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IGNORED

Auswirkungen neues Waffengesetz / Erfahrungen


RickDangerous

Empfohlene Beiträge

vor 18 Stunden schrieb Kappa:

Ist doch super, so werfen sie ein Netz aus und hoffen, dass jemand versehentlich noch nicht gemeldete Waffen anmeldet. Bei denen kann man dann nachhaken und sie eintragen. Dumm sind sie nicht ;)

 

 

Nein. 

Es liegt daran, und das weiss ich aus erster Hand, dass die Waffenbüros ein riesiges Puff haben. Nach Kauf-Verkauf von oder in andere Kantone funktioniert die Übertragsmeldung teilweise sehr schlecht. Wir wissen ja alle, dass mit der Verschärfung die Waffenbüros auch leidtragend sind und die neue Gesetzgebung umsetzen müssen. Daher kommen sie immer mehr in Verzug mit allem, schauen dass wir die WES möglichst rasch bekommen, aber im Backoffice häuft sich die Arbeit und der To Do Haufen wird grösser und grösser.

Die möchten deine Waffenliste aus diesem Grund, damit ihnen die Arbeit leichter fällt und bei Fehlern direkt schauen können, wieso was fehlt oder zuviel ist.

Wenn sie zuerst eine Liste schicken und dir fällt etwas auf, musst du es wieder melden, damit man wieder gleich weit ist, wie wenn du ihnen die Liste direkt schickst. Kurzum: mit deiner Liste kann bei einem Fehler ein Arbeitsschritt eingespart werden.

Es geht ihnen nicht darum ein Netz auszuwerfen. 😉

 

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vor 31 Minuten schrieb Bueller:

Nein. 

Es liegt daran, und das weiss ich aus erster Hand, dass die Waffenbüros ein riesiges Puff haben. Nach Kauf-Verkauf von oder in andere Kantone funktioniert die Übertragsmeldung teilweise sehr schlecht. Wir wissen ja alle, dass mit der Verschärfung die Waffenbüros auch leidtragend sind und die neue Gesetzgebung umsetzen müssen. Daher kommen sie immer mehr in Verzug mit allem, schauen dass wir die WES möglichst rasch bekommen, aber im Backoffice häuft sich die Arbeit und der To Do Haufen wird grösser und grösser.

Die möchten deine Waffenliste aus diesem Grund, damit ihnen die Arbeit leichter fällt und bei Fehlern direkt schauen können, wieso was fehlt oder zuviel ist.

Wenn sie zuerst eine Liste schicken und dir fällt etwas auf, musst du es wieder melden, damit man wieder gleich weit ist, wie wenn du ihnen die Liste direkt schickst. Kurzum: mit deiner Liste kann bei einem Fehler ein Arbeitsschritt eingespart werden.

Es geht ihnen nicht darum ein Netz auszuwerfen. 😉

 

Nein natürlich nicht, auf keinen Fall wie kann man nur auf die Idee kommen...

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Bitte meinen Post auch lesen. Ich habe doch explizit die Verordnung zitiert und klar gemacht, warum es eben zumindest für mich nicht klar ist. 

 

Dass mit "das Schiessen" ausschließlich organisierte Anlässe des SSV gemeint sind, steht da nicht genau. Und eben diese Fragestellung mit Schießskeller ja oder nein ist schon wichtig. Gerade weil es vorher hieß, es gäbe keinen Vereinszwang. Und im Internet steht bis heute teilweise, dass es im Schießskeller eben doch ginge. Und genau das ist in meinen Augen Verarsche des Wählers.

 

Wenn ich einen Denkfehler mache oder du neue Informationen hast, bin ich dankbar für Aufklärung. Aber wirf mir bitte nicht vor, ich würde die offiziellen Dokumente nicht lesen.

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Am 2.12.2019 um 18:23 schrieb Kappa:

Eine entsprechende Anfrage bei der FEDPOL zur Klarstellung läuft noch.

