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IGNORED

Hanau und die "Waffenlobby"


Gast

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vor 44 Minuten schrieb Axel Junghans:

Fakt ist doch,das der Waffenbesitz des Attentäters zum aktuellen Zeitpunkt der Tat nicht gerechtfertigt war.Der war durchgeknallt.

Dies sehen hoffentlich alle so.Welche Schlußfolgerungen daraus geschlossen werden,unter Berücksichtigung der öffentlichen Meinung eine andere.

Auf alle Fälle wird es Maßnahmen der Politik geben.Eine Risikobewertung muß dann aber auch andere sensible Bereiche wie Piloten,Mitarbeiter von Atomkraftwerken

und Chemieerzeugern,Lokführer,Tankstellenmitarbeiter,Busfahrer,Wasserwerke,LKW-Fahrer ... berücksichtigen und mit der gleichen Maßgabe bewertet werden.

.... in einer einheitlichen Wertung.

 

 

 

 

Das dies nicht der Fall ist hat die Vergangenheit mehrfach und eindringlich aufgezeigt.

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vor 4 Stunden schrieb Axel Junghans:

Eine Risikobewertung muß dann aber auch andere sensible Bereiche wie Piloten,Mitarbeiter von Atomkraftwerken

und Chemieerzeugern,Lokführer,Tankstellenmitarbeiter,Busfahrer,Wasserwerke,LKW-Fahrer ... berücksichtigen und mit der gleichen Maßgabe bewertet werden.

.... in einer einheitlichen Wertung.

Nö. Oder haben die Waffen? 

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vor 3 Stunden schrieb Götterbote:

Ich möchte nicht wissen, bei wie vielen LWB das negative Ergebnis schon vorab feststeht. 

Genau deswegen muß man versuchen die Lasten auf viele Schultern zu verteilen.

Unser Anliegen LWB ist der Nach68er-Bevölkerung schwer zu vermitteln,und das

ist derzeit die Mehrheit.

Die Politiker würden auch psychologische Test`s für das Wahlvolk durchsetzen,doch wissen

sie,das sie dann schlecht abschneiden würden.Wer Nach 16/10/5 Jahren nicht merkt das hier 

was falsch läuft,hat den Schuß nicht gehört.

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Das mit dem starken Führer ist schon mal gründlich in die Hose gegangen, wie wir alle wissen.

 

Valdez hat Recht, wir sind unsichtbar, DAS ist unser Problem. Wenn wir das nicht lösen, sind wir bald nicht nur unsichtbar, dann sind wir VERSCHWUNDEN!!!!!!!!!!

 

Wir müssen es in die Öffentlichkeit schaffen, und das SEHR schnell.

 

Statt wirkungsloser Pettitionen eine Großdemo. ÖFFENTLICHKEIT herstellen. Oder untergehen.

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Es stehen nicht weniger als 700 Jahre Tradition und der kleine Rest Freiheit, nachdem wir uns schon fremde in die Wohnung lassen müssen und uns vom Geheimdienst durchleuchten lassen müssen auf dem Spiel.

 

Angefangen hat das ganze 2013 als den Rockern auch denen ohne Kriminalakte die Waffen entzogen wurden und keine Sau hat was gesagt, schon damals habe ich gedacht das geht nicht gut jetzt kommt Gruppe nach Gruppe dran.

 

 

 

 

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vor 11 Stunden schrieb Marder:

uns vom Geheimdienst durchleuchten lassen müssen

 

Nette Polemik, aber falsch (wie so üblich). Es wird eine Abfrage gemacht ob bereits was aktenkundig gegen eine Person vorliegt. Da "untersucht" keiner irgendwen, oder gar "durchleuchtet" - ist schließlich keine Sicherheitsüberprüfung nach SÜG.

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Woher willst du wissen, dass dadurch nicht etwas ins Rollen kommt?

Möglicherweise auch nur durch eine blöde Verwechslung bei Namensgleichheit oder einem anderen Fehler.

Schon hat man eine Telefonüberwachung für die es keiner richterlichen Anordnung bedarf.

