Zum Inhalt springen
IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@CZM52 Vermutlich aber in Verbindung mit vorhandener Langwaffe, und wenn nur latent vorhanden weil Kundenwaffe zur Bearbeitung. Interessant wäre ob es Anmeldebestätigungen gibt wenn aktuell keine passende Langwaffe zum "dual use" Magazin da ist und auch nicht bestellt ist, also auf Vorrat.

Geschrieben

Die Frage stellt sich doch garnicht. einfach die Anzeige fertig machen und gut ist.

Geschrieben

Ich habe die Anzeige als einer der ersten gemacht. Mit kompletten Kaufnachweisen aller (!!) teils fast 20 Jahre alten Magazinkäufe.

Ich habe sogar die Bestätigungsformulare für die Behörde (Vordruck auf den offiziellen Seiten des NWR) vorausgefüllt mitgeschickt.

Einen Stempel/Bestätigung habe ich bis heute nicht. Man will das offenbar aussitzen und in ein paar Monaten war's das dann.

Also "einfach" ist da leider gar nichts.

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Ich habe die Anzeige als einer der ersten gemacht. Mit kompletten Kaufnachweisen aller (!!) teils fast 20 Jahre alten Magazinkäufe.

 

 

Respekt, was du da an Kaufbelegen überhaupt hast, bzw. noch hast...

 

Ich war selbst erstaunt, als ich bei mir noch eine Kaufquittung über etwas fand, von dem ich wusste, dass es der Kauf von 3 G3-Magazinen vom Grabbeltisch eines Händlers in den frühen 2000ern war.

Nur steht da lediglich, handschriftlich: "3 Magazine", und der Preis...

 

Ich glaube kaum, dass jemand über alle je getätigten Mag.-Käufe noch vollständige und komplette Kaufbelege hat... Es gab im Übrigen auch keinerlei Verpflichtung für diese.

Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb karlyman:

Ich glaube kaum, dass jemand über alle je getätigten Mag.-Käufe noch vollständige und komplette Kaufbelege hat... Es gab im Übrigen auch keinerlei Verpflichtung für diese.

Ich besitze überhaupt keine Quittung. Ich habe sehr viele Magazine über eGun oder direkt privat gekauft, da gab es keine Quittungen. Auch auf z.B. der BM am Verkaufsstand in Philippsburg habe ich keine Quittung bekommen. Selbst beim örtlichen Waffenhändler habe ich keine Quittung bekommen, sondern lediglich einen Zahlungsnachweis für die EC-Karte. Aber auf keinem dieser Zettel stand drauf was ich da gekauft habe. Bei teuren oder regulieren Artikeln ist das natürlich anders. Aber bei Magazinen? Die waren bis vor kurzem Spielzeug...

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Fyodor:

Ich besitze überhaupt keine Quittung. Ich habe sehr viele Magazine über eGun  gekauft, da gab es keine Quittungen.

Guck mal in Deinem Postfach, da werden die Quittungen/ Kaufbestatigungen abgelegt .

Geschrieben

E-Gun-Nachweise hin, vieleicht im Einzelfall noch vorhandene alte Quittungszettel her... Es ist eine echte Dreistigkeit, wenn da jetzt einzelne Behörden "lückenlose" Belege einfordern.

Es gab keinerlei Belegpflicht, auch von den Verkäufern bekam man häufig nur nichtssagende Zettelchen.

 

Ich werde für das an Magazinen, wo ich nichts (oder nicht wirklich aussagekräftige Quittungen) habe, den Kauf in bestimmtem Zeitraum einfach geltend machen. Dann sehen wir mal.

Geschrieben (bearbeitet)

Warte seit drei Monaten auf die Anzeigebescheinigung nach 37h. Laut Aussage der Behörde sind nur sehr wenige/eine handvoll Anzeigen eingegangen und die sind "gerade kein priorisierter Vorgang".

Immerhin hab ich eine Eingangsbestätigung bekommen..

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb kulli:

Guck mal in Deinem Postfach, da werden die Quittungen/ Kaufbestatigungen abgelegt .

