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IGNORED

Einhandmesser


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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb farmer3:

Wenn man es einfach zuklappen kann ohne einen lock zu drücken, ziehen ist es unverriegelt.

Klingt ja fast so, als würde das Messer dann bei einfachster Benutzung auch einfach zuklappen können ;)

Geschrieben

Manche Messer (und die meisten Schweizermesser) haben tatsächlich nur eine "Hemmung", aber keine Feststellung/Verriegelung der Klinge. 

Bei einfachster Benutzung klappen die nicht schon zu, aber wenn man es falsch angeht bei der Benutzung, kann das durchaus geschehen.

 

Bei fehlender Feststellbarkeit ist bei solchen Messern (s. Gesetz) dann auch die Art der Öffnung irrelevant. 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb erstezw:

Das hier hat durchaus Potential für eine Diskussion mit hohem Unterhaltungswert.

 

Wenn (!) die Faktenlage für diesen Fall erstmal klargestellt ist, bedarf's da eigentlich keiner Riesendiskussion mehr. 

Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb karlyman:

 

Bei fehlender Feststellbarkeit ist bei solchen Messern (s. Gesetz) dann auch die Art der Öffnung irrelevant. 

Also in dem Punkt bin ich mir zu 90 Prozent sicher, dass dies der Fall ist. Ich zog die Klinge raus... Und klappte diese einfach wieder zu. Dabei drückte oder betätigte ich nie einen Knopf oder eine Vorrichtung. 

 

 

Und dann ist es KEIN Einhandmesser? 

Geschrieben

Die Polizisten schienen sich an Ort und Stelle jedoch  sehr sicher zu sein, dass das Messer ein Einhandmesser sei.

Ich widersprach dem wehemennt. 

Was letzlich in gegenseitigen Missmut ausartete, weil jeder lautstark bei seiner Meinung blieb. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich weiß ja, daß Eindruck wichtiger ist als Tatsachen, nicht nur bei Blaumützen. Aber wenn die @KleineFrage auf dem Kieker haben, müßte sich ein Anwalt da mit Freuden draufstürzen ;)

Wir kennen aber allesamt das Vorspiel dieses Dramas nicht

 

Mich hat solcherlei Messer mal den Job gekostet und das auch nur, weil die Zeitsklaverei nicht organisieren konnte. Und das Messer hab ich mir wiedergeholt. (Mittlerweile sind beide vom Markt, die ZS zuerst)

Bearbeitet von Gast
was dazu
Geschrieben

Es ist leider so, dass die Polizei schon mehrfach verbotene Gegenstände (Faustmesser, Einhandmesser usw) bei mir fand. Aber einfach nur aus Dummheit meinerseits. Deswegen frage ich aktuell ja auch so genau nach. Ich bin mir echt unsicher. War mir bis zur Beschlagnahme sicher, dass besagtes Messer erlaubt war. Ausserdem wurde es schonmal kontrolliert und die anderen Beamten ließen es "links liegen"

Aber da die Polizei diesmal sehr sicher war, zweifle ich langsam. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Creeper45:

@KleineFrageUnd das Messer hab ich mir wiedergeholt. 

Da fällt mir gerade dazu was ein. Mit würde vor einiger Zeit auf seitens der Polizei ein Messer weggenommen, welches sie für ein Fallmesser hielten. Monate später konnte ich dies von der Polizei wieder abholen, mit der Bemerkung, dass es jedenfalls dennoch ein Einhandmesser sei. Wieder verging einige Zeit und das Verfahren wurde letzlich eingestellt. 

 

Ohne, dass ich aber nun weiss, ob das Messer von damals ein Einhandmesser ist oder nicht. Diese Frage ist etwas schwerer zu beantworten, da das Messer arretiert wurde usw. 

 

Habe mir besagtes Messer während der aermittlungszeut auch wieder geholt. Traue es mich bis dato aber nicht ins Auto zu tun. 

Laut Waffenhändler erlaubte Zweihandmesser. Aber die genannte Arretierung usw. lassen Zweifel offen. Ich bin echt unsicher. Nicht leicht, so ein Thema 😞

 

Würdet ihr das Messer wieder in Benutzung nehmen? 