Und nur deren Antwort würde die Lage klären. Bei einigen Punkten scheinen verschiedene Kantone unterschiedliche Regelungen zu entwickeln, wobei die u.U. auch wieder geändert werden, wie das Nachmeldeformular von Fribourg. Wenn aber das Fedpol so eine Interpretation durchsetzt, bliebe nur der Klageweg, die politischen Äusserungen zur Sache vor der Abstimmung sind ja gut dokumentiert. Ob Protell das auf die Reihe kriegen würde...

Bearbeitet von Bergler
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Knackpunkt ist was unter dem Begriff "sportlichen" verstanden wird.....kann als Wettbewerb gesehen werden oder als Herausforderung (Präzision) an sich oder als Meditation usw. 

 

Dürfte daher dann noch sehr interessant werden wie das ausgelegt wird.....

 

bj68

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vor 17 Stunden schrieb joker_ch:

Zur Frage des nachweises des schiessen lohnt es sich die Verordnung zu lesen: 

Der eine oder andere Wettbewerbsschütze kann sich natürlich ohne Probleme den Spaß machen, die Nachweise mittels Wettbewerbsstarts aus einem Kalendermonat zu erbringen. Für diejenigen, bei denen der sportliche Charakter des Schießens schwerer zu dokumentieren ist, weil sie keine Wettbewerbe machen, dürfte die sicherste Vorgehensweise die Mitgliedschaft in einem "Schießverein" sein--oder natürlich einfach mal bei einem Wettbewerb mitmachen. Vielleicht sollte jemand einen "Eidgenössischen Verein für Sport- und Spassschiessen" eröffnen, der eine lebenslange Mitgliedschaft zu zehn Franken anbietet...

Bearbeitet von Proud NRA Member
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vor einer Stunde schrieb joker_ch:

Man kann auch einfach am Feldsschiessen teilnehmen.

Nein, kann man eben nicht ohne Ordonanzwaffe.

 

Jemand der z.b. nur eine AR-10 besitzt, hat eigentlich keine Möglichkeit einen Schiessnachweis zu erbringen.  

Bearbeitet von Juniperus
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12 hours ago, Juniperus said:

Ich muss einen 100 jährigen Karabiner kaufen damit ich ein AR-15 besitzen kann. Mit diesem Meisterstück dürfte es die Schweiz nach weit vorne geschafft haben wenns um die verblödetsten Gesetze weltweit geht.

Ich gestehe....meine erste Waffe war eine Glock 17, was mir der nette Herr im kantonalen Waffenbüro ans Herz gelegt hat, weil sich damit einfacher auf Schießständen schießen lässt als mit der ursprünglich angepeilten Beretta M9A3 (die gab es dann später). 

Als klar wurde, dass die Schweiz oder besser der hiesige Staat da mitziehen würde, gab es einen K31 wo das Teuerste dann die neue Visierung war und damit sich die 7,5 × 55 mm nicht so alleine fühlen, gab es dann kurz bevor der Mist Gesetz wurde, dann noch das als Halbautomat umgebaute Stgw 57 eben mit dem Hintergedanken mit den Teilen seine Schießpflicht erfüllen zu können, ohne lange Diskussionen, ob Waffe xyz auf dem Stand erlaubt sei zu schießen. 

 

bj68

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Zumindest SH handhabt den Schiessnachweis so:

Egal wie viele Waffen man hat, der Nachweis muss nur mit einer davon erbracht werden. 

Trainings zählen auch als Schiessnachweis.

 

Auf die Frage eines Teilnehmers eines Infoevents, ob man denn auch ins Training kommen, fünf Schuss schiessen, und wieder gehen kann und das als Nachweis zähle: Ja, tut es.

Die Vereine werden Formulare erhalten (oder müssen sie selber besorgen, das weiss ich nicht mehr genau), wo sie die Nachweise visieren können. Wer das überwacht, fragt ihr? Niemand.

