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IGNORED

Schreckschuss-Gewehr führen


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Stunden schrieb Flohbändiger:

§ 9 WaffG gibt jeder Waffenbehörde die Möglichkeit, einen Kleinen Waffenschein (wie auch jede andere waffenrechtliche Erlaubnis) mit Auflagen zu versehen. Allerdings wird die Auflage, dass die Waffe verdeckt zu tragen ist, erst seit ein paar Jahren, aber auch längst nicht von allen Behörden verwendet. Der Großteil der im Umlauf befindlichen KWS dürfte daher ohne diese Auflage ausgestellt worden sein.

Darf sie auch einfach als Routine allen Antragstellern eine Auflage reinknallen, welche den Wirkungskreis der waffenrechtlichen Erlaubnis gegenüber dem vom Gesetzgeber Vorgesehenen deutlich einschränkt? Mal weitergedacht: Dürfte in den KWS auch--bei allen Antragstellern, ohne konkreten Anlaß--z.B. reingeschrieben werden, daß er nur bei sichtbarem Vollmond gilt, oder nur für Kaliber unter 2mm? Es war ja, soweit man das ersehen kann, nicht die Absicht des Gesetzgebers, den Zettel auf das verdeckte Tragen zu beschränken, denn sonst hätte er das einfach getan.

Bearbeitet von Proud NRA Member
Geschrieben
Am ‎21‎.‎09‎.‎2019 um 06:04 schrieb Proud NRA Member:

Darf sie auch einfach als Routine allen Antragstellern eine Auflage reinknallen, welche den Wirkungskreis der waffenrechtlichen Erlaubnis gegenüber dem vom Gesetzgeber Vorgesehenen deutlich einschränkt? Mal weitergedacht: Dürfte in den KWS auch--bei allen Antragstellern, ohne konkreten Anlaß--z.B. reingeschrieben werden, daß er nur bei sichtbarem Vollmond gilt, oder nur für Kaliber unter 2mm? Es war ja, soweit man das ersehen kann, nicht die Absicht des Gesetzgebers, den Zettel auf das verdeckte Tragen zu beschränken, denn sonst hätte er das einfach getan.

Da werfen wir mal einen Blick in die Waffenverwaltungsvorschrift:

Zitat

Waffenrechtliche Erlaubnisse können zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung inhaltlich beschränkt, befristet oder mit Auflagen versehen werden. ... Denkbare Maßnahmen, die auch nachträglich ausgesprochen werden können (§ 9 Absatz 1 Satz 2), sind örtliche oder zweckgebundene Nutzungsbeschränkungen sowie besondere Anforderungen an die sichere Aufbewahrung.

Solange man also eine Auflage mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung halbwegs gerichtsfest begründen kann, sind der behördlichen Phantasie keine Grenzen gesetzt.

Geschrieben

Solange man also eine Auflage mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung halbwegs gerichtsfest begründen kann, sind der behördlichen Phantasie keine Grenzen gesetzt.



Aber auch in der Verwaltungsvorschrift hört sich das danach an, daß es um nach Ort, Zeit, Personen etc. eingegrenzte Fälle geht, und nicht um eine über das Gesetz hinausgehende Auflage, die ohne Ansehen der Situation jedem reingeschrieben wird, also effektiv eine Änderung des Gesetzes für alle Fälle (im Einzugsgebiet dieser Behörde).

Mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung könnte man auch z.B. eine Auflage für Maximalkaliber 2mm begründen, denn das würde die Anzahl der herumgetragenen Waffen und ihre Gefährlichkeit begrenzen. Der Gesetzgeber hat aber diese Beschränkung nicht vorgesehen, und es scheint mir nicht offensichtlich, daß die Behörde das eigenmächtig dürfte, auch wenn sie einen irgendwie rational formulierten Grund anführen kann.


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Geschrieben
Am 20.9.2019 um 19:26 schrieb jimmypop:
Am 14.9.2019 um 19:26 schrieb JägermitHut:

 Trotzdem gilt, was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Hast du hierzu eine Quelle?

Das ist ein Grundprinzip in jedem Rechtsstaat. (Bitte jetzt keine Diskussion, ob Deutschland ein Rechtsstaat ist oder nicht.)

Geschrieben

Also ich finde das geil.

In Israel hat auch niemand ein Problem damit wenn eine Person in Zivil ein Sturmgewehr führt.

Seltsamerweise wird immer die USA von Waffengegnern hervorgekramt,von Israel spricht niemand.

Leute die hier in DE ein Problem damit haben das jemand eine Waffe führt sind meistens psychisch vorbelastet und ich persönlich bin sogar der Meinung das diese weder ein KFZ führen  oder sonnstwie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Geschrieben

Gewagtes Statement - aber geil... !!! 🤣

 

Das geht wohl in die Richtung von @German 😛, u.a. - es gibt gewiss noch den ein oder anderen in D, der das als sagen wir mal provokant empfindet.

 

Soweit gehe ich tatsächlich nicht - wer damit ein Problem hat, der soll selber keine tragen - fertig. Wer so ein großes Problem hat und meint anderen etwas verbieten/vorschreiben zu wollen was er für sich selbst nicht gut findet (z.B. Fleisch zu essen, oder Diesel zu tanken, oder Waffen zu tragen) , diesen Typ Mensch finde ich krank.

 

Verbote brauchen/fordern meistens Leute, die keine guten Argumente haben bzw. Zweifelhaftes durchsetzen wollen.

