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IGNORED

Verfassungsbeschwerde gegen das 3. WaffRÄndG


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

Nicht zu jedem Beruf passt eben jedes Sendeformat, um es mal diplomatisch ausdrücken... 

Sorry, aber der Beruf hat damit relativ wenig zu tun.

 

Wir, oder viele klagen doch immer darüber, dass keine Infos kommen, keiner etwas macht, ect.

Nun scheint es hier einige Juristen und Jäger zu geben, die bereit sind, etwas zu machen. Sie bitten nicht im Geld, sondern um Themen und Argumente, die in einer potentiellen Verf.Beschwerde reinfließen sollen.

 

In einem Interview werden Fragen gestellt und Antworten gegeben. Das nennt man ein Interview oder auch eine Diskussion. Dabei spielt der jeweilige Beruf keine wirkliche Rolle, bietet aber den Teilnehmern, bzw. dem Interviewten die Möglichkeit sein Anliegen zu formulieren. Und ein bewegtes Bild kann oftmals hilfreicher sein, die Menschen von etwas zu überzeugen.

 

Natürlich kann es auch Risiken geben, aber das ganze Leben steckt voller Risiken und bevor ein Interview veröffentlicht wird, muss der Interviewte bei mir eh sein ok geben.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb FrankyL79:

 

wir entwerfen eine Verfassungsbeschwerde

 

Seid ihr überhaupt klageberechtigt?

 

Das BVerfG ist sehr gut und gründlich darin, fehlende Klageberechtigung zu erkennen und entsprechende Klagen nicht zur Entscheidung anzunehmen.

 

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb WOF:

Allerdings sind die Aussichten nicht erfolgversprechend.

Weniger als 1% der Beschwerden werden überhaupt nur

angenommen.

Das liegt allerdings nicht am bösen BVerfG, sondern an den Voraussetzungen, die für eine Klageberechtigung erfüllt sein müssen (z.b. wird oft die Erschöpfung des regulären Rechtsweges verlangt).

Geschrieben
vor 48 Minuten schrieb Sgt.Tackleberry:

Wie der TE bereits korrekt dargestellt hat, wäre der einzige Hebel - egal, wie sehr einem das neue Gesetz auf den Kranz geht - also nur die "Enteignung" in Bezug auf die Magazine. Und das Ergebnis dürfte im besten Fall eine Entschädigung (Materialpreis?) sein, also würde ich die Erwartungshaltung nicht zu hoch schrauben (es sei denn, jemand korrigiert mich).

Das Verfassungsgericht selbst kann keine Entschädigung ausurteilen, sondern die Norm für nichtig erklären und dem Gesetzgeber eine Neufassung aufgeben. Der könnte dann eine Entschädigung regeln. Allerdings werden wir so nicht ausschließlich argumentieren. Argumentieren werden wir auch damit, dass das Gesetz gegen das sogenannte Übermaßverbot verstößt. Selbst wenn man den privaten Besitz von Magazinen >10 Schuss verbieten möchte, so muss man nicht die Inhaber solcher Magazine zum verschrotten der Magazine zwingen, sondern könnte sie auch die Magazine mit Begrenzern versehen lassen. So wäre das gleiche Ziel erreicht und der Eingriff in das Eigentum wäre wesentlich milder ausgefallen.

Darüber hinaus muss der Eigentumseingriff durch einen legitimen Zweck gerechtfertigt sein. Dieser ist hier schlicht und ergreifend nicht ersichtlich.

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Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb Ch. aus S.:

 die für eine Klageberechtigung erfüllt sein müssen (z.b. wird oft die Erschöpfung des regulären Rechtsweges verlangt).

Die Rechtswegerschöpfung gilt nicht für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, weil es gegen Gesetze keinen Rechtsweg gibt. Es bleibt nur die Verfassungsbeschwerde.

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Geschrieben
vor 56 Minuten schrieb FrankyL79:

Die Rechtswegerschöpfung gilt nicht für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze, weil es gegen Gesetze keinen Rechtsweg gibt. Es bleibt nur die Verfassungsbeschwerde

Man muss aber z.B. selbst von dem Gesetz konkret betroffen sein, nicht nur möglicherweise.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Ch. aus S.:

Das liegt allerdings nicht am bösen BVerfG, sondern an den Voraussetzungen, die für eine Klageberechtigung erfüllt sein müssen (z.b. wird oft die Erschöpfung des regulären Rechtsweges verlangt).

