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IGNORED

Bachelorarbeit "Kollidierende Rechte im Schießsport"


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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb knight:

 

In meinem 8.1.1 steht aber auch (Hervorhebung durch mich)

...

Das steht eingangs, ja. Später aber, dass es im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung auch möglich ist. Deshalb ist erschwert schon richtig.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb LTB:

Österreich(!)

 

Wie deutlich denn noch? So lange wir nicht über Österreich reden können, halte ich deine Meinung für unsachlich.

Spielt doch keine Rolle, was im anderen Land ist. Du wirst für beide Länder Beispiele finden, die sich beißen. An der Erforderlichkeit, unbedingt eine scharfe Waffe zum Selbstschutz verwenden zu müssen, ändert das aber nix.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Wer sich z.B. "nur" bedroht fühlt, kann sich auch anderweitig schützen. Aus diesem Grund ist Selbstverteidigung (zurecht) bis auf die Fallkonstellationen des § 19 WaffG auch kein Bedürfnis.

Bin immer noch wißbegierig, wie und womit.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Spielt doch keine Rolle, was im anderen Land ist. Du wirst für beide Länder Beispiele finden, die sich beißen. An der Erforderlichkeit, unbedingt eine scharfe Waffe zum Selbstschutz verwenden zu müssen, ändert das aber nix.

Falscher Ansatz an zwei Stellen. Erstens: Es gilt für beide Länder das selbe EU-Recht. Daher spielt eben auch Österreich eine Rolle. Ich erinnere nochmal an die Möglichkeiten des EU-Rechts und dem Ziel der Harmonisierung. Das nkann auch mal in diese Richtung geschehen. Es ist EU-rechtskonform.
Zweitens: Es auch nicht notwendig unbedingt eine Schusswaffe zur Jagd zu verwenden.
Die Erforderlichkeit wird hier fehlinterpretiert. Dem Bedürfnis Selbstverteidigung mit Schusswaffe ist zweifelsohne die Erforderlichkeit einer Schusswaffe immanent. Die Selbstverteidigung ohne SW steht garnicht zur Diskussion. Es geht um die Zuerkennung gleicher Rechte im Rahmen der EU Harmonisierung.
Ein anerkanntes Bedürfnis (und Selbstschutz mit Schusswaffe ist wie bei unserem EU Nachbarstaat ein anerkennenswertes Bedürfnis) zur Heimverteidigung wäre die einfache und EU-konforme Lösung.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Na ja, man könnte ja das Bedürfnis für SD von mir aus auf Überschallmunition begrenzen. Auch Jäger sind ja auf SD für schalenwildtaugliche Langwaffen beschränkt.

Nein. Das sind sie nicht. Auch ist eine Begrenzing auf Überschallmunition derzeit nicht definiert und wird anscheinend auch nicht.

Im Gegenzug dazu kenne ich Auflagen mit Unterschallmunition in bestimmten Gebieten zu bejagen (Sonderfälle)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Also da muss ich nicht lange überlegen. Schießereien in Wohngebieten sollten nicht zur Tagesordnung gehören. Im übrigen krankt es schon an der Erforderlichkeit, denn um sich selbst zu schützen, kann man bei der Haussicherung anfangen, sich WaffG-frei bewaffnen und wenn man dann immer noch Angst hat, sich einen großen Hund zulegen.

Das ist eine durch nichts begründbare Hysterie. Einschränkungen haben auf Fakten zu beruhen und nicht auf Gefühlen (wie heute zunehmend)

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

In Amerika passiert es ständig. Zudem müsste der Waffenbesitzer erst mal seinen Waffentresor öffnen, um an die Waffe zu kommen. Da sich der Täter vorher nicht ankündigt und plötzlich vor Dir steht, bringt das also nicht wirklich viel. Selbst wenn man noch an seine Waffe kommt, soll es dann zum Gefecht mit allen Gefahren für ihn selbst und ggf. durch Abpraller auch für Dritte kommen ? Neee

Doch. Du sagtest doch entsprechende Haustürsicherung. Das verschafft einem die Zeit. Keine Wohnung/Haus ist komplett eindringsicher.
USA ist wieder der falsche Bezugspunkt. Österreich war genannt.
Die tschechischen Sportschützen dürfen sogar führen. Da gab es die selben BEfürchtungen in der deutschen Presse.
Bislang ist auch hier nichts bekannt geworden.
Menschen brauchen zum Töten keine Schusswaffen. Das beweist die Relität. Wer will tut es ohne und wer nicht, wird es auch mit nicht tun.

