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Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!


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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb munich-shooter:

Heute am späten Nachmittag hat mich der MdB Max Straubinger (CSU) angerufen.

Seiner Aussage zufolge kommt die Forderung nach einer Zahl im Gesetzesentwurf zum Thema wie oft man im Jahr schießen muss vom DSB selbst. Diese wollten eine niedrige Zahl.


„Die CSU möchte überhaupt keine Zahl im Gesetzt stehen haben, wie oft ein Sportschütze im Jahr trainieren gehen muss. Es soll bei einem regelmäßig bleiben. Die Zahl 18 steht so nirgends im Gesetzesentwurf und kommt nur von einem Gerichtsurteil aus Hessen gegen einen einzelnen Schützen, das die hessische Landesregierung als Forderung in den Bundesrat eingebracht hat. ....

Mit freundlichen  Grüßen
Max Straubinger MdB

 

Es kann ja sein, dass der DSB eine Zahl (Häufigkeit) haben wollte, die die regelmäßige sportliche Betätigung eines Schützen festklopfen soll. 

Aber doch bezogen auf den Schützen, nicht "pro Waffe"!

Letzteres wäre hirnverbrannt, ein Paradigmenwechsel, und ein ganz bitteres Eigentor für einen Schützenverband. 

Geschrieben

Weiter oben steht ein Vorschlag des BSSB „1x pro Quartal / 6x pro Jahr“ und darüberhinaus „mit einer der Waffen“ oder ähnlich. 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb swh006:

Weiter oben steht ein Vorschlag des BSSB „1x pro Quartal / 6x pro Jahr“ und darüberhinaus „mit einer der Waffen“ oder ähnlich. 

 

 

"Mit einer der Waffen". Damit wären wir beim bisherigen Status. De facto ist das: schützenbezogen.

 

"Pro Waffe" ist dagegen eine ganz andere Geschichte.  

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Im Grunde genommen ist es aber auch egal, denn der Referentenentwurf sieht es anders vor und auf die Vorschläge der Verbände wurde im gemeinsamen Gespräch im Innenministerium nicht eingegangen. Es soll bei 12/18 bleiben pro Waffe. Wenn das so durchgeht...

 

ok Ende des Jahres wäre das dann Gesetz, dann müssen diverse Verordnungen entsprechend angepaßt werden, das dauert auch wieder, die Waffenbehörden müssen sich damit befassen und Gedanken machen, wie kann man das umsetzen. Einige werden dabei schneller sein als andere, aber bei allen sollte das zu merklichen Kapazitätsengpässen führen.

 

Zunächst einmal wird nicht durchgängig kontrolliert werden können, ähnlich wie bei steuerlichen Betriebsprüfungen - hier ist ein Unternehmen im Schnitt alle 10 Jahre mal dran - dürfte es auch laufen. 

 

Das war übrigens Ironie. Mit Mitteln des NWR sollte es einer Behörde ein Leichtes sein, gewisse Filtermechanismen zu nutzen und zunächst einmal „risikoorientiert“ zu selektieren und zu prüfen.

 

 

 

Geschrieben
58 minutes ago, swh006 said:

Mit Mitteln des NWR sollte es einer Behörde ein Leichtes sein, gewisse Filtermechanismen zu nutzen und zunächst einmal „risikoorientiert“ zu selektieren und zu prüfen.

Nimm dazu noch die Abfrage beim Verfassungsschutz und die Äußerungen diverser Politiker zum WaffG und Du weißt wie der Hase laufen wird....der Mist kommt mir so vor wie die Regelungen bei diversen Militärs, wo das Regelwerk so gemacht ist, dass jemand gar nicht alle Regeln kennen und erfüllen kann, als Folge davon hängt dem z.B. sein Ausgang immer vom "Goodwill" der Ausbilder/des Vorgesetzten ab und kann jederzeit wenn Bedarf besteht verwehrt werden. Hier mit diesen und anderen Regelungen/Ideen sehe ich es ähnlich.....diese werden dafür sorgen, dass man da jeden an den Eiern hat und bei Bedarf zudrücken kann.....

 

bj68

Geschrieben

In ein paar Minuten (09:30 Uhr) fängt die heutige Kabinettssitzung an, in der es nach meinen Informationen auch um die Waffenrechtsänderungen gehen soll...

