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Schießstand wieder geöffnet?


Der Kraken

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Mir wurde gerade erzählt, dass ein Schießstand in meiner Umgebung wieder geöffnet hat. Und zwar "unter Auflagen" und "Nur für Vereinsmitglieder".

Ist da was dran? Ist das Grundsätzlich möglich? Und heisst das, die Situation wird bald wieder besser?

 

Oder machen die einfach nur was Sie wollen?

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vor 13 Minuten schrieb Der Kraken:

Mir wurde gerade erzählt, dass ein Schießstand in meiner Umgebung wieder geöffnet hat. Und zwar "unter Auflagen" und "Nur für Vereinsmitglieder".

Ist da was dran? Ist das Grundsätzlich möglich? Und heisst das, die Situation wird bald wieder besser?

 

Oder machen die einfach nur was Sie wollen?

Es haben verschiedene Schießstände geöffnet.
Es ist also grundsätzlich möglich.

Alles kann wieder öffnen, wenn entsprechender Wille herrrscht.

Zunächst immer unter Auflagen oder wie es heisst nach Vorlage eines passenden Konzepts.

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Aus der Verordnung von Sachsen-Anhalt von Heute. 

 

In meinen Augen wäre schießen grundsätzlich möglich wenn die anderen Baulichen Gegebenheiten es hergeben. 

 

Bei uns wären alle Aufsichten (wir sind nur Gast) auf Grund des Alters Risikogruppe und der Weg zum Stand führt durch den Aufenthaltsraum. 😒

 

IMG-20200502-WA0000.jpg

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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Zunächst immer unter Auflagen oder wie es heisst nach Vorlage eines passenden Konzepts.

Da wo ich schiessen gehe, das ist das Wort "Konzept" immer schon

ein Fremdwort gewesen. Ich denke mal, beim ersten Knallen evtl. Maskenball,

beim zweiten "Ringelpitz mit Anfassen" Danach "same procedure as every time"

 

Ich freu mich drauf!!!😀 Auf Zigarrenduft & Pulverqualm!

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vor 15 Stunden schrieb Der Kraken:

... warum nur für Vereinsmitglieder?

Social distancing ist das führende Konzept.

Somit sind die Standplätze knapp, weil z.B. nur max. 2 Personen auf einen bestimmten Stand (der sonst 6-7 Schützen zulässt) dürfen.

Daher primär nur für Vereinsmitglieder.

Wenn aber dennoch Platz frei ist, geht es ggf. auch für Nichtmitglieder.

Nachfragen lohnt 😉

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 1 Stunde schrieb Schwarzwälder:

Somit sind die Standplätze knapp, weil z.B. nur max. 2 Personen auf einen bestimmten Stand (der sonst 6-7 Schützen zulässt) dürfen.

Unser Stand hat 5 Bahnen, wenn man da die Nummer 2 und 4 frei lässt ist das mehr als genug Abstand und 3 Schützen "könnten " schiessen. Sieht aber z.Z. nicht gut aus damit. Mal schauen was die nächste Woche bringt ...............

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vor 2 Stunden schrieb howagga:

In der etwas weiteren Nachbarschaft wird wieder geschossen:

Linslerhof und der Blatt schiessen also wieder. Sind aber beides imho gewerbliche Stände und hauptsächlich von Jägern genutzt. Aber wenn Jäger wieder schiessen dürfen, warum sollten Sportschützen das dann nicht dürfen ???? Das Infektionsrisiko ist das gleiche.....

 

Edit: Grad gesehen, der JVS Stand in Saarwellingen macht Montag auch wieder auf. Auch ein Jagdstand. 

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@PetMan

Es gibt auch einen Schützenverein der dort regelmäßig trainiert, glaube BDS.

Und natürlich kannst du dich dort auch als Sportschütze kurzzeitig einmieten.

Ist halt nicht ganz billig. Besonders das Kino ist imho aber einen Besuch wert.

Wir gehn da normal 1-2x im Jahr hin. Zu sechst für 3h wirds erschwinglich.

 

ps: 

Beim Blatt gibts auch einen ansässigen Verein, soweit mir bekannt.

Der schickt vermutlich niemanden weg, der Geld ins Haus bringt.

Einzig die VJS möchte wohl keine Sportschützen auf dem Stand.

Bearbeitet von howagga
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@howagga

 

klar bieten beide Stände auch Mietmöglichkeiten an , Kollege war zb letze Woche beim Blatt schiessen. Aber zb KW max 2 und LW max einer zugelassen immo. Da kann keine Masse schiessen und die Preise schrecken da manch einen auch ab. Ne Stunde Schiessen für den Jahresbeitrag bei uns im Verein ist schon sportlich. 

Sind aber beides eher gewerbliche Anlagen. Nur, das Infektionsrisiko ist da nicht anders als bei uns. Und alleine DAS sollte das Kriterium sein heutzutage ,ob man einen Stand öffnen darf oder nicht. Blatt ist auch LW geschlossen, auf dem Hof weiß ich es gar nicht, KW ist da aber auch geschlossener Stand. Und soweit ich gehört habe ist die BDS Gruppe im Hof auch nicht mehr eingemietet . Kann mich da aber auch irren . Macht aber auch keinen Unterschied.

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Ja, aufm Linsler Hof sind nur geschlossene Stände, halb unterirdisch.

Ich weiss, dass der Verein dort vereins-/verbandsinternen Stress hatte, aber kA was daraus geworden ist.