 

Es war ein Tabubruch geheimdienstliche Mittel hier einzusetzen.

Bearbeitet von Gast
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vor 2 Minuten schrieb Steinpilz:

Es muss nichts gegen die Person vorliegen. Die Speicherung in irgendeiner Geheimdienstakte reicht laut Gesetzestext.

 

Unfug. Hast Du das 3. WaffRÄndG überhaupt mal gelesen?

 

Zitat:

 

"[...] Auskunft der [...] zuständigen Verfassungsschutzbehörde, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit [...] begründen".

 

Die Beurteilung dieser Tatsachen ob dieser zur Unzuverlässigkeit führen obliegt sogar nicht mal dem Verfassungsschutz, sondern weiterhin bei der Waffenbehörde.

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Eben.

Solche "Tatsachen" können jetzt eben auch sein, daß der Namen irgendwo in einer Akte auftaucht, auch wenn nichts gegen die Person selber vorliegt.

 

Was dem Geheimdienst konkret an Infos vorliegt, muss nicht an die Waffenbehörde weitergegeben werden. Da heißt es dann nur ja oder nein.

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vor 3 Minuten schrieb Steinpilz:

Solche "Tatsachen" können jetzt eben auch sein, daß der Namen irgendwo in einer Akte auftaucht, auch wenn nichts gegen die Person selber vorliegt.

 

 

Woraus schließt Du das? Da steht nicht "das Tatsachen vorliegen", sondern "Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen Zuverlässigkeit begründen". Das Dein Name in irgendeiner Akte auftaucht, begründet per se erstmal keine Bedenken gegen Zuverlässigkeit. Und selbst Bedenken sind erstmal nur Bedenken, keine ausschlaggebenden Versagungsgründe.

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vor 13 Minuten schrieb Parallax:

 

Woraus schließt Du das? Da steht nicht "das Tatsachen vorliegen", sondern "Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen Zuverlässigkeit begründen".

...

Und selbst Bedenken sind erstmal nur Bedenken, keine ausschlaggebenden Versagungsgründe.

Wer entscheidet und bewertet dies?

Welche Rechtsmittel lassen sich einlegen?

 

Annahme: Der VS meldet Bedenken an. Auf dieser Grundlage entscheidet die waffenbehörde, dass Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen...usw.

Widerruf.

Wie setzt man sich dagegen zur Wehr?

Die Waffenbehörde hat rechtmäßig gehandelt.

Die Bewertung des VS wird nicht prüfbar sein.

Ergebnis?

 

Nun  stößt das etwas beim VS an. Bislang warst ein Name notiert udn dieser von untergeordnetem Interesse.

Jetzt, da Waffen im Spiel sind möchte der VS gern etwas mehr rumstöbern.

Dafür hat er seine geheimdinstlichen Mittel, welche nicht so ganz mit meinem rechtsstaatlichen Empfinden in Einklang sind.

Die Polizei braucht bspw. richterliche Unterstützung udnd as ist zumindest theoretisch eine Prüfinstanz zur Wahrung meiner Rechte.

Beim Geheimdienst fällt das alles weg. Der darf das alles von sich aus und ohne Prüfinstanz.

Genau das wird seit Jahrzehnten bemängelt.

 

Bearbeitet von Gast
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Vorsicht an der Bahnsteigkante:

 

der Kaugummiparagraph, der handfeste Tatsachen für eine Unzuverlässigkeit überflüssig macht, lautet wie folgt:

 

"[...]
bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in den letzten fünf 

Jahren 

 

a) Bestrebungen einzeln verfolgt haben, die 

 

aa) gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, 

bb) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen 

das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind oder 

cc) durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik 
Deutschland gefährden, 

 

b) Mitglied in einer Vereinigung waren, die solche Bestrebungen verfolgt 

oder verfolgt hat, oder 

 

c) eine solche Vereinigung unterstützt haben,

 

Wenn also bspw. die Petition zum Waffenrecht in absolut sachlich gehaltener Form von der NPD eingegeben worden wäre, und die 50.000+ Zeichner leisten ihre Unterschrift, dann wäre damit die Unterstützung einer 'staatsfeindlichen' Vereinigung schriftlich verbrieft.

