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neues WBK Formblatt


Gast

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Ich habe heute eine neue grüne WBK ausgestellt bekommen. Da ist mir das neue Formblatt aufgefallen:

Seite 1 alt:

"wird die Erlaubnis erteilt, die von der Behörde in den Spalten 1 bis 3 der Rückseite bezeichneten Schusswaffen zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben. Die Erlaubnis gilt auch für die auf Seite 6 genannten Personen."

 

LgNr. 15263 Bundesdruckerei

 

neu:

wird hiermit die Erlaubnis erteilt, die von der Behörde auf Seite 2 bezeichneten Schusswaffen zu erwerben und zu besitzen. Die Erlaubnis gilt auch für die auf Seite 6 genannten Personen.

 

Artikel Nr. 3101404 Bundesdruckerei 2011

 

Seite 2:

fast alle Überschriften der Spalten im Detail geändert, wobei Spalte 7 auffällig ist:

alt: Berechtigt zum Munitionserwerb

neu: Berechtigt zum Erwerb und Besitz von der für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition

 

Seite 6

neu: reservierter Raum für Dienstsiegel und Unterschrift fehlt

 

So neu scheint das nicht zu sein, aber ich habe noch 2018 das alte grüne WBK Formblatt erhalten.

 

Das Formblatt gelbe WBK ist ja auch bereits schon länger um Umlauf. Nun mit den bekannten Änderungen und Erwerbserweiterungen, die vorher auf Seite 6 des alten Formblatts nachträglich eingetragen wurden. Er trägt auch Bundesdruckerei 2011 auf S. 1 als Fußnote.

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vor 6 Stunden schrieb Floppyk:

alt: Berechtigt zum Munitionserwerb

neu: Berechtigt zum Erwerb und Besitz von der für die Waffe bestimmter oder zugelassener Munition

Das ist ja auch total wichtig. Schließlich könnte man sonst an einen total unerfahrenen und nicht ausgebildeten Waffenhändler kommen der einem statt der Schachtel .22lfb ein paar .50BMG in die Hand drückt.

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2 hours ago, götz said:

Deutschland halt...

Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!

Nö....da dürfte (meine Vermutung) der Hintergedanke sein, dass wenn jemand "Schwarzbestand" hat, er nicht an die dazugehörige Munition kommt....okay wenn gleiches Kaliber ist auch das hinfällig bzw. u.U. nicht für andere Leute passende Munition besorgen kann....

 

Btw. gibt es da eine Mengenbeschränkung? Ein Kollege mit DE WBK meinte zu mir, dass wenn er eine größere Menge Munition erwerben würde, da dann das Amt inzwischen Nachfragen zum Verbleib und der Verwendung stellen würde....

 

Kenne nur das CH-Recht und da ist Menge, Art usw. völlig unabhängig von dem was man da daheim hat...okay gilt nur für die in CH erlaubte Munition...verbotene vgl. https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf 

 

bj68

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vor 52 Minuten schrieb BJ68:

Btw. gibt es da eine Mengenbeschränkung? Ein Kollege mit DE WBK meinte zu mir, dass wenn er eine größere Menge Munition erwerben würde, da dann das Amt inzwischen Nachfragen zum Verbleib und der Verwendung stellen würde....

Ich denke mal, wenn Du Dir eine Palette anliefern läßt, wird's vielleicht Fragen geben.

Ansonsten habe ich noch nie gehört, daß es Fragen wegen haushaltsüblicher Mengen (1.000 - 10.000 Patronen GK) gäbe. Ich wüßte auch auf Anhieb nicht, auf welcher gesetzlichen Grundlage.

 

Die nächste Frage wäre, wen sie denn befragen möchten aufgrund welcher Informationen.

Ich kenne nur einen Händler, der für Munition Rechnungen mit personenbezogenen Daten ausstellt (und diese damit speichert). Datenschutzaffine Menschen meiden ihn deshalb.

Alle anderen halten sich an die gesetzlichen Regelungen, überprüfen die Erwerbserlaubnis und verkaufen dann. Punkt.

 

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Der neue Text bezüglich Munition zielt sicherlich auf mögliche Alternativmunition ab, die eine andere Munitionsbezeichnung als eingetragen hat, aber für die Waffe zulässig ist.

Aber die Rechtsfolgen des geänderten Textes auf Seite 1 kann ich nicht bewerten.

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Am 19.2.2020 um 11:05 schrieb Floppyk:

Der neue Text bezüglich Munition zielt sicherlich auf mögliche Alternativmunition ab, die eine andere Munitionsbezeichnung als eingetragen hat, aber für die Waffe zulässig ist.

Aber die Rechtsfolgen des geänderten Textes auf Seite 1 kann ich nicht bewerten.

Korrekt. Genau diese bislang nur in Nr. 10.10 WaffVwV enthaltene Klarstellung wird damit erreicht. Und das ist gut für die Praxis, denn zu den alten WBK gibts bei so manchen Waffenhändlern immer wieder Diskussionen, ob die nicht dem Kalibereintrag entsprechende Munition nun überlassen werden darf oder nicht, weil sich noch nicht überall rumgesprochen hat, dass eine MEB ALLE beschussrechtlich für die Waffe zugelassenen Kaliber deckt. Mit dem neuen Text ist auch das Geschichte.

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  • 1 Monat später...

Hier wird darauf hingeweisen, dass die alten Formblätter (WBK grün alt Nr. 3101404) binnen drei Monaten Ihre Gültigkeit verlieren würden und WBK grün neu Nr.3101404 umgeschrieben werden müssen, zu Lasten und kosten des WBK-Inhabers?

 

https://www.jagderleben.de/news/formblatt-veraltet-waffenbesitzkarten-verlieren-gueltigkeit-711697

 

Weiss da jemand was Näheres drüber?

Kann ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen, dass auf einmal alle "alten" grünen WBKs ihre Gültigkeit verlieren sollen und "zwangsumgeschrieben" werden müssen.

Das man aktuell nur noch die neuen Formulare benutzt ist logisch (wie beim Führerschein etc.), aber dass die alten dann in 3 Monaten nicht mehr gelten sollen?

 

WBK gelb alt Formulare mussten ja auch nicht umgeschrieben werden in WBK gelb neu Formulare, sondern WBK gelb neu galt halt ab Datum xyz und ab da an wurde nur noch dieses benutzt (mit den damit verbundenen Erleichterungen etc.pp.) aber gültig bleibt WBK gelb alt ja trotzdem.

Bearbeitet von dusty_dragon
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Am 19.2.2020 um 08:44 schrieb weyland:

Ich denke mal, wenn Du Dir eine Palette anliefern läßt, wird's vielleicht Fragen geben.

Nicht mal bei 2 Paletten.............Kollege kauft für die Flinte immer palettenweise Munition. Ist dann allerdings eine Sammelbestellung für ihn und mehrere Kollegen. Aber geliefert bekommt er die per Spedition in seine Garage

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