Das Neue. Nicht das Alte. Denn das Alte lässt sich sogar durch Schwung herausklappte. Locker mit einer Hand. 

Das Neue nicht. Entweder durch Abnutzung oder was weiss ich. 

 

https://www.herbertz-messerclub.de/messer/einhandmesser/3284/taschenmesser-totenkopf

 

Okay, wobei mich jetzt selbst der link etwas irritiert, da da "Einhandmesser" steht... Laut Waffenhändler vor Ort normal erlaubte Zweihandmesser

Bearbeitet von KleineFrage
Geschrieben

Wenn du ganz sichergehen willst, nimm ein Opinel. Durch den Drehring ist es mit Sicherheit juristisch clean ;)

(Die eigentliche Waffe mußt du sowieso selbst sein, sonst hilft nicht mal ein .357er)

Ansonsten kann man mit Messern die Post öffnen, ne Banane anritzen, nen Apfel schneiden, schlimmstenfalls als Schraubendreher nehmen...

Geschrieben
Gerade eben schrieb Creeper45:

 

(Die eigentliche Waffe mußt du sowieso selbst sein, sonst hilft nicht mal ein .357er) 

Ich habe kein Messer, um damit jemanden zu verletzen. Im Gegenteil. Bin harmlos, auch wenn ich bei jedem meiner Schritte während Kontrollen immer einen "Begleitschutz" habe... 😞

Geschrieben

Wessen Zweitaccount bist Du?

 

Wenn jemand so oft mit dem Gesetz in Konflikt gerät stimmt ja irgend etwas nicht.

 

Wie sieht denn dein Begleitschutz bei Kontrollen aus?

 

Abgesehen davon wenn du kein Fake bist, hast du dir ein schönes Eigentor geschossen. Warum sagst du wo dein Auto steht? Auf welcher Grundlage wurde das Fahrzeug durchsucht? Das geht nämlich nicht so einfach.

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Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb KleineFrage:

Also in dem Punkt bin ich mir zu 90 Prozent sicher, dass dies der Fall ist. Ich zog die Klinge raus... Und klappte diese einfach wieder zu. Dabei drückte oder betätigte ich nie einen Knopf oder eine Vorrichtung. 

Und dann ist es KEIN Einhandmesser? 

Es müssen ZWEI DINGE zusammen kommen, damit es ein Einhandmesser ist:

 

1.) Man muss es einhändig (mit einer Hand) öffnen können.

Da gibt es Messer, die gehen nur schwer auf und der eine kann sie öffnen, der andere nicht. Das ist dann eine Grauzone und entsprechend geht das mal so und mal so aus. Wenn du es nicht mit einer Hand öffnen konntest, dann bist du halt davon ausgegangen, dass es kein Einhandmesser ist. Der Standpunkt spricht mal für dich.

 

2.) Man muss es einhändig feststellen können. D.h. wenn es festgestellt (=arretiert) ist, dann klappt es so lange nicht zu, wie diese Feststellung aktiviert bleibt.

 

Wenn dein Messer keine Feststellung hatte (Achtung, die ist zwar in der Regel automatisch, muss es aber nicht sein), dann ist es kein Einhandmesser. Bei so einem einfachen billigen Ding würde ich nicht damit rechnen, dass es eine gesonderte Bedienung zur Feststellung hat. Insofern hört sich das stark danach an, dass es kein Einhandmesser ist.

 

Es gibt auch Messer, die lassen sich nur zweihändig feststellen. Das sind dann auch keine Einhandmesser.

 

Das Einhandmesser an sich ist nicht verboten, lediglich das Führen. Wenn das in der Seitenablage der Autotür lag und sonst nicht weiter verpackt oder in einer Tasche war, dann kann man hier schlecht gegen Führen an argumentieren.

 

vor 26 Minuten schrieb KleineFrage:

Die Polizisten schienen sich an Ort und Stelle jedoch  sehr sicher zu sein, dass das Messer ein Einhandmesser sei.

