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IGNORED

Regelmäßigkeit und Krankheit


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Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten schrieb Katja Triebel:

Bei Regelmäßigkeit geht es um ein Jahr, in dem man jeden Monat einmal schießen war, alternativ 18x im Jahr (an mehreren Terminen), nicht um 18 Monate. Ist dämlich, könnt ich euch mein DSB-Landesverband in Hessen bedanken, der seine Schießstände voll haben wollte und genau diese Regel eingeführt hatte, als im Gesetz noch "regelmäßig" stand.

 

Die 12/18-Regel nach § 14 Abs. 3 gilt nur für den Erwerb, für den Besitz gilt § 14 Abs. 4, der einen Nachweis von 4/6 innerhalb von 12 Monaten fordert, der rückwirkend für 24 Monate nachzuweisen ist, für jede vorhandene Waffenart..

Bearbeitet von Ringo58
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb karlyman:

 

Auf die Weise wird es vom Hobby allmählich, bzw. zumindest partiell, zur "zu erfüllenden Pflicht". 

Das Schießen orientiert sich nicht mehr so an den persönlichen Präferenzen, sondern dem Bedürfniserhalt.

 

Gewollt ist schlicht Abschmelzung der Bestände, durch Vergrämung via Erhöhen des Aufwandes.

Ich stell mir öfter mal vor, das wäre beim Tennis auch so. Was? Sie wollen einen Zweitschläger mit der gleichen Bespannung??:D

 

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Katja Triebel:

 

 

Bei Regelmäßigkeit geht es um ein Jahr, in dem man jeden Monat einmal schießen war, alternativ 18x im Jahr (an mehreren Terminen), nicht um 18 Monate.

Hilft mir ja nix - bei mir sind es dann Monate, weil nur einmal im Monat der Stand für uns offen hat. 

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Hypnodoc:

weil nur einmal im Monat der Stand für uns offen hat

Gastschütze irgendwo. Wo bist denn her?

Welcher Monat war der Aussetzer? Jetzt im Dezember? Dann noch irgendwo schießen.

 

Und ansonsten sofort auf die 18x gehen, aber als Gastschütze aufstocken.

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Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb MAHRS:

Gastschütze irgendwo.


Reservistenverband - nicht so einfach mit dem Stempel im Schießbuch und dem Nachweis für die Reservisten bezüglich dem Bedürfnis über die Kategorien, wenn ich da jetzt wo anders noch zusätzlich schießen gehen würde.  

Geschrieben
vor 16 Stunden schrieb Katja Triebel:

2011 gab es laut WaffVwV noch etwas Vernunft. 

 

‼️ Bitte beachten, das war 2015: 

 

https://legalwaffenbesitzer.files.wordpress.com/2015/04/beduerfniskontrolle.pdf

Bedürfnis für Sportschützen (§ 14 WaffG)

Alle wichtigen Informationen

 
 

Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis für den Erwerb (§ 14 Abs. 2 und 3 WaffG)

  • Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports.
  • Die Voraussetzungen zum Erwerb, insbesondere der Begriff „regelmäßig“,  sind nun in Abs. 3 neu und klarer gefasst:
    Nr. 1: Schießsport muss 12 Monate in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrieben werden.
    Nr. 2: Schießsport in den letzten 12 Monaten mindestens a) einmal im ganzen Monat oder b) 18 Mal insgesamt.
  • Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.
  • Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt.
    Voraussetzung für die Überschreitung dieses "Regelkontingents" ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen.
 

Grüne Waffenbesitzkarte (WBK) - Bedürfnis zum Besitz (§ 14 Abs. 4 WaffG i.V.m. § 4 Abs. 4 WaffG)

  • Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses generell alle 5 Jahre (§ 4 WaffG) – bisherige 3-Jahresüberprüfung nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis entfällt
  • Nach 5 und 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird überprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht.
  • Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat.
  • Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird.
  • 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen.
  • § 15 Abs. 1 Nr. 7 b) WaffG: Verpflichtung der Vereine, einen Nachweis der Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder zu führen.
 

Gelbe Waffenbesitzkarte (WBK) - (§ 14 Abs. 6 WaffG) 

  • Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBKeingetragen werden.
  • Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden.
  • Nach der Waffenrechtsänderung zum 01.09.2020 ist die maximale Anzahl von Waffen auf der gelben WBK begrenzt auf 10 Waffen.
  • Alte Gelbe WBK genießen Bestandsschutz, d.h., die Erlaubnis gilt für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht (§ 58 Abs. 22 WaffG).
Geschrieben

 

vor 1 Stunde schrieb Hypnodoc:


Reservistenverband - nicht so einfach mit dem Stempel im Schießbuch und dem Nachweis für die Reservisten bezüglich dem Bedürfnis über die Kategorien, wenn ich da jetzt wo anders noch zusätzlich schießen gehen würde.  

