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IGNORED

Newbie und einige Fragen


ArtofWar75

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vor 3 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Ich kenne einige die mit ner Glock 19 auf 25m besser treffen wie mit einer les Bear für 3k €.

Fussel, volle Zustimmung zum Rest Deines Textes aber Dein Argument oben hört man ständig. Und es ist aus meiner Sicht einfach falsch bzw. führt zu nix.

 

Klar schießt Eric Grauffel mit der Glock besser als Fussel_Dussel mit der Les Baer. Weil Eric es kann und Fussel nicht (annähernd so gut).

 

Interessant wäre aber ausschließlich ob der selbe Schütze mit der Glock ständig besser schiesst als wenn er mit der Les Baer schießt.

Und genau hier liegt der Grund warum mit einer Glock19 bei den Ergebnissen irgendwo Schluß ist, wo es mit der teuren Les Baer noch weiter geht. Oder warum Grauffel in den Wettkämpfen ne Custom CZ oder ne  Custom Tanfoglio schiesst und nicht irgendwelches Billiggelumb, das eigentlich ne massenproduzierte Dienstwaffe für Polizei oder Militär ist.

 

Ja, die Waffe muss zu einem passen, man muss Sie mögen, aber teure Waffen kann man ja schon alleine dadurch mögen, dass sie besser schießen. Aus meiner Sicht viel weniger Kopf- und Emotionssache als sich mancher einredet.

 

Genau wie die Schützenstammtischparole "die meisten Waffen schiessen präziser als die Schützen, deshalb reicht eine billige...".

 

Nein, tun sie nicht, die Präzision ist die Summe aller Faktoren, Schütze, Waffe, Munition, äußere Einflüsse, die man schwierig isolieren kann und dies eben auch nicht in einer Schussgruppe im Training oder Waffentest kann.

In dem Augenblick wo Du anfängst intensiver zu trainieren wird die teurere Waffe Dir helfen,  weil Sie Deine Schiessfehler offenlegt bzw. auswertbar macht, wo Du bei der billigen (am besten in Verbindung mit der billigsten Munition) nie weißt woran es gelegen hat. 

 

Deshalb würde ich die Entscheidung, welche Waffe man kauft nie am Preis festmachen sondern daran, ob/wie absehbar ist, das Du das Hobby in der Zukunft intensiver, mit klarer Orientierung zum Wettkampfsport, gestalten willst oder ob Du nur "ballern" willst (geringes/kein Interesse, die eigenen Fähigkeiten zu verbessern) bzw. es ausschließlich um den Erwerb und Besitz der Waffe geht.

Das Budget (Waffe, Mun, sonstige Ausrüstung) und die Zeit, die Du Willens bist in das Hobby zu investieren ist eine Konsequenz aus Deinen  Ambitionen, nicht anders herum.

 

Deshalb: 

In den 12 Monaten "Probezeit" bis zur eigenen WBK ausprobieren, viel ausprobieren, die verschiedenen Disziplinen (!) und  dann möglichst viele Waffenmodelle die dazu passen würden.

Frag die erfolgreichen Wettkampfschützen im Verein nach Ihren Erfahrungen (es geht explizit nicht um die Empfehlung "Kauf die gleiche Waffe").

Und beim Kauf der ersten Waffe, gerade KW, auch mal den Gebrauchtwaffenmarkt anschauen. Eine gebrauchte Version einer teuren Wettkampfwaffe hilft dem Newbie, die nagelneue Polizeidienstpistole die genau soviel kostet nicht zwingend.

 

 

Bearbeitet von Bounty
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vor 3 Minuten schrieb Bounty:

Und beim Kauf der ersten Waffe, gerade KW auch mal den Gebrauchtwaffenmarkt anschauen. Eine gebrauchte Version einer teuren Wettkampfwaffe hilft dem Newbie, die nagelneue Polizeidienstpistole die genau soviel kostet nicht zwingend.

+1

 

Was man auch nicht vergessen darf ist die Bedürfnisreihenfolge. Auch wenn anfangs "2 Waffen reichen", kommen vielleicht in ein paar Monaten oder Jahren neue interessante Disziplinen dazu. Da ist es von Vorteil, wenn man ohne großen Hickhack eine passende Waffe genehmigt bekommt (oder schon hat) und nicht sich mit einer unklugen Entscheidung am Anfang selbst Steine in den Weg gelegt hat.