Für mich ist es momentan auch keine Option, da zu teuer.

Wenn aber der Entzug bei jemandem sehr stark ist....

Mal abarten, wann die Vereinsstände wieder aufmachen.

Bin allerdings unschlüssig inwieweit ich das Angebot nutzen würde, mir wäre das Risiko derzeit zu groß, aber da hat ja jeder seine eigenen Meinung.

Solange mir das Amt keine Probleme macht, werde ich pausieren.

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vor 13 Stunden schrieb PetMan:

 Aber wenn Jäger wieder schiessen dürfen, warum sollten Sportschützen das dann nicht dürfen ???? Das Infektionsrisiko ist das gleiche.....

 

Ich habs dir ja prophezeit,Peter. Klar bin ich voll bei dir. Es heißt in der Allgemein verfügung aber nun mal: 

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womit wir zunächst einmal aussen vor bleiben. Wieso Hof oder Blatt Oder Saarwellingen aufmachen dürfen - vermutlich entsprechender Einfluss auf Entscheidungsträger und somit Erwirken einer Ausnahmegenehmigung, is ja zumindest beim Hof oder Jägerstand gegeben.

 

Wobei: am allen 3 Ständen sind ja auch Jagdschulen tätig, und damit die ihren Betrieb durchführen können...

Bearbeitet von swh006
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vor 11 Stunden schrieb swh006:

Reichsnotverordnung Saarland

Nach dieser Verordnung sieht es im Saarland doch gut für die Schützen aus. @PetMan

 

Einstieg: Sportbetrieb (also wir) grundsätzlich untersagt. Aber!!! Der Trainingsbetrieb kann aufgenommen werden. Wenn er in Freiluftsportanlagen (offene Schießstände, teilgedeckte Schießstände), in kleinen Gruppen und kontaktfrei statt findet. Dazu die Phrasen mit Abstand und Hygiene.

 

Meiner Meinung nach braucht es da nichtmal den Behördengang, sondern nur die Abstimmung mit dem Stand-Inhaber. Gut für Vereine, die einen eigenen Stand haben. Deshalb schießen wir auch seit einer Woche.

Bearbeitet von cartridgemaster
unnötige Bildwiederholung entfernt
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Teilgedeckt könnte aber auch zu Diskussionen führen, wenn die Teilüberdachung z.B. 10m reicht...

Aus eigenem Interesse wird der Standbetreiber, i.d.R. Ein Verein, mit seiner Ordnungsbehörde Kontakt aufnehmen.
 

Abstandsregeln könnten manchmal schon beim Zugang zur Schießbahn hinderlich werden. Auf dem 100m-Stand, den ich nutze, z.B. - davon abgesehen könnten dort meiner Meinung nach auch nur 2 Schützen gleichzeitig ran. Und vor allem wegen dem 100m ist diese Schießstätte gut besucht, so daß man bereits ohne diese Corona-Einschränkungen oftmals Wartezeiten hinnehmen mußte.

 

Selbst wenn käme man irgendwann in ferner Zukunft mal ran, es könnte eine lange Warteliste werden. Als Gastschütze  denke ich würde man sich sowieso ganz hintenan stellen müssen...

 

Philippsburg 300m könnte aufmachen - sofern hier ähnliche Regeln gelten wie bei uns. Von 9 Ständen jeden 2. belegen, es wäre ausreichend Platz.

 

Komplett umschlossene Stände wie unserer haben zunächst mal noch die Arschkarte...

Bearbeitet von swh006
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Meldung vom Schützenverband Sachsen Anhalt.

 

Covid-19: Information zur Schießstandnutzung in Sachsen-Anhalt (Stand: 04.05.2020)

04.05.2020

Liebe Mitglieder,

nach der "fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" ist es nach § 8 gestattet Sportanlagen im Freien zu nutzen.

Nach einem Gespräch zwischen dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt und dem Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht sind Schießstätten, die als offene Schießstände eingestuft sind, als Sportanlage im Freien zu betrachten. Die Einstufung der Schießstände ist der behördlichen Betriebserlaubnis oder des Berichtes der letzten Regelüberprüfung zu entnehmen. Geschlossene (Luftdruck-) Schießstände müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Wichtig ist hierbei unbedingt die Einhaltung aller in § 8 aufgeführten Voraussetzungen für den Betrieb der Sportanlagen:

  1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
  5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
  6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
  7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
  8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
  9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
  10. Zuschauer sind nicht zugelassen.

Wir empfehlen darüber hinaus die beim Sportbetrieb anwesenden Personen gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 5. SARS-CoV-2EindV zu erfassen.

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Dann sind wir mit unserem Bunker schlecht dran. Aber unser Vorsitzender scheint auch nicht wirklich das Gespräch zu suchen, so jedenfalls mein Eindruck. Er wartet noch auf Rückruf von der Behörde.

@swh006

Im"Bunker" könnten wir die Abstandsregeln einhalten und mit max 3 Leuten Schiessen. Auch beim Zugang könnte man 2m oder die jetzt neuen 1,5 m locker einhalten, ohne durch den Gastraum zu müssen. In Winterbach wäre es mit Disziplin auch möglich, auf der 25m Bahn auf alle fälle ohne Probleme

 

Aber Hauptsache nächste Woche dürfen die ersten Restaurants wieder öffnen und die Bundesliga geht weiter.......................

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