Geschrieben (bearbeitet)

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-614175.html    Findet den Fehler!

Die Justizministerin scheint nicht sachkundig zu sein   https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-614207~_origin-871a092b-dc90-448f-beab-5e80c6356ccb.html

 

Ich glaube heute geht es nur um die Regelabfrage beim Verfassungsschutz und nicht um den Magazin- und Bedürfnisverschärfungswahnsinn.

 

Bearbeitet von shooter2015
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb swh006:

Im Grunde genommen ist es aber auch egal, denn der Referentenentwurf sieht es anders vor und auf die Vorschläge der Verbände wurde im gemeinsamen Gespräch im Innenministerium nicht eingegangen. Es soll bei 12/18 bleiben pro Waffe. Wenn das so durchgeht...

 

Naja, laut Herrn Straubinger eben nicht.

Im Umkehrschluss ist es so, dass es wohl dann im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt was Regelmäßig ist und was nicht. Kann Gut sein oder gaaanz schlecht (Kreis Offenbach)

Wegen der "Soll" Überprüfung; Bei uns in der Behörde sind genau 2 Hanseln mit Waffenrecht beschäftigt, da ist es fraglich ob ich innerhalb von 10 Jahren überhaupt kontrolliert werde.

 

Dieses Gesetz würde vieles schlechter machen, und man hat kaum mehr Rechtssicherheit 

 

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb swh006:

In ein paar Minuten (09:30 Uhr) fängt die heutige Kabinettssitzung an, in der es nach meinen Informationen auch um die Waffenrechtsänderungen gehen soll...

Ja, aber nur um die Regelabfrage beim BfV. Das andere Zeugs liegt ja schon beim Innenausschuß

Geschrieben



Kann Gut sein oder gaaanz schlecht (Kreis Offenbach)
Wegen der "Soll" Überprüfung; Bei uns in der Behörde sind genau 2 Hanseln mit Waffenrecht beschäftigt,


..und einer von beiden sitzt Sonntags noch bei der Abnahme der Wiederladescheine.....

Gesendet von meinem SM-G903F mit Tapatalk

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb CrassusCaudati:

 

Ich mag diese dümmlichen Einleitungen, wenn es ums Herumschrauben am Waffenrecht geht, wirklich nicht mehr lesen.

"Nach den Terroranschlägen von Paris...."

"Nach dem Anschlag von Halle...."

 

Die hatten überhaupt nichts mit dem LWB zu tun.

Man verarxxxt die Leute hinten und vorne.

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Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Sebastians:

Ich dachte es wäre sitzungsfreie Woche?

Was soll dann heute abend im Kabinett beschlossen werden?

 

Sitzungsfreie Woche im Dt. Bundestag, und Sitzungen des Kabinetts (also der Kanzlerin und ihrer Minister) sind m.W. zwei verschiedene Dinge.

Geschrieben

Wird über Gesetzesvorschläge im Plenum nicht noch abgestimmt vor der Zustimmung des Bundesrats?

Was ist denn eigentlich mit Beschluß des Kabinetts gemeint? Oder geht´s z.B. bei der Verfassungsschutzabfrage jetzt um eine Verordnung?

Bitte erhellt mich da mal.

 

Wir sind doch noch nichmal in der zweiten Lesung zum Waffenrecht angelangt, oder hab ich da was falsch verstanden?

Und eine Aussprache zur Dritten Lesung vor der Abstimmung nachts um 3 wird doch bestimmt von mind. einer Fraktion gewünscht...

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb swh006:

Weiter oben steht ein Vorschlag des BSSB „1x pro Quartal / 6x pro Jahr“ und darüberhinaus „mit einer der Waffen“ oder ähnlich. 

 

 

vor 1 Stunde schrieb karlyman:

 

Es kann ja sein, dass der DSB eine Zahl (Häufigkeit) haben wollte, die die regelmäßige sportliche Betätigung eines Schützen festklopfen soll. 

Aber doch bezogen auf den Schützen, nicht "pro Waffe"!

Letzteres wäre hirnverbrannt, ein Paradigmenwechsel, und ein ganz bitteres Eigentor für einen Schützenverband. 

 

vor 2 Stunden schrieb Jack_Oneill:

Den Ausführungen von Herrn Straubinger, der auch mein Direktkandidat ist nach, haben wir ja noch weniger Rechtssicherheit.