 

Dann muß sich eh fragen, ob das der ideale Sportschützenverein für einen selbst ist. Was hilft es, wenn Du nachher die WBK aber kaum Schießgelegenheit hast?

Der Trend geht zum Zweit- und Drittverein.

Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb weyland:

Der Trend geht zum Zweit- und Drittverein.

Das habe ich unseren RAG Mitgliedern auch nahe gelegt. Früher waren 1-2 Termine im Monat üblich, heute steht manchmal ein halbes Jahr wg Wartungsarbeiten oder Einsatzvorbereitung der Truppe alles still. 

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Cannon Balls:

Das habe ich unseren RAG Mitgliedern auch nahe gelegt. Früher waren 1-2 Termine im Monat üblich, heute steht manchmal ein halbes Jahr wg Wartungsarbeiten oder Einsatzvorbereitung der Truppe alles still. 

 

Man darf m.E. auch an einem Tag mehrere Disziplinen schießen. D.h. wenn 6x nur möglich ist, müssten man doch 6x3 = 18 Disziplinen absolvieren können. Oder irre ich mich da.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb Katja Triebel:

 

Man darf m.E. auch an einem Tag mehrere Disziplinen schießen. D.h. wenn 6x nur möglich ist, müssten man doch 6x3 = 18 Disziplinen absolvieren können. Oder irre ich mich da.

Ich glaube Du irrst Dich - es geht ja um 1 x pro Monat oder 18 x im Jahr und nicht die Disziplinen.

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Cannon Balls:

Das habe ich unseren RAG Mitgliedern auch nahe gelegt. 

So, jetzt meine Frage dazu: Welchen Verband legst Du dann nahe und wie ist das mit dem Vermischen der Termine der Vereine mit dem Bedürfnis für den Erwerb?

 

Ich bräuchte ja bei EINEM Verein 1 x pro Monat/18x im Jahr minimum. Wenn ich jetzt zu mischen beginne, dann bekomme ich zwar die Summe insgesamt zusammen (10 x RAG & 8 x xyz-Verein), allerdings bei keinem jeweils die minimal geforderten 1 x pro Monat. In der Gesamtsumme 18 x erfüllt - aber gemischt.

 

Wie bekomme ich dann vom Verband/Verein die Bedürfnisbescheinigung? Eigentlich von keinem, oder?

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Hypnodoc:

Wie bekomme ich dann vom Verband/Verein die Bedürfnisbescheinigung? Eigentlich von keinem, oder?

Behalten? Wenn ja: Erste 5 Jahre oder zweite 5 Jahre oder nach 10 Jahren nach der ersten WBK?

 

Zitat
  • Nach 5 und 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird überprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht.
  • Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) nachweisen, dass er mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe den Schießsport betrieben hat.
  • Dies ist dann gegeben, wenn in den letzten 24 Monaten vor dem Überprüfungstermin mindestens einmal pro Quartal oder sechsmal pro Jahr entsprechend Schießaktivität nachgewiesen wird.
     
  • 10 Jahren nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis wird das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses durch eine Bescheinigung des Schützenvereins bzw. Landesschützenverbandes durch das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Sportschützen nachgewiesen.

 

Neu erwerben? Dann 12 (jeden Monat) oder 18 in den letzten 12 Monaten mit Unterbrechungen, gern auch mit Leihwaffen.

 

Am 14.12.2023 um 15:05 schrieb Hypnodoc:

weil nur einmal im Monat der Stand für uns offen hat. 

Dann solltest du den Verein wechseln. Unter diesen Bedingungen ist sportliches Schießen (also sich in den Fertigkeiten verbessern wollen und auch Wettbewerbe mit anderen Sportlern nicht ausschließen) nicht seriös machbar. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Dann solltest du den Verein wechseln. Unter diesen Bedingungen ist sportliches Schießen (also sich in den Fertigkeiten verbessern wollen und auch Wettbewerbe mit anderen Sportlern nicht ausschließen) nicht seriös machbar. 

Ich würde ja gerne öfters, darum meine Frage mit dem Zweitverein - hilft mir mit den 1 x im Monat pro Jahr resp. 18 x im Jahr aber für die gebotene Disziplin im individuellen Schießbuch aber auch nicht weiter. 

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Mittelalter:

Negativ.... 