Das höchste Gut ist das Recht auf Leben und Gesundheit. Da ist oberstes Verfassungsziel. Dazu darf man eigentlich keine unbegründeten Sachen zur VErhinderung erfinden.
GEfahren bestehen immer. Das zeigt nicht nur der gewöhnliche Straßenverkehr. Gefahren lassen sich auch nie komplett ausschließen.
Das ist dann eben hinzunehmen. Es hat keine relevante Größenordnung. Raub und Mord bei Einbruchsdiebstahl hingegen schon.
Es kommt dort auch keine zufällige Streife vorbei, um einen zu beschützen.
Des Weiteren ist das EU Recht.

 

Beispiel Deutschland: 400.000 Jäger fahren zugriffsbereit durch Deutschland in ihr Revier und laufen dort schuss- und zugriffbereit damit herum.
Obendrein haben sie dort eine grundsätzliche Schießerlaubnis.
Es gibt keine gesteigerte Gefährdung.
Auch dort gibt es leider (aber nur) vereinzelte Unfälle.
Dazu kommen über eine Million legaler Schusswaffen in Haushalten mit jederzeitigem Zugriffsrecht. Auch hier geschieht von dem Unterstellten nahezu garnichts.

Rechnent man jetzt noch die angeblich 20 Mio illegalen Waffen (oder meintewegen nur die Hälfte) hinzu, haben wir eine flächendeckende Bewaffnung ohne nennenswerte Schusswaffenkriminalität.
Die Realität schlägt alle Theorie.

 

Sowohl unsere EU-Nachbarn, als auch die Deutschen scheinen nicht so schießwütig zu sein, wie unterstellt wird.
Es gab jedoch erfolgreiche Notwehr, für die wenigen, denen das möglich ist.

 


Den plötzlichen Überfall als Zufallsopfer kann man übrigens nicht im Vorfeld bei der Behörde anmelden und damit ein Bedürfnis geltend machen.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Spielt doch keine Rolle, was im anderen Land ist. Du wirst für beide Länder Beispiele finden, die sich beißen. An der Erforderlichkeit, unbedingt eine scharfe Waffe zum Selbstschutz verwenden zu müssen, ändert das aber nix.

Made my day. 🤣

 

 

Ich hoffe wirklich, dass Dich, Deine Frau und Deinen Kinder nie gegen schweren Raub/Vergewaltigung/Mord/schwertster Körperverletzung verteidigen müssen. Selbst wenn der Angriff nicht plötzlich kommt, Du also Reaktionszeit hast, wirst Du diese Tiere nicht mit allen DIR zur Verfügung stehenden Mitteln abhalten können.

 

Soweit das Szenario. Einfach mal kurz zu Hause gedanklich durchspielen: Gerade klingelt es 2x ; Deine Frau macht die Tür auf, du bist im Schlafzimmer des OG, ...

 

 

Sodele, immer noch keine ERFORDERLICHKEIT ?! Nein, dann gehen die Einbrecher nicht brutal genug vor.

 

 

Diese/deine "gängige" Meinung ändert sich in der Regel schnell, wenn man anfängt sich mit der realen Welt auseinanderzusetzen. Das ist aber unbequem und kann nicht jeder.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Nette Idee, aber wie willst Du diesen Personenkreis zusammenstellen ? Im Einzelfall erfolgt dies ja regelmäßig durch die Polizei in Strafverfahren per Hausdurchsuchung.