Da kommt es darauf an ob du einen "Rot/Grünen" Richter bekommst, bei dem 100 Termine im Jahr nicht regelmäßig sind, oder einen Jäger der sagt: "Och der war 6 mal Schiessen, das passt schon"

Hier ist dann Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. Der Vorschlag des BSSB ließt sich übrigens sehr vernünftig 

 

BSSB wie auch DSB fordern eine bereits im Waffengesetz festgeschriebene Häufigkeit um den Schützen (wenn sich schon die Bedürfnisprüfung im Nachgang nicht gänzlich verhindern lässt)

einen sicheren Halt bieten zu können;

vor allem aber, um Gerichtsurteilen wie in Hessen keinen Nährboden zu bereiten (die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift wurden bekanntermaßen sehr rigide ausgelegt)

und die bundesweit teilweise stark divergierenden Auslegungen der Behörden machen es für die Schützen nicht besser.

 

Dabei sollen die Einheiten zwar mit den eigenen Waffen geschossen werden, nicht aber je Waffe.

Als Kompromiss wird eingebracht, dass die Anforderungen je im Besitz befindlicher Waffenart (Kurzwaffe, Langwaffe) zu erbringen sind.

 

Das heißt also für den

 

- Erwerb der Waffe oder der WBK: unverändert 12/18 Einheiten in 12 Monaten (unveränderte Gesetzeslage)

 

- Besitz der Waffe oder Waffen: Prüfung nach 3 Jahren (unveränderte Gesetzeslage, siehe § 4 Abs. 4 WaffG)

und jetzt neu nach 5 Jahren sowie nach 10 Jahren eine Prüfung bei welcher in den 12 Monaten vor der Prüfung 1x im Quartal oder ersatzweise 6x in 12 Monaten geschossen werden muss;

zwar mit eigenen Waffen (es wäre der Politik nicht zu vermitteln, mit geschossenen Einheiten als Gastschütze bei Fremdvereinen mit den dortigen Vereinswaffen den eigenen Waffenbesitz zu begründen), nicht aber je eigener Waffe.

Als Kompromiss wäre es den Schützen noch zumutbar, die 4/6 Einheiten in 12 Monaten je Waffenart zu erbringen. Wer also Kurzwaffen und Langwaffen sein Eigentum nennt, müsste dann in 12 Monaten eben max. 12x an den Schießstand.

 

(Würde es per Waffe gelten, müssten Schützen bereits bei 3 eigenen Waffen 18x an den Stand im Jahr, das heißt zum weiteren Besitz das selbe Pensum abreißen wie damals zum Erwerb. Bei mehr als 3 Waffen...ungute Hochrechnung)

 

Nach 10 Jahren Waffenbesitz (gleichzusetzen mit der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis) müsse dann Schluss sein mit einer Überprüfung anhand von konkret abzuleistenden Schießtagen.

 

...

Das alles ist auch eine Reaktion auf den Vorstoß des Bundesrats, der eine Unendlichkeit der Bedürfnisprüfungen je Waffe fordert (alle drei Jahre müssen insgesamt 18 Schießtage abgeleistet werden).

Zitat aus der Beschlussfassung des Bundesrats: "18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden."

Das heißt: laut Bundesrat solle dieses "entgegenkommende" Pensum nach 10 Jahren Besitz je Waffe gelten. Zu den Anforderungen in den ersten 10 Jahren hat man sich noch gar nicht ausgelassen..

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb Katechont:

zwar mit eigenen Waffen (es wäre der Politik nicht zu vermitteln, mit geschossenen Einheiten als Gastschütze bei Fremdvereinen mit den dortigen Vereinswaffen den eigenen Waffenbesitz zu begründen), nicht aber je eigener Waffe.

Das lässt sich sehr leicht vermitteln. Wer vorwiegend auswärts berufstätig ist, kann seine waffen nicht dabei haben und trainiert trotzdem.

Das hat nichts mit eigenen Waffen zu tun.

Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen war einmal der Tenor. Dann kamen die Waffenarte hinzu. Das beschränkte sich auf Kurz- und Langwaffe.
Eigentum und sportliches Schießen nur über Eigentum haben keine Abhängigkeit. Im ersten Jahr begründet man ohne eigene Waffe sogar den Bedarf an Eigentum durch seine Schiesshäufigkeit.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sebastians:

Wird über Gesetzesvorschläge im Plenum nicht noch abgestimmt vor der Zustimmung des Bundesrats?

Was ist denn eigentlich mit Beschluß des Kabinetts gemeint? Oder geht´s z.B. bei der Verfassungsschutzabfrage jetzt um eine Verordnung?

Bitte erhellt mich da mal.

 

Wir sind doch noch nichmal in der zweiten Lesung zum Waffenrecht angelangt, oder hab ich da was falsch verstanden?

Und eine Aussprache zur Dritten Lesung vor der Abstimmung nachts um 3 wird doch bestimmt von mind. einer Fraktion gewünscht...

 

Es geht "nur" um die Regelabfrage beim BfV. Das Kabinett entscheidet ob diese noch zum bereits im Innenausschuß liegendem Gesetz dazu gezimmert wird. Der Ausschuß bekommt sozusagen einen weiteren Änderungsantrag wie die von der AfD, FDP und Grünen. Der Innenausschuß entscheidet dann was reinkommt und was nicht, und weist es wieder dem Bundestag zur 2ten Lesung zu.

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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Katechont:

 

BSSB wie auch DSB fordern eine bereits im Waffengesetz festgeschriebene Häufigkeit um den Schützen (wenn sich schon die Bedürfnisprüfung im Nachgang nicht gänzlich verhindern lässt)

einen sicheren Halt bieten zu können; vor allem aber, um Gerichtsurteilen wie in Hessen keinen Nährboden zu bereiten

...

Dabei sollen die Einheiten zwar mit den eigenen Waffen geschossen werden, nicht aber je Waffe.

....

 

 

Siehe Hervorhebung - das ist der zentrale Punkt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Katechont:

- Besitz der Waffe oder Waffen: Prüfung nach 3 Jahren (unveränderte Gesetzeslage, siehe § 4 Abs. 4 WaffG)

und jetzt neu nach 5 Jahren sowie nach 10 Jahren eine Prüfung bei welcher in den 12 Monaten vor der Prüfung 1x im Quartal oder ersatzweise 6x in 12 Monaten geschossen werden muss;

zwar mit eigenen Waffen (es wäre der Politik nicht zu vermitteln, mit geschossenen Einheiten als Gastschütze bei Fremdvereinen mit den dortigen Vereinswaffen den eigenen Waffenbesitz zu begründen), nicht aber je eigener Waffe.

Das ist und bleibt Murks.

 

Erklär mal einer Schwangeren, dass sie ihre Waffen abgeben soll, weil sie während der Schwangerschaft nicht schießen ging.

 

Erklär mal einem Außendienstler, warum er die ganze Woche unterwegs ist, seine Familie nur am Wochenende sieht und dann noch von der Regierung einen Tritt bekommt, weil es nicht seine eigenen Waffen waren, mit denen er als Gastschütze trainiert hat.

 

Das ist und bleibt Murks.

 

Ich weiß, dass die beim DSB viel fortschrittlicher denken, als es ihnen hier oft unterstellt wird. Aber diese Strategie ständig mit eigenen "damit es nicht so schlimm kommt" Formulierungen den Murks abzufedern, die halte ich für falsch.

 

Das ist und bleibt Murks. Und das ist sachlich auch nicht so schwer zu beweisen.

Bearbeitet von knight
Typo
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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Jack_Oneill:

...dass es wohl dann im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt was Regelmäßig ist und was nicht. Kann Gut sein oder gaaanz schlecht (Kreis Offenbach)

Wegen der "Soll" Überprüfung; Bei uns in der Behörde sind genau 2 Hanseln mit Waffenrecht beschäftigt, da ist es fraglich ob ich innerhalb von 10 Jahren überhaupt kontrolliert werde.

 

Dieses Gesetz würde vieles schlechter machen, und man hat kaum mehr Rechtssicherheit 

 

Glaub nicht, dass es so gedacht ist. Das Bedürfnis wird nach wie vor durch die Verbandsbescheinigung dokumentiert (siehe Kabinettsentwurf). Der Verband bekommt dann eben gesagt, unter welchen Umständen er die Bescheinigung ausstellen darf. 

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