Jeder Betroffene ist klageberechtigt.

Gegen Gesetze gibt es keinen Rechtsweg.

Das BVerfG muss keine Beschwerde annehmen,

man sucht sich aus was man entscheiden will.

vor 22 Minuten schrieb Ch. aus S.:

Man muss aber z.B. selbst von dem Gesetz konkret betroffen sein, nicht nur möglicherweise.

Dazu genügt es z.B. ein 30er Magazin zu besitzen.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb FrankyL79:

Sorry ich kann oben in die Box nichtmehr schreiben. Unterschätze das BVerfG nicht, dass sind sehr kompetente Menschen die schon manches Gesetz für nichtig oder teilnichtig erklärt haben.

Wenn die etwas für nichtig erklären heißt das aber noch lange nicht,  dass sich unsere Politiniks und ihre Schärgen auch an den Schiedsspruch halten.

Geschrieben

Hallo

 

zumindest einen gibt es, der Arsch in der Hose trägt.

Wir sollten ihn nach Kräften unterstützen.

Wir können auf Fallen hinweisen.

Wir können ihm unsere Ansichten mitgeben.

Wir können ihn moralisch stärken.

Wir können Zusammenhalt signalisieren.

Wir sollten nicht alles schlechtreden. (da gibt es hier einige Berufsbedenkenträger)

Prima FrankyL79!!!!

Ich bin begeistert.

 

Steven

 

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb highlower:

Und was genau ist Dein Fachgebiet als Anwalt?

Bitte anfragen, die meine persönliche Identität und die in der Gruppe betreffen an mich via PM. Ich antworte natürlich 🙂

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb markus.thaddaeus:

Ich würde mich auch mit einer Spende beteiligen.

Ich finde es klasse, dass wir hier so viel Unterstützung bekommen. Und stehe auch schon mit den Betreibern des Forums in Kontakt. DANKE 🙂

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb steven:

zumindest einen gibt es, der Arsch in der Hose trägt.

Wir sollten ihn nach Kräften unterstützen.

Wir können auf Fallen hinweisen.

Wir können ihm unsere Ansichten mitgeben.

Wir können ihn moralisch stärken.

Wir können Zusammenhalt signalisieren.

Wir sollten nicht alles schlechtreden. (da gibt es hier einige Berufsbedenkenträger)

Prima FrankyL79!!!!

Ich bin begeistert.

 

Danke! Danke! Danke! 🙂

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Geschrieben

Als Beschwerdeführer haben wir schon Betroffene Jäger und Sportschützen und davon jede Menge. Was wir noch brauchen könnten sind betroffene Händler die auf ihren Magazinbeständen sitzen bleiben oder wegen des Abverkaufs erhebliche Umsatzeinbußen haben. Ist Katja Triebel auch hier im Forum unterwegs?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb CZM52:

wobei das Händler Argument vermutlich das schwächste ist 

Wie kommst Du darauf? 

Ich glaube sogar, dass wir hier eine Personengruppe mit enormen wirtschaftlichen Schaden haben, die über das Eigentum hinaus ein weiteres Grundrecht für sich beanspruchen können. Das sogenannte Grundrecht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Ferner wird in deren Berufsausübungsfreiheit eingegriffen.

 

Und im Zweifel gilt der grundsätzlich juristisch sehr wichtige Argumentationsgrundsatz alle Argumente, selbst dann, wenn man sie selbst für schwach oder widerlegbar hält vorzubringen. Du weißt ja nie wie die Richter das sehen.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb FrankyL79:

Bitte anfragen, die meine persönliche Identität und die in der Gruppe betreffen an mich via PM. Ich antworte natürlich 🙂

 

 

Ich möchte eigentlich nur wissen, was Dein Fachgebiet als Rechtsanwalt ist und welche Kompetenzen Deine restlichen Teammitglieder mitbringen, um den von Dir geplanten Rechtsstreit erfolgreich durchzuführen.  Namen, Adressen, Beziehungsstatus und andere in dieser Sache nicht relevanten Dinge interessieren mich nicht mal ansatzweise.

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