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IGNORED

Schießbuch jetzt Pflicht?


jetzterstrecht

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vor 22 Minuten schrieb speedjunky:

Manche Stände dürfen nur eine begrenzte Schussanzahl GK pro Monat haben, Grund Lärmbelästigung.

Auf so einem Stand war ich auch mal. Was mir aber keiner sagen konnte war, wie wird das gezählt? Muss ich meine Schusszahl vorm Schiessen angeben und jemand rechnet dann zusammen mit dem was schon war ? Und zählt die Aufsicht dann mit, das ich wirklich nur 30 Schuss mache und keine 50?

Was bin ich froh das wir im " Bunker " Schiessen. Soviel wir wollen und vor allem WANN wir wollen, laut Standzulassung ginge rund um die Uhr. Und das mitten in einem Wohngebiet.

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Üblicherweise wird im Nachhinein gefragt, wie viele Schüsse in welcher Patronen-Gruppe Du gemacht hattest. Wie es aussieht, wenn es eng wird, habe ich noch nicht erlebt. Wichtiger ist dort häufiger, dass die Schießzeiten ja nicht überschritten werden, weil dass die sport- und umweltschutzfeindlichen Nachbarn leichter kontrollieren können.

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

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vor 44 Minuten schrieb Mausebaer:

Wichtiger ist dort häufiger, dass die Schießzeiten ja nicht überschritten werden, weil dass die sport- und umweltschutzfeindlichen Nachbarn leichter kontrollieren können.

Das wiederum kenne ich auch. Schiesszeit bis 19 Uhr, ein Schuß 5 nach 19 Uhr und es kommt eine Anzeige . 

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vor 11 Stunden schrieb Schwarzseher:

Welche Nachweise fordern die verschiedenen Verbände mittlerweile

Der GSVBW (BDS BW) verlangt eine eigene Auflistung aller vorhandenen Waffen (Kurz oder Lang, je nach Antrag), und auf welchem schießsportlichen Niveau diese eingesetzt werden (BM, LM, DM, ...). Damit ist meiner Meinung nach abgesichert, daß mit eigenen Waffen sportlich geschossen wird.

 

Lästig ist, daß man eine Kopie aller WBKs anhängen muß, und dann die Waffen nochmals manuell in das BDS-Formular übertragen muß. Ich denke, die handschriftliche Liste hätte gereicht.

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vor 17 Minuten schrieb Fyodor:

Der GSVBW (BDS BW) verlangt eine eigene Auflistung aller vorhandenen Waffen (Kurz oder Lang, je nach Antrag), und auf welchem schießsportlichen Niveau diese eingesetzt werden (BM, LM, DM, ...). Damit ist meiner Meinung nach abgesichert, daß mit eigenen Waffen sportlich geschossen wird.

 

Naja,  nicht ganz, außer man deckt seine Besitztermine gleich mit Wettkämpfen ab, dann ist es i.d.R. eindeutig.

Ist natürlich wieder was worüber keiner Nachgedacht hat, als man "mit eigenen" hineingeschrieben hat, wie das dann in der wilden bürokratielosen Wüste genannt "Alltag der meisten Menschen" funktionieren soll Gerade so als ob der Schießbuchgegenzeichner jetzt die Unterschrift verweigert, wenn einer mal mit Waffe eines Schützenkameraden oder Vereins schiesst....

 

Wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, pragmatischer Ansatz:

 

Schlüsselverzeichnis im Schiesbuch WBK Nr.  also WBK XXX/Y -> 1 WBK ZZZ/x ->2 und dann im Feld Kurz- oder Langwaffe einfach z.b.  1.1 (WBK, lfd-Nummer) Geht auch in den winzigen Feldern der A6-Schießbüchlein

Bearbeitet von ASE
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vor 17 Minuten schrieb PetMan:

@Mausebaer

und der spezielle "Anzeiger " war früher Mitglied im Verein und eine Wahl zum Vorsitzenden verloren. Danach ausgetreten und die Anzeigen gingen los...............

Der Klassiker unter den Lärmschutzbeschwerden gegen Schützenvereine..

 

--------------------

 

Das mit den "eigenen Waffen" ist irgendwie Ulkig. Offensichtlich hatte jemand starke Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, wenn dann nicht mit den eigenen Waffen geschossen wird.

Die gefühlten 0.001% der Schützen, die das ausschließlich Praktizieren, wenn es sie überhaupt gibt, waren eine Formulierung in §14 Abs 4 gewiss wert. Wieder ein Stück sicherer geworden das Land...

Bearbeitet von ASE
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vor 5 Stunden schrieb speedjunky:

Hat mit der Standzulassung zu tun. Manche Stände dürfen nur eine begrenzte Schussanzahl GK pro Monat haben, Grund Lärmbelästigung.

Das wäre dann aber in der "Schießkladde" des Standes zu dokumentieren (nicht personenbezogen), und nicht im Schießbuch des Einzelnen, welches ja gar nicht zur Auswertung herangezogen werden kann weil keiner weiß, in wessen Schießbuch das steht.