Eine Kaufbestätigung, ja. Mit mehr oder weniger aussagekräftiger Überschrift. Oft fehlerhaft geschrieben, Typ oder Anzahl nicht ersichtlich.... Das steht dann alles in der Artikelbeschreibung, oder ist sogar nur im Foto erkennbar. Ich habe schon gekauft: "Magazine Guverment" was genau ist das? Es waren acht Stück Magazine 1911, davon zwei kurze mit 6 Schuss. Klar, dieser Magazine sind derzeit nicht betroffen, aber diese E-Mail hätte mir genau so viel geholfen wie die (ebenfalls vorhandenen) Zettel vom Waffenhändler wo drauf steht "Betrag 96,56€, EC-Karte, Datum, Uhrzeit". Da kann auch niemand mehr nachweisen ob das drei Dosen Schwarzpulver, fünf Glock- oder drei Ruger 10/22 Magazine waren.

 

Ich habe sogar noch meine Kontoauszüge. Alles was ich mir Karte oder Überweisung bezahlt habe steht da noch drin. Aber eben nicht, welche Artikel das waren.

 

Zumindest meine Behörde fordert aber genau das. Und das ist in den wenigsten Fällen möglich.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Raiden:

Laut Aussage der Behörde sind nur sehr wenige/eine handvoll Anzeigen eingegangen und die sind "gerade kein priorisierter Vorgang".

 

 

Da steckt Wahrheit drin.

Diese Mag.-Gesetzgebung hat, bei normalem Verstand betrachtet, eigentlich gar keine Priorität, sondern ist überflüssig.

 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Ich habe schon gekauft: "Magazine Guverment" was genau ist das? Es waren acht Stück Magazine 1911...

...

 

Das ist doch schönster Bubba-Sprech... "the gubernment" ist die Regierung...

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Schwarzwälder:

Einen Stempel/Bestätigung habe ich bis heute nicht.

Hast Du keinen Nachweis über die Anzeige? Von der Post? Oder wenn es ziemlich "schräg" werden muß: Video auf dem Du Dich ablichten läßt wie Du den Vorgang eintütest und einwirfst, alles vor dem Briefkasten der Behörde? Wenn es kindisch - umständlich sein muß kann man ja mitspielen. Falls Du nur mit normaler Post versandt hast dann eben nochmals ein Satz Kopien am 31.8.21 23h59 (oder doch am Mittwoch den 1.9.21 11h30 wegen des pünktlichen Feierabends?) in den Behördenbriefkasten. Wie oben. Und dann hast Du doch ALLE Zeit, steht doch klar im Gesetzestext. Und wer die Altbestände absehbar für Auslandwettkämpfe benötigt: INF3 erstellen lassen. Unterstützt imo die Anzeigebestätigung. Steht "Zoll" drauf und nicht "nur" "Stadt" Am besten schon jetzt.

Geschrieben

Habe heute das Formular meiner Behörde bekommen, die im Wortlaut folgendes fordert:

 

Der Antrag und die Anlage müssen vollständig ausgefüllt werden. Dem Antrag müssen Nachweise beigefügt werden, aus denen hervorgeht, dass das Magazin oder Magazingehäuse vor dem 13.06.2017 erworben wurde.

Sollten keine Nachweise vorliegen, muss davon ausgegangen werden, dass das Magazin oder Magazingehäuse am oder nach dem 13.06.2017 erworben wurde. Es müsste sodann ein Antrag beim Bundeskriminalamt gestellt werden

 

Könnte kotzen.

Geschrieben (bearbeitet)

Leider nicht beim BDS. Vielleicht lohnt es sich, als Einzelmitglied beizutreten?

 

Darf ich fragen in welche Richtung speziell? Als Betroffener bin ich natürlich interessiert, wo da noch Fallstricke lauern.

Gerne auch per PN, falls das nicht in ein öffentliches Forum passt.

Bearbeitet von Psychotic
Geschrieben
vor 30 Minuten schrieb Psychotic:

Leider nicht beim BDS. Vielleicht lohnt es sich, als Einzelmitglied beizutreten?

 

Darf ich fragen in welche Richtung speziell? Als Betroffener bin ich natürlich interessiert, wo da noch Fallstricke lauern.

Gerne auch per PN, falls das nicht in ein öffentliches Forum passt.

Rückwirkend wohl eher nicht..........da wird aber auch keine andere Versicherung greifen.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.