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IGNORED

Auswirkungen neues Waffengesetz / Erfahrungen


RickDangerous

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Ich weiss wie man es schreibt und was es bedeutet.

 

Nun warte ich noch auf die Auflistung der legalen, adäquaten Reaktionen, welche mir verbaut sind, wenn ich alle Waffen melde. Da bin ich mal gespannt.

 

Denn wenn ein Entscheid (sei's der Schweiz oder der EU) besagt, dass eine Waffenkategorie ab einem Zeitpunkt illegal ist, spielt es keine Rolle, ob die Waffe gemeldet ist oder nicht.

Bearbeitet von Swisswaffen
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vor 1 Stunde schrieb Swisswaffen:

 die Waffen jetzt schon (was ich nie geschrieben habe) zu melden. Ich weiss, dass ich bis im August 2022 Zeit habe.....

Mache ich auch noch, aber nicht alle Waffen, sondern wie joker_ch schon schrieb 

Zitat

Sonst zu melden bin ich mal wieder nicht gleich wie Swisswaffen. Gemeldet muss werden bis zum 14.08.2022, nicht einen Tag vorher  und nur die VA die zu HA verändert wurden und die verbotenen HA mit großen Magazinen, sonst nichts.

 

Bearbeitet von mühli
überflüssiges Wort gelöscht
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vor 2 Stunden schrieb Swisswaffen:

Was Du hier machst, ist Aufruf zu einer Straftat. Nämlich im Falle eines Einzugs der Waffen, was gemäss gerichtlicher Verfügung für alle Waffen gilt (nicht nur die registrierten), dazu auffordern, die (noch) nicht registrierten Waffen zu verstecken und nicht einziehen zu lassen.

 

Zudem bist Du mal wieder nicht konsequent: in einem Abschnitt das vorauseilende Gehorsam anprangern und im nächsten Abschnitt (Schiessen eintragen lassen) gleich selber praktizieren. Pfui.

 

Ich bin legal und ich bleibe legal. Da unterscheiden wir uns wohl.

Habe ich das geschrieben nein. Ich habe nur geschrieben wie man sich gesetzlich verhält, sprich nachmelden was nachgemeldet werden muss zu dem gesetzlichen Stichtag. Und darauf aufmerksam gemacht das HA die nicht mit Magazinen mit hoher Kapazität versehen sind oder aufbewahrt nicht unter die gesetzliche Meldepflicht fallen.

 

Ich kenne manche die haben das Problem elegant gelöst indem sie keine Magazine mit hoher Kapazität haben und ich mein damit nicht das die die irgendwo versteckt haben.

 

Ich bin legal und bleibe auch legal, nur ich lese eben das Gesetz und mache nicht mehr als der Gesetz vorschreibt. Hat übrigens bis jetzt auch nie ein Waffenbüro von mir verlangt, den meistens kennen die auch die Gesetze.

Bearbeitet von joker_ch
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Im übrigen das nicht anmelden und schwarz behalten wird sicher nicht diejenigen betreffen die schon eine schöne Akte beim Waffenbüro haben. Ich weiss nicht genau wie Swisswaffen auf dieses dünne Brett kommt. Ausser man möchte gerne eine ungebetene Hausdurchsuchung..... Und ich möchte nicht.

 

Zuletzt um diese unsäglichen Unterstellungen zu beenden. Wer unter adequat was so viel heisst wie richtig, illegale Handlungen versteht sollte mal kurz nachdenken warum ihm das als erster Gedanke kommt. Was aber sicher ist, niemand weiss wie es in 3 Jahren aussieht insofern bringt es etwas im legalen Rahmen zu bleiben um dann "adequate/richtige" Entscheidungen zu treffen.

Der Aufruf zur einer Straftat für ein Gesetz was es nicht gibt ist auch eine interessante Interpretation, öffnet aber ungeahnte Möglichkeiten der Staatswillkür wenn man das weiter spinnt .