 

(Wer das für überzogen hält, möchte mir das Gegenteil in einigen Jahren beweisen.
Es werden sich -wenn der Diskurs so weitergeht- bald auch AfD-Mitglieder mit WBK warm anziehen dürfen...)

 

Schon die bestehende Formulierung "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" öffnet Verdachtsmomenten Tür und Tor.
Was macht denn bspw. der fürsorgliche und liebevolle Vater eines Kleinkinds, dessen unliebsamer Nachbar Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn erstattet zum Kindeswohl? ...Der blaue Fleck am Oberarm des Kindes kommt ja schließlich nicht vom letzten Spielplatzbesuch sondern von der letzten Tracht Prügel...wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen...zum Fall Hanau von der ARD bzw. dem Bayerischen Rundfunk interviewt hat eine Behörde mitgeteilt, dass bei einem WBK-Inhaber, der "hochgradig betrunken" auf einer Parkbank angetroffen wird, bereits die Unzuverlässigkeitsprüfung eingeleitet wird.

 

Nun kommt die Überprüfung durch den Verfassungsschutz verpflichtend.

Wer glaubt, etwa Rechtsmittel gegen die Erkenntnisse eines Geheimdienstes (die dieser ja nicht mitteilen wird, weil geheim) einlegen zu können, der lebt im falschen Land...kein Behördenmitarbeiter wird so 'blöd' sein, gegen eine Mitteilung des Verfassungsschutzes zu entscheiden.

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vor 41 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wer entscheidet und bewertet dies?

Siehe WaffG §4 (3). Die "zuständige Behörde". Daran wurde nichts geändert.

 

vor 45 Minuten schrieb Waffen Tony:

Welche Rechtsmittel lassen sich einlegen?

Die Üblichen im Verwaltungsrecht. Ich sehe nirgends einen Ausschluß.

 

vor 46 Minuten schrieb Waffen Tony:

Annahme: Der VS meldet Bedenken an. Auf dieser Grundlage entscheidet die waffenbehörde, dass Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen...usw.

Da hapert es schon. Nur aufgrund nicht näher bezeichneter "Bedenken" sehe ich keine Grundlage zu versagen. Der Verfassungsschutz wird seine Bedenken näher detaillieren (substanziieeren) müssen.

 

vor 49 Minuten schrieb Waffen Tony:

Wie setzt man sich dagegen zur Wehr?

Siehe oben. Näheres kann Dir ein Jurist erklären.

 

vor 50 Minuten schrieb Waffen Tony:

Die Waffenbehörde hat rechtmäßig gehandelt.

So? Wie kommst Du darauf? Da steht nirgends das unkonkrete "Bedenken" des Verfassungsschutzes zwingender oder auch nur hinreichender Versagensgrund sind.

 

vor 52 Minuten schrieb Waffen Tony:

Nun  stößt das etwas beim VS an. Bislang warst ein Name notiert udn dieser von untergeordnetem Interesse.

Jetzt drehts in den Bereich der Paranoia ab. Unsere lieben Verfassungsschützer haben in der letzten Zeit derart oft unter Beweis gestellt daß sie selbst rote Rundumleuchten im rechtsextremen Bereich konsequent ignoriert haben, da würde ich nicht erwarten das der Arme Herr "Waffen Tony" der "irgendwo" in irgendwelchen Dateien in unbescholtenem Kontext auftaucht urplötzlich zur Person of Interest wird. Der Mörder aus Hanau hatte auf dutzenden Seiten an die Bundesanwaltschaft dokumentiert nicht mehr alle Tassen im Schrank zu haben und es hatte keine Konsequenzen. Und wenn "Waffenn Tony" tatsächlich beim VS im zweifelhaften Kontext auftaucht und nun gerne Waffen hätte, dann will ich auch das da "etwas mehr herumgestöbert wird". Das ist die Aufgabe des VS.

 

Ob alle Methoden des VS so OK sind steht auf einem ganz anderen Blatt.

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