Die wissen auch nicht alles und was heißt schon sicher. Beim nächsten mal zeigst du ihnen halt den Erklärbär für die Polizei: https://forum.waffen-online.de/topic/460772-erklär-bär-für-die-polizei/

 

Und wenn du ohnehin schon so oft Ärger mit Messern und verbotenen Gegenständen hast, dann rappel dich halt mal und denk mal darüber nach, ob du in Zukunft vielleicht etwas ändern möchtest. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber wenn du hier BTM erwähnst, ist es vielleicht ohnehin eine gute Idee, deinem Leben eine neue Strategie zu geben.

 

UND ZIEH DAS DANN AUCH DURCH!

 

vor einer Stunde schrieb farmer3:

Bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht, falls du vorhast damit jemanden zu erdolchen vlt. schon.

Zum Erdolchen müsste es aber ein Dolch sein 😉

 

Generell halte ich die Arretierbarkeit für eine Unfallvermeidungsmaßnahme. Wenn man alles richtig macht, dann passiert auch nichts. Aber wenn mal was schief geht, dann schützt einen die Arretierung vor schweren Verletzungen. Das ist etwas, was unsere Gesetzgeber und ihre Zuflüsterer in ihrer unendlichen Besserwisserei (Dunning-Krüger-Effekt) überhaupt nicht auf dem Schirm hatten. Die Denken nur von Messer bis Mord. Also ein paar Buchstaben im Alphabet an der zweiten Stelle.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb KleineFrage:

 Und zuklappen kann man das Messer ohne Lösen eines Widerstandes.

Das WaffG definiert Einhandmesser als

 

Zitat

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)

 

Wenn die Klinge überhaupt nicht feststellbar ist, also weder mit einer, noch mit zwei, noch mit zwölf Händen, sollte keine Einhandmessereigenschaft vorliegen.

 

Aber wie immer: Anwalt. Da werden sie geholfen.

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Wessen Zweitaccount bist Du?

 

Wenn jemand so oft mit dem Gesetz in Konflikt gerät stimmt ja irgend etwas nicht.

 

Wie sieht denn dein Begleitschutz bei Kontrollen aus?

 

Abgesehen davon wenn du kein Fake bist, hast du dir ein schönes Eigentor geschossen. Warum sagst du wo dein Auto steht? Auf welcher Grundlage wurde das Fahrzeug durchsucht? Das geht nämlich nicht so einfach.

Zweitaccount? 

Ich bin ich. Neu hier. Zufällig drauf gestoßen. Ehrlich. 

Ich bin es gewohnt, selbst im realen Umfeld auf viel Missmut zu stoßen, wenn ich mal von einer Kontrolle erzähle. Ich habe es mir nicht freiwillig ausgesucht. Dann könnte ich mir viel Ärger ersparen. Aber das ist ein anderes Thema und nicht weiter wichtig für hier ;)

 

"Begleitschutz" bei Kontrollen war insoweit gemeint, dass immer ein Polizist an meiner Seite ist. Mir nicht von der Stelle weicht. Mich auf Schritt und Tritt beobachtet. 

 

Und jaaaaaa, du hast recht. Ich war da total dämlich. Hab ich mir im Nachhinein auch gedacht. Bei der Personenkontrolle fanden sie meinen Autoschlüssel. Betrachteten diesen. Da dachte ich, nun wissen sie es eh schon, da das Auto in Sichtweite stand. 

Aber ja, es war dennoch ein Fehler von mir. Ich kannte das bis dato noch nicht. Sonst fingen die Kontrollen meist normal als "Verkehrskontrolle" an. 

Ich dachte nicht nach. 

Eine Grundlage nannten sie mir nicht. 

Ich musste ja direkt im Polizeiauto Platz nehmen. 

Sie machten einen Drogenschnelltest bzgl. anderer Dinge. Welcher aber negativ ausfiel. Daraufhin wollten sie unbedingt das Auto durchsuchen. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb KleineFrage:

Ich habe es mir nicht freiwillig ausgesucht. Dann könnte ich mir viel Ärger ersparen.

Doch, irgendwie schon. Stichwort BTM.

 

vor 3 Minuten schrieb KleineFrage:

Begleitschutz" bei Kontrollen war insoweit gemeint, dass immer ein Polizist an meiner Seite ist. Mir nicht von der Stelle weicht. Mich auf Schritt und Tritt beobachtet. 

Damit sollte ein dämliches Messer dein kleinstes Problem sein.

