zusammenhängende Arbeit machen möge. Kritik könnte es vielleicht geben, wenn das Regelbuch - das ich mir nicht durchgelesen habe - irgendwelche liebgewonnen Dinge wie superlange Stages verbieten sollte, aber einmal unterstellt, das ist nicht so, dann gäbe es wohl keine Kritik, sondern einfach keinen Bedarf, wegen dessen sich jemand die Mühe machen würde.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Proud NRA Member:

 Wenn ich an NRA und Schießsport denke, dann denke i.

Danke für den Hinweis. Mein Fehler, ich hab’s korrigiert - USPSA. Die hat ja die Steel Challenge von den beiden Erfindern gekauft.
 

Mir hat Mike erzählt, dass nur „Affiliates“ die Ergebnisse offizialisieren lassen können und bei jedem Steel Challenge Match pro Teilnehmerstart eine Zahlung an die SCSA als Lizenzinhaber zu leisten ist. 
 

Bei der USPSA ist dazu u.a. zu finden: 

„..... 

As soon as the club is affiliated, it can start uploading results and paying the activity fee of only $1 per gun so that USPSA members can become classified in the numerous SCSA Divisions.

 

Fee Structure for Affiliated Clubs 

Tier 1 – Local Level Club Match

$1.00 per competitor division entry

Tier 2 – Sanctioned State/Section Championship

$2.50 per competitor division entry

Tier 3 – Sanctioned Area/Region Championship

$5 per competitor division entry

.... „

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben

Top. Hoffe der Thread kann für immer zu und die LWB geißeln sich nicht untereinander mehr als nötig (auch in Zukunft).

 

Am besten Selbstverantwortung der Schützen, keine Kontrolle von Veranstalter Seite.

 

Well done. Menschenverstand +1

 

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kanne81:

Top. Hoffe der Thread kann für immer zu und die LWB geißeln sich nicht untereinander mehr als nötig (auch in Zukunft).

 

Am besten Selbstverantwortung der Schützen, keine Kontrolle von Veranstalter Seite.

Es gibt ja schon ein paar Pflichten, die Betreiber der Anlage, Veranstalter und Verband einhalten müssen, da gesetzlich vorgegeben.

Das kann ihnen auch niemand vorhalten. Darüberhinaus muss man aber nicht gehen und vor allem schauen, wer trägt Verantwortung wofür.

 

Jetzt noch etwas Selbsterkenntnis bezüglich Anschein/Feststellungsbescheide und dann ist viel gewonnen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Nur nochmal zur Sicherheit nach Meldung für die DM Rifle. Auf 10 schuss begrenzte 20er OA Mags oder Pmags sind zugelassen und gelten als Stangenmagazine? Dies würde erheblich Geld sparen und den Erwerb von reinen 10er Magazinen entbehrlich machen (mal ganz von der Frage abgesehen wie diese am besten gekoppelt werden). 

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso nicht?

Für sein gesetzeskonformes Verhalten ist in erster Linie jeder selbst verantwortlich.

Verbandsfunktionäre kontrollieren / sanktionieren die Einhaltung der Sportordnung und natürlich augenscheinliche Verstöße gegen das Waffengesetz.

 

Hinsichtlich Waffenrecht und Magazine gibt es halt individuelle Umstände.

1. Altbestand bis 2017 ist bis Sept. 2021 den Waffenbehörden zu melden und kann dann auch danach besessen und benutzt werden  (AFAIK).

2. Altbestand 2017-2020 bedarf einer Bewilligigung des BKA, von denen, wie man hört, schon welche erteilt wurden.

 

Punkt 1 betreffend habe ich doch bis Sept. 2021 keine Kontroll- oder Sanktionsmöglichkeit.

Bearbeitet von weyland
Geschrieben (bearbeitet)
vor 44 Minuten schrieb farmer3:

Finde ich in Sachen Fairness nicht gut

Du hast noch den ganzen Rest des August Zeit, normale (und vielleicht sogar sportlich zugelassene) Magazine zu kaufen um Dich dann dem Antragsverfahren des BKA, in welcher Form auch immer, zu stellen. Seit Anfang 2016 weiß man ja was die Herrschaften für eine Lumperei vor hatten. Ansonsten gibt es afaik für AR15 auch Deutschland und PRC koschere ganz ganz echte 10er die länger sind zum greifen und koppeln. 

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb weyland:

Hinsichtlich Waffenrecht und Magazine gibt es halt individuelle Umstände.

1. Altbestand bis 2017 ist bis Sept. 2021 den Waffenbehörden zu melden und kann dann auch danach besessen und benutzt werden  (AFAIK).

2. Altbestand 2017-2020 bedarf einer Bewilligigung des BKA, von denen, wie man hört, schon welche erteilt wurden.

Heisst es im Umkehrschluss, bei der Anmeldung die WBK vorlegen , um auf der equipment-sheet eine Notierung einzutragen, ob vor 2017 oder nach 2017?

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb Manue_:

Nicht die Magzine, sondern die Waffe: ist die Waffe jünger als 2017, dann nur 10er... Wenn älter: in dubio pro Schütze...

Warum denn das???

Die Magazine waren (vor 2017) gerade mal super günstig im Angebot. Ich hatte schon immer vor mir mal die Waffe xy zu zulegen. Da habe ich eben schon mal die Magazine vorab genommen.

Geschrieben

Ich habe was weiss ich wieviele Magazine, zu der ich gar keine Waffe besitze.

Das ist kein Anhaltspunkt.

Sollte später einmal doch noch eine AK oder ein G3 einkehren, snddie Magazine schonmal da.

Die werden ja nicht schlecht ;)

 

Auch ganz viele Glockmagazine sind toll. Damit der Verschleiss für die PCC mit abgedeckt ist.

3 Tage geht alles noch. Trommelmagazine gehen grad auf den letzten Drücker nochmal gut weg.

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