Die Termine kannst auch auf einem gewerblichen Stand ohne Verein machen 

Wie soll das dann funktionieren bezüglich der Bedürfnisbescheinigung? 
 

Sie müssen nachweisen, dass Sie ein besonders anzuerkennendes persönliche oder wirtschaftliches Interesse daran haben,, Waffen und Munition zu erwerben und zu besitzen (Bedürfnis).Ein solches Interesse wird in der Regel anerkannt, wenn 

  • Sie Jäger sind und glaubhaft machen können, dass Sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung benötigen..
  • Sie seit einem Jahr Mitglied in einem Sportverein sind, der Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband ist und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbands zugelassen ist. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie den Schießsport in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig betrieben haben (mindestens einmal pro Monat oder mindestens 18mal innerhalb eines Jahres).“

 

vor 18 Stunden schrieb Hypnodoc:

Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen.

 

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben

Ja nach Verband werden "Fremdtermine" akzeptiert und Bescheinigungen darüber ausgestellt. Beim BDMP müssen, glaube ich,  mindestens 6 der 12 Pflichttermine im Schießbuch einen BDMP-Stempel aufweisen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb Homi:

Ja nach Verband werden "Fremdtermine" akzeptiert und Bescheinigungen darüber ausgestellt. Beim BDMP müssen, glaube ich,  mindestens 6 der 12 Pflichttermine im Schießbuch einen BDMP-Stempel aufweisen.

Reservisten mögen leider nur Reservisten. Zumindest kenne ich das von unserer RAG so. Schießen könnte ich schon im Verein im Nachbardorf, aber die Stempel im Schießbuch zählen halt für den Reservistenverband nicht. 

Bearbeitet von Hypnodoc
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Hypnodoc:

Ich würde ja gerne öfters, darum meine Frage mit dem Zweitverein - hilft mir mit den 1 x im Monat pro Jahr resp. 18 x im Jahr aber für die gebotene Disziplin im individuellen Schießbuch aber auch nicht weiter. 

 

Doch, natürlich!

Aber zuerstmal zum Reservistenverband: dieses Verhalten kennt man sonst nur vom schützenunfreundlichen DSB. Vollkommen lächerlich.

 

Dann der konkrete Tipp:

Such dir als Zweitverein einen BDS-Verein in der Nähe. Bei dem wirst Mitglied, der Stempel im BDS-Ausweis zeigt erst dein Beitrittsdatum, nicht evtl. Vereinsausweise. Drei Monate nach diesem Datum brauchst dann deine Fürsten der Reservisten nicht mehr bitten, sondern kannst die Befürwortung über den BDS beantragen. Dieser Verband geht - in vielen Bundesländern - nicht über die eh schon heftigen Vorgaben des WaffG hinaus. Nach drei Monaten erkennen die deine Alt-Mitgliedschaft bei der Tanztruppe an.

 

 

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Valdez:
vor 2 Stunden schrieb Homi:

Stempel 

Deutschland at it´s best.

Ein Vereinsmitglied von mir wurde mal dumm angepöbelt, weil ich als Vorstand den Bedürfniszettel (im letzten Jahrtausend)  ohne Stempel unterschrieben habe. Es gab und gibt imho keinen Zwang dazu. Also den Kasper angeschrieben, er möge mir helfen beim Entwurf eines gerne zu kaufenden Stempels, also was rein darf, rein muß und gar nie nicht rein darf usw. Die einzige inoffizielle Antwort um 3 Ecken war sinngemäß, daß ich ein Arschloch bin. Aber das ist trivial.

 

WBK bekam der dennoch. Ob das damit zu tun hatte, daß der Chef des benachbarten Ordnungsamtes sehr, sehr eng verwandt mit dem Antragsteller war, was bei Namensgleichheit nicht zu übersehen war?

Bearbeitet von Josef Maier
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Hypnodoc:

Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie den Schießsport in den vergangenen zwölf Monaten regelmäßig betrieben haben (mindestens einmal pro Monat oder mindestens 18mal innerhalb eines Jahres).“

Da steht nix, dass die Termine nur in einem einzigen Verein geschossen werden müssen. Da stimmst du mir ja zu? 

 

vor 3 Stunden schrieb Hypnodoc:

Reservisten mögen leider nur Reservisten. Zumindest kenne ich das von unserer RAG so

Ja okay. Das weiß ich nicht... Aber wenn das so ist, dann such dir einen anderen Verein. 

Wenn du irgendwann mal ÜK Waffen haben solltest, dann geht das geeier doch schon wieder los 

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