 

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vor 3 Stunden schrieb Fyodor:

Der GSVBW (BDS BW) verlangt eine eigene Auflistung aller vorhandenen Waffen (Kurz oder Lang, je nach Antrag), und auf welchem schießsportlichen Niveau diese eingesetzt werden (BM, LM, DM, ...).

Betrifft das, so wie ich es in Erinnerung habe, nur den Neuerwerb oder gar auch die Bedürfnisbestätigung bei Besitz nach § 14 Absatz 4 Satz 1?
Ich dachte, das letzteres bis Ende 2025 vereinfacht durch eine Mitgliedsbescheinigung des Vereines nachgewiesen werden kann.

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Zum Startthema: Als das mit dem temporären Bedürfnisnachweis losging so ab 2000, hab ich die Urkunden der letzten 15 Jahre kopiert und meiner SB´ine zur Ablage in meine Waffenrechtsakte vorbeigebracht, wovon sie anfangs sehr angetan war....diese Praxis habe ich bis vor zwei Jahren beibehalten, als mich meine Sb´ine bat, davon Abstand zu nehmen, weil man in der Behörde wisse, daß ich schieße und meine Waffenakte aufgrund der Urkunden mittlerweile eine eigene Schublade im Aktenschrank beanspruche.....

Jetzt hat ihrer Vertreterin gemeint, ich müsse Schießnachweise für eine Befürwortung erbringen (meine SB´ine war an dem Tag nicht da...).

Beim nächsten Termin fragte die Dame dann entgeistert, was sie jetzt mit diesem vier Zentimeter hohen Urkundenstapel, machen solle, den ich Ihr als Schießnachweis der letzten zwei Jahre vorlegte: " zu meiner Waffenrechtsakte als Beweiserhebung des Antragführers nach § 24 VwVfG zum Nachweis meiner schießsportlichen Tätigkeit nehmen, 10 Jahre aufbewahren und dann entsorgen...." 

Meine SBíne, die der Dame gegenüber, sitzt sagte kein Wort, sie hat nur gegrinst....

 

Jetzt stellt Euch mal vor, wir würden das Alle so machen, wie schnell die Lagerkapazitäten der Ordnungsbehörden erschöpft wären und die nicht mehr wüssten, wohin mit dem Kram (wird auch der Grund dafür sein, daß Seehofer von dem 12 mal Schießen pro Waffe abgelassen hat..die Schießleistungsnachweise hätten den Behördenbetrieb in dem Bereich bundesweit lahm gelegt...), da haben sich entsprechende Anwandlungen einzelner SB´s ganz schnell erledigt...

Gruß

GKLDRangemaster

 

 

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vor einer Stunde schrieb GKLDRangemaster:

Jetzt stellt Euch mal vor, wir würden das Alle so machen, wie schnell die Lagerkapazitäten der Ordnungsbehörden erschöpft wären und die nicht mehr wüssten, wohin mit dem Kram

😅
Das mag "hinter den sieben Bergen bei den sieben Zwergen" noch funktionieren.

Hier ist sind de Akten schon lang elektronisch. Der Papierkram geht in den Scanner, wird rechtssicher archiviert und Dein Papier geht in den Schredder.

Ich weiß nicht, ob sie heute schon OCR drüberlaufen lassen, ansonsten kommt das irgendwann auch noch. Und dann wird sich bei Bedarf in dem Datenwust schon ein Fehler finden lassen...falsches Datum, falsche Kategorie, ... womit die Leute halt so ihre Unzuverlässigkeit demonstrieren.

 

"Gehe nie zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wirst."

Und meine Ergänzung: Wenn man gezwungernermaßen doch mal da ist, drückt man ihm kein Fallbeil in die Hand.

Bearbeitet von weyland
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vor 2 Stunden schrieb GKLDRangemaster:

Jetzt hat ihrer Vertreterin gemeint, ich müsse Schießnachweise für eine Befürwortung erbringen

Haben die noch nicht mitbekommen das diese " Befürwortungen " seit Jahren vom Verband ausgestellt werden ? Und dem auch die Prüfung obliegt? Wenn du eine " Befürwortung " des Verbandes vorlegst und die will TROTZDEM Nachweise sehen zweifelt sie den Verband an. Wenn der Verband das mitbekommt wird sich dort jemand ans Telefon setzen und das klären. Schon im eigenen Interesse...........................da braucht es keine Stapel von Urkunden oder sonstige Nachweise. Ich hab meiner SB vor Jahren mal gesagt, wenn sie wissen will ob ich noch Schiesse soll sie meinen Namen googlen..................gäbe genug Ergebnisslisten wo der drinsteht

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@Fyodor + PetMan: § 45, Abs. 4 WaffG: § 45 WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 

 

@weyland: Wie Sie sicher überlesen haben, geht´s um das temporäre Bedürfnis und die Möglichkeit, der Behörde/ SB /Behördenleiter im Rahmen des "zivilen Ungehorsams" einfach, effektiv und rechtlich

                einwandfrei seine Übergriffigkeit abzugewöhnen.....