Im Prinzip wie bei LWB auch. :AZZANGEL:

  1. Zu Zeiten, wenn die Bewohner üblicherweise anwesend sind, unangekündigt an der Wohnung klingeln.
  2. Sich ausweisen und die Absicht, die 36er-Kontrolle durchzuführen, erklären.
  3. Willigt der oder die Bewohner ein, erfolgt die Kontrolle.
  4. Behaupten die Bewohner, keine relevanten Waffen und Munition zu besitzen, haben sie dieses und dass sie auch künftig solche Waffen und Munition nur mit entsprechenden Erlaubnissen erwerben werden mittels einer E.V. zu versichern, wobei sie selbstverständlich über die Folgen einer falschen E.V. aufzuklären sind.
  5. Werden wiederholt keine Bewohner angetroffen, schriftlich zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins oder alternativ zur Abgabe einer entsprechenden E.V. auffordern.
  6. Erfolgt weder eine Kontrolle noch die Abgabe der E.V. im vorgegebenen Zeitrahmen den Vorgang an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Waffen und Munition weiterleiten.

So etwas ließe sich wunderschön systematisch Straße für Straße durchführen. :rolleyes: Gebührenbescheide nicht vergessen! :fkr: Schließlich ist das WaffR kein Spezialrecht für Jäger, Schützen und Sammler, sondern ein Recht, das jeden in Deutschland angeht. :teu382:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Bearbeitet von Mausebaer
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Spielt doch keine Rolle, was im anderen Land ist. Du wirst für beide Länder Beispiele finden, die sich beißen. An der Erforderlichkeit, unbedingt eine scharfe Waffe zum Selbstschutz verwenden zu müssen, ändert das aber nix.

Kulturell sind sich Österreich und Deutschland enorm ähnlich. Vielleicht gibt es in Österreich ja weniger Morde, weil das Waffengesetz dort liberaler ist. ;)

Geschrieben

Ach was! :rolleyes:

Das liegt bestimmt an dem im allgemeinen verträglicheren Wesen der Öschis. Die sind halt immer schon mehr Balkan-affin gewesen, als die verstockten Deutschen. Da wird einfach nicht wegen jeder Kleinigkeit zur Polizei gerannt. Wenn da wer die Oma ausgeraubt, vergewaltigt und gemeuchelt hat, dann steht da in der Todesurkunde halt Herzversagen und anschließen wird das einfach direkt untereinander ohne Polizei und Staatsanwaltschaft geregelt. :teu38:

 

Dein

Mausebaer :beach:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

Im Prinzip wie bei LWB auch. :AZZANGEL:

  1. Zu Zeiten, wenn die Bewohner üblicherweise anwesend sind, unangekündigt an der Wohnung klingeln.
  2. Sich ausweisen und die Absicht, die 36er-Kontrolle durchzuführen, erklären.
  3. Willigt der oder die Bewohner ein, erfolgt die Kontrolle.
  4. Behaupten die Bewohner, keine relevanten Waffen und Munition zu besitzen, haben sie dieses und dass sie auch künftig solche Waffen und Munition nur mit entsprechenden Erlaubnissen erwerben werden mittels einer E.V. zu versichern, wobei sie selbstverständlich über die Folgen einer falschen E.V. aufzuklären sind.
  5. Werden wiederholt keine Bewohner angetroffen, schriftlich zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins oder alternativ zur Abgabe einer entsprechenden E.V. auffordern.
  6. Erfolgt weder eine Kontrolle noch die Abgabe der E.V. im vorgegebenen Zeitrahmen den Vorgang an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des illegalen Besitzes von Waffen und Munition weiterleiten.

So etwas ließe sich wunderschön systematisch Straße für Straße durchführen. :rolleyes: Gebührenbescheide nicht vergessen! :fkr: Schließlich ist das WaffR kein Spezialrecht für Jäger, Schützen und Sammler, sondern ein Recht, das jeden in Deutschland angeht. :teu382:

 

Dein

Mausebaer :hi:

 

Dann sage noch einer die Ballermänner hätten keinen Humor.

Geschrieben

“Wozu braucht der Sportschütze einen SD“ ist NICHT die richtige Frage, insbesondere in einer demokratischen modernen Gesellschaft nicht.