 

Beispiel Glock: Wer zu Beginn seiner Sportschützenkarriere gerne Dienstpistolendisziplinen beim BDMP schießt und sich dafür eine Glock 19 in 9mm Luger kauft, der könnte später in die Röhre schauen wenn er die statischen Präzisionsdisziplinen des DSB ernsthaft betreiben will. Klar kann man auch mit einer Glock auf Kreis- oder teilweise sogar auf Bezirksebene mitspielen, aber gegen einen anderen Schützen mit ähnlichem Können und einer echten Matchwaffe wird man den Kürzeren ziehen. Allerdings ist die Glock auf dem Papier zugelassen und damit besteht erstmal kein Bedürfnis für eine Matchwaffe in dem Kaliber.

Andersrum wird wieder ein Schuh draus: Erst eine Matchpistole für die Präzisionsdisziplinen beantragen und dann eine Dienstpistole, weil das 6" Stahlmonster leider nicht auf der Dienstwaffenliste steht und deswegen eine weitere Waffe benötigt wird.

 

Das hängt natrlich alles vom (Landes)Verband ab, in dem man ist. Erfahrungsgemäß ist der DSB und seine Landesverbände hier deutlich kompromissloser als z.B. der BDMP oder der BDS. Aber generell gilt: Vor dem Waffenkauf Sportordnung genau (!) lesen und nachdenken. Die Reihenfolge des Waffenerwerbs ist in Deutschland sehr wichtig und man kann viel falsch machen. Andererseits kann ein kluger, aktiver Wettkampfschütze auch problemlos mehr als 10 Kurzwaffen haben solange er seine Sportordnung gut kennt.

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vor 18 Minuten schrieb pulvernase:

und sich dafür eine Glock 19 in 9mm Luger kauft, der könnte später in die Röhre schauen wenn er die statischen Präzisionsdisziplinen des DSB ernsthaft betreiben will.

Du hast Recht, aber es geht schon noch. Indem man z.B. eine Waffe in einem anderen Kaliber erwirbt und dazu ein 9mm Wechselsystem.

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vor 2 Stunden schrieb pulvernase:

der könnte später in die Röhre schauen wenn er die statischen Präzisionsdisziplinen des DSB ernsthaft betreiben will.

Im DSB sind Visierungen mit "Leuchtstäben " verboten. Fällt unter " optische Zielhilfen. Sind diese Lichtfänger auf der Glock montiert ist sie für DSB Disziplinen nicht mehr zugelassen. Und Kimme und Korn bei Disziplinwechsel immer zu tauschen verlangt niemand. 

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vor 6 Minuten schrieb PetMan:

Im DSB sind Visierungen mit "Leuchtstäben " verboten. Fällt unter " optische Zielhilfen. Sind diese Lichtfänger auf der Glock montiert ist sie für DSB Disziplinen nicht mehr zugelassen. Und Kimme und Korn bei Disziplinwechsel immer zu tauschen verlangt niemand. 

 

Hat ein Volltroxxel vom OSB bei mir EXAKT SO verlangt. Ich sollte mehrmals pro Woche ...

Ca. 20 Jahre her. Besser ist es seitdem nicht geworden.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

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vor 4 Minuten schrieb Iggy:

Ca. 20 Jahre her.

Soweit ich mich entsinne ist die Geschichte mit den Lichtfängern als " optische Zielhilfe " erst ein paar Jahre alt. Sicher das du das gleiche vor 20 Jahren schon hattest?Und wenn das" einer " so verlangt ist das i.d.R. dem sein Wille, und nicht irgendwo so festgeschrieben.

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vor 28 Minuten schrieb PetMan:

Im DSB sind Visierungen mit "Leuchtstäben " verboten. Fällt unter " optische Zielhilfen. Sind diese Lichtfänger auf der Glock montiert ist sie für DSB Disziplinen nicht mehr zugelassen. Und Kimme und Korn bei Disziplinwechsel immer zu tauschen verlangt niemand. 

Natürlich gibt es Möglichkeiten wenn man die Sportordnung kennt, habe ich ja geschrieben. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es klüger ist sich um sowas Gedanken zu machen bevor man einkaufen geht. Durch zu viel Rumgeschraube und Rumgetrickse kann es auch mal passieren, dass die Waffe für die ursprüngliche Disziplin nicht mehr zugelassen ist - da sollte man gut aufpassen und wissen was man tut.

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vor 31 Minuten schrieb PetMan:

Soweit ich mich entsinne ist die Geschichte mit den Lichtfängern als " optische Zielhilfe " erst ein paar Jahre alt. Sicher das du das gleiche vor 20 Jahren schon hattest?Und wenn das" einer " so verlangt ist das i.d.R. dem sein Wille, und nicht irgendwo so festgeschrieben.

 

Es war kein Leuchtkorn, sondern ich hätte Point gg. offene Visierung mehrfach pro Woche wechseln sollen.

Exakt genauso absurd.

