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IGNORED

In Bayern 9mm Luger auf Jagdschein


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 3 Stunden schrieb Raiden:

Tabelle IV=

Pistolen- und Revolverpatronen

Kaliber der Kurzwaffen mit gezogenen Läufen für Pistolen und Revolver.

 

Screenshot_20200617-083731~2.png

Und nun der Brückenschlag zur Langwaffe?

CIP hilft nicht wirklich bei der Definition "Langwaffenmunition".

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Hallo!

 

Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich doch vor längerer Zeit zum Erwerb von KW-Munition auf Jagdschein geäußert:

 

VG Berlin, Urteil vom 02.12.2009 - 1 A 388.08

 

https://openjur.de/u/281486.html

 

Bemerkenswert beim Sachverhalt: Der Kläger besaß neben einer KW 9 mm Para auch eine Selbstladebüchse im 9 mm Kaliber.

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Am 17.6.2020 um 20:04 schrieb duck:

In der aktuellen Wild und Hund sind auch wieder einige Prüfungsfragen. Da gibt es dann auch keine Langwaffen für .44 Mag.

 

Kann man nur drüber lächeln.

Ganz oft liegt der Fehler vielmehr darin, dass man selbst das einfach fehlerhaft interpretiert.

Wie oft liest man, die Prüfungsfrage ist doch falsch.

Nein. Ist sie nie. Nur was man meint da zu verstehen ist abweichend.

 

Bearbeitet von Gast
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Hallo, das ist ja spannend.Dann ist ja auch der Besitz von solcher Munition nicht an einen vorhandenen Eintrag gebunden ? Ich will meinen .357 verkaufen und die Munition behalten, weil ich mir irgendwann wieder einen kaufen mag. Dachte schon, ich müsste mir einen Fangschussgeber in .357 kaufen.

Bis bald

Marcus

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