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IGNORED

Informationsveranstaltung zum Waffengesetz am 13.12.2019


Katechont

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vor einer Stunde schrieb Schwarzwälder:

 

 

 

Darf der Altbesitz an Magazinen ggf. blockiert auf 10Schuss uneingeschränkt sportlich+jagdlich weiterverwendet werden?

Sind prinzipiell Blockiermöglichkeiten vorgesehen? Welche?

 

 

Schweizer Lösung, Quelle: https://www.gun-tools.ch/produkte-shop/magazine/ So ein Kompromiss wäre auch für Deutschland wünschenswert, aber ob sowas übernommen wird weiss man wohl noch nicht!

Zitat

Strimag20 / Ersatzmagazin zu Stribog

Original Stribog Magazine

Kapazität: 20 Schuss (Begrenzer auf 10 Schuss - kann entfernt werden bei entsprechender Bewilligung)

Material: Polymer

image.jpg

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Der Supergau

Mir wurde der Änderungsantrag der Koalition zugesandt. Falls dieser echt ist (die Quelle ist vertrauensvoll), erleben wir am Freitag, den 13., den Supergau:
  • Regelabfrage beim Verfassungsschutz (auch im Sprengstoffgesetz)
  • Verlust der Zuverlässigkeit, wenn man Mitglied einer nicht verbotenen, jedoch beobachteten Vereinigung in den letzten fünf Jahren war (z.B. bei der NPD)
  • Mengenbeschränkung auf der Gelben WBK auf 10 Waffen
  • keine Erleichterungen für Magazine / Magazingehäuse
  • Bedürfnisbeschränkungen ala BSSB (12/18x zum Erwerb, letzte Prüfung zum Besitz nach 10 Jahren), Erleichterung für die Verbände, da auch Vereine bestätigen dürfen
  • Waffenverbotszonen auch ohne Kriminalitätsschwerpunkt
  • Messerverbotszonen für alle über 4cm Klingenlänge
  • uvm.
In diesem Änderungsantrag (37 Seiten, davon 15 Seiten als Begründung) sind auch einige wenige Verbesserungen des ursprünglichen Textes enthalten. Diese sind aber marginal.
 
Ein kleiner Auszug von der GRA Facebookseite
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vor 4 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Der Supergau

...

Also weitere drastische Verschärfung - die einzige relevante Erleichterung wurde beim Thema Bedürfnisprüfung erreicht - und da wird der Bundesrat noch dazwischen grätschen.

Dann wäre auch dieser Verhandlungserfolg gekillt. Schade.

Mal ne Frage: Woher weiß ich, welche Vereinigungen jeweils vom Verfassungsschutz "beobachtet" werden? Kann man das im Voraus erkennen? Und was, wenn nur bestimmte Teile "beobachtet" werden, z.B. ein Ortsverband oder ein Jugendverband, nicht aber der Gesamtverband? Ist man dann trotzdem "unzuverlässig".

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vor 14 Minuten schrieb ZaphodBeeblebrox:

Der Supergau

Mir wurde der Änderungsantrag der Koalition zugesandt. Falls dieser echt ist (die Quelle ist vertrauensvoll), erleben wir am Freitag, den 13., den Supergau:
  • Mengenbeschränkung auf der Gelben WBK auf 10 Waffen
  • keine Erleichterungen für Magazine / Magazingehäuse

 

Übel, wenn es so kommt. 

 

Den Unsinn bei den Magazinen zieht man demnach, und entgegen besserer Praxis in den Nachbarländern, voll durch. 

 

Und - demnach - hätten sie es sich tatsächlich nicht nehmen lassen, drastisch am schießsportlichen Bedürfnis "herumzuschnitzen", nun eben (s.o.) über Deckelung. 

Dass "10 Stück" (angesichts der der Natur der "Gelben", und  alleine schon 8 "Eintragungsplätzen" auf einem WBK-Vordruck) keinen Sinn macht, ist ersichtlich.

Und dass es mittlerweile massenhaft Bestand an Waffen "über 10" auf Gelb bei den Schützen gibt, ist auch klar. Bei Erteilung der entsprechenden waffenrechtl. Erlaubnis galt übrigens keine Begrenzung. 

