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IGNORED

IPSC Rifle + neues Waffengesetz


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warum Englisch, schießen da etwa ...... Engländer mit?

 

Zitat, Quelle, Ausschreibung/Anmeldung:

Ab den 01.09.2020 sind nur 10 Schuss Magazine erlaubt! keine geblockten Magazine
 

klar, eindeutig, unmissverständlich, deutsch!

 

imagesZD7ZPIO5.jpg

 

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Da wollte man wohl seeeehr vorsichtig sein. Hat denn jemand schon die Handlungsanweisungen gelesen, ob das der Staat genauso sieht? Immerhin sind Altbestandsmagazine ja keine verbotenen Gegenstände - was spricht gegen deren Nutzung? Ich habe kein einziges originär 10-schüssiges Magazin zu Hause. 

  • Like 1
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vor 8 Stunden schrieb Speedmark:

 

 

vor 8 Stunden schrieb Speedmark:

 

Ab den 01.09.2020 sind nur 10 Schuss Magazine erlaubt! keine geblockten Magazine
 

 

Richtiges Deutsch ist das auch nicht.:rofl:

 

Edited by Raiden
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Dann hätte der Veranstalter meine vor 2017 gekauften geblockten 20er IPSC Magazine ja unbrauchbar gemacht 😬

 

Schliesst das eigentlich Magazinkoppler aus, sind ja auch 10er. Nur halt aneinander gesteckt.

Da im Sporthandbuch nichts steht, gibt es praktische Erfahrung von den letzten Matches?

Edited by SCR
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ich hatte das vorausgesagt. Denke das beruht auf dem Gleichheitsgrundsatz.

 

Ich könnte mit alten, blockierten, 20er-Mags starten, andere Schützen dürfen nur mit 10er Mags ran. Das wäre ein Ungleichgewicht.

 

Hatte ja gehofft, dass Hera analog zu den 10er im 30er Body auch welche im 20er Body rausbringt. Wäre sicher nicht die blödeste Idee gewesen das gleich mit zu entwickeln. Wäre nur ein kleiner Schritt, wenn die CAD Daten vom 30er bereits vorliegen. Schätze auch, dass es genug Abnehmer geben wird.

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vor 20 Minuten schrieb SCR:

Schliesst das eigentlich Magazinkoppler aus, sind ja auch 10er. Nur halt aneinander gesteckt.

Da im Sporthandbuch nichts steht, gibt es praktische Erfahrung von den letzten Matches?

Wenn in das jeweilige Mag nur 10 reinpassen bist du safe. Gekoppelt oder nicht, der einzelne Magazinkörper hat nur 10 Kapazität.

 

Sonst wäre es ja bereits jetzt verboten, Mags zu koppeln mit der 10 Schuss max-Regel.

  • Like 1
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Es ist halt schade/ärgerlich, das wir als Altbesitzer bemühen das ganze Zeug anzumelden um die Investition zu sichern, und die dann in DE blockiert nicht mehr verwenden können. Es ist aus Gleichberechtigung schon nachvollziehbar, andererseits können sich Schützen jetzt auch verlängerte 10er Magazine, und haben dann die gleiche Griffläche. Dann verwahre ich meine "pre ban" 20er Magazine für Auslandsmatches.

 

Zu den 10er Hera Mags, ich hab gerade die neuen Gen2 H3L Magazine mit 30er Länge vom Body von Hera bekommen, und die sehen sehr gut aus von der Ergonomie. Da sind Rastnasen dran, das sieht nach einfacher Zerlegbarkeit fürs putzen aus.


 

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Naja, Handhabbarkeit als Gleichbehandlung halte ich für kein sinnvolles Argument. Es gibt ja die 10er im 30er Körper, und analog dazu könnte man 10er um 20er Körper bauen. Nur kann man eben mit Trichter keine originären 10er verwenden und Altbesitzer müssen für teuer Geld neue (schwachsinnige) 10er kaufen. Nicht-Altbesitzer haben dss Problem nicht, denn die haben ja dann zumeist noch garkeine Magazine. 

 

Na, vielleicht reicht ja ein Schrieb vom Amt, daß man die blockierten Altmagazine weitverwenden darf, damit der BDS diese wieder erlaubt. 

  • Like 1
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vor 7 Minuten schrieb Holzy:

Naja, Handhabbarkeit als Gleichbehandlung halte ich für kein sinnvolles Argument. Es gibt ja die 10er im 30er Körper ...

Jeb, nachvollziehbares Argument. Eher mag man den politischen Wunsch begleiten, die 30er zu eliminieren oder man hat einfach keine Kapazitäten/Motivation, den einzelnen Teilnehmer auf Altbesitz, Ausnahmegenehgiung oder oder zu checken. Für mich zumindest bis 09/21 unverständlich, aber der Veranstalter entscheidet und der Teilnehmer akzeptiert.

Posted (edited)
vor 23 Minuten schrieb Holzy:

Naja, Handhabbarkeit als Gleichbehandlung halte ich für kein sinnvolles Argument. Es gibt ja die 10er im 30er Körper, und analog dazu könnte man 10er um 20er Körper bauen. Nur kann man eben mit Trichter keine originären 10er verwenden und Altbesitzer müssen für teuer Geld neue (schwachsinnige) 10er kaufen. Nicht-Altbesitzer haben dss Problem nicht, denn die haben ja dann zumeist noch garkeine Magazine. 

 

Na, vielleicht reicht ja ein Schrieb vom Amt, daß man die blockierten Altmagazine weitverwenden darf, damit der BDS diese wieder erlaubt. 