 

Cheers

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cvk:

Das ist ein Grundprinzip in jedem Rechtsstaat. (Bitte jetzt keine Diskussion, ob Deutschland ein Rechtsstaat ist oder nicht.)

Lass gut sein, eine Diskussion ändert ja  auch nichts an der vorhandenen Situation.

Ein weiteres Grundprinzip eines Rechtsstaates besteht  übrigens auch darin, dass sich alle...

Nee, lass mal...

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb micky123:

In Israel hat auch niemand ein Problem damit wenn eine Person in Zivil ein Sturmgewehr führt.

Das gilt wohl nur für Soldaten mit AR15. Versuch mal an der Grenze zum Gazastreifen ne AK47 zu führen, am besten noch mit Palästinenser typischer Bekleidung.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Proud NRA Member:

 

 


Aber auch in der Verwaltungsvorschrift hört sich das danach an, daß es um nach Ort, Zeit, Personen etc. eingegrenzte Fälle geht, und nicht um eine über das Gesetz hinausgehende Auflage, die ohne Ansehen der Situation jedem reingeschrieben wird, also effektiv eine Änderung des Gesetzes für alle Fälle (im Einzugsgebiet dieser Behörde).

Mit der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung könnte man auch z.B. eine Auflage für Maximalkaliber 2mm begründen, denn das würde die Anzahl der herumgetragenen Waffen und ihre Gefährlichkeit begrenzen. Der Gesetzgeber hat aber diese Beschränkung nicht vorgesehen, und es scheint mir nicht offensichtlich, daß die Behörde das eigenmächtig dürfte, auch wenn sie einen irgendwie rational formulierten Grund anführen kann.

 

Die beabsichtigte Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung muss nicht konkret sein. Das verdeckte Führen soll (etwas übertrieben gesagt) verhindern, dass jemand, der eine SRS-Waffe offen trägt, an jeder zweiten Straßenecke eine kleine Panik und einen darauffolgenden Polizeieinsatz auslöst. Es geht dabei nicht darum, dass jemand das tatsächlich verursacht, sondern alleine die Wahrscheinlichkeit, dass das passieren könnte, reicht.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Am 24.9.2019 um 15:24 schrieb Flohbändiger:

jeder zweiten Straßenecke eine kleine Panik und einen darauffolgenden Polizeieinsatz auslöst.

Das liegt aber an der Konditionierung dieser (aller) Personen. Waffen an "zivil" aussehenden Menschen werden immer als negativ/gefährlich empfunden. Bei einem Streifenpolizisten ruft ja auch keiner zusätzlich noch das SEK.

 

Waffen dienen der Verteidigung und Sicherheit von Menschen und sind grundsätzlich GUT und nicht das Gegenteil. Die Angstmache vor (menschengemachten) Klimawandel und Waffen und und und ... FUNKTIONIERT.

 

Das sind mittlerweile implementierte TRIGGER. Verkehrte, aber es funktioniert. Gut gemacht Medien und Politik, ja und jeder EINZELNE, der nicht mehr denkt sonder nur noch konsumiert.

 

Während Steuererhöhungen, Verschwendung von Steuerergeldern, Beschneidung von Rechten, Einschränkung der Meinungsfreiheit, Abgewöhnung von Zivilcourage, Unselbständigkeit, Forderung von Unfreiheit (Verbote), AntiFa, Grün - total geil und toll ist, bzw. aktzeptabel kein Aufreger und quasi unvermeidbar ist - also mit Gleichgültigkeit bis hin zu ist richtig so empfunden wird.

 

Leider fehlt es mittlerweile an ... Ach, egal. Gegen die Mainstream Meinungsmache und Schaafsvolk kommt man nicht an. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Kanne81:

Waffen dienen der Verteidigung und Sicherheit von Menschen und sind grundsätzlich GUT und nicht das Gegenteil.

Natürlich, und das Krauss Maffei, Glock, Heckler + Koch und Konsorten noch nicht für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen wurden, ist ein Skandal sonders gleichen ...

Geschrieben (bearbeitet)

Argumente?

 

Mein Gedanke ist, dass Schusswaffen genauso Werkzeuge sind wie Bögen, Äxte, Hammer, Auto, Flugzeuge, etc. - also in erster Linie eingesetzt werden um Gutes zu bezwecken.

Einige dieser Werkzeuge sind designed zum töten (Jagd, Polizei  --> GUT) oder zu verletzen bzw. zur Abschreckung (Militär). Gegen Menschen werden Waffen doch in erster Linie als Verteidungsmittel bzw. zur Abschreckung/Drohung eingesetzt (--> GUT). 

 

Erst in den falschen Händen werden all diese Instrumente, sorry Werkzeuge, zu Waffen - ähm Assault Weapons. Wenn man dann selber nur Assault Weapons kennt und keine Defence Weapons hat, dann frag dich mal ob man die bösen assault weapons auch zur Verteidigung einsetzen könnte...

Assault Bögen, Assault Axe, Angriffsflugzeuge (ja, u.a. die Passagierflugzeuge)  ---> am besten alles verbieten, jeder Tote ist einer zu viel.

 

Und jetzt kommst du. 😉

 

(Kommst bestimmt aus der "Sportgeräte Fraktion" - Schusswaffen sind das alles, entwickelt um zu töten - nix anderes. Bögen sind genauso Assault Weapon... )

 

 

Waffen dienen der Verteidigung und Sicherheit von Menschen und sind grundsätzlich GUT und nicht das Gegenteil.

Bearbeitet von Kanne81

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