 

Der arme AR15-Besitzer darf natürlich auch am Feldschiessen eine Waffe ausleihen und so den Nachweis erbringen. Macht nicht viel Sinn im Gesetzeskontext, sei aber so. Eh.

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Also primär: ich finde das neue Gesetz auch nicht optimal.

 

Aber (grosses aber):

 

Manchmal denke ich, dass es bewusst so unklar und lasch ausformuliert wurde. Manchmal lese ich zwischen den Zeilen "fu** EU".

 

Ich denke, dass jedes Schiessen zählt, auch das im Schiesskeller. Denn hier haben die Kantone keinen Spielraum. Aber warten wir ab, was das fedpol sagt.

 

Zudem ist eine Vereinsmitgliedschaft immer noch der beste Weg. Natürlich nur, wenn man schon in einem Verein ist. Ich selber bin in zwei 300m und einem 25/50m Schiessverein. Als Mitglied muss man nur den Beitrag zahlen (30 Franken beim 300m Verein, 70 Franken beim 25/50m Verein).

 

Und zum OP und FS Schiessen: Pistolen sind sehr viele zugelassen. Gewehre eher weniger. Aber die Vorredner haben schon geschrieben, dass man einfach einen billigen K31 kaufen soll oder jederzeit eine Waffe ausgeliehen bekommt.

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Und hört bitte auf zu schreien:

 

"Mimimi, es geht gar nicht, dass ich einen K31 kaufen muss, um eine AR15 zu besitzen, Mimimi". Ja, es ist schizophren. Aber Leute: ihr kriegt die AR15 relativ schmerzlos. Und der K31 kostet weniger als der neue M4-Style Schiebeschaft.

 

Ich hoffe nur, dass es nicht noch schlimmer wird. Darum bitte nicht reklamieren, dass das Gesetz sinnlos ist. Sonst findet sich bald ein* nette* Politiker*, welche* gerne bereit ist, das für Euch zu beheben: indem die Schraube noch mehr angezogen wird!

 

Widerstand und Opposition im richtigen Moment und in der richtigen Dosis! Das ist gefragt.

Bearbeitet von Swisswaffen
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Und dazu kommt, wenn man sich im Verein gut einbringt kann man ggfs auch mal andere Sachen schiessen. 

Ich darf bei uns zb auch mit meinem G3 und AR15 schiessen, mit Schweden mauser und 223 AK auch. Einfach keine 338 oder ähnliches. Aber wenn man dafür sorgt das alles heile bleibt und die Kaliber nicht allzuweit von der Norm abweichen, kein Problem. 

Ich schiesse zb die AR und AK mit der GP 90 problemlos

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Noch dazu: warum bin ich in drei Vereinen?

 

Im zweiten 300m Verein bin ich, weil dieser im Dorf ist, wo wir zugezogen sind. Eine gute Sache, um etwas Kontakte zu kriegen. Die Generalversammlung ist auch immer lustig und es gibt dort auf Kosten des Vereins eine warme Mahlzeit.

 

Bei den anderen Vereinen bin ich im Vorstand *g* <werbung>Wenn also jemand Mitglied werden will, einfach melden.</werbung>

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Am 4.12.2019 um 09:56 schrieb Juniperus:

Jemand der z.b. nur eine AR-10 besitzt, hat eigentlich keine Möglichkeit einen Schiessnachweis zu erbringen.  

Mal doof gefragt: Wenn's keine brauchbare Möglichkeit gibt, die Dinger zu schießen, lässt da nicht auch der Reiz nach, und müsste man da nicht ansetzen, um auch den Besitz langfristig zu sichern?

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Es gibt ja Möglichkeiten das zu schiessen. Entweder kommerzielle Stände und Schiesskeller, unter entsprechenden Bedingungen auch auf dem eigenen Grundstück, und wie halt auch schon gesagt, in einigen örtlichen 300m Vereinen kann man das auch machen. 

Bearbeitet von Doggenrotti
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