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IGNORED

Es gibt viel zu tun - das neue sportliche Kontingent


Gruger

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vor einer Stunde schrieb shooter2015:

Wenn man sich überlegt, was sich Jäger so Alles an Langwaffen kaufen dürfen, deren jagdliche Verwendung doch eher in Zweifel  zu ist....

Na ja, wenn ich so seh was mancher Sportschütze auf den Stand schleppt....bei dem ein oder anderen könnte man durchaus nach der ernsthaften sportlichen Verwendungsfähigkeit seiner Waffe fragen.....

Davon abgesehen ist das sportliche Anscheinsgedöns etc. vor einigen Jahren ins Gesetz gekommen- wo war da der Aufstand der Sportschützen?

Bearbeitet von chapmen
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Mit der Einschätzung kann man aber auch mal schnell daneben liegen. Beispiel aus der Praxis: auf der BM Fallscheibe stand ich mit meiner Thompson zwischen vielen Hera-Schützen. Was haben die gelacht, über den Trum. Vierter bin ich geworden. Selbes Spiel auf der LM. Fünfter Platz. Und trotz meines geistigen Aussetzer, der mir zwei Durchgänge versemmelt hat, reichte es auf der DM für einen 13. Platz.

 

Ähnlich lief es auch mit der Auto 5, bei der ich die sechste Patrone zwischen Zeigefinger und Daumen halte, und mit dem Mittelfinger abziehe, weil ich keine sechs Patronen laden kann. Auch da kann ich weiter, als so einige Schützen mit ihren modernen Sportgeräten.

 

Unterschätzte vermeintlich untaugliche Waffen und deren Schützen nicht.

Bearbeitet von Fyodor
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vor 12 Minuten schrieb Fyodor:

 

Unterschätzte vermeintlich untaugliche Waffen und deren Schützen nicht.

Ohne Frage.

Wenn mir aber ein Sportschütze erklärt das er mit seinem .454 oder .500 S&W nicht mehr wie 5 Schuss am Tag abgibt weil ihm dann die Hand weh tut frage ich mich schon nach der sportlichen Verwendung. Ähnliche Aussagen kenn ich auch aus dem LW Bereich.....

Gegenseitig mit Schmutz bewerfen geht ohne Probleme, Sinn macht es nicht.

Bearbeitet von chapmen
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vor einer Stunde schrieb shooter2015:

Jagd ist derzeit in der Mode als Hinwendung zur Natur und zur Stressreduzierung des reizüberfluteten Bankiers, Vorstandsmitglied oder Politikers.

In welchem Jahrhundert lebst Du?

Mach den Jagdschein, dann wirst Du erleben, das die Wirklichkeit anders ist.

Arrogante Arschgeigen gibt es natürlich immer, aber die habe ich unter den Sportschützen auch zu Genüge erleben dürfen.

 

Bearbeitet von subjella
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vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Du verkennst einfach die Realität.

Hmm, ist das so ?

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Der Jäger kann sich ja keinen Stempel vom Fuchs geben lassen, mit welcher Kanone er ihn gerade verfehlt hat. Auch kann man nicht vorgeben, dass diesewr mit Schrot, kleiner oder großer Kugel zu beschießen wäre.

Es ist einfach nicht möglich pauschal Vorgaben zu machen. Die jagdlichen Gegebenheiten sind zu vielfältig und da Tierschutz eben auch verfassungsrang hat, ist das jeweils geeignetste Mittel zu wählen. Das in Abwägung der örtlichen Gefahrenbereiche. Dazu kann er jederzeit zur Jagd kommen oder -wie aktuell sogar per behördlicher Anordnung (Uckermark) verbilndlich in die Pflicht genommen werden.

Beim Jagdpächter lasse ich mir das ja noch gefallen, weil der dann seine vertraglichen Pflichten erfüllen muss und dadurch automatisch aktiv ist. Ansonsten wäre es aber doch genauso möglich, dass der Jäger seine Aktivität nachweist (wobei es da bei Mitpächterschaft, Gefälligkeitsbescheinigungen etc. natürlich auch diverse Schlupflöcher gäbe...).

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Auch der Sportschütze kann pausieren.

Solange er die Ausnahme nach § 45 Abs. 3 WaffG erfüllt ja. Aber die ist bei jeder Art von Bedürfnis möglich.

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Der Sammler begründet sein Sammelgebiet (und muss entgegen dem Reduzierungstrend sogar anhäufen).

Aha. Worauf gründest Du diese Aussage ? Spätestens wenn das Sammelziel nahezu erschöpft ist, wird das nicht mehr funktionieren.

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Auch das Gewerbe kann an konkreten Dinge gemessen werden und hat darin die Waffen doch wieder relativ pauschal.

