Zum Inhalt springen
IGNORED

Einhandmesser


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, 

 

mir wurde bei einer Kontrolle seitens der Polizei ein Messer beschlagnahmt. Laut deren Aussagen ein Einhandmesser, da der Polizist dieses in einer Hand haltend mit den Fingern wohl aufschieben konnte. Also die Klinge rausschieben. 

 

Sonst hat das Messer aber keinen Knopf zur Öffnung. Und zuklappen kann man das Messer ohne Lösen eines Widerstandes. 

 

Was sagt ihr?!

Ein- oder Zweihandmesser? 

 

LG

Geschrieben (bearbeitet)

Das Gesetz stellt auf eine einhändige Öffen- und Feststellbarkeit ab der Messerklinge ab.

 

Wenn man die Klinge mit einer Hand ausschieben und feststellen kann, ist sie ein Einhandmesser im Sinne des Gesetzes.

Typisch für Schiebeklingen mit Feststellung sind die Cutter/Teppichmesser (u.ä.), bei denen die ausgeschobene Klinge per Rasterung arretiert.

 

Damit sind die entsprechenden, üblichen Handwerker-/Do-it-yourself-Bastel-Cuttermesser vom Führen ausgeschlossen.

Es sei denn, es gibt einen adäquaten Grund (wie z.B. Ausübung des Handwerks). 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Ich hatte es vllt. etwas falsch geschrieben. 

Die Klinge tritt nicht aus wie bei einem Cuttermesser. 

Sondern der Polizist schob (klappte) die Klinge seitlich heraus. 

 

Ich benutze bis dato immer zwei Hände. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Wie beschreibt denn der Hersteller das Messer. Wird es als klassisches Zweihandmesser beworben bleibt es das auch. Egal mit welcher Akrobatik der Polizist es öffnet. 

 

Bearbeitet von Bender
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb KleineFrage:

Hallo, 

 

mir wurde bei einer Kontrolle seitens der Polizei ein Messer beschlagnahmt. ..

Im Rahmen meiner Hobbys bin ich seit 35 Jahren legal mit erlaubnispflichtigen Waffen regelmäßig ausserhalb meiner Wohn- oder Geschäftsräume mit erlaubnispflichtigen Waffen unterwegs.

Ich wurde noch nie diesbezüglich kontrolliert.

 

Deshalb mal so aus reiner Neugier gefragt:

 

Wie darf ich mir das im Detail vorstellen. Warum fand die Kontrolle statt? Wie sind sie auf das Messer gestoßen? Wie wurde das Messer mitgeführt?

 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Bender:

Wie beschreibt denn der Hersteller das Messer. 

Das Messer habe ich im Ausland gekauft. Genauer gesagt in der Tschechei ohne Verpackung auf dem Markt... 

Deswegen kann ich diesbezüglich leider keine genauen Angaben machen 😞

Kann es nur vage beschreiben. 

Geschrieben

MUSS man IN DIE KLINGE greifen um das Messer einhändig aufzubekommen?

Mit etwas Fingerakrobatik und Verletzungsrisiko geht das bei einigen Messern, sind deswegen aber keine EINHÄNDIG zu öffnenden Messern.

Wenn kein Loch, Pin oder sonstwas dran ist.

Geschrieben

Hab hier am Schreibtisch 4 Taschenmesser liegen. Bis auf das Schweizer bekomme ich alle ohne Probleme mit einer Hand auf. Keines der Messer hat diesen " Einhandpin" oder ein entsprechendes Loch in der Klinge. Die 3 die mit einer Hand aufgehen haben feststellbare Klingen. Da würde mich eine Einschätzung bezgl " Einhandmesser " auch mal interessieren

 

 

Messer.jpg

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb schoenauer:

 

Wie darf ich mir das im Detail vorstellen. Warum fand die Kontrolle statt? Wie sind sie auf das Messer gestoßen? Wie wurde das Messer mitgeführt?

 

Ich werde öfters kontrolliert. Dabei wird meist mein Fahrzeug komplett durchsucht. 

 

In besagten Falle war ich zuerst jedoch zu Fuß unterwegs. Es erfolgte eine Personenkontrolle und sodann eine Fahrzeugkontrolle, da das Auto nicht unweit weg geparkt war. 