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vor 37 Minuten schrieb Schwarzwälder:

Also weitere drastische Verschärfung - die einzige relevante Erleichterung wurde beim Thema Bedürfnisprüfung erreicht - und da wird der Bundesrat noch dazwischen grätschen.

Dann wäre auch dieser Verhandlungserfolg gekillt. Schade.

Mal ne Frage: Woher weiß ich, welche Vereinigungen jeweils vom Verfassungsschutz "beobachtet" werden? Kann man das im Voraus erkennen? Und was, wenn nur bestimmte Teile "beobachtet" werden, z.B. ein Ortsverband oder ein Jugendverband, nicht aber der Gesamtverband? Ist man dann trotzdem "unzuverlässig".

Die beobachteten Organisationen stehen im Verfassungsschutzbericht. Kannst du auf der BMI Seite downloaden. Sind übrigends deutlich mehr Linksextreme als Rechtsextreme

Bearbeitet von Jack_Oneill
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vor 13 Minuten schrieb Christian 555:

Woher kommt denn plötzlich dieser 💩?

Die "Deutschen" übertreiben es mal wieder richtig.

Ist ja wirklich schon pathologisch.

Wieso, das ist doch eine Verbesserung, wenn sie das Formular um 2 Plätze erweitern, dann braucht man nicht so viele gelbe WBKs für den Bestand.

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vor 5 Minuten schrieb mühli:

Wegen der möglichen Begrenzung auf gelber WBK. Da gab es glaube ich einen Vorfall, welcher im Vorfeld besprochen wurde. Jemand hatte mittels gelber WBK weit mehr als 100 plus Waffen drauf und teils sogar mehrere Waffen bzw. Gewehre des gleichen Modells.

Ja, das wurde von einem Kriminalbeamten bei der Anhörung am 11.11 beschrieben, aber mit der deutlichen Anmerkung das es ein Einzelfall war. Ich denke das wurde eingebaut um bei der SPD die Bedürfniserleichterung unterzubringen

Bearbeitet von Jack_Oneill
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vor 1 Minute schrieb mühli:

Wegen der möglichen Begrenzung auf gelber WBK. Da gab es glaube ich einen Vorfall, welcher im Vorfeld besprochen wurde. Jemand hatte mittels gelber WBK weit mehr als 100 plus Waffen drauf und teils sogar mehrere Waffen bzw. Gewehre des gleichen Modells.

 


Wenn ich mich richtig erinnere, waren da ca. 150 Waffen auf WBK(s) Gelb, darunter ca. ein Dutzend K98....

Und deswegen wollen die ernsthaft eine Begrenzung auf 10....?!

 

Das wäre ungefähr so, als wenn in einer Stadt zwei Autofahrer, unter Zigtausenden, durch die Innenstadt, wo 50 km/h zulässig sind, mit 120 km/h brausen würden.

Und als Reaktion darauf würde man für Alle dann Schritttempo in der Stadt einführen.

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Gerade eben schrieb Jack_Oneill:

Ja, das wurde von einem Kriminalbeamten bei der Anhörung am 11.11 beschrieben, aber mit der deutlichen Anmerkung das es ein Einzelfall war.

Ich denke das wurde eingebaut um bei der SPD die Bedürfniserleichterung unterzubringen

 

Was für ein Irrwitz.

 

ist in der Information, was diese ominöse "Begrenzung auf 10" angeht, denn auch irgend etwas über den Bestand gesagt?

(Schließlich ist ja vieles an Bestand "über 10" vorhanden, und wurde auf Grundlage erteilter Erlaubnisse nach § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelb") ohne entsprechende Begrenzung erworben und eingetragen). 

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vor 17 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Die beobachteten Organisationen stehen im Verfassungsschutzbericht. Kannst du auf der BMI Seite downloaden.

Hm, der Verfassungsschutzbericht von 2018 erscheint aber erst Ende Juni 2019.

D.h. der LWB erfährt womöglich erst 1,5 Jahre später, dass er in eine beobachtete Organisation eingetreten ist.