Da erlischt die Erlaubnis nach § 21 Abs. 5 WaffG, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Momentan kann das recht einfach über die regelmäßige Überprüfung des Waffenherstellungs- bzw. Waffenhandelsbuches geprüft werden. Nach Wegfall der Buchführungspflicht (Ende 2021) bin ich mal gespannt, wer den Part übernehmen wird. Außer der Kopfstelle beim NWR fällt mir da auf Anhieb niemand ein, aber ob die das bundesweit leisten könnten wage ich eher mal zu bezweifeln.

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Dazu treten dann auch noch alle möglichen Gründe nach §8 WaffG ohne das auch wieder konkreter auslegen zu können.

Oh - gerade die müssen regelmäßig ihre Aktiviät nachweisen !

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Segler oder Bergsteiger weisen auch nicht andauernd den Gebrauch nachweisen.

Man kannn sogar bedürfnisfrei die 4mmM20 schießen.

Soso. Interessant. Hängt wohl davon ab, welche Waffenbehörde für die zuständig ist.

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

Es ist eben alles am Maßstab der Realität zu messen

 

Eben

vor einer Stunde schrieb Waffen Tony:

und da sind Dinge nun einmal grundsätzlich verschieden.

Nö.

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Was @Sachbearbeiter mit Grund Bedürfnis da von sich gibt ist genau die richtige Auslegung für unsere Freunde, um Sportschützen so richtig mit 12/18 je Waffe auf Lebenslang zur Schießplicht zu bringen. Am Ende werden die Sportschützen die dummen sein wenn man nun auf die Jäger einschlägt.

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Am 16.12.2019 um 13:33 schrieb karlyman:

Am Ende könnte man's auch viel einfacher fassen (die Grünen wünschten sich ja z.B. Einfachheit im WaffG) und den LWB komplett verbieten.

Ich denke in der GröKo (größten Koalition,  CDUCSUSPDFDPgrüneLinke) herrscht nur noch keine Einigkeit darüber,  ob man zuerst die Waffen oder die Ausreise verbieten sollte.

Ich könnte mir vorstellen,  dass die Klärung dieser Frage nicht ganz einfach ist.

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vor 45 Minuten schrieb chapmen:

Da eh vieles ot ist- hast du dazu eine Quelle, bzw. Fundstelle im www?

Es gibt noch ein entsprechendes Schreiben auf das ich gerade keinen Zugriff habe.

https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.653968.de
 

Zitat

Dazu zählt die Anordnung einer flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz sowie in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus. Außerdem wird die Anordnung einer verstärkten Fallwildsuche in einem Abstand von der polnischen Grenze aus bis circa 15 Kilometer ins Landesinnere in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) vorbereitet.

 

Zitat

Deshalb planen wir auch eine Anordnung der Anzeige und Probenahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweins in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Maßnahmen werden bislang durch Jägerinnen und Jäger landesweit auf freiwilliger Basis durchgeführt. Um noch besser gewappnet zu sein, sollen diese Maßnahmen zeitnah regional begrenzt verpflichtend sein."

 

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vor 24 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Hmm, ist das so ?

Beim Jagdpächter lasse ich mir das ja noch gefallen, weil der dann seine vertraglichen Pflichten erfüllen muss und dadurch automatisch aktiv ist. Ansonsten wäre es aber doch genauso möglich, dass der Jäger seine Aktivität nachweist (wobei es da bei Mitpächterschaft, Gefälligkeitsbescheinigungen etc. natürlich auch diverse Schlupflöcher gäbe...).

Solange er die Ausnahme nach § 45 Abs. 3 WaffG erfüllt ja. Aber die ist bei jeder Art von Bedürfnis möglich.

Aha. Worauf gründest Du diese Aussage ? Spätestens wenn das Sammelziel nahezu erschöpft ist, wird das nicht mehr funktionieren.

Da erlischt die Erlaubnis nach § 21 Abs. 5 WaffG, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Momentan kann das recht einfach über die regelmäßige Überprüfung des Waffenherstellungs- bzw. Waffenhandelsbuches geprüft werden. Nach Wegfall der Buchführungspflicht (Ende 2021) bin ich mal gespannt, wer den Part übernehmen wird. Außer der Kopfstelle beim NWR fällt mir da auf Anhieb niemand ein, aber ob die das bundesweit leisten könnten wage ich eher mal zu bezweifeln.

Oh - gerade die müssen regelmäßig ihre Aktiviät nachweisen !

Soso. Interessant. Hängt wohl davon ab, welche Waffenbehörde für die zuständig ist.

Eben

Nö.

OK. Dann schleiße ich den Austausch unter der Bemerkung sinnlos und fehlender realitätsbezug.
Zum Glück noch ohne Relevanz.

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Ich glaube kaum, dass ein Jäger eine unbegrenzte Anzahl an LW benötigt. Irgendwann hat man alle Waffengattungen, meinetwegen auch doppelt und 3 Fach, weil vielleicht eine besser geeignet ist als die andere. Aber die 10. Bockflinte braucht der Jäger nicht. 

Von daher kann man schon sagen, das der Waffenbesitz ab einer gewissen Anzahl, nicht mehr zur aktiven Jagd benötigt wird und auch die Unterschiedlichkeit der Waffen und damit das Bedürfnis für einen neue Waffe nicht mehr gegeben ist. 

So argumentiert man beim Schützen, genauso geht das beim Jäger.

Bearbeitet von MrCoopa
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vor 25 Minuten schrieb Globus:

Was @Sachbearbeiter mit Grund Bedürfnis da von sich gibt ist genau die richtige Auslegung für unsere Freunde, um Sportschützen so richtig mit 12/18 je Waffe auf Lebenslang zur Schießplicht zu bringen. Am Ende werden die Sportschützen die dummen sein wenn man nun auf die Jäger einschlägt.

Das habe ich so nicht geschrieben.

 

Anstelle bei den Jägern zu verschärfen könnte man bei Erkennung einer Verfassungswidrigkeit ja auch umgekehrt die Regeln der Sportschützen anpassen. Mit Sicherheit besser.

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vor 11 Minuten schrieb MrCoopa:

Aber die 10. Bockflinte braucht der Jäger nicht.

Vielleicht will er sie aber, die 10 Bockflinte, weil sie ihm besonders gefällt, er das nötge Kleingeld hat, oder was sonst auch immer.

Neidisch war ich noch nie, hab mich immer gefreut, wenn ein befreundeter Sportschütze mit der ultimativen Plempe aufgelaufen ist.

Merkwürdig Denkwürdig, wie sich hier im Forum der Spreu vom Weizen trennt.

 

 

Bearbeitet von subjella
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vor 20 Minuten schrieb subjella:

Vielleicht will er sie aber, die 10 Bockflinte, weil sie ihm besonders gefällt, er das nötge Kleingeld hat, oder was sonst auch immer.

 

 

Ganz genau und meiner Meinung nach soll er sie auch haben, genau wie alle anderen die Interesse an Waffen, aus sportlichen, jagdlichen oder sonstigen legalen Zwecken.

 

Nur Argumentieren hier manche das man die Bedürfnisse nicht miteinander vergleichen kann und dem Jäger keine Begrenzung zugemutet bekommen kann.

Kann man meiner Meinung nach schon, da wie gesagt, irgendwann der Bedarf gedeckt ist. 

Haben wollen ist nicht das Bedürfnis des Jägers,  von der Politik wird das  geduldet , bei den Schützen leider nicht, siehe Gelbe WBK.

Leider wird man sofort mit dem Vorwurf Neid erschlagen, wenn man sich das bemerkt. Keiner will das einem Jäger irgendwelche Rechte genommen werden, trotzdem wird man doch den naheliegenden Vergleich zwischen den Bedürfnissen ziehen können und die mMn unrechtmäßigen Benachteiligungen nennen können.

Bearbeitet von MrCoopa
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vor 29 Minuten schrieb MrCoopa:

Kann man meiner Meinung nach schon, da wie gesagt, irgendwann der Bedarf gedeckt ist.

Wie willst Du wissen, wann irgendwann der Bedarf gedeckt ist?

Ärgere Dich nicht darüber was andere haben, oder was sie dürfen.

Beklage Dich bei Deinem Abgeordneten, oder noch besser, nimm Deine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch

und verklage den Gesetzgeber. Damit wäre allen LWB geholfen. Das ganze Jammern, der darf, ich nicht, das bringt

nur Verdruss.

 

P.S.

Ich bin selbst Sportschütze und Jäger und mir gefällt die ganze Scheisse auch nicht, zumal ich auch mit eigenen

Waffen unter Umständen betroffen. Das nur als Eränzung.

Bearbeitet von subjella
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Hmm St. Floriansprinzip halt, wobei die Unterteilung in Jäger, Sportschützen und Sammler plus deren WBK's inklusive Mischvarianten davon, dies zusätzlich etwas fördert. Schlussendlich sollte man sich einfach nur als LWB sehen, egal was man ist um gemeinsam gegen Verschärfungen anzukämpfen. 

Bearbeitet von mühli
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vor 14 Minuten schrieb subjella:

Wie willst Du wissen, wann irgendwann der Bedarf gedeckt ist?

Ärgere Dich nicht darüber was andere haben, oder was sie dürfen.

Beklage Dich bei Deinem Abgeordneten, oder noch besser, nimm Deine Rechtsschutz-Versicherung in Anspruch

und verklage den Gesetzgeber. Damit wäre allen LWB geholfen. Das ganze Jammern, der darf, ich nicht, das bringt

nur Verdruss.

