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IGNORED

Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent


Gruger

Empfohlene Beiträge

vor 21 Stunden schrieb Flohbändiger:

Die gibt es doch aufgrund diverser VG-Urteile zu dem Thema auch so schon. Zwar noch nicht für max. 10 Waffen, aber so ab der 15. Waffe muss auch ein Jäger erklären, warum die jetzt auch noch zur Jagdausübung erforderlich sein soll.

Der sagt Dir dann, dass er es ohne weitere Begründung darf. Und dann ?

 

Grundsätzlich aber wieder mal sehr interessant, dass die Bedürfnisprüfung bei Jägern und Sportschützen mit der geplanten Änderung noch weiter auseinanderläuft. Das kann doch spätestens jetzt so nie und nimmer verfassungskonform sein.

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Der sagt Dir dann, dass er es ohne weitere Begründung darf. Und dann ?

 

Grundsätzlich aber wieder mal sehr interessant, dass die Bedürfnisprüfung bei Jägern und Sportschützen mit der geplanten Änderung noch weiter auseinanderläuft. Das kann doch spätestens jetzt so nie und nimmer verfassungskonform sein.

Wie soll den jagdlich ein den Disziplinen entsprechendesn Bedürfnis nachgewiesen werden?
Es läuft halt anders. Genau wie es beim Sammler ganz anders gelagert ist.
ICh sehe da kein auseinanderdriften.

Künftig wird man das Sportschießen mit "tödlichen Geräten" überhaupt nicht mehr begründen können.
Das ist dann sogar nur ein Verwaltungsakt über den Widerruf der SpOen. Olympia stellt um aufs Zielleuchten.

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vor 2 Stunden schrieb JPLafitte:

Wie viele Politiker siehst du als Starter bei Wettkämpfen und wie viele bei Jagdveranstaltungen?

Letzteres ist beileibe kein Kriterium für ein vernünftiges Waffenrecht!

 

Bildergebnis für honecker jagd

Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Genosse Erich Honnecker, bei der Jagd in der Schorfheide
(Bildquelle: rbb)

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vor 8 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Grundsätzlich aber wieder mal sehr interessant, dass die Bedürfnisprüfung bei Jägern und Sportschützen mit der geplanten Änderung noch weiter auseinanderläuft. Das kann doch spätestens jetzt so nie und nimmer verfassungskonform sein.

 

Und jetzt kommt gleich noch jemand um die Ecke und sagt, die (u.U.) Hunderte von Waffen auf rote Sammler-WBK seien gegenüber den WBK "Gelb"-Beschränkungen nie und nimmer vertretbar...

 

Mit der Argumentation "läuft auseinander, ist ungerecht..." kommen wir in eine Abwärts-Spirale ohne Ende. "Ich darf nicht, dann darf der auch nicht".... Klassischer Schuss ins eigene LWB-Knie. 

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vor 16 Stunden schrieb karlyman:

 

Und jetzt kommt gleich noch jemand um die Ecke und sagt, die (u.U.) Hunderte von Waffen auf rote Sammler-WBK seien gegenüber den WBK "Gelb"-Beschränkungen nie und nimmer vertretbar...

vor 22 Stunden schrieb Waffen Tony:

Wie soll den jagdlich ein den Disziplinen entsprechendesn Bedürfnis nachgewiesen werden?
Es läuft halt anders. Genau wie es beim Sammler ganz anders gelagert ist.
ICh sehe da kein auseinanderdriften.

Künftig wird man das Sportschießen mit "tödlichen Geräten" überhaupt nicht mehr begründen können.
Das ist dann sogar nur ein Verwaltungsakt über den Widerruf der SpOen. Olympia stellt um aufs Zielleuchten.

Mit der Argumentation "läuft auseinander, ist ungerecht..." kommen wir in eine Abwärts-Spirale ohne Ende. "Ich darf nicht, dann darf der auch nicht".... Klassischer Schuss ins eigene LWB-Knie. 

Sehe ich anders, weil bei jedem Bedürfnis von Grund auf eine tatsächliche Aktivität gegeben sein muss (weil sonst schlichtweg kein Bedürfnis besteht).

 

In der Praxis läuft das aber - abseits der Ausnahmekonstellationen des § 45 Abs. 3 WaffG - momentan höchst unterschiedlich so:

 

1. Jäger (muss nur den Jagdschein lösen und hat dann - auch wenn er nicht zum jagen geht - pauschal ein Bedürfnis)

2. Sportschütze (muss immer aktiv sein und jetzt sogar eine konkrete Anzahl von Schießterminen regelmäßig leisten)

3. Sammler (muss nur einmal ein Sammelgebiet per Gutachten nachweisen oder sich von der Waffenbehörde absegnen lassen, kann dann aber auch mal x Jahre pausieren)

4. Bewacher/Wachperson (muss in der Regel für jeden Auftrag ein Bedürfnis nachweisen, nur z.B. bei immer gleich ablaufenden Geldtransporten kann der WS auch für längere Zeit, maximal für drei Jahre, erteilt werden).