 

                Sicher werden die Damen auf meiner Behörde das Ganze auf Microfilm ziehen.....die Aktenschränke haben die nur, damit sie nicht soviel Platz im Büro haben....kleiner Tip:

                § 64 VwVfG:  § 64 VwVfG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

                § 44a WaffG: § 44a WaffG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

                Und warum soll ich meine Zuverlässigkeit verlieren, wenn ich der Behörde rechtsfähige Urkunden vorlege, die ein Verbandspräsident und sein Vertreter offiziell unterschrieben haben,

                weil da was nicht stimmt ?

                Dann sind doch wohl eher Spezialisten dran, die sich ihre Schießleistungsnachweise selber schreiben....bei einem ggf. nachfolgenden Rechtsstreit mit der Behörde habe ich mit

                meinen Urkunden mit Sicherheit bessere Karten...

 

Die Dame ist recht neu dabei, mittlerweile ist sie sehr zuvorkommend (ihre Kollegin wird ihr wohl ein paar erklärende Worte gesagt haben) und wir machen Alle mal Fehler...die Damen wissen, daß ich auch in Coronazeiten regelmäßig schieße und gut isses....

 

Fazit des Ganzen: Gebt dem Herrn Sachbearbeiter aus dem Startbeitrag, was er will, aber gebt es Ihm ordentlich...😃...dem Wollenden geschieht kein Unrecht ! 

Wenn er dann bei seinem Behördenleiter die ersten 10 qm Lagerfläche zusätzlich für seine ganzen "Schießleistungsnachweise" beantragt, wird ihm der Groschen schon fallen....

 

Gruß

GKLDRangemaster

Bearbeitet von GKLDRangemaster
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vor 2 Stunden schrieb GKLDRangemaster:

§ 45, Abs. 4 WaffG

Das bezweifelt doch gar niemand.

 

Trotzdem gilt:

Der VERBAND bescheinigt die Teilnahme an Training und Wettkampf der Behörde gegenüber. Die Behörde braucht die Urkunden und Schießbücher nicht zu sehen. Mit mangelnder Mitwirkung oder nicht erbrachten Nachweisen hat das gar nichts zu tun.

 

Natürlich darfst Du auch die Schusszahl pro Waffe und Munitionssorte an die Behörde melden, wenn sie danach fragen. Genauso darfst Du auch die Urkunden und Schießbücher der Behörde vorlegen. Es ist nicht verboten. Aber es ist nicht erforderlich. 

Bearbeitet von Fyodor
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vor 51 Minuten schrieb Fyodor:

Natürlich darfst Du auch die Schusszahl pro Waffe und Munitionssorte an die Behörde melden, wenn sie danach fragen. Genauso darfst Du auch die Urkunden und Schießbücher der Behörde vorlegen. Es ist nicht verboten. Aber es ist nicht erforderlich. 

Genauer gesagt ist es nicht im Gesetz gefordert. Wie die Nachweise zu erbringen sind ist dort aber definiert. Und da steht nirgends was von der PFLICHT Urkunden oder Schiessbücher bei der Behörde vor zu legen. Die können viel " verlangen ", ob sie es bekommen steht auf einem anderen Blatt. Ich habe meinen Behördenleiter schon vor Jahren gesagt, das sie zum Überprüfen meiner sportlichen Tätigkeit andere Mittel haben als ein Schiessbuch zu verlangen und ich die im Gesetz erhobenen Forderungen natürlich erfüllen würde. Mein Schiessbuch ginge ihn aber nix an. Zumal es gar keine Definition von " Schiessbuch " gibt, bzw sowas nicht aus dem Gesetz abzuleiten ist. Andererseits habe ich ein Schreiben meiner Behörde vorliegen, wo sie Schreiben " der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium" . Das endete dann mit dem Meinungsaustausch zwischen IM und Waffenbehörde. Die Meinung der Waffenbehörde wurde getauscht mit der Meinung des Ministeriums..............................Hier im Saarland wollte Anfang der 2000er Jahre, glaube 2006,  eine Behörde für die 2. Kurzwaffe eine entsprechende Ringzahl mit der ersten Waffe sehen, bevor sie , eine vom Verband befürwortete ,  2. Kurzwaffe genehmige......................Wünschen können die sich viel..........ob sie es bekommen liegt an uns.

Bearbeitet von PetMan
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vor 7 Stunden schrieb GKLDRangemaster:

@weyland: Wie Sie sicher überlesen haben, geht´s um das temporäre Bedürfnis und die Möglichkeit, der Behörde/ SB /Behördenleiter im Rahmen des "zivilen Ungehorsams" einfach, effektiv und rechtlich einwandfrei seine Übergriffigkeit abzugewöhnen.....

(...)

Sicher werden die Damen auf meiner Behörde das Ganze auf Microfilm ziehen.            

 

Ziviler Ungehorsam, indem mal sich in vorauseilend besonders tief bückt ... das ist mal ganz was neues.

 

Mircofilm? 😱  Und dann per Telex in zweifacher Ausführung an den Behördenleiter?

Ich glaube, irgendwo zwischen uns ist die Zeit stehengeblieben, vor ca. 25 Jahren, und wir leben nun in sehr verschiedenen Welten.

Mir fällt nichts mehr dazu ein...

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