 

Versteh mich nicht falsch, jeder baut mal Mist. Aber die Story hier stinkt zum Himmel. Wenn das so stimmt bist du alles andere als ein kleiner Fisch.

 

Weder ich noch mein Freundeskreis wurde jemals kontrolliert. Somit kann ich dir unterstellen, dass du wohl was falsch machst. Polizisten wachsen nicht an jeder Ecke und dann wird extra einer abgestellt um dir nachzulaufen? 

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb knight:

 

@knight

Diese Grauzone, welche du beschreibst, macht mir eben Sorgen. Ich bin nicht gewillt, jedes Messer mit einer Hand öffnen zu wollen und dies dementsprechend auch zu versuchen. Aber meist wird eben den Polizisten "mehr geglaubt". Ist bei mir zumindest so. Deswegen waren sie sich eben auch so sicher. Ich konnte noch so oft widersprechen. Das artete letzlich aus...

Jeder behaarte auf seiner Meinung, sodass die eh schon gereizte Stimmung auf beiden Seiten kippte. 

 

Ich benutzte wie gesagt das Messer auch länger nicht mehr. Deswegen ist es für mich schwierig, ganz genaue Angaben darüber zu machen. Leider. 

Und deswegen wusste ich eben auch nicht, dass es sich noch im Auto befand. Ausserdem war ich mir sicher, dass es ein Zweihandmesser sei. Und somit hätte es dennoch überall "rumliegen" können. 

Ich versuche nur erlaubte Gegenstände in meinem Auto mitzuführen. Umso ärgerlicher ist das eben mit besagten Messer. Ich dachte, ich habe mir nichts vorzuwerfen. 

Also alles keine Absicht. Im Gegenteil. 

 

 

 

Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

Weder ich noch mein Freundeskreis wurde jemals kontrolliert. Somit kann ich dir unterstellen, dass du wohl was falsch machst. Polizisten wachsen nicht an jeder Ecke und dann wird extra einer abgestellt um dir nachzulaufen? 

Bitte reg dich nicht so auf. 

Ich sage gar nicht, dass ich nichts falsch mache. Im Gegenteil. Ich weiss, dass einiges nicht so ganz in Ordnung ist. 

Dennoch versuche ich im rechtlichen Rahmen zu bleiben. Egal in welcher Hinsicht. 

Deswegen bin ich ja wie gesagt bzgl. meiner Messerfrage hier. Ich habe einfach echt Angst, dass wieder eine Strafe kommt. Weil ganz ehrlich?! 

Soviel Geld wie ich bereits für solche unnötigen Dinge bezahlt habe, hätte ich locker in andere Dinge investieren können. Ich möchte einfach auf der sicheren Seite sein. 

 

Polizisten reagieren bei mir meist gereizt. Mag einfach an den bisherigen Vorkommnissen liegen. Es ist ein Hin und Her. Ich versuche mich zusammenzureissen, obwohl ich stark genervt bin. Anfangs geht dies auch gut. Aber irgendwann würde jedem der Kragen platzen. 

 

Eben auch wie bei dem genannten Vorfall, weswegen ich hier das Thema eröffnet habe. 

 

Polizisten wachsen nicht an jeder Ecke, das stimmt. Da bei mir aber so gut wie immer mind. eine zweite Besatzung gerufen wird, haben sie "einen Polizisten übrig", der sich dann leider an meine Seite stellt. 

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb tissi:

Nimm dir einen Anwalt. "Regelmässige" Durchsuchungen können auch schon rechtswidrig sein.

Dazu diese "Messergeschichte".

Das Strafrecht gilt auch für Beamte.

Was soll dieser für mich tun? 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb Ch. aus S.:

 

Aber wie immer: Anwalt. Da werden sie geholfen.

 

Ich werde wohl auf irgendeinen Brief warten müssen. Sollte dieser auf Einhandmesser plädieren, kommt es mir auf die Strafe an, was ich zahlen soll. Da gibt es leider riessen Unterschiede. 

 

Mal zahlte ich fuer ein Einhandmesser knapp 88,50 Euro. 

Andererseits zahlte ich für ein Faustmesser bereits über 800 Euro. 😡

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