 

Und genau das halte ich für verfassungswidrig.

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Bei allen grundsätzlichen "Gerechtigkeitserwägungen" wage ich dennoch die Voraussage:

 

Wenn wir als LWB nun das Fass der (verfassungsbezogenen) "Gleichbehandlung" aufmachen, können wir nur verlieren, und werden wir verlieren...

"Bestenfalls" haben am Ende alle Nutzergruppen gleich wenig... das geht ausschließlich in Richtung Abschmelzung, keiner wird dabei gewinnen.

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Da könnte man als LWB aber viel "tiefer graben". Ich fühle mich schon durch die waffenrechtlichen Beschränkungen und Regularien - ohne dass dafür faktische Belege, Notwendigkeiten da sind - gegenüber den Besitzern anderer Gegenstände ungerecht und ungleich behandelt.

 

Das  Fass könnte man durchaus aufmachen, ja.

 

Hingegen zwischen den verschiedenen Bedürfnis-Gruppen Keilereien im Hinblick auf "Gleichbehandlung" zu veranstalten, das wird absehbar kontraproduktiv. Von dieser Schienbeintreterei wird am Ende keine  Nutzergruppe etwas haben. 

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vor 38 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

 

3. Sammler (muss nur einmal ein Sammelgebiet per Gutachten nachweisen oder sich von der Waffenbehörde absegnen lassen, kann dann aber auch mal x Jahre pausieren)

In der jüngeren Vergangenheit falsch, es wird auf den regelmässigen Erwerb wert gelegt.

 

Unsinnige Diskussion, keiner der Gruppen hielt es für nötig in den letzten Monaten irgendwas gegen die Änderung zu unternehmen, abgesehen von Alibi Aktionen in Form von Petitionen etc..

Selbst wenn die Deckelung drin gewesen wäre, viel mehr wäre auch nicht passiert. Da hilft auch die Diskussion über das Bedürfnisprinzip nicht drüber weg. Im umkehrschluss könnten Millionen Deutsche argumentieren das sie gegenüber "LWB" ungerecht behandelt werden. Wollen sie aber nicht. Warum immer hinterher mimimi? Vorher mal aufstehen, das wär ein Ding.

Angesehen davon, soweit ich weiss kann jedermann Verfassungsklage einreichen. Dann mal toi, toi, toi

Bearbeitet von chapmen
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vor 23 Minuten schrieb chapmen:

Unsinnige Diskussion, keiner der Gruppen hielt es für nötig in den letzten Monaten irgendwas gegen die Änderung zu unternehmen

 

 

Hingegen beginnen einiger der Betroffenen danach, "fröhlich" auf einander einzuhacken.

 

Auf die Gefahr der Wiederholung hin:

Das ist unnötige Schienbein-Treterei (vor dem Hintergrund der "Gleichbehandlung") - die am Ende niemandem etwas zusätzlich, aber allen weniger bringen wird.

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So ist es. Mir scheint das es um das Motto "Wenn ich das nicht darf dann der aber auch nicht" oder "Herr Wachtmeister- der vor mir ist auch schneller gefahren" zu gehen, früher oder später werden wir das Ende des privaten Waffenbesitzes sicher erreichen, auch ohne unsere Mithilfe.

 

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@Gruger ich muss beichten! Ich werde auch in 2020 die Ziele des Berliner Waffenabkommens im Rahmen der Horst III-Reform nicht erfüllen können. Ohne massive finanzielle Hilfen sehe ich keine Chance meinen Verpflichtungen nachzukommen. Und das, obwohl ich schon ein umfangreiches (Um)Weltschützenrettungsprogramm fast gestartet habe: erhöhte Abgaben der zu wenig dynamisch schießenden Frau sowie Taschengeldkürzungen des noch nicht schießenden Kindes wären theoretisch fast in Planung. Aber bitte, bitte schickt mir keine durchgeknallten Blaken aus Schweden oder sonst wo her. Immerhin hat der Bub eine halbwegs feste Absichtserklärung abgegeben auch bald schießen zu wollen, damit wäre er dann von Sanktionen zunächst befreit, teilweise. Ich bin ratlos und so untröstlich, aber es sieht so aus, als müsste ich zur eventuellen Erfüllung der Ziele Unmengen an Kohle auf der nächsten Konferenz fordern, natürlich ohne Zweckbindung versteht sich.

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Am ‎17‎.‎12‎.‎2019 um 08:36 schrieb Sachbearbeiter:

Der sagt Dir dann, dass er es ohne weitere Begründung darf. Und dann ?