 

Bearbeitet von joker_ch
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vor 5 Stunden schrieb Swisswaffen:

 

...

Und noch viel klarer hier:

Auf EU Ebene kommt die nächste Verschärfung in 3 Jahren dann weiss man was einem blüht und kann adequat darauf reagieren.

...

Also wenn ich meine Waffen nun registriere, ...

Ich schrieb, auf der vorherigen Seite vermerkt, einen kurzen Beitrag zum Pawlowschen Reflex.

 

Irgendwie finde ich es traurig, daß mittlerweile sogar Schweizer so konditioniert sind, daß sie allein bei der Erwähnung des Begriffes "Waffen" reflexartig alles, was sie jetzt besitzen, zeitnah an die Behörden melden wollen...

 

Leute, ich lebe in Deutschland, mit einem der restriktivsten Waffengesetze der Welt und würde zum Beispiel auf die im Moment noch nicht legale Abrage seitens der Behörde  nach der Anzahl der von mir besessenen Patronen einfach nicht antworten.

 

Begründung? Die Menge an privat besessener Munition ist nirgends geregelt und geht Euch somit nichts an.

 

Punkt.

 

Und wenn 2021 verschärft wird, können sie genau am 01.01.2021 anfangen zu zählen, der Altbestand wird zu 99% nicht erfaßt werden, das restliche eine Prozent sind systemhörige Idioten, die die sich schon immer gebückt haben und dann als Dank dafür g.....t wurden.

 

mfg

Harry

 

 

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Am 26.10.2019 um 07:53 schrieb Swisswaffen:

Der Kanton Freiburg hat ein Formular mit dem Briefkopf des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) publiziert, mit welchem zur SOFORTIGEN Nachregistrierung aller Waffen aufgerufen wird. Meiner Meinung nach illegal.

Dieses Formular ist in der Tat eine Eigenkreation von Freiburg und nicht rechtens, die Zentralstelle Waffen wird es vom Netz nehmen. Auch die im Formular aufgeführten Nichtfeuerwaffen (Softair etc) sind in der Tat NICHT nachmeldepflichtig.

 

Wenn euch sowas auffällt, meldet das einer kantonalen Waffenbehörde. Egal welche. Dann wird geschaut. Ich hab mich auch nicht an FR gewandt und es hat funktioniert.

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  • 2 Wochen später...

Zum Titelthema. Kürzlich habe ich mit einem Büma im Kanton Zürich gesprochen hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Waffengesetzes. Er meinte, er spüre die Auswirkungen was die zivilen Sturmgewehre 90 betreffen. Es werden davon deutlich weniger gekauft, gab einen regelrechten Einbruch. Zuvor gab es jedoch noch vielfach Hamsterkäufe (WES vor dem 15.8) von Halbautomaten diverser Art mit hoher Magazinkapazität. Die Leute bzw. seine Kunden kaufen jetzt jedoch vermehrt KK-Halbautomaten mit hoher Magazinkapazität, meinte der Büma noch.

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vor 10 Stunden schrieb mühli:

Zum Titelthema. Kürzlich habe ich mit einem Büma im Kanton Zürich gesprochen hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Waffengesetzes. Er meinte, er spüre die Auswirkungen was die zivilen Sturmgewehre 90 betreffen. Es werden davon deutlich weniger gekauft, gab einen regelrechten Einbruch. Zuvor gab es jedoch noch vielfach Hamsterkäufe (WES vor dem 15.8) von Halbautomaten diverser Art mit hoher Magazinkapazität. Die Leute bzw. seine Kunden kaufen jetzt jedoch vermehrt KK-Halbautomaten mit hoher Magazinkapazität, meinte der Büma noch.

Ein anderer Büma aus Zürich wiederum kommt mit 90ern und 57ern immernoch kaum noch nach.

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vor 1 Stunde schrieb MRCL:

Ein anderer Büma aus Zürich wiederum kommt mit 90ern und 57ern immernoch kaum noch nach.