Folglich fanden sie u.a. das Messer in der hinteren Seitentüre. Ich hatte bereits vergessen, dass dieses Messer noch im Auto war. Sofort meinten die Polizisten, dass dies ein Einhandmesser sei und sie mir dies nun wegnehmen würden und eben eine Strafe folge... 

 

Ich war mir bis dato jedoch sicher, dass es ein normales Zweihandmesser sei, denn ich öffnete dieses immer mit zwei Händen, indem ich es an der Kerbe herauszog, also aufklappte. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Sebastians:

MUSS man IN DIE KLINGE greifen um das Messer einhändig aufzubekommen?

Wenn ich so überlege, habe ich das Messer wie gesagt immer mit zwei Händen geöffnet, da die Klinge einen Widerstand hatte und ich diese somit nicht mit einer Hand aufbekam. Also ich hielt das Messer in der einen Hand und mit der anderen fasste ich an die Klinge. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb KleineFrage:

Wenn ich so überlege, habe ich das Messer wie gesagt immer mit zwei Händen geöffnet, da die Klinge einen Widerstand hatte und ich diese somit nicht mit einer Hand aufbekam. Also ich hielt das Messer in der einen Hand und mit der anderen fasste ich an die Klinge. 

Der Polizist hielt das Messer jedoch in einer Hand. Und mit seinen Fingern zog er die Klinge heraus. Ja okay, kann sein, dass er als Mann stärker ist. Ich als Frau brauchte zwei Hände. Wobei ich sagen muss, dass mich ein einhändig es Öffnen auch nie interessiert hat. 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb KleineFrage:

Und zuklappen kann man das Messer ohne Lösen eines Widerstandes

Das Messer verriegelt nicht ? Dann wäre es komplett egal ob man es mit einer Hand aufbekommt oder nicht, es darf mitgeführt werden.

Feststellbare Messer sind immer kritisch, der Polizist wird immer probieren ob er es mit einer Hand aufbekommt, schafft er es ist das Messer erstmal weg.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Slaytanic:

Wieso dürfen die Polizisten einfach so das Auto durchsuchen? Vor allem wenn man sogar zu Fuß unterwegs ist, wie die Kontrolle beginnt?

Verdacht auf Btm. 

So schien es mir. Ich bin es fast schon gewohnt, da dieser Ablauf bei mir fast jedes Mal gleich ist. 

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb KleineFrage:

Sonst hat das Messer aber keinen Knopf zur Öffnung.

Ein Einhandmesser kann einen Pin, aber auch eine Bohrung oder einen Flipper zur Öffnung haben. Hat dein Messer das?

vor 50 Minuten schrieb KleineFrage:

Und zuklappen kann man das Messer ohne Lösen eines Widerstandes. 

Soviel ich weiß, ist die Arretierung der Klinge ein wichtiges Bestandteil der Definition des Einhandmessers. Wenn die Klinge nicht festgestellt werden kann, und auch keine Öffnungshilfe am Messer ist, kann es i.d.R. kein Einhandmesser sein. Aber in Deutschland ist vieles möglich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb KleineFrage:

Wie genau ist die Definition von verriegeln? 

Verriegeln heißt, dass du zum Schließen bzw. Einklappen der Klinge einen Knopf o.ä. drücken musst.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Wenn es reicht das " jemand " so ein Messer mit einer Hand öffnen kann, dann wären so gut wie alle Taschenmesser Einhandmesser . Selbst bei dem Schweizer schaffe ich es mit verrenkungen die Hauptklinge mit einer Hand zu öffnen. Mein Herbertz oben im Bild ist so alt, da gab es die Definition Einhandmesser glaub ich noch gar nicht. Das hab ich schon bald 40 Jahre

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Piteraq:

Ein Einhandmesser kann einen Pin, aber auch eine Bohrung oder einen Flipper zur Öffnung haben. Hat dein Messer das?

Ich kann nur aus der Erinnerung schreiben. Hoffe ich schreibe nichts falsches. Durfte das Messer ja nicht mehr sehen oder anfassen. Aber soweit ich mich erinnern kann war die Klinge flach. Ohne gross schick schnack. Also pin und Flipper glaube ich auf jeden Fall nicht. 

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Piteraq:

Verriegeln heißt, dass du zum Schließen bzw. Einklappen der Klinge einen Knopf o.ä. drücken musst.

Also dies müsste ich nie tun. Einfach zuklappen. Dies könnte man sogar mit einer Hand. Da war der Widerstand nicht gross. Im Gegensatz zum Öffnen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.