Dann wird ihm vermutlich seine Behörde unter Hinweis auf entsprechende Entscheidungen des VG Karlsruhe und des VG Braunschweig erklären, dass er da grundlegend irrt.

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Sehe ich anders, weil bei jedem Bedürfnis von Grund auf eine tatsächliche Aktivität gegeben sein muss (weil sonst schlichtweg kein Bedürfnis besteht).

 

In der Praxis läuft das aber - abseits der Ausnahmekonstellationen des § 45 Abs. 3 WaffG - momentan höchst unterschiedlich so:

 

1. Jäger (muss nur den Jagdschein lösen und hat dann - auch wenn er nicht zum jagen geht - pauschal ein Bedürfnis)

2. Sportschütze (muss immer aktiv sein und jetzt sogar eine konkrete Anzahl von Schießterminen regelmäßig leisten)

3. Sammler (muss nur einmal ein Sammelgebiet per Gutachten nachweisen oder sich von der Waffenbehörde absegnen lassen, kann dann aber auch mal x Jahre pausieren)

4. Bewacher/Wachperson (muss in der Regel für jeden Auftrag ein Bedürfnis nachweisen, nur z.B. bei immer gleich ablaufenden Geldtransporten kann der WS auch für längere Zeit, maximal für drei Jahre, erteilt werden).

 

Und genau das halte ich für verfassungswidrig.

Du verkennst einfach die Realität. Der Jäger kann sich ja keinen Stempel vom Fuchs geben lassen, mit welcher Kanone er ihn gerade verfehlt hat. Auch kann man nicht vorgeben, dass diesewr mit Schrot, kleiner oder großer Kugel zu beschießen wäre.

Es ist einfach nicht möglich pauschal Vorgaben zu machen. Die jagdlichen Gegebenheiten sind zu vielfältig und da Tierschutz eben auch verfassungsrang hat, ist das jeweils geeignetste Mittel zu wählen. Das in Abwägung der örtlichen Gefahrenbereiche. Dazu kann er jederzeit zur Jagd kommen oder -wie aktuell sogar per behördlicher Anordnung (Uckermark) verbilndlich in die Pflicht genommen werden.

Der Sportschütze hat sich auf Sportordnungen reduzieren lassen. Damit ist dann auch konkret daran gebunden. Auch der Sportschütze kann pausieren. Ein nicht organisierter Sportschütze behält ebenfalls sein Bedürfnis, solnage er weiter sportlich schießt.
Der Sammler begründet sein Sammelgebiet (und muss entgegen dem Reduzierungstrend sogar anhäufen).

Auch das Gewerbe kann an konkreten Dinge gemessen werden und hat darin die Waffen doch wieder relativ pauschal.

Dazu treten dann auch noch alle möglichen Gründe nach §8 WaffG ohne das auch wieder konkreter auslegen zu können.

Segler oder Bergsteiger weisen auch nicht andauernd den Gebrauch nachweisen.

Man kannn sogar bedürfnisfrei die 4mmM20 schießen.

Es ist eben alles am Maßstab der Realität zu messen und da sind Dinge nun einmal grundsätzlich verschieden.
Das ist keine Ungleichbehandlung. Der Maßstab ist an die Notwendigkeit angepasst und da gibts nunmal keine Disziplinen und keine Pflichtabschusszahlen für den Einzelnen.

Bearbeitet von Gast
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Am 17.12.2019 um 08:51 schrieb JPLafitte:

Wie viele Politiker siehst du als Starter bei Wettkämpfen und wie viele bei Jagdveranstaltungen?

Es gibt sicherlich mehr jagende Politiker als sportschießende Politiker.

Ich denke mittlerweile auch, dass Jäger in der Politik eine größere Lobby haben, da eben eben genug Politiker selbst Jäger sind.

Jagd ist derzeit in der Mode als Hinwendung zur Natur und zur Stressreduzierung des reizüberfluteten Bankiers, Vorstandsmitglied oder Politikers.

Wenn man sich überlegt, was sich Jäger so Alles an Langwaffen kaufen dürfen, deren jagdliche Verwendung doch eher in Zweifel  zu ziehen ist, aber für den Sportschützen dann verboten ist....

Sportschützen, die GK und am Besten noch Halbautomaten schießen, sind Politikern dagegen meist suspekt.  

Der Jäger wird von vielen  Politikern  respektiert, der Sportschütze nur geduldet.

Bearbeitet von shooter2015
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vor 58 Minuten schrieb Waffen Tony:

Dazu kann er jederzeit zur Jagd kommen oder -wie aktuell sogar per behördlicher Anordnung (Uckermark) verbilndlich in die Pflicht genommen werden.

Da eh vieles ot ist- hast du dazu eine Quelle, bzw. Fundstelle im www?

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