Sind dabei nicht viele Käufer darunter, die noch mit einem WES Ausstellungsraum vor dem 15.8 kaufen? Die letzten solcher WES vor dem 15.8 Ausstellungsdatum laufen ja auch erst Mitte Februar 2020 aus.

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Ab 15.30Min für meine Freunde aus der Schweiz ...

 

Insgesamt interessantes Video, aber gerade als Schweizer sind doch die letzten 4 Minuten (die alte Zeitzeugin) interessant. Die Schweiz ist etwas besonderes, lasst euch nicht zu sehr EUrosieren , die spinnen die Bürokraten.

 

Euch viel Glück und Freiheit in Zukunft.

 

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Freiheit ist derzeit im Ausverkauf... Leider fast überall auf der (noch "freien") Welt.

 

Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.

B.Franklin

 

 

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Ich habe wieder mal zufällig was erfahren beim Bümabesuch heute Nachmittag. Im Kanton Zürich gilt man als Sammler, (bei den Behörden) wenn man während mindestens 5 Jahren 12 oder mehr Waffen sein eigen nennt bzw. im Bestand hat. Wie es dahingehend in den anderen Kantonen aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist deshalb wichtig, falls man eine Waffe der Kat A gemäss aktueller Gesetzgebung mit Ausnahmebewilligung als (anerkannter) Sammler bzw. für Sammelzwecke erwerben möchte.

Bearbeitet von mühli
Ergänzung
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  • 3 Wochen später...
Am 7.11.2019 um 23:29 schrieb pierrech:

FYI: Ich habe bei der Kantonspolizei ZH die Liste meiner registrierten Waffen angefordert. Zuerst per Email, dann 'schriftlich', aka per Post.

 

Mal schauen, was kommt. Und wann es kommt.

 

 

072520cd9c792cbb2fa1fc7d2fa0d203.jpg

Ist doch super, so werfen sie ein Netz aus und hoffen, dass jemand versehentlich noch nicht gemeldete Waffen anmeldet. Bei denen kann man dann nachhaken und sie eintragen. Dumm sind sie nicht ;)

 

 

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Aber mal was zum ursprünglichen Thema, absichtlich als eigener Beitrag.

 

Für die neue kleine Ausnahmebewilligung braucht es ja gemäss Artikel 28d Absatz 3 WG einen regelmässigen Nachweis der schiesssportlichen Tätigkeit. Oder so.

In der Waffenverordnung steht in Art. 13e:

Zitat

a.    Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schiessverein; oder
b.    Nachweis des regelmässigen sportlichen Schiessens.

 

Genauere Definitionen dazu findet man offiziell nicht, nur gelegentlich Interpretationen von Vereinen. Hier z. B. schreibt die Feldschützengesellschaft St. Gallen zum Vereinsnachweis

Zitat

Der Schiess-/Schützenverein muss nicht in der Schweiz domiziliert und nicht für das ausserdienstliche Schiessen anerkannt sein.

Und für den Schiessnachweis von vereinslosen Schützen:

Zitat

Als Schiessnachweis gilt eine Bestätigung eines Vereins oder Schiesskellers über Ihre Schiesstätigkeit oder der Eintrag im militärischen Leistungsausweis (obligatorisches Schiessen / Feldschiessen).

 

Also alles kundenfreundlich für die Schützen:

  • Mitglied in einem deutschen Verein reicht aus zum Erhalt der Ausnahmebewilligung
  • Trainingstermine im Schiesskeller können eingetragen werden

Denkste!

 

Ich habe bei der FEDPOL Zentralstelle Waffen und bei SIWAS Aargau (weil die schweizweit die meisten WES ausstellen) nachgefragt, wie diese Regeln angewendet werden. Resultat:

Mitgliedschaft nur in einem Schweizer Verein zählt. Ok, das war zu erwarten, weil ein deutscher Verein ja alles mögliche machen kann, ausser Schießen.