 

 

Grüße

 

Iggy

 

 

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Noch eine Frage, die ich aus dem Waffenrecht (also aus den Gesetzestexten) nicht wirklich erkennen konnte, respektive sich mir nicht erschlossen hat, auch nach etlichem lesen von vielen Threads... 

Folgende Situation:

Da ich mit meiner Frau gemeinsam schiessen möchte, haben wir uns überlegt, folgendes zu machen. eine 9mm mit Wechselsystem, und dann noch eine 9er, plus vielleicht eine zusätzliche KK. 

Warum diese Auswahl? Damit man auch mit KK "lernen" kann (Munition nicht so teuer). 

Wenn wir jetzt also drei KW hätten, würden wir sie gerne auch gemeinsam "lagern" im Tresor. Das sollte kein Thema sein, da wir einen 0er Schrank kaufen, somit alle KW´s in einem Schrank lagern könnte, da wir in einer "häuslichen Gemeinschaft" leben, und beide Zugang zum Schrank hätten. 

Wenn wir aber auch BEIDE mit jeder KW schiessen wollen würden, dann müssten wir das ja auf die WBK´s eintragen lassen. Ich habe aber diese 2/6 Regel nicht ganz verstanden... 

Idealerweise bekommt man das so hin, daß wenn Sie alleine auf den Schiessstand geht, sie jede der KW´s auch mitnehmen könnte, vice versa bei mir das gleiche. Wie bekommt das Gesetzeskonform hin, ohne sich die Plätze auf der WBK komplett zu blocken?

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Hallo,

ins diesem Fall ist es ganz einfach.

Meine Frau und ich haben je drei Kurzwaffen. Wenn ich mit einerWaffe meiner Frau zum Taining fahren möchte benötige ich nur ihre und meine WBK und umgekehrt.Leihschein ist nicht nötig.

Muß nicht als Berechtigter eingetragen sein, da gemeinsamer Hausstand. Gelbe WBK habe nur ich und sind auch Unterhebel von ihr drauf.

Das andere bedeutet zwei Waffen in 6 Monaten erwerben.

Bearbeitet von lightjear
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@lightjear Muss dann aber nicht ein "Leihschein" mitgenommen werden? Also der mit den 30 Tagen? Wie auch von @Fyodor beschrieben? So wie du es beschreibst, konnte ich es ehrlicherweise nicht aus dem Gesetz "erlesen". Will nur nichts ungesetzliches oder falsch machen in Zukunft. Das würde dann auch die "Wahl" der KW´s beeinflussen...

Das Thema ist halt, daß die Erstausrüstung schon mit einem sehr großen Betrag zuschlägt, und wir das halt entsprechend Kostenseitig "optimieren" wollen. Munition kommt ja auch noch hinzu, wenn man alles mal hat... 🙂 

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vor 10 Minuten schrieb lightjear:

Wenn ich mit einerWaffe meiner Frau zum Taining fahren möchte benötige ich nur ihre und meine WBK und umgekehrt.Leihschein ist nicht nötig.

 

vor 11 Minuten schrieb lightjear:

Muß nicht als Berechtigter eingetragen sein, da gemeinsamer Hausstand.

 

vor 1 Minute schrieb lightjear:

Ist wirklich so wie ich es beschrieben habe.

Also keinen Leihschein!

Und wo kann man diese Regelung im Gesetz lesen ? Hast du das von deinem Amt schriftlich? Das ist sehr dünnes Eis auf das du da gehst.

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vor 1 Minute schrieb Mittelalter:

mit der Einschränkung, dass man mit seiner Argumentation bei einer Kontrolle unterwegs evtl. schon durchkommen könnte...

Wenn mich hier der "Dorfpolizist " anhält und ich dem sage, die ist von meiner Frau geliehen komme ich damit auch durch. Ganz davon ab das der mich eh nicht anhalten würde. Aber lass mal was passieren und es wird offiziel das du eine Waffe mitführst für die du keine Berechtigung nachweisen kannst. Und das meine Frau unter der gleichen Adresse lebt und ich ihre WBK dabei habe nutzt da gar nix. 

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Am sinnvollsten ist, jeder hat seine eigenen WBKs und bei Bedarf schreibt man einen Leihschein. Den kann man ja auch schon vorab stapelweise drucken, und schreibt bei Bedarf noch das Datum drauf, Unterschrift drunter, fertig. Solange beide Personen dabei sind, ist es sowieso kein Problem. Und wie oft geht einer alleine mit den Waffen des anderen schießen?

 

So bleiben aber die Bedürfnisse und 2/6 pro Person, bei gemeinsamer Nutzung werden die abgerechnet, zumindest beim Bedürfnis.

Bearbeitet von Fyodor
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