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IGNORED

In Bayern 9mm Luger auf Jagdschein


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Geschrieben

Ich weiß nicht, ob das schon jemand hier geschrieben hat, aber mir ist beim Munitionserwerb von 9mm Luger in Bayern folgendes passiert:

Als ich in einem bayrischen Waffengeschäft Munition 9mm Luger gekauft habe, wollte der Händler nur meinen Jagdschein sehen und nicht das Siegel in der entsprechenden Spalte in meiner WBK zur Erwerbsberechtigung dieser Munition.

Auf meine Nachfrage, warum das so sei, bekam ich die Antwort, es gäbe Langwaffen für diese Munition und somit reiche mein Jagdschein aus. In Bayern würde das so gehandhabt.

In meinem Bundesland NRW brauche ich zum Kauf von 9mm Luger immer die WBK mit dem entsprechenden Siegel

Geschrieben (bearbeitet)

Ist mir bei einer Onlinebestellung bei "Big F." erst vor kurzem analog mit 9mm Luger und .357 Magnum passiert. JS reicht...

In Bayern soll es dazu wohl einen Erlass des Innenministeriums geben, welchen man aber nirgendwo findet.

In meiner Big F. Filiale vor Ort (Nds.) geht das nicht, hier will man teilweise nicht einmal .38 Special verkaufen, wenn .357Mag. eingetragen ist, obwohl das ja schon lange (WaffVwV und auch neue WBK-Vordrucke) klargestellt ist 🙄

Bearbeitet von tt22
Geschrieben

Meinst du mit "Big F" Frankonia?

 

Ich habe das oben beschriebene Erlebnis auch in der Frankonia Filiale in Düsseldorf geschildert und dabei nur große Verwunderung erlebt mit der sinngemäßen Aussage: "Das könne man überhaupt nicht verstehen."

Anscheinend weiß die eine Filiale nicht, was die andere macht...😯

Geschrieben
vor 22 Minuten schrieb GMork:

...

Anscheinend weiß die eine Filiale nicht, was die andere macht...😯

Das wiederum ist nichts neues 🙃

 

Frankonia München hatte sogar mal ne Liste mit den ganzen gängigen auf Jagdschein erwerbaren KW Patronen. 

Geschrieben
vor 50 Minuten schrieb GMork:

Meinst du mit "Big F" Frankonia?

 

Ich habe das oben beschriebene Erlebnis auch in der Frankonia Filiale in Düsseldorf geschildert und dabei nur große Verwunderung erlebt mit der sinngemäßen Aussage: "Das könne man überhaupt nicht verstehen."

Anscheinend weiß die eine Filiale nicht, was die andere macht...😯

Das war früher auch mal anders hier im Ruhrgebiet, kann auch Kettner/ Mülheim gewesen sein, die haben das auch so gehandhabt.

Geschrieben

Du könntest den Titel ändern von "In Bayern..." nach "In Deutschland...", da das Waffengesetz keine Ländersache ist.

§13 des WaffG sagt eindeutig das der Jäger mit gültigem Jagdschein keine Erlaubnis zum Erwerb von jagdlicht zugelassener Munition braucht.

So sollte es die Mehrheit der Händler handhaben. Ausnahmen bestätigen die Regel, das hat dann aber nichts mit Vorschriften sondern mit Unwissenheit zu tun.

Geschrieben

Dann brauche ich als Jäger also überhaupt nicht das Behördensiegel in der Spalte zum Munitionserwerb in meiner Faustfeuerwaffen-WBK, oder? 

Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber kostet dieses Siegel nicht eine Zusatzgebühr, die man sich als Jäger dann sparen kann? 

Geschrieben

Als ich 2 Kurzwaffen erbte, war auf dem Amt ALARM.

 

Es werden Spielchen gespielt, die unglaublich sind.

Mir wollte die LEITERIN des Ordnungsamtes die Einträge verweigern, wil ich schon Kalibergleiche Waffen hätte, und mit den geerbten Waffen schießen könnte.

Dann nach nachfrage beim Regierungsrat, hat sie eintragen lassen und mir mittgeteilt, das es keinen Stempel zum Munitionserwerb bekäme, die Waffen aber nicht nutzen dürfe.

 

Ok das war nur eine der amtlichen Stilblüten, die ich in den vergangenen 5 Jahren über mich ergehen lassen musste.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Na prima,dann klappt das ja auch mit der guten alten 7,65mm Browning / .32 ACP

Habe gerade ein etwas altes aber interessantes Schonzeitgewehr gefunden;

Dreyse M 1907 Jagdselbstlader 7,65mm Browning

Dreyse 1907 7.65mm (R21069)

Bearbeitet von Axel Junghans
Ergänzung
Geschrieben
vor 41 Minuten schrieb Raiden:


Was Langwaffenmunition ist, ergibt sich normalerweise aus den CIP-Maßtafeln.

Erklär mal am Beispiel der "9 Para".

Geschrieben

 

vor einer Stunde schrieb Valdez:

Ok das war nur eine der amtlichen Stilblüten, die ich in den vergangenen 5 Jahren über mich ergehen lassen musste.

 

Dann macht deine Behörde wohl auch sowas nicht für dich?

 

 

Geschrieben

Dazu gibt es nur ein bekanntes Urteil und das hat die CIP Tabelle als nicht maßgeblich gewertet.

Was auch logisch ist, das Langwaffen eben auch in Kurzwaffenkalibern erhältlich sind und auch nur auf den Status Langwaffe (jagdlich) abgehoben wird.

Allerdings kenne ich noch die Einschränkung, dass eine entsprechende Langwaffe nutzbar sein muss und weitergehend sorgar keine entsprechende Kurzwaffe vorhanden sein darf -sonst ist der MunErwerbs Stempel Pflicht.

Geschrieben

Seinerzeit hatte ich einmal Langwaffen die für Kurzwaffenpatronen eingerichtet sind herausgesucht.
Mir ging es damals um das bloße Vorhandensein einer Langwaffe im Kurzwaffenkaliber.
Wurde dan tabellarisch mit Angabe der Langwaffe aufgeführt. 
Ich hatte, außer für einige Exoten z.B. 8mm Nambu etc. und 6,35Auto/.25ACP passende Langwaffen gefunden.

Wenn es danach ginge, wäre nahezu jede Kurzwaffenpatrone auf JJS erwerbbar.

Gruß

Frank
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten schrieb IMI:

Und das ist ja auch richtig so!

 

Ich würde da sogar noch einen Schritt weiter gehen.

"Jeder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis darf Munition erwerben"
Ausnahme: waffenrechtlicher Erlaubnisse für pyrotechnische Waffen und Waffen zur Distanzinjektion.

Gruß

Frank   

Bearbeitet von Frank222
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb GMork:

Dann brauche ich als Jäger also überhaupt nicht das Behördensiegel in der Spalte zum Munitionserwerb in meiner Faustfeuerwaffen-WBK, oder? 

Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber kostet dieses Siegel nicht eine Zusatzgebühr, die man sich als Jäger dann sparen kann? 

Wenn Du sicherstellst, das der Jagdschein durchgehend gelöst ist, dann ja.

Beachte: Seit längerem ist der Munitionsbesitz an die Erlaubsnis gekoppelt: Also keine Erlaubnis => kein Besitz erlaubt => illegal

Beispielsweise wurde in diesem Jahr die Verlängerung des Jagdscheines durch die neue Verfassungsabfrage deutlich verzögert und wenn also der Jagdschein nach dem 1.4. verlängert wurde und keine alternativen Besitzerlaubnisse (z.B. Munitionserwerbstempel usw. ) vorhanden war hatte man ein Problem

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