 

Die richtige Frage ist:

“Gibt es einen Grund dem Schützen einen SD zu untersagen und wenn ja, wiegt der Grund hinreichend schwer gegenüber der Einschränkung des Individuums“

 

Ich brauche keinen SD, aber ich will einen. Und da der SD in meinen Händen keine Gefährdung der Gesellschaft darstellt - ganz im Gegensatz zu einer ausstehenden Masern-Impfung- gibt es keinen schwerwiegenden Grund, mir den Erwerb zu untersagen.

 

So geht Zivilisation.

Geschrieben

Keiner der Moderatoren.

 

(Achtung, Moderator = Englisch für Schalldämpfer)

 

Ich finde es Ok, das Jäger Schalldämpfer haben, Sportschützen aber nicht.

 

Einfach deswegen, weil Jöger ja gesellschaftliche Verantwortung tragen, 

Geschrieben
vor 34 Minuten schrieb EkelAlfred:

...

 

Einfach deswegen, weil Jöger ja gesellschaftliche Verantwortung tragen, 

Ist die Plural von "Jogger" nicht auch "Jogger" und nicht "Jöger"? :unsure2:

 

... und auch die Schützen tragen gesellschaftliche Verantwortung. Sie sind Beschützer und Träger des immateriellen Kulturerbes "Schützenwesen"https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/schuetzenwesen )

 

Dein

Mausebaer :hi2:

Geschrieben

Aber nur die Uniformierten welche man von den Umzügen kennt von der priviligierten Schützengesellschaft ;)
Das Sportgeballerei in Jeans und T-Shirt nicht.

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Josef Maier:

Bin immer noch wißbegierig, wie und womit.

bei ausreichenden räumlichen Gegebenheiten kann ein Langschwert gute Dienste leisten, je nach Präferenz auch ein Morgenstern. Aber nicht mit ins Bett nehmen!!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Waffen Tony:

Aber nur die Uniformierten welche man von den Umzügen kennt von der priviligierten Schützengesellschaft ;)
Das Sportgeballerei in Jeans und T-Shirt nicht.

Nix da!

Klickst Du den Link oben und liest:

Zitat

... " Das Schützenwesen hat im Laufe seiner Geschichte immer wieder auf Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen reagiert und sich enorm ausdifferenziert. Der alte Brauch wird heute in der Regel im Rahmen einer Vereinszugehörigkeit von Menschen jeden Alters und Geschlechts unabhängig von religiösem Bekenntnis, sexueller Orientierung, Herkunft oder auch Behinderung ausgeübt. Es gibt vielfältige Maßnahmen zur Weitergabe der Tradition, unterschiedliche Formen der Jugendarbeit und eine aktive Pflege regionaler und europäischer Verbindungen. "...

DAS passt selbst voll auf IPSC. :yes:

 

Dein

Mausebaer :bud:

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb sealord37:

bei ausreichenden räumlichen Gegebenheiten kann ein Langschwert gute Dienste leisten, je nach Präferenz auch ein Morgenstern. Aber nicht mit ins Bett nehmen!!

und vor allem wegschließen ;)

 

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

An der Erforderlichkeit, unbedingt eine scharfe Waffe zum Selbstschutz verwenden zu müssen, ändert das aber nix.

Darüber können wir reden wenn die Politiker mit ihrem Personenschutz anfangen und Polizei und Bundeswehr dann nachziehen. Letzteres vielleicht aber erst wenn Verbrecher und Schurkenstaaten zusammen mit den Politikern mit gutem Beispiel vorangehen. Schon der Umstand, daß Bonzen praktisch an jedem Ort der Welt, über Kulturen und politische Systeme hinweg, mit Schußwaffen geschützt werden oder auch sich selber mit Schußwaffen schützen, Polizei und Militär ebenfalls, spricht stark dafür, daß diese dafür ein geeignetes und erforderliches Mittel sind.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

Nehmt doch einfach Werkzeug und keine Waffen! :closedeyes:

Und der Glaubwürdigkeit halber kann das Haumesser ruhig auch Spuren von Gartenarbeit oder Reviereinsatz aufweisen.

Dann hat man es ermattet von der Arbeit neben dem Bett zu Boden sinken lassen.🤣

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