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IGNORED

Neues zu alten Magazinen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Wer sich ein Gewehr zulegt, bei dem ist es plausibel, dass er sich auch die dazugehörigen Magazine in zeitlichem Zusammenhang zulegt.

 

Andersrum geht es nicht bzw. mit großem zeitlichen Abstand?

Bearbeitet von Raiden
Geschrieben

Andersherum würde es vielleicht bei Liebhabern einschlägiger Deko-Gegenstände Sinn machen.

 

Mit großem zeitlichem Abstand würde Sinn machen, wenn wir von einem 10. oder 20. Magazin zu einer vorhandenen Waffe reden... die können ggf. noch lange danach als "Vorrat" (wie auch immer) dazuerworben worden sein.

Hat jemand aber z.B. nur 3 oder 5 Magazine passend für seine LW, dann ist es mehr als plausibel, dass er sich die zeitnah nach Erwerb der Waffe angeschafft hat.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb z-legend:

Hab diese soweit vorgelegt 

Nimm Dir ein Fleißkärtchen, eines pro Magazin natürlich.

vor 1 Stunde schrieb z-legend:

Da hat also das Amt schon einen gewissen Handlungsspielraum.

Ja? Wirklich? 

vor 2 Minuten schrieb Raiden:

Andersrum geht es nicht bzw. mit großem zeitlichen Abstand?

Ich kann mir die "Begründung" (warum das nicht gewollt ist) der unteren Verwaltungsbehörde bzw. der darüber sitzenden Dienststelle, damit was zu abpinseln da ist, schon denken. 

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

Andersherum würde es vielleicht bei Liebhabern einschlägiger Deko-Gegenstände Sinn machen.

 

Hat jemand aber z.B. nur 3 oder 5 Magazine passend für seine LW, dann ist es mehr als plausibel, dass er sich die zeitnah nach Erwerb der Waffe angeschafft hat.

Nun, ich kenne Fälle, da wurde erst teilweise 20 Jahre nach Beschaffung der Magazine die passende Waffe erworben.

 

Geschrieben

Ja, juckt auch nicht.

 

Nur kann es eben (darum ging es hier), wenn es um "Belegbarkeit" geht und - wie in vielen Fällen - keine Belege/Rechnungen für die Mags mehr da sind, einfacher sein, den Zeitpunkt des Mag.-Erwerbs (vor "Stichtag") plausibel darzulegen, wenn man schon seit vielen Jahren die dazugehörige Waffe hat. 

Geschrieben (bearbeitet)

Was habt ihr immer mit der Beschriftung, die ist doch völlig egal, man muss die nicht angeben.

Der § 37f WaffG ist nicht für die Anmeldung von Altbesitz, die ist in § 37h geregelt, der § 37f gilt aber nur für §§ 37 bis 37d.

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb karlyman:

den Zeitpunkt des Mag.-Erwerbs (vor "Stichtag") plausibel darzulegen,

In meinem WaffG :boese040:steht davon nichts. Hast Du schon eine geheime neue AWaffV oder wenigstes WaffVwV? Wie kann man nur derart penetrant um Schläge betteln wie zahlreiche Foristi?:00000733:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Josef Maier:

Hast Du schon eine geheime neue AWaffV oder wenigstes WaffVwV?

Nein aber wir haben die Anweisung aus XWaffe:

Zitat

Dies beutet für die Praxis, dass die Anzeigenden den Nachweis erbringen müssen, ob Sie bereits vor 13.06.2017 oder erst später den Besitz erlangt haben. Sind hierüber keine Nachweise mehr vorhanden (z.B. Kaufbeleg o.ä.), sollte dennoch eine Erklärung über das Erwerbsdatum eingefordert werden.

 

Bearbeitet von schmitz75
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Josef Maier:

In meinem WaffG steht davon nichts. Hast Du schon eine geheime neue AWaffV oder wenigstes WaffVwV? Wie kann man nur derart penetrant um Schläge betteln wie zahlreiche Foristi?

 

Ich bettle hier wahrlich nicht um "Schläge", warum auch....

Vielmehr habe ich bei dem Thema ja wiederholt die Auffassung vertreten, dass es wohl auch reichen wird, den Erwerb vor Stichtag nur anzugeben.

 

Nur (für die reale Welt):

Einfacher wird's natürlich, wenn es plausibel ist. Darum geht es, siehe oben. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb schmitz75:

Nein aber wir haben die Anweisung aus XWaffe:

 

"Sind hierüber keine Nachweise mehr vorhanden (z.B. Kaufbeleg o.ä.), sollte dennoch eine Erklärung über das Erwerbsdatum eingefordert werden."

 

 

Genau das. Und wenn Erklärungen plausibel und stichhaltig sind, nützt das enorm...

Geschrieben

Wohl dem, der seiner Frau Gemahlin den Kauf teurer Magazine immer rechtzeitig gestanden hat und sie derweil in die Bekleidungsabteilung des Büxers geschickt hat. Hilfsweise zu den noblen Küchenmessern.

@schmitz75 OK, die Bedienungsanleitung XWaffe hatte ich nicht auf dem Schirm, danke.

 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb schmitz75:

Nein aber wir haben die Anweisung aus XWaffe:

 

"XWaffe" kann eine rechtlich nicht relevante  Empfehlung ausprechen, nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb chapmen:
 

"XWaffe" kann eine rechtlich nicht relevante  Empfehlung ausprechen, nicht mehr und nicht weniger.

 

Richtig, momentan sprechen aber die unterschiedlichsten Stellen, Behörden, Verbände, Leitfäden usw. recht zahlreich Empfehlungen aus,

und das verwirrt alle angeschlossenen Teilnehmer kräftig.

 

Habe selbst schon völlig widersprüchliche Aussagen von SPOC gesehen und die Verwirrung wird mit jedem Tag größer.

 

Geschrieben

Dumme Frage zum Thema melden macht frei, aber es soll doch so ablaufen:

 

Ich melde alle Magazine (LW >10/KW >20 und wir gehen von einem Besitz VOR 2017 aus). Dies erledige ich über ein Formular, das ich entweder von meiner Behörde erhalte oder ausm Netz oder selbst anfertige.

Dann sende ich dies an meine Behörde. Und dann? Bekommt man etwas als Nachweis zurück? Benötigt man das überhaupt? Wo trägt die Behörde die Magazine ein?

Geschrieben

Genau. Du bekommst auf deine Anzeige eine Anzeigebescheinigung.

Es ist ausnahmsweise ma ganz klar im gesetz beschrieben.

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb chapmen:

Watt is datt?

Single Point Of Contact.
Quasi die Schnittstelle.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Waffen Tony:

Single Point Of Contact.
Quasi die Schnittstelle.

Kopfstelle des NWR auf deutsch, oder worum gehts?

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