 

Laut SIWAS zählen für den Schiessnachweis aber ausschliesslich organisierte Schiessen (also Wettkämpfe) des SSV. Schiesskeller ist also kein Schiessnachweis! Eine entsprechende Anfrage bei der FEDPOL zur Klarstellung läuft noch.

 

Man beachte, dass sie uns vor der Abstimmung alle versichert haben, dass es keinesfalls einen Vereinszwang geben soll. Resultat ist, dass man für eine kleine Ausnahmebewilligung jetzt doch Mitglied in einem Verein sein muss oder 5 SSV Wettkämpfe mitschiesst. Ob das überhaupt geht ohne in einem Verein zu sein, weiß ich nicht. Auf die Schnelle habe ich z.B. nur gefunden, dass man selbst beim Feldschiessen einem Verein zugewiesen sein muss.

 

Dachte das interessiert vielleicht jemanden. Ist doch eine zentrale Änderung mit dem neuen Affengesetz.

 

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vor 47 Minuten schrieb Kappa:

 

Man beachte, dass sie uns vor der Abstimmung alle versichert haben, dass es keinesfalls einen Vereinszwang geben soll. Resultat ist, dass man für eine kleine Ausnahmebewilligung jetzt doch Mitglied in einem Verein sein muss oder 5 SSV Wettkämpfe mitschiesst. Ob das überhaupt geht ohne in einem Verein zu sein, weiß ich nicht. Auf die Schnelle habe ich z.B. nur gefunden, dass man selbst beim Feldschiessen einem Verein zugewiesen sein muss.

 

Dachte das interessiert vielleicht jemanden. Ist doch eine zentrale Änderung mit dem neuen Affengesetz.

 

Sowas habe ich und viele andere LWB's befürchtet, ein schleichender Bedürfniszwang analog Deutschland. Versuche dann mal bsp. mit deiner per kleiner Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiessen 9 mm Halbautomaten von B&T oder anderes Fabrikat erworbenen Waffe in einem Schützenverein des SSV zu schiessen! Bleibt eigentlich nur ein Schiesskeller übrig.

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vor einer Stunde schrieb mühli:

Versuche dann mal bsp. mit deiner per kleiner Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiessen 9 mm Halbautomaten von B&T oder anderes Fabrikat erworbenen Waffe in einem Schützenverein des SSV zu schiessen! Bleibt eigentlich nur ein Schiesskeller übrig.

Eben, das geht eigentlich nicht. Da musst du quasi eine zugelassene Waffe auf WES haben, um im Verein zu schießen, damit du deine AB für die Waffe, die du im Schießskeller benutzt, zu erhalten. Das kann doch nicht Zweck der Sache sein??

 

Oder haben sie sich das so gedacht, dass man mit der AB ausschließlich Stgw90 kaufen soll?

Bearbeitet von Kappa
Korrektur
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vor 21 Minuten schrieb Kappa:

sportliche Schiessen 9 mm Halbautomaten

Das geht sowieso nicht. Es gibt 2 "kleine" Ausnahmebewilligungen, eine für Sammler und eine für Sportschützen, beide ermöglichen nicht den Kauf derselben Waffen und für beide braucht es verschiedene Nachweise. Als Sammler musst du z.B. keinen Schiessnachweis erbringen, als Sportschütze keine Liste deiner bisherigen Waffen einreichen. Noch mal genau in Gesetz/Verordnung nachlesen!

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Das Zitat ist zwar nicht von mir, aber glaub mir, ich habe die Gesetze ziemlich genau studiert. Was mühli da schreibt ist doch richtig. Mit der kleinen AB für Sportschützen kannst du einen z.B. 9mm HA über 60 cm Gesamtlänge mit 30er Magazin kaufen. Im Verein schießen geht trotzdem nicht. Dazu brauchst du eine separate Waffe. 

Es ist nämlich zum Glück nirgendwo definiert, dass man mit genau den Waffen auf der AB das Schießen nachweisen muss. Geht ja auch gar nicht, wenn Schießkeller nicht erlaubt sind und Vereine so sturköpfig bleiben.

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