Ooer teure Magazinverlängerungen als Ausgleich der geschwundenen Handhabbarkeit.

Es wird wieder nur teurer und hat gar keinen Sinn.

 

Was ist denn im Verband los, dasss allenthalben nur immer mehr getan wird, als der Gesetzgeber fordert?

 

Es werden einfach Waffen ausgeschlossen, man hat eine Problem ohne Feststellungsbescheide und jetzt will man vorhandene und legale magazine nicht zulassen.

 

Edited by Guest
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vor 44 Minuten schrieb Holzy:

...Es gibt ja die 10er im 30er Körper, und analog dazu könnte man 10er um 20er Körper bauen. ...

 

Das hoffe ich ja auch, wie gesagt... ich als Hera hätte das gleich mit erledigt.

 

Ansonsten gilt hier auch wieder... Basteln bis es passt.

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vor 24 Minuten schrieb Waffen Tony:

Es werden einfach Waffen ausgeschlossen, man hat eine Problem ohne Feststellungsbescheide und jetzt will man vorhandene und legale magazine nicht zulassen.

 

Könnte mir schlicht vorstellen, dass das mit Verantwortungsübernahme zu tun hat. Genau weiß ich es nicht. Aber bevor ein Matchveranstalter ernsthafte Probleme wegen einem nicht zulässigen Mag von irgendwem der das nicht wusste bekommt (ausländische Schützen zB), werden die Teilnahmebedingen halt dementsprechend gemacht.

 

Nachvollziehen kann Ichs ein wenig, Gut finde ich es natürlich nicht. Aber meinen Ärger darüber projiziere ich nicht auf die Verbände, sondern auf den unfähigen Gesetzgeber. 

 

Ich muss mir auch nen Haufen neuer 10er Mags anschaffen müssen. Das passt mir mal so gar nicht, könnte das Geld auch anders einsetzen.

  • Like 2
Posted (edited)

Für Verbandregelungen sind die Verbände zuständig.

Wenn ich micht recht erinnere, wollte der BDS Präsident auch nicht, dass man sich entschlossener gegen die Gesetzgebung positioniert.

 

Den Schuh muss man sich selbst anziehen.

 

Das löst man , wie bei jedem Match. Information an alle Teilnehmer in der Auschreibung (statt eigene Verbote) und der RO prüft vor und am Start sowieso.

Fällt ihm etwas auf, snktioniert er nach Sportordnung.

Edited by Guest
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vor 3 Stunden schrieb Holzy:

Immerhin sind Altbestandsmagazine ja keine verbotenen Gegenstände - was spricht gegen deren Nutzung?

Haargenau, Holzy

 

Haargenau habe ich dazu vor Monaten unseren Präsident erwähnt, der dazu in unserem Sinn ein Schreiben an einen LV als Info versendete.

 

Eventuell sind wir mit den DM Termin nur zu schnell. Wir können die Sache wohl imho nur beim Veranstalter hinterfragen.

 

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vor 1 Stunde schrieb Benjamin Arendt:

Joah, trifft vor allem Open-Schützen. Bei Standard in Minor glaube gehen nicht mehr als 20 ins Mag, oder?

 

Glaube ich hatte im 140er STI Magazin 20/121 drin mit Boden, benutzt in der Open.

Jop, Standard Minor und ggfs auch die Production / Production Optics / Production Optics Light / Production Optics tut mir Light (die sind ja jetzt auch eh mehr Standard)

Posted
vor 9 Stunden schrieb Mateusz:

Wartet mal ab was passiert, wenn den Schützen auffällt, dass man auf der Geco nur Kurzwaffenmagazine mit max. 20 Schuss benutzen darf.... 🤪

 

 

Ich kenne Open-Schützen, die sich darüber schon aufregen - zu Recht, aber der Veranstalter entscheidet. 

 

Blöd finde ich es eben bei der DM, denn da fern zu bleiben ist eben nicht so leicht, wie bei einem x-beliebigen Match... 

Posted
vor 7 Stunden schrieb Benjamin Arendt:

Naa, die verwendeten Waffen haben selten mehr als 17 Mumpeln Kapazität.

 

Bin nicht sicher, wieviele 9er in mein 126mm STI Mag gepasst hatten.

Meine Mamba fasste in Standard Minor 21 Patronen.

Posted

Solange ich als MD vom Veranstalter keine andere Weisung erhalte, kann bei der DM „Steel“ jeder Schütze alles verwenden, was nicht eindeutig und klar verboten ist. Die Helfer und Aufsichten sollen nicht in eine unangemessene Position gebracht und auch nicht ohne Not in die Pflicht genommen werden, Prüfungen vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen, zu denen Sie nicht berufen sind.

Allerdings:

Aufgrund der mangelnden Klarheit der neuen Regeln im Waffengesetz muss jeder Teilnehmer folgende "Verantwortliche Eigenerklärung" in Textform abgeben:
Unter Hinweis auf meine waffenrechtliche Sachkunde als Sportschütze sowie meine Kenntnis von den Hinweisen auf der Anmeldeseite, der Ausschreibung und dem geltenden Regelwerk versichere ich als Teilnehmer der Veranstaltung im Hinblick auf diese nach bestem Wissen und Gewissen:
1. Keine von mir verwendete Waffe ist vom Schießsport ausgeschlossen.
2. Bezüglich der von mir etwa verwendeten Waffen, Magazine und Munition besteht für mich kein Besitz- oder Verwendungsverbot.
3. Die von mir etwa verwendete handgeladene Munition entspricht dem Regelwerk und der Ausschreibung bzw. den auf der Anmeldeseite genannten Spezifikationen (Faktor).

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