 

Ich fände dann eine Liste von Organisationen und Parteien sinnvoll, 

wo klar drüber steht: "Wer in folgenden Parteien, Kirchen oder Organisationen Mitglied wird, verliert sofort alle waffenrechtlichen Erlaubnisse"

Entsprechend aktualisierte Hinweislisten sollten dann den LWBs regelmäßig zugehen oder über die Vereine verteilt werden, damit alles klar ist.

 

In Zukunft kann man den politischen Gegner nicht nur beobachten, sondern auch partiell entrechten und enteignen, völlig verfassungsrechtlich unbedenklich!

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Gerade eben schrieb karlyman:

 

Was für ein Irrwitz.

 

ist in der Information, was diese ominöse "Begrenzung auf 10" angeht, denn auch irgend etwas über den Bestand gesagt?

(Schließlich ist ja vieles an Bestand "über 10" vorhanden, und wurde auf Grundlage erteilter Erlaubnisse nach § 14 Abs. 4 WaffG ("Gelb") ohne entsprechende Begrenzung erworben und eingetragen). 

Wir sollten warten bis der Änderungsantrag veröffentlicht ist. Es gibt dann bestimmt eine Erläuterung der Verbände, was da auf uns zu kommt.

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vor 2 Minuten schrieb Raiden:

Der Krug geht halt solange zum Brunnen, bis er bricht.

 

 

Den Missbrauch (wenn man so will) durch einen Einzelnen, oder sehr Wenige, bekäme man aber auch leicht auf verwaltungsrechtlichem Weg über die Waffenbehörden in den Griff. 

Da braucht es wahrlich nicht so drastische Beschränkungen für Alle! 

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vor einer Stunde schrieb ZaphodBeeblebrox:

Der Supergau

Mir wurde der Änderungsantrag der Koalition zugesandt. Falls dieser echt ist (die Quelle ist vertrauensvoll), erleben wir am Freitag, den 13., den Supergau:
  • Regelabfrage beim Verfassungsschutz (auch im Sprengstoffgesetz)
  • Verlust der Zuverlässigkeit, wenn man Mitglied einer nicht verbotenen, jedoch beobachteten Vereinigung in den letzten fünf Jahren war (z.B. bei der NPD)
  • Mengenbeschränkung auf der Gelben WBK auf 10 Waffen
  • keine Erleichterungen für Magazine / Magazingehäuse
  • Bedürfnisbeschränkungen ala BSSB (12/18x zum Erwerb, letzte Prüfung zum Besitz nach 10 Jahren), Erleichterung für die Verbände, da auch Vereine bestätigen dürfen
  • Waffenverbotszonen auch ohne Kriminalitätsschwerpunkt
  • Messerverbotszonen für alle über 4cm Klingenlänge
  • uvm.
In diesem Änderungsantrag (37 Seiten, davon 15 Seiten als Begründung) sind auch einige wenige Verbesserungen des ursprünglichen Textes enthalten. Diese sind aber marginal.
 
Ein kleiner Auszug von der GRA Facebookseite

Kannst du dat Dingens hier posten ?

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vor 19 Minuten schrieb Jack_Oneill:

Es werden sogar Teile der LINKEN beobachtet.

Das war ja Teil meiner Frage - heißt das, dass ALLE Mitglieder der LINKEN nun ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse verlieren?

Oder nur ein Teil der Mitglieder? Woran macht man das fest?

 

Ferner finde ich in dem Verfassungsschutzbericht viele Auflistungen nicht. Z.B. werden ja bestimmt Chartgruppen beobachtet - wie Nordkreuz.

Kann man davon ausgehen, dass alle Chatmitglieder ihre Waffen verlieren - und im Umkehrschluss die, die sie behalten zu Spitzeln aufgerückt sind?

Also dieser Teil der Gesetzgebung unterliegt auch dem Bestimmtheitsgebot!!!

Es muss klar sein, wenn ich irgendwo (ggf. passives) Mitglied werde und mitchatte, was für waffenrechtliche Konsequenzen das jeweils hat.

 

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Hier ein informativer Artikel zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz - was/wen und wie er beobachtet.

Dabei kann auch jeder AFD-Anhänger abschätzen, inwiefern er künftig seine Waffen verlieren könnte:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/afd-verfassungsschutz-beobachtung-faq

 

 

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