Als Sportschützen könnte ich hunderte Waffen mit verschiedenen Schießdisziplinen begründen. Quer über alle Verbänden und Sportordnungen. Vom Sportschützen erwartet man jedoch eine gewisse schießsportliche Aktivität. Analog müsste man dann beim Bedürfnis Jagd die Zahl der Jagden/Jahr als Maßstab anlegen, mindestens 12/18 um die Regelmäßigkeit nachzuweisen, idealerweise mit jeder Waffe. Und dann?

Darauf läuft es doch genau hinaus. So wenig Waffen wie möglich fürs Volk. 
Wann kapiert ihr das endlich? Es geht nur gemeinsam!

 

Gruß

 

Stefan

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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Da erlischt die Erlaubnis nach § 21 Abs. 5 WaffG, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt wurde. Momentan kann das recht einfach über die regelmäßige Überprüfung des Waffenherstellungs- bzw. Waffenhandelsbuches geprüft werden. Nach Wegfall der Buchführungspflicht (Ende 2021) bin ich mal gespannt, wer den Part übernehmen wird. Außer der Kopfstelle beim NWR fällt mir da auf Anhieb niemand ein, aber ob die das bundesweit leisten könnten wage ich eher mal zu bezweifeln.

Und der Bümameister mit Studium in Ferlach und mehreren Lehrlingen, der nur repariert und der Händler, der palettenweise Munition mit oder ohne EWB - Pflicht, PTB Kram und Luftdruckwaffen auf Preisniveau von etwa 1,5 Nettomonatsgehältern eines SB im mittleren Dienst verkauft, dem machst Du den Laden dicht? Weil nichts im WHB stand und analog nichts im NWR stehen wird? Das schlimme ist: Das würde mich nicht mal mehr wundern.

vor 3 Stunden schrieb Waffen Tony:

Der Jäger kann sich ja keinen Stempel vom Fuchs geben lassen, mit welcher Kanone er ihn gerade verfehlt hat.

Ich rege an, die Abdeckereitonnen nicht mehr am Nabel der Welt am Wertstoffhof sondern zentral auf dem Behördenparkplatz aufzustellen. Muß ja nicht gerade an der Luftansaugung der Klimaanlage sein.  Dann kann sich jeder Sachbearbeiter von der Aktivität persönlich und ohne Aufwand überzeugen. Und der Waidmann kann umweltfreundlich mit Bus und Bahn anliefern und schont den teuren Geländewagen mit dem Stern.

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vor 35 Minuten schrieb Stefan Klein:

Analog müsste man dann beim Bedürfnis Jagd die Zahl der Jagden/Jahr als Maßstab anlegen, mindestens 12/18

Wo sollen die vielen Schweine und denn herkommen?😀 Sollen die importiert werden?

Und zählt Hege nicht auch?

Bearbeitet von subjella
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vor 1 Minute schrieb erstezw:

Das entscheidet dann das ZK. Doppelflinte mit ZF hat sich bewährt,  das ist für alle (außer ZK-Mitgliedern) ausreichend.

Das ZK. wird derzeit durch die Rot/Rot/Grünen ersetzt, Dann entscheidet eine Frau Roth, oder ein Herr Özdemir

mit welcher Waffe du letztendlich, den noch wenigen, freigegebenen Wildarten, den Schuss antragen darfst.

Natürlich erst, nachdem du deine Waffe aus einem 60 km weit entferntem, hoch gesichertem, Waffen-Sammel-Lager gegen Vorlage

eines gültigen Jagscheines sowie einer aktuellen positiven Auskunft des Verfassungschutzes, abholen durftes.

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vor einer Stunde schrieb Stefan Klein:

Als Sportschützen könnte ich hunderte Waffen mit verschiedenen Schießdisziplinen begründen. Quer über alle Verbänden und Sportordnungen. Vom Sportschützen erwartet man jedoch eine gewisse schießsportliche Aktivität. Analog müsste man dann beim Bedürfnis Jagd die Zahl der Jagden/Jahr als Maßstab anlegen, mindestens 12/18 um die Regelmäßigkeit nachzuweisen, idealerweise mit jeder Waffe. Und dann?

Darauf läuft es doch genau hinaus. So wenig Waffen wie möglich fürs Volk. 
Wann kapiert ihr das endlich? Es geht nur gemeinsam!

 

Gruß

 

Stefan

Nun nehmen wir die Anzahl der Jagden. Wo meldet man sich an?
Nicht geschossen ist auch gejagd.

Wer war jetzt 18mal im Jahr auf Ansitz und hat dennoch nichts erlegen können?

Statistisch wird eben öfter keine Beute gemacht, als erlegt wird.

Das ist in etwa so, wie die Forderung nach Aufbewahrungskontrollen bei illegalen Waffenbesitzern. ;)

 

Die normative Macht des Faktischen ist eben außerhalb der Amtsstuben